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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Skandalisierung der Entscheidungspraxis der Bremer Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge im Rückblick

(insgesamt 29 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

14.09.2021

Antwortdauer

21 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/3205724.08.2021

Skandalisierung der Entscheidungspraxis der Bremer Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge im Rückblick

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Niema Movassat, Petra Pau, Martina Renner, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns und der Fraktion DIE LINKE. Skandalisierung der Entscheidungspraxis der Bremer Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge im Rückblick Der Strafprozess am Bremer Landgericht gegen die ehemalige Leiterin der Außenstelle des BAMF in Bremen U. B. wurde am 20. April 2021 wegen Geringfügigkeit ohne Schuldspruch gegen eine Geldauflage eingestellt. Schon zuvor hatte das Landgericht alle asyl- und aufenthaltsrechtlich begründeten Anklagepunkte der Bremer Staatsanwaltschaft ausdrücklich zurückgewiesen (vgl. Bundestagsdrucksache 19/26132 und https://www.fr.de/politik/asyl-betrug-bam f-der-skandal-der-keiner-wurde-90459553.html). Ein mitangeklagter Rechtsanwalt wurde vom Bremer Landgericht am 27. Mai 2021 zu einer Geldstrafe in Höhe von 6 000 Euro verurteilt, jedoch nicht wegen asyl- oder aufenthaltsrechtlicher Vorwürfe, bezüglich derer er freigesprochen wurde, sondern weil er die Bezahlung zweier Hotelübernachtungen in Höhe von jeweils 65 Euro für die mit ihm befreundete ehemalige Leiterin zunächst ausgelegt hatte. Alle übrigen der ursprünglich 78 Anklagepunkte wurden vom Gericht zurückgewiesen, die Richterin erklärte: „Keiner der als Zeugen gehörten damaligen Asylbewerber hat die Vorwürfe der Anklage bestätigt“ (Es gab keinen „Asylbetrug“ – taz.de). Ermittelt wird nun gegen vier Mitglieder der Bremer Staatsanwaltschaft, darunter deren Leiter, wegen des Verdachts der Verletzung von Privatgeheimnissen: In einem Gespräch mit „Zeit online“ hatten sie sich massiv vorverurteilend über U. B. geäußert und persönliche Interna und Mutmaßungen zu einer angeblichen Liebesbeziehung preisgegeben (Nach dem Bamf-Skandal: Ermittlung g egen Staatsanwälte – taz.de). In einem Kommentar in der „tageszeitung“ (taz) nannte Benno Schirrmeister die ehemalige Leiterin in Bremen eine „vorbildliche Beamte“, die durch ihr Wirken zahlreiche menschenrechtswidrige Abschiebungen gestoppt habe: „Sie hat also den Staat davor bewahrt, gegen seine fundamentalen Normen zu verstoßen, obwohl das Figuren wie der niedersächsische Innenminister Boris Pistorius (SPD) gerne getan hätten: Der hat sich persönlich bei U. B.s Chef in Nürnberg darüber beschwert, dass eine Familie mit kleinen Kindern nicht in die Obdachlosigkeit nach Bulgarien zwangsausgeflogen werden konnte!“ (https://t az.de/Bremer-Bamf-Prozess/!5763392/, vgl. hierzu auch die Antwort zu den Fragen 33 und 34 auf Bundestagsdrucksache 19/4427). In der „Hannoverschen Allgemeinen Zeitung“ vom 15. April 2021 („Was vom Asylskandal blieb“) erklärte der pensionierte Direktor des Bremer Arbeitsgerichts, Adolf Claussen: „Der früheren BAMF-Leiterin gebührt das Bundesverdienstkreuz, keine Anklage“, mit ihren Anerkennungsbescheiden habe sie die Menschenwürde von Verfolgten schützen wollen. Und Heribert Prantl verglich in der „Süddeutschen Deutscher Bundestag Drucksache 19/32057 19. Wahlperiode 24.08.2021 Zeitung“ vom 8. Mai 2021 („Was für Ermittler“) die Vorgänge in Bremen gar mit der „SPIEGEL“- und der Dreyfus-Affäre und fragte: „Wer ehrt die zu Unrecht Verleumdeten?“, zu denen auch die Rechtsanwälte zu rechnen seien, denen fälschlich ein systematischer Missbrauch des Asylrechts unterstellt worden war – allerdings nur solchen mit ausländisch klingendem Namen, denn „deutsche Kanzleien“, denen Ähnliches hätte vorgeworfen werden können, blieben von der Bremer Staatsanwaltschaft unbehelligt (BAMF-Affäre in Bremen: Erm ittler im Visier – Politik – SZ.de (sueddeutsche.de)). Statt einer Beförderung und Belobigung für ihr auch nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller vorbildliches, menschliches und rechtmäßiges Handeln wurde die ehemalige Bremer Leiterin diffamiert, kriminalisiert und öffentlich bloßgestellt. Hieran war nicht zuletzt die Spitze des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) aktiv beteiligt: Zwar behauptete das BMI auf Anfrage, es habe in Bezug auf die Vorgänge in Bremen „nie von einem Skandal gesprochen“, doch der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat Horst Seehofer sprach nachweislich von einem „handfesten, schlimmen Skandal“ (vgl. hierzu auch die Antwort zu den Fragen 1 bis 3 auf Bundestagsdrucksache 19/17276). Unbelegte und ehrverletzende Äußerungen aus dem BMI, in Bremen hätten „hochkriminell und bandenmäßig mehrere Mitarbeiter mit einigen Rechtsanwälten zusammengearbeitet“ bzw. dort seien „bewusst gesetzliche Regelungen und interne Dienstvorschriften missachtet“ worden, mussten dem BMI gerichtlich untersagt werden (vgl. ebd., Vorbemerkung der Fragesteller und die Antwort zu den Fragen 4 und 5) – sie hielten der gerichtlichen Überprüfung zudem nicht stand (siehe oben). Schon kurz nach den ersten Medienmeldungen zu angeblich massiven Verstößen gegen das Asylrecht und angeblich zu Unrecht erfolgten