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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Aktueller Sachstand in Sachen Sterbehilfe

(insgesamt 20 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

08.09.2021

Antwortdauer

15 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/3205324.08.2021

Aktueller Sachstand in Sachen Sterbehilfe

der Abgeordneten Katrin Helling-Plahr, Stephan Thomae, Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marcus Faber, Reginald Hanke, Peter Heidt, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Manfred Todtenhausen, Dr. Andrew Ullmann, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die gesellschaftliche Diskussion zur Sterbehilfe hat spätestens mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Sachen Sterbehilfe (BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 26. Februar 2020 – 2 BvR 2347/15 –, Randnummer 1-343) an Fahrt aufgenommen. Zuletzt debattierte der Deutsche Bundestag im Rahmen einer Orientierungsdebatte zur Suizidhilfe, blieb hier jedoch ergebnislos. Ein Arbeitsentwurf aus dem Bundesministerium für Gesundheit wurde zwar vorgestellt; weitere Maßnahmen zur Änderung, Konsolidierung oder Einbringung in den Deutschen Bundestag wurden nach Kenntnis der Fragesteller jedoch nicht unternommen.

Dabei blicken viele Menschen auf die Mitglieder des Deutschen Bundestages und fordern oder erwarten eine Neuregelung des Sterbehilferechts. Die Bundesregierung hat sich bisher eines Standpunktes hinsichtlich einer möglichen Neuregelung des Sterbehilferechts enthalten und wertet laut eigener Aussage das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus (Antwort der Bundesregierung zu Frage 27 auf Bundestagsdrucksache 19/21373, S. 7). Trotzdem sammelt die Bundesregierung Informationen und Wissen zu der Thematik, befragt Sachverständige und Experten und führt die Aufsicht über das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, das für die Erlaubniserteilung zum Erwerb tödlich wirkender Medikamente zuständig ist (Vorbemerkung der Fragesteller und Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/21373, S. 1).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen20

1

Wie weit ist die erneute Prüfung des Nichtanwendungserlasses bzw. der Bitte an das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte, Anträge auf Erteilung einer betäubungsmittelrechtlichen Erwerbserlaubnis zur Selbsttötung zu versagen, die ausweislich eines der Abgeordneten Katrin Helling-Plahr aufgrund einer Einsichtnahme im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes vorliegenden und bekannten Kurzvermerkes des Referats 122 des Bundesministeriums für Gesundheit vom 26. Februar 2020 vorgenommen werden sollte, vorangeschritten, oder wurde diese bereits abgeschlossen?

Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Wenn nein, wann ist mit dem Abschluss der Neubewertung zu rechnen?

2

Hat die angekündigte Abwägung hinsichtlich der Rückschlüsse aus dem Urteil seitens des Bundesministeriums für Gesundheit, welche ausweislich eines der Abgeordneten Katrin Helling-Plahr aufgrund einer Einsichtnahme im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes vorliegenden und bekannten Kurzvermerkes des Referats 122 des Bundesministeriums für Gesundheit vom 26. Februar 2020, vorgenommen werden sollte, bereits stattgefunden?

Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Wenn nein, wann ist mit dem Abschluss des Abwägungsprozesses zu rechnen?

3

Hat es innerhalb der Bundesregierung zwischenzeitlich eine vertiefte Diskussion über eine mögliche Positionierung, ob und wie die Suizidassistenz reguliert werden kann, stattgefunden?

Wenn nein, wann ist mit dieser Diskussion zu rechnen?

4

Hat die Bundesregierung oder das Bundesministerium für Gesundheit bereits, im Rahmen seiner Zuständigkeiten und Möglichkeiten, Maßnahmen unternommen, um zu einer, wie aus einem der Abgeordneten Katrin Helling-Plahr aufgrund einer Einsichtnahme im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes vorliegenden und bekannten Vermerkes des Referats 122 vom 21. Februar 2020 bekannt ist, guten Lösung (Anmerkung der Fragestellerinnen und Fragesteller: in Sachen Sterbehilfe) beizutragen, die den Werten von Leben und Selbstbestimmung gleichermaßen gerecht wird?

Wenn ja, welche Maßnahmen wurden ergriffen?

Wenn nein, bitte begründen, wieso bisher keine Maßnahmen getroffen wurden?

5

Wie sehen die weiteren Planungen der Bundesregierung und insbesondere des Bundesministeriums für Gesundheit in Sachen Sterbehilfe aus? Wie sollen die bisher generierten Informationen, beispielsweise durch die Prozessbeobachtungen der Verfassungsbeschwerden gegen § 217 des Strafgesetzbuchs (StGB), der Prozessbeobachtungen der Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln und die Rückschlüsse aus den von Verbänden, Fachgesellschaften und Einzelpersonen eingereichten Stellungnahmen zur Neuregelung der Sterbehilfe, von der Bundesregierung und dem Bundesministerium für Gesundheit verarbeitet werden?

6

Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem Urteil des Verwaltungsgerichts Köln (Urteil vom 24. November 2020, Az. 7 K 13803/17, 7 K 14642/17, 7 K 8560/18) in den Verfahren gerichtet auf Erteilung einer betäubungsmittelrechtlichen Erwerbserlaubnis zum Zweck der Selbsttötung?

Welche Auswirkungen hat das Urteil auf die beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte anhängigen Anträge auf Erlaubniserteilung des Erwerbs eines tödlich wirkenden Medikaments zur Selbsttötung (bitte begründen)?

