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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

"Indo-Pacific Deployment" der Fregatte "Bayern" und die sogenannte regelbasierte internationale Ordnung

(insgesamt 20 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

21.09.2021

Antwortdauer

28 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/3205824.08.2021

„Indo-Pacific Deployment“ der Fregatte „Bayern“ und die sogenannte regelbasierte internationale Ordnung

der Abgeordneten Dr. Alexander S. Neu, Sevim Dağdelen, Andrej Hunko, Żaklin Nastić, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Am 2. August 2021 wurde die Bundeswehr-Fregatte „Bayern“ von Wilhelmshaven aus im Rahmen des sog. Indo-Pacific Deployments in das Seegebiet zwischen dem Horn von Afrika, Australien und Japan entsandt. Die Bundeswehr soll auf ihrer Reise mit Partnern, wie den Marinen Australiens, Singapurs, Japans und der USA, üben, aber auch „demonstrieren, dass Deutschland auf der Seite seiner internationalen Wertepartner für die Freiheit der Seewege und die Einhaltung des Völkerrechts in der Region eintritt“ (https://www.bundeswehr.de/de/organisation/marine/aktuelles/indo-pacific-deployment-2021).

Der Bundesminister