Anerkennungen in Bremen hatte die Abgeordnete Ulla Jelpke in einer Pressemitteilung am 20. April 2018 gewarnt: „Ich befürchte, dass hier eine unliebsame Mitarbeiterin des BAMF an den Pranger gestellt werden soll, die nicht bereit war, diese [ restriktive Asylpolitik] mitzutragen“ (https://www.ulla-jelpke.de/2018/04/die-restr iktive-asylpolitik-ist-der-eigentliche-skandal/). Nachdem über 13 000 Anerkennungsentscheidungen der Bremer Außenstelle (mit 18 000 Betroffenen) aufwändig überprüft worden waren, kam das BAMF zu der Auffassung, dass unter der Leitung von U. B. (d. h. nicht zwingend in ihrer Verantwortung) in 213 Fällen zu Unrecht ein Schutzstatus erteilt worden sei, so dass die Voraussetzungen für eine Rücknahme vorgelegen hätten (Antwort zu Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 19/26132). Gegen 184 dieser Rücknahmen wurden Rechtsmittel eingelegt, von 2018 bis 2020 entschieden die Gerichte über 76 dieser Klagen, und in 66 Fällen (87 Prozent) wurden die Rücknahmen dann ihrerseits als rechtswidrig verworfen (ebd., Antwort zu den Fragen 9 und 10). Dass die ursprünglich in Bremen gewährten Schutzstatus in aller Regel zu Recht erteilt worden waren, teilte das BAMF der Bremer Staatsanwaltschaft bzw. dem Bremer Landgericht jedoch nicht mit. Dies geschah erst im Mai 2020 (d. h. lange nach der Anklageerhebung im September 2019), als sich die Bremer Staatsanwaltschaft nach dem Ergebnis der Widerrufs- bzw. Rücknahmeverfahren beim BAMF erkundigte (ebd., Antwort zu Frage 26). Auch das BMI ist nach Angaben der Bundesregierung nicht darüber informiert worden, dass die Rücknahmen positiver BAMF-Bescheide aus Bremen von den Gerichten überwiegend als rechtswidrig verworfen wurden – wer hierfür im BAMF die Verantwortung trug, beantwortete die Bundesregierung nicht (ebd., Antwort zu Frage 28), auch nicht die Frage danach, welche Gespräche oder Vereinbarungen zwischen dem BMI und dem BAMF es diesbezüglich gab (ebd., Antwort zu Frage 27). Das BAMF hatte der Bremer Staatsanwaltschaft bzw. dem Gericht auch keine weiteren Informationen zukommen lassen, die die ehemalige Bremer Leiterin aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller frühzeitig entlastet hätten (vgl. Antwort zu Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 19/17276). Eine solche „unaufgeforderte Vorlage“ hätte „als Eingriff in die Unabhängigkeit der Justiz gewertet werden“ können, erklärte in einem Schreiben vom 17. Mai 2019 derselbe Staatssekretär Stephan Mayer (vgl. Antwort zu den Fragen 23 und 24 auf Bundestagsdrucksache 19/26132), der in einer Talkshow im Fernsehen fälschlich behauptet hatte, in Bremen hätten „hochkriminell und bandenmäßig mehrere Mitarbeiter mit einigen Rechtsanwälten zusammengearbeitet“ (siehe oben). Auf Anfrage der Fraktion DIE LINKE. in Bremen erklärte der Bremer Senat zu dieser Aussage, dass nach seiner Auffassung „die Übermittlung von ent- oder belastendem Material“ vor dem Hintergrund, dass die Staatsanwaltschaft sämtliche Umstände berücksichtigen muss, „nicht als ‚ Eingriff in die Unabhängigkeit der Justiz‘ zu beurteilen“ ist (https://www.linksfrakt ion-bremen.de/presse/pressemitteilungen/presse-detail/news/trauriges- ergebniseines-konstruierten-skandals/; Antwort auf Frage 12). Staatssekretär Stephan Mayer hatte in seinem Schreiben vom 17. Mai 2019 der Bremer Staatsanwaltschaft überdies eine „hohe juristische Expertise“ bescheinigt und befunden, dass sie „in der Lage“ sei, die „komplexen Rechtsfragen zum Asylrecht zu durchdringen“ (vgl. Antwort zu Frage 23 auf Bundestagsdrucksache 19/26132) – alle asyl- und aufenthaltsrechtlichen Bewertungen und Anklagepunkte der Bremer Staatsanwaltschaft wurden vom Bremer Landgericht dann jedoch zurückgewiesen (siehe oben). Während die Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/17276 Fragen zu internen Entscheidungsprozessen und Beurteilungen innerhalb des BAMF noch mit Hinweis auf den „Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung“ grundsätzlich nicht beantworten wollte (ebd., Antwort zu Frage 12), erläuterte sie auf Nachfrage (Antwort zu den Fragen 1 bis 3 auf Bundestagsdrucksache 19/26132), dass es zu der damals umstrittenen Beurteilung von Asylgesuchen von in anderen Mitgliedstaaten (hier: Bulgarien) anerkannten Flüchtlingen, denen dort eine menschenrechtswidrige Behandlung droht, keine konkreten internen Anweisungen im BAMF gab, gegen die die ehemalige Leiterin in Bremen hätte verstoßen können, sondern nur ganz allgemeine Ausführungen zur Rechtslage. Im BAMF war Mitte 2015 in einer internen Dienstbesprechung (Ausschussdrucksache 19(4)108, S. 24 f.) offengelassen worden, ob bei der Bearbeitung von „Zweitanträgen“ (z. B. bei in Bulgarien Anerkannten) „die Bearbeitung nach ‚Bremer Modell‘ als Standard“ erfolgen sollte – die später skandalisierte Bremer Entscheidungspraxis hätte also sogar zum Standard innerhalb des BAMF werden können. Auf derselben Dienstbesprechung war auch entschieden worden, dass das Selbsteintrittsrecht im Rahmen von Dublin- Verfahren vom BAMF „sehr großzügig ausgeübt werden“ solle – auch das wurde der ehemaligen Bremer Leiterin später vorgeworfen. Die unter der ehemaligen Leiterin in Bremen ausgesprochenen Anerkennungen erwiesen sich nicht nur im Einzelfall ganz überwiegend als rechtmäßig (siehe oben), auch ihre Einschätzung einer drohenden unmenschlichen Behandlung anerkannter Flüchtlinge in Bulgarien wurde von der Mehrheit der