7

In welchem Verfahrensstand befindet sich das Rechtsmittelverfahren hinsichtlich des Urteils des Verwaltungsgerichts Köln?

8

Lässt sich die Bundesregierung in den Verfahren von dem Verwaltungsgericht Köln und in den Rechtsmittelverfahren anwaltlich vertreten?

Falls ja, welche Rechtsanwaltskanzlei wurde beauftragt, und aus welchen Gründen?

9

Lässt sich die Bundesregierung zur Neuregelung des Sterbehilferechts durch externe Beratungsagenturen oder externe Berater (Einzelpersonen) beraten?

Falls ja, bitte aufschlüsseln durch wen, mit welchem Ziel, seit wann und welches Auftragsvolumen (in Euro) die einzelnen Beratungsleistungen haben.

10

Hat die Bundesregierung die Gesetzentwürfe zur Neuregelung des Sterbehilferechts, die von Mitgliedern des Deutschen Bundestages (Gesetzentwurf der Abgeordneten Katrin Helling-Plahr, Dr. Karl Lauterbach, Dr. Petra Sitte, Swen Schulz (Spandau), Otto Fricke u. a. und Gesetzentwurf der Abgeordneten Renate Künast und Katja Keul) eingebracht wurden, bewertet?

Wenn ja, wie wurden die Gesetzentwürfe bewertet?

Hat die Bundesregierung bzw. das Bundesministerium für Gesundheit dafür externen Sachverstand akquiriert?

11

Welche Ziele verfolgte das Bundesministerium für Gesundheit mit der Erstellung des Arbeitsentwurfs zur Neuregelung des Sterbehilferechts?

12

Plante die Bundesregierung, den Arbeitsentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit als eigene Bundestagsdrucksache in den Deutschen Bundestag einzubringen?

Wenn ja, warum ist er nicht eingebracht worden?

13

Wurde der vorgenannte Arbeitsentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit im Kabinett diskutiert?

14

Gab es zwischen dem Bundesministerium für Gesundheit, dem Leitungsstab des Bundesministeriums oder einzelnen Mitarbeitern des Bundesministeriums (insbesondere der Fachabteilung bzw. der zuständigen Fachreferate) einen inhaltlichen bzw. fachlichen Austausch mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages (mit Ausnahme des Bundestagsabgeordneten Jens Spahn), Mitarbeitern von Mitgliedern des Deutschen Bundestages, Fraktionen, Arbeitskreisen, Arbeitsgruppen oder interfraktionellen Gruppen, und wenn ja, mit wem (bitte aufschlüsseln)?

15

Wurden bei der Erstellung des Arbeitsentwurfes des Bundesministeriums für Gesundheit Dokumente als Grundlage bzw. Sekundärliteratur genutzt, die der Öffentlichkeit nicht zugänglich sind, und wenn ja, welche (bitte aufschlüsseln)?

16

Wurden seitens des Bundesministeriums für Gesundheit solche nicht öffentlichen Dokumente (beispielsweise bundesministeriumsinterne Vermerke oder Ähnliches) an Mitglieder des Deutschen Bundestages, Mitarbeiter derselbigen, Fraktionen, Arbeitskreise, Arbeitsgruppen oder interfraktionelle Gruppen zur Information bzw. Kenntnisnahme weitergegeben, und wenn ja, wem (bitte aufschlüsseln)?

17

Hat das Bundesministerium für Gesundheit Formulierungshilfen für eine mögliche gesetzliche Neuregelung formuliert?

Falls ja, wurden diese Formulierungshilfen veröffentlicht oder einzelnen Mitgliedern des Deutschen Bundestages, Mitarbeitern derselbigen, Fraktionen, Arbeitskreisen, Arbeitsgruppen oder interfraktionellen Gruppen zur Verfügung gestellt, und wenn ja, wem (bitte aufschlüsseln)?

18

Wie viele und welche Mitglieder des Deutschen Bundestages haben sich informell an das Bundesministerium für Gesundheit bzw. an die zuständige Abteilung und Fachreferate gewandt, um sich über den Stand der Neuregelung der Sterbehilfe zu informieren oder auf eine Neuregelung bzw. Nicht-Neuregelung hinzuwirken (bitte namentlich, mindestens jedoch nach Fraktionen aufschlüsseln)?

19

Wie viele Anträge auf Erlaubnis des Erwerbs von Natrium-Pentobarbital oder anderen Betäubungsmitteln zur Selbsttötung wurden seit Februar 2021 beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte gestellt, und wie viele wurden bereits abgelehnt?

20

Wie viele Anträge auf Erlaubnis des Erwerbs von Natrium-Pentobarbital oder anderen Betäubungsmitteln zur Selbsttötung wurden seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. März 2017 insgesamt gestellt, wie viele wurden davon bewilligt, wie viele wurden davon abgelehnt (bitte jeweils nach Datum der Antragstellung, Datum des Eingangs eines Widerspruches, Datum der Entscheidung über den Widerspruch – und mit welchem Ergebnis –, Datum der Zustellung der Klage, Verfahrensstand der Klageverfahren und ggf. Datum der Beendigung des Klageverfahrens aufschlüsseln)?

Berlin, den 4. August 2021

Christian Lindner und Fraktion

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