Oberverwaltungsgerichte geteilt (vgl. Antwort zu Frage 21 auf Bundestagsdrucksache 19/4427), und schließlich urteilte auch der Europäische Gerichtshof, dass solche Schutzbegehren nicht als unzulässig abgewiesen werden dürfen, wenn die Gefahr einer unmenschlichen Behandlung droht (Urteil vom 13. November 2019, C-540/17 und C-541/17). Die Rechtsauffassung und Rechtsanwendung der inkriminierten Leiterin in Bremen wurde damit in der Rechtsprechung umfassend bestätigt, rechtswidrige Ablehnungen anderer BAMF-Außenstellen blieben für die hierfür Verantwortlichen ohne negative Konsequenzen. Im Innenausschuss vom 21. Januar 2021 erklärte BAMF-Präsident Dr. Hans-Eckhard Sommer hierzu, es könne nicht sein, dass Beamte so entscheiden, wie sie meinen, dass sich die Rechtsprechung künftig entwickeln würde, man müsse sich an Leitsätze halten. Nur gab es solche internen Leitsätze zur konkreten Frage nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller eben nicht (siehe oben), und Beamtinnen und Beamte müssen nach ihrer Auffassung in der Rechtsanwendung jederzeit die Grund- und Menschenrechte nach bestem Wissen und Gewissen beachten. Der Innenausschuss des Deutschen Bundestages hatte sich 2018 in mehreren Sondersitzungen mit den Vorgängen in Bremen befasst. Nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller stellte sich dabei heraus, dass das von CSU- bzw. CDU-Bundesministern geführte BMI maßgeblich dafür verantwortlich war, dass das BAMF trotz ansteigender Flüchtlingszahlen über Jahre hinweg die beantragte Hilfe und Unterstützung (Personal, Geld, moderne Technik) nicht erhielt (siehe https://www.linksfraktion.de/themen/nachrichten/detail/chro nologie-zum-bamf-skandal/). Eine Sonder-Ermittlergruppe der Bremer Staatsanwaltschaft hatte seit Ende Mai 2018 mit bis zu 45 Personen und „erheblicher personeller Unterstützung der Bundespolizei sowie der Polizei Niedersachsen und unter Einbeziehung von Expertinnen und Experten des Bundeskriminalamtes und des BAMF“ (Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Bremen vom 19. September 2019) ermittelt. In unterschiedlichen Prüfgruppen des BAMF waren zeitweilig über 100 Beschäftigte mit der Aufarbeitung und Überprüfung von Entscheidungen und Vorgängen in Bezug auf die Bremer BAMF-Außenstelle befasst (Antwort zu Frage 24 auf Bundestagsdrucksache 19/13176). Wir fragen die Bundesregierung:  1. Wie bewertet die Bunderegierung die Vorgänge um die skandalisierte Asylentscheidungspraxis der Bremer BAMF-Außenstelle unter der Leitung von U. B., nachdem die strafrechtliche Aufarbeitung und Bewertung nunmehr abgeschlossen ist (bitte ausführlich darlegen und begründen)?  2. Welche Konsequenzen werden vom BMI und BAMF (bitte getrennt beantworten) aus den Vorgängen gezogen, nachdem sich die ursprünglich erhobenen schweren Vorwürfe, insbesondere mit Blick auf angebliche Verstöße gegen das Asyl- und Aufenthaltsrecht, als komplett haltlos erwiesen haben (siehe Vorbemerkung der Fragesteller; bitte darlegen)?  3. Wie bewerten das BMI und der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat Horst Seehofer im Rückblick ihr damaliges Agieren und ihre öffentlichen Äußerungen (siehe Vorbemerkung der Fragesteller), werden diesbezüglich eigene Fehler gesehen, und wenn ja, inwieweit, und welche Konsequenzen wurden oder werden hieraus gezogen (bitte darlegen und begründen)?  4. Wie ist der aktuelle Stand des internen disziplinarrechtlichen Ermittlungsverfahrens gegen die ehemalige Leiterin des BAMF in Bremen, welche Vorwürfe wurden zuletzt noch gegen sie erhoben, was hat sie dem entgegnet, und was ist gegebenenfalls das Ergebnis dieses Verfahrens (bitte ausführen und begründen)?  5. Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller, dass sich Bundesinnenminister Horst Seehofer bei der ehemaligen Bremer Leiterin des BAMF U. B. entschuldigen sollte, weil er sich als „Dienstherr“ auch nicht, ebenso wenig wie die Spitze des BMI, schützend vor die Beamtin gestellt hat, obwohl die im Raum stehenden Vorwürfe weder belegt noch aufgeklärt waren und es zugleich Stimmen gab, die frühzeitig vor einer falschen Skandalisierung gewarnt hatten (siehe Vorbemerkung der Fragesteller), und weil er bzw. die Spitze des BMI im Gegenteil nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller an der falschen Skandalisierung und Dramatisierung des Vorgangs durch öffentliche Äußerungen und Vorverurteilungen („handfester, schlimmer Skandal“, „hochkriminelle, bandenmäßige Zusammenarbeit“, siehe Vorbemerkung der Fragesteller) und überzogene Maßnahmen (z. B. monatelange Schließung des gesamten Bremer BAMF) maßgeblich mit beteiligt war? Hat er dies gegebenenfalls bereits getan, oder hat er dies vor (bitte begründen)?  6. Wird sich Bundesinnenminister Horst Seehofer dafür einsetzen, dass das interne disziplinarrechtliche Ermittlungsverfahren gegen die ehemalige Leiterin des BAMF in Bremen, sofern es noch anhängig sein sollte, schnell und ohne negative Konsequenzen für die Beamtin eingestellt wird (bitte begründen)? Wird er dabei für die Beamtin gegebenenfalls positiv berücksichtigen, dass a) die Spitze des BMI sie nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller vorverurteilt und sich nicht schützend vor sie gestellt hat (siehe oben), b) die Beamtin durch die mediale Vorverurteilung und durch die Ermittlungen (inklusive zweier Hausdurchsuchungen, Telekommunikationsüberwachung, Beschlagnahme von Laptops und Mobiltelefon usw.) und Anklagepunkte der Bremer Staatsanwaltschaft über Jahre hinweg schwer belastet wurde und sich massiv falscher Verdächtigungen ausgesetzt sah (siehe Vorbemerkung der Fragesteller), c) die damalige Vorgehensweise der Beamtin im Umgang mit in Bulgarien anerkannten Flüchtlingen sich nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller (jedenfalls im Nachhinein) als völlig korrekt und rechtmäßig erwiesen hat und dass diese Frage zum damaligen Zeitpunkt umstritten war und es insofern keine konkreten internen Regelungen im BAMF gab, gegen die sie hätte verstoßen können, zumal innerhalb des BAMF sogar diskutiert worden war, ob das „Bremer Modell“ zum Standard innerhalb des BAMF gemacht werden sollte (siehe Vorbemerkung der Fragesteller), d) das BMI und das BAMF die Bremer Staatsanwaltschaft nicht über Umstände und Informationen unterrichtet haben, die die ehemalige Leiterin frühzeitig hätten entlasten können, obwohl dies auch nach Auffassung des Bremer Senats „nicht als ‚Eingriff in die Unabhängigkeit der Justiz‘ zu beurteilen“ gewesen wäre (siehe Vorbemerkung der Fragesteller), e) es öffentliche Stimmen gibt, etwa in den Medien (siehe Vorbemerkung der Fragesteller), die das Verhalten der Beamtin als geradezu vorbildlich loben, z. B. weil sie den Staat davor bewahrt hat, in konkreten Fällen schwere Menschenrechtsverletzungen zu begehen und damit gegen die eigene Werteordnung zu verstoßen (bitte zu den Fragen 6a bis 6e getrennt und begründet antworten)?  7. Wird BAMF-Präsident Dr. Hans-Eckhard Sommer, soweit noch keine Entscheidung im Disziplinarverfahren ergangen sein sollte, bei seiner Entscheidung die soeben genannten Punkte berücksichtigen, die nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller dafür sprechen, das Verfahren ohne negative Konsequenzen für die Beamtin zu beenden (bitte begründen)?  8. Wird BAMF-Präsident Dr. Hans-Eckhard Sommer bei seiner Entscheidung im Disziplinarverfahren berücksichtigen, dass er in der Sitzung des Innenausschusses vom 21. Januar 2021 (TOP 1: „Unterrichtung des BAMF- Präsidenten Dr. Hans-Eckhard Sommer zum Ermittlungsstand in der sogenannten Bremer BAMF-Affäre“) erklärte, es habe seitens der Medien eine Vorverurteilung gegeben und er sei sehr unglücklich über das lange Ermittlungs- bzw. Strafverfahren, das die betroffenen Beschäftigten sehr belastet habe? Wird er weiterhin berücksichtigen, dass das BAMF unter seiner Leitung nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragsteller nichts unternommen hat, um die Beamtin gegen falsche asyl- und aufenthaltsrechtliche Vorwürfe in Schutz zu nehmen, sondern stattdessen viele Anerkennungen, die unter ihrer Leitung in Bremen ausgesprochen worden waren, zurückgenommen hat, obwohl diese überwiegend rechtmäßig erteilt worden waren, wie sich nach einer gerichtlichen Überprüfung überwiegend herausgestellt hat (siehe Vorbemerkung der Fragesteller; bitte begründen)?  9. Werden Maßnahmen oder Gesten der Entschuldigung, der Entschädigung oder „Wiedergutmachung“ gegenüber der ehemaligen Bremer Leiterin und/oder eine öffentliche Rehabilitierung der Beamtin erwogen, weil nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller das Agieren der Führungsspitzen im BMI und BAMF nicht dazu beigetragen hat, falschen Vorverurteilungen der Beamtin entgegenzutreten, sondern im Gegenteil diese noch bestärkt wurden (siehe Vorbemerkung der Fragesteller), und weil nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller inzwischen als gerichtlich geklärt gelten kann, dass U. B. mit ihren asylrechtlichen Entscheidungen ganz überwiegend rechtmäßig und richtig gehandelt hat, während es für die jeweiligen Leitungspersonen anderer BAMF-Außenstellen ohne negative Konsequenzen blieb, wenn sie im Umgang mit in Bulgarien anerkannten Flüchtlingen rechtswidrige Entscheidungen veranlassten (siehe Vorbemerkung der Fragesteller; bitte begründen)? 10. Wurde oder wird innerhalb des BAMF ermittelt bzw. aufgeklärt, ob es Beschäftigte des BAMF gab, die der ehemaligen Leiterin U. B. gezielt schaden wollten, um z. B. persönlich davon zu profitieren (etwa in Bezug auf die Neubesetzung der Leitungsstelle in Bremen) oder weil sie eine andere Rechtsauffassung, etwa im Umgang mit in Bulgarien anerkannten Flüchtlingen, vertreten haben und nicht wollten, dass solche Bescheide von der Bremer Außenstelle korrigiert und aufgehoben wurden, und wenn ja, inwieweit (bitte ausführen)? Welche Erkenntnisse und Bewertungen haben sich gegebenenfalls aus solchen internen Ermittlungen im BAMF ergeben (bitte so genau wie möglich darstellen)? 11. Wurde U. B. mit einem gefälschten Anerkennungsbescheid konfrontiert, der ein Anlass für die Strafanzeige des BAMF bei der Bremer Staatsanwaltschaft vom 13. November 2017 war (Bamf-Skandal: So kam die Affär e ins Rollen – Politik – SZ.de (sueddeutsche.de)), und erhielt sie diesbezüglich Gelegenheit zur dienstlichen Stellungnahme, bevor die Anzeige erstattet wurde? Wenn ja, was hat sie diesbezüglich erklärt, wenn nein, warum nicht? a) Hat U. B. darum gebeten, dass ihr der gefälschte Anerkennungsbescheid zur Bewertung und Stellungnahme vorgelegt wird (wenn ja, bitte mit Datum und Gesprächspartner auflisten), und wenn nein, warum ist dies nicht erfolgt (bitte begründet ausführen)? b) Erhielten andere BAMF-Beschäftigte vor der Strafanzeige des BAMF Gelegenheit zur dienstlichen Stellungnahme, bevor die Anzeige erstattet wurde, wenn ja, was haben sie erklärt, und warum erhielten sie gegebenenfalls eine solche Gelegenheit zur Stellungnahme, U. B. aber nicht (bitte ausführen)? c) Wann gab es Gespräche im BAMF mit U. B. in Bezug auf die gegen sie im Rahmen der Anzeige des BAMF zur Sprache gebrachten Vorwürfe (bitte mit Daten und Gesprächspartnern auflisten), und was entgegnete sie dabei zu den gegen sie erhobenen Vorwürfen (bitte ausführlich darstellen)? d) Kann das BAMF bestätigen, dass es sich bei dem gefälschten Bescheid, der (mit) zur Strafanzeige führte, um eine Totalfälschung handelte (Kopie ohne gültiges Dienstsiegel), so dass diesbezüglich auch keine Anklage erhoben wurde (bitte darstellen)? e) Ist das BAMF im Rückblick der Auffassung, dass es U. B. ausreichend Gehör und Gelegenheit zur Stellungnahme gewährt hat, bevor und nachdem (bitte getrennt antworten) Anzeige erstattet wurde, auch vor dem Hintergrund, dass sie sich als Beamtin wegen ihrer Verschwiegenheitspflicht nach § 67 des Bundesbeamtengesetzes ohne ausdrückliche Genehmigung des Dienstherrn nicht öffentlich gegen die gegen sie erhobenen Vorwürfe rechtfertigen konnte (bitte begründen)? f) Ist es zutreffend, dass die Bremer Staatsanwaltschaft, trotz eines entsprechenden Angebots der Verteidigung von U. B., bis zum Abschluss des Strafverfahrens U. B. nicht persönlich angehört hat, bzw. gab es ein entsprechendes Ersuchen der Bremer Staatsanwaltschaft an das BMI bzw. an das BAMF in Bezug auf eine Aussagegenehmigung für U. B. oder Ähnliches, und wenn ja, wann, und wie wurde hierauf reagiert (bitte genau darstellen), wenn nein, wie bewertet die Bundesregierung dies? 12. Welche Rolle bei der Skandalisierung der Entscheidungspraxis in Bremen spielte die Intervention des niedersächsischen Innenministers Boris Pistorius, der sich persönlich an den damaligen Leiter des BAMF Frank- Jürgen Weise gewandt und dagegen protestiert hatte, dass durch eine Entscheidung des Bremer BAMF eine (nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller mutmaßlich rechtswidrige) Abschiebung einer jesidischen Flüchtlingsfamilie nach Bulgarien verhindert wurde (siehe Vorbemerkung der Fragesteller; dem ging ein Schreiben des Präsidenten der Region Hannover Hauke Jagau an Frank-Jürgen Weise voraus; vgl. im Detail: Anmerk ungen zum angeblichen „BAMF-Bestechungsskandal“ – Flüchtlingsrat Ni edersachsen; Auslöser der Bamf-Affäre: Der Briefschreiber – taz.de und V erwaltungsgericht Hannover: Syrer dürfen nicht nach Bulgarien abgeschob en werden (haz.de), bitte ausführen)? Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller, dass diese politische Intervention fatale Auswirkungen mit Blick auf die falsche Skandalisierung der rechtmäßigen Entscheidungspraxis des Bremer BAMF gehabt haben könnte, und inwieweit ist innerhalb des BAMF eine kritische Aufarbeitung dieses Vorgangs mit welchem Ergebnis erfolgt (bitte ausführen)? 13. Wie ist die Aussage von BAMF-Chef Dr. Hans-Eckhard Sommer im Innenausschuss am 21. Januar 2021 zu erklären, ihm sei „nicht bekannt“, dass im Bericht der Internen Revision des BAMF „falsche Informationen“ enthalten waren, obwohl der Internen Revision bei Abfassung des Berichts beispielsweise nicht bekannt war (wie das BAMF auf Medienanfragen bestätigte; vgl. BAMF-Affäre: Zahl unrechtmäßiger Asylbescheide offenbar geringer | ZEIT ONLINE), dass die Bremer Außenstelle in Absprache mit der BAMF-Zentrale Verfahren aus anderen Landesteilen übernommen hatte, so dass die Interne Revision in diesen (weit über 1 000) Fällen fälschlich davon ausging, dass die Außenstelle in Bremen entschieden habe, obwohl sie nicht zuständig gewesen sei, und obwohl der Bericht der Internen Revision auch insofern korrigiert werden musste, dass in fast 1 000 Fällen zwar formale Fehler gefunden wurden, der Inhalt der Entscheidungen aber nicht angezweifelt wurde (vgl. auch Bremer BAMF-Affäre – Wikipedia)? a) Warum fielen die genannten Fehler im Bericht der Internen Revision innerhalb des BAMF niemandem auf, bevor der Bericht der Bremer Staatsanwaltschaft übermittelt wurde (bitte darstellen und begründen)? b) Wann, und in welcher Form wurde die Bremer Staatsanwaltschaft auf Fehler und Fehlannahmen in den Berichten der Internen Revision, die der Staatsanwaltschaft übermittelt worden waren, hingewiesen (bitte genau mit Datum benennen), warum ist dies gegebenenfalls unterblieben (bitte begründen)? c) Erhielt die Interne Revision zur Aufarbeitung der Vorgänge in Bremen fachliche Vorgaben bzw. wurde oder wird sie ihrerseits beaufsichtigt, und wenn ja, inwieweit, und gegebenenfalls von wem (bitte ausführlich darstellen)? d) Wurden die Aufklärungsarbeiten und der Bericht der Internen Revision zu den Vorgängen in Bremen im Nachhinein kritisch aufgearbeitet und auf Fehler hin analysiert, und wenn ja, inwieweit, und zu welchen Erkenntnissen und Schlussfolgerungen ist man dabei gegebenenfalls gekommen? Inwieweit haben die genannten Fehler im Revisionsbericht zu einer falschen Skandalisierung der Vorgänge in Bremen nach Auffassung des BAMF beigetragen (bitte ausführlich darlegen)? e) Wie beurteilt das BAMF rückblickend seine Rolle im Zusammenhang mit der falschen Skandalisierung der Vorgänge in Bremen, da das BAMF nicht nur Anzeigenerstatter war, sondern auch der Bremer Staatsanwaltschaft im Rahmen der Ermittlungen umfangreich fachlich zuarbeitete und ihr Ansprechpartner in asylrechtlichen Fragen war, und sieht sich das BAMF vor diesem Hintergrund mit dafür verantwortlich, dass die Bremer Staatsanwaltschaft fälschlich von umfangreichen Verstößen gegen das Asyl- und Aufenthaltsrecht ausgegangen war, und wenn ja, inwieweit (bitte ausführlich darlegen und begründen)? f) Wie beurteilt das BMI im Rückblick die Rolle und das Agieren des BAMF in Bezug auf die Vorgänge in Bremen, sieht das BMI sich insbesondere fachlich zutreffend und umfassend durch das BAMF informiert, auch vor dem Hintergrund, dass die von der Spitze des BMI öffentlich geäußerten Vorwürfe bzw. Einschätzungen in Bezug auf vermeintliche Verstöße gegen das Asyl- und Aufenthaltsrecht (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) sich als unzutreffend und haltlos erwiesen haben (bitte ausführen und begründen)? 14. Wie begründet BAMF-Chef Dr. Hans-Eckhard Sommer seine in der Sitzung des Innenausschusses vom 21. Januar 2021 geäußerte Auffassung, die ehemalige Interims-Leiterin in Bremen J. S. habe mit den Vorfällen in Bremen gar nichts zu tun, obwohl sie dem BMI, ohne dies mit der BAMF- Spitze abzusprechen, im April 2018 in Eigeninitiative eine umfangreiche Dokumentation zu vermeintlich illegalen Vorgängen im Bremer BAMF zukommen ließ (es seien in Bremen mindestens 3 332 Asylanträge unzulässigerweise bearbeitet worden; der BAMF-Zentrale gab sie eine Mitverantwortung für mutmaßlich illegale Machenschaften in Bremen), die zudem in einer nicht anonymisierten Form kurz darauf auch einigen Medien zugänglich geworden war, was zur weiteren Skandalisierung der Vorgänge in Bremen beitrug (vgl. BAMF in Bremen: Skandal in Asylbehörde soll no ch größer sein – DER SPIEGEL; Asylaffäre in Bremen: Interner Bericht b elastet BAMF-Zentrale | tagesschau.de)? Wieso verwies BAMF-Chef Dr. Hans-Eckhard Sommer bei der Frage zu möglichen Disziplinarverfahren gegen J. S. auf den „Datenschutz“, während Datenschutzaspekte in Bezug auf die ehemalige Leiterin in Bremen U. B. einer entsprechenden Thematisierung der Vorgänge im Innenausschuss nicht entgegenstanden (bitte begründen)? 15. Wurde oder wird gegen die Interims-Leiterin in Bremen J. S. intern im BAMF ermittelt oder werden womöglich eingestellte Ermittlungen wieder aufgenommen, nachdem sich ihre gegenüber dem BMI geäußerten Anschuldigungen in Bezug auf vermeintliche Verstöße gegen das Asyl- und Aufenthaltsrecht in Bremen als unzutreffend erwiesen haben, und wenn ja, inwieweit (bitte darlegen und begründen)? a) Welche Funktion nimmt J. S. derzeit im BAMF wahr, und hat sie insbesondere eine (stellvertretende) Leitungsfunktion inne? b) Wie ist J. S. an das umfangreiche Datenmaterial gelangt, das sie in ihrem fast 100-seitigen Bericht vom 4. April 2018 dem BMI zur Verfügung stellte? Welche BAMF-internen Untersuchungen gab es hierzu, auch vor dem Hintergrund, dass es in vielen Fällen ihres Berichts um Verfahren ging, die bereits abgeschlossen waren, als sie zur neuen Interims-Leiterin in Bremen ernannt worden war (vgl. Ausschussdrucksache 19(4)43), und vor dem Hintergrund, dass sie den Bericht nach Auskunft des BMI „in Eigeninitiative verfasst“ habe (Asylaffäre in Bremen: Interner Bericht belastet BAMF-Zentrale | tagesschau.de), so dass sie zur Recherche und Berichterstellung offenbar nicht angewiesen worden war (vgl. Ausschussdrucksache 19(4)43; bitte begründen und ausführen)? Wenn ja, was waren die Ergebnisse dieser Untersuchungen, wenn nein, warum wurden keine solchen Untersuchungen unternommen? c) Ist insbesondere untersucht worden, wie die Interims-Leiterin J. S. in ihrer kurzen Zeit seit Amtsantritt zum 1. Januar 2018 neben ihrer Leitungsfunktion eine solche umfangreiche und extrem detaillierte Dokumentation erstellen konnte, was nach Einschätzung der Fragestellerinnen und Frageteller nicht ohne umfangreiche Zuarbeiten anderer Beschäftigter in der Bremer Außenstelle möglich gewesen sein kann? Wenn nein, warum nicht, wenn ja, war sie dazu befugt, Beschäftigte im BAMF mit dieser Aufgabe zu beauftragen, oder gab es Untersuchungen dazu, dass Beschäftigte im BAMF ihr diese Fälle eigeninitiativ zugearbeitet haben (bitte ausführen)? d) Ist untersucht worden, wie der Bericht der Interims-Leiterin an die Öffentlichkeit und an Medien gelangen konnte, auch vor dem Hintergrund, dass der Bericht zahlreiche schutzbedürftige persönliche Daten und Klarnamen (sowohl von BAMF-Beschäftigten als auch von Asylsuchenden, Rechtsanwälten usw.) in nicht anonymisierter Form enthielt? Wenn nein, warum nicht, wenn ja, wurden dabei Dienstverstöße oder wurde ein Verdacht auf Straftaten festgestellt, und was wurde diesbezüglich gegebenenfalls unternommen (bitte ausführen)? e) Wie bewerten das BMI und BAMF (bitte getrennt antworten) im Rückblick das Agieren der ehemaligen Interims-Leiterin J. S. und die Erstellung des genannten Berichts und die diesbezüglichen Auswirkungen auf die Wahrnehmung und Beurteilung der Vorgänge in Bremen in Bezug auf die unberechtigten Vorwürfe zu angeblich massiven Verstößen gegen das Asyl- und Aufenthaltsrecht, und welche Konsequenzen wurden hieraus gezogen (bitte ausführen)? 16. Ist gegen den ehemaligen Interims-Leiter des BAMF Frank-Jürgen Weise im BAMF intern ermittelt worden, und wenn nein, warum nicht, obwohl seine Vorgabe zur Trennung von Anhörung und Entscheidung im Asylverfahren zur Beschleunigung von Verfahren gegen die gültige Dienstanweisung des BAMF verstieß, wonach eine Einheit von Anhörung und Entscheidung grundsätzlich herzustellen ist (vgl. Antwort zu Frage 32 auf Bundestagsdrucksache 19/6786)? Wenn es keine entsprechenden internen Disziplinarmaßnahmen oder Ermittlungen gegen BAMF-Chef Frank-Jürgen Weise gab, trotz – nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller – klaren Verstoßes gegen eine geltende interne Dienstanweisung, wie könnten vor diesem Hintergrund unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes dann etwaige Verstöße gegen interne Dienstanweisungen, soweit sie U. B. begangen haben sollte, negativ sanktioniert und begründet werden, wobei es nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller so zu sein scheint, dass U. B. in ihrem Tun vor allem geleitet war von dem Bemühen um einen möglichst wirksamen Schutz für schutzbedürftige Flüchtlinge und um schnelle Verfahren im Interesse der Betroffenen und des BAMF, auch zur Vermeidung menschenrechtswidriger Abschiebungen nach Bulgarien (bitte ausführen und begründen)? 17. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller, dass beim Disziplinarverfahren gegen U. B. zusätzlich berücksichtigt werden muss, dass viele Entscheidungen und Vorgänge im BAMF zu jener Zeit, nicht nur in Bremen, geprägt waren von einer drastischen Ausnahmesituation, von einem hohen politischen Druck und einer unzureichenden Personal- und Technikausstattung des BAMF, was nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller geradezu zwangsläufig auch zu Fehlentscheidungen führen musste, die insofern auch von der Politik bzw. dem BMI zu verantworten waren (vgl. „Kernergebnisse der Prüfgruppe Bremen“ vom 31. August 2018, Ausschussdrucksache 19(4)112, S. 4, in dem von einem „extremen Arbeitsdruck“, einer „maximalen politischen Erwartungshaltung“ und „ansteigendem Erledigungsdruck“, der bis Ende 2016 „kontinuierlich auf ein absolutes Extremmaß“ angewachsen sei, die Rede ist: „[…] ein an den genannten Regelungen [Dienstanweisungen] orientiertes Asylverfahren [hätte] den erforderlichen beschleunigten Rückstandsabbau in allen Teilschritten konterkariert“; siehe auch die Vorbemerkung der Fragesteller und https://www.linksfraktion.de/themen/nachrichte n/detail/chronologie-zum-bamf-skandal/), wobei das BMI gegenüber dem Bundesrechnungshof einräumte, dass es ab 2012 eine „Arbeitsüberlastung des BAMF“ und „erst sehr spät eine angemessene Personalausstattung“ und es einen „hohe[n] Druck, die anhängigen Asylverfahren schnell abzuarbeiten“, gegeben habe (Ausschussdrucksache 19(4)108; bitte ausführen)? 18. Gab es eine „Remonstration“ oder eine E-Mail von U. B., mit der sie auf ihre rechtlichen Bedenken im Umgang mit über Bulgarien eingereisten (dort anerkannten) Flüchtlingen hinwies, und wenn ja, wie wurde damit umgegangen, wie ist darauf reagiert worden, und inwieweit wird oder wurde dies bei der Beurteilung ihres Handelns, etwa im Rahmen des Disziplinarverfahrens, berücksichtigt (bitte darlegen)? 19. Wird oder wurde in dem gegen U. B. gerichteten Disziplinarverfahren berücksichtigt, dass nach § 63 des Bundesbeamtengesetzes Beamtinnen und Beamte für die Rechtmäßigkeit ihrer dienstlichen Handlungen die volle persönliche Verantwortung tragen und dass Anordnungen nicht befolgt werden müssen, „wenn das aufgetragene Verhalten die Würde des Menschen verletzt“, was U. B. offenkundig – und zutreffend – in Bezug auf die Gefahr einer menschenrechtswidrigen Behandlung von (anerkannten) Flüchtlingen in Bulgarien als gegeben ansah (bitte begründen), und teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller, dass ihr damaliges Handeln vor diesem Hintergrund wenigstens im Nachhinein als „entschuldigt“ bzw. legitim angesehen werden muss, nachdem ihre damalige Rechtsauffassung und Einschätzung durch die Rechtsprechung umfassend bestätigt wurde, und wenn ja, inwieweit (siehe Vorbemerkung der Fragesteller; bitte begründen)? 20. Welche Konsequenzen, auch in Bezug auf die Bewertung der Vorgänge in Bremen, zieht die Bundesregierung daraus, dass der Entscheider in dem Verfahren des angeklagten Franco A. (vgl. Meldung von dpa vom 1. Juli 2021) erklärte, es sei zu jener Zeit im BAMF erwartet worden, täglich über sieben Fälle zu entscheiden und alles sei besser gewesen „als gar nichts zu entscheiden“, und teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller, dass vor diesem Hintergrund die nachträgliche akribische Untersuchung ausschließlich der in Bremen getroffenen positiven Entscheidungen zwangsläufig zu einem verzerrten Ergebnis führen musste, weil es auch andernorts viele Fehlentscheidungen gab, und solche Fehlentscheidungen auch zu Ablehnungen führten, die aber nicht systematisch untersucht wurden (bitte ausführen)? 21. Was haben die nach den Angaben von BAMF-Chef Dr. Hans-Eckhard Sommer im Innenausschuss vom 21. Januar 2021 sieben Beschäftigten des BAMF, die in den Räumen der Polizei für Fragen der Bremer Staatsanwaltschaft zur Verfügung gestanden haben sollen, konkret getan? Für wie lange standen sie dort zur Verfügung, haben sie nur Fragen zu konkreten Asylverfahren oder auch zu abstrakten Rechtsfragen beantwortet, haben sie eigeninitiativ der Bremer Staatsanwaltschaft zugearbeitet, und wenn ja, was, und in welchem Umfang (bitte ausführen)? 22. Wie ist es zu erklären, dass sich so viele der Rücknahmen von unter der Leitung von U. B. erfolgten Anerkennungen nach einer gerichtlichen Überprüfung als rechtswidrig erwiesen (siehe Vorbemerkung der Fragesteller, laut Antwort zu Frage 8b auf Bundestagsdrucksache 19/22842 wurden 65 von 71 in den Jahren 2018 bis 2020 gerichtlich überprüften Rücknahmen wieder aufgehoben), und wieso wurde an diesen Rücknahmen noch festgehalten, nachdem bereits Gerichtsentscheidungen in größerer Anzahl vorlagen, die die Einschätzung bestätigten, dass die inkriminierten Anerkennungen in Bremen zu Recht erfolgt waren? Wer konkret war dafür verantwortlich, dass so viele – wie sich nach gerichtlicher Überprüfung herausstellte: mehrheitlich rechtswidrige (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) – Rücknahmen von in Bremen getroffenen Anerkennungen erfolgten (bitte zumindest die Entscheidungsebene nennen, soweit nicht die Spitze des BAMF verantwortlich sein sollte)? 23. Wie ist es zu erklären, dass BAMF-Chef Dr. Hans-Eckhard Sommer im Innenausschuss am 21. Januar 2021 sagte, die Abteilung M im BMI sei „unser täglicher Gesprächspartner“ gewesen und selbstverständlich habe man sich mit dem BMI besprochen, während die Bundesregierung in ihrer Antwort zu Frage 28 auf Bundestagsdrucksache 19/26132 erklärte, eine „gesonderte Unterrichtung des BMI“ dazu, dass die Rücknahmen der Bremer Anerkennungen sich bei gerichtlicher Überprüfung überwiegend als rechtswidrig erwiesen, sei „nicht erfolgt“ (bitte ausführen)? Falls das BMI doch über diesen Umstand informiert worden sein sollte, wie hat es hierauf reagiert, und wer ist dafür verantwortlich, dass offenbar keine Schlussfolgerungen aus dieser Information erfolgt sind (bitte so genau wie möglich ausführen)? 24. Gegen wie viele Rücknahmen von unter der ehemaligen Leiterin (angeblich) zu Unrecht erteilten Schutzstatus wurden Rechtsmittel eingelegt, und wie ist bis heute das Ergebnis der jeweiligen gerichtlichen Überprüfungen in diesen Fällen, soweit eine inhaltliche Entscheidung getroffen wurde (bitte so differenziert wie möglich auflisten, wie in ihrer Antwort zu Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 19/26132, jedoch um seitdem erfolgte Entscheidungen ergänzt; bitte auch die Zahl der anhängigen Verfahren und formellen Erledigungen nennen)? 25. Wie sind im Vergleich dazu die gerichtlichen Entscheidungen zu Rücknahmen des BAMF im Allgemeinen (bitte nach den Jahren 2018, 2019 und 2020 auflisten, differenziert darstellen und in absoluten und relativen Zahlen angeben), und wie wird eine gegebenenfalls erhöhte Quote aufhebender Gerichtsentscheidungen bei unter der Leitung von U. B. getroffenen Anerkennungen im Vergleich zu im Übrigen ausgesprochenen Rücknahmen erklärt (bitte darlegen)? 26. Hat sich Behördenchef Dr. Hans-Eckhard Sommer über die Vorgänge im Zusammenhang mit der Bremer Außenstelle informieren lassen, und hat er diesbezüglich Anordnungen und Entscheidungen getroffen, und wenn ja, inwieweit (bitte konkret und mit Datum darstellen)? 27. Hält die Bundesregierung weiterhin an ihrer Position fest, dass es richtig war, die Bremer Staatsanwaltschaft bzw. das Bremer Landgericht nicht über Erkenntnisse und Materialien zu informieren, die U. B. nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller frühzeitig hätten entlasten können, weil dies als ein „Eingriff in die Unabhängigkeit der Justiz“ hätte gewertet werden können (vgl. zuletzt Antwort zu Frage 24 auf Bundestagsdrucksache 19/26132), obwohl der Bremer Senat demgegenüber erklärt hat (siehe die hier verlinkte Antwort zu Frage 12: Trauriges Ergebnis eines ko nstruierten Skandals: DIE LINKE. Bürgerschaftsfraktion linksfraktion-bre men.de), dass „die Übermittlung von ent- oder belastendem Material“ vor dem Hintergrund, dass die Staatsanwaltschaft sämtliche Umstände berücksichtigen muss, „nicht als ‚Eingriff in die Unabhängigkeit der Justiz‘ zu beurteilen“ ist (bitte begründen)? 28. Warum sind dem BMI nicht Zweifel am Vorgehen des BAMF in Bezug auf Rücknahmen von in Bremen ausgesprochenen Anerkennungen gekommen, spätestens als z. B. am 17. Mai 2019 Staatssekretär Stephan Mayer in einem Schreiben an den Parlamentarischen Geschäftsführer der Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag, Jan Korte, bestätigten musste, dass bis dahin „nur Urteile von niedersächsischen Verwaltungsgerichten zu Abschiebungsverboten nach Bulgarien“ vorlagen, „mit denen die Bescheide des BAMF aufgehoben wurden“ – mit denen, in anderen Worten, die aufgehobenen Bremer Anerkennungsbescheide gerichtlich wiederhergestellt wurden (bitte begründen)? 29. Hält die Bundesregierung auch im Rückblick an ihrer im genannten Schreiben von Staatssekretär Stephan Mayer vom 17. Mai 2019 geäußerten Einschätzung fest, dass die Bremer Staatsanwaltschaft eine „hohe juristische Expertise“ habe und sie in der Lage sei, „die komplexen Rechtsfragen zum Asylrecht zu durchdringen“, nachdem sämtliche aufenthalts- und asylrechtlich begründeten Anklagepunkt der Bremer Staatsanwaltschaft vom Bremer Landgericht verworfen und nicht zur Verhandlung zugelassen wurden (bitte begründen)? Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller, dass es zumindest im Rückblick doch besser gewesen wäre, die Bremer Staatsanwaltschaft über die komplexen Sach- und Rechtsfragen zu informieren, wie von der Fraktion DIE LINKE. angeregt (vgl. Antwort zu Frage 22 auf Bundestagsdrucksache 19/8445), damit sie frühzeitig hätte erkennen können, dass die umstrittenen Anerkennungen in Bremen im Regelfall zu Recht erfolgt sind (bitte begründen)? Berlin, den 2. August 2021 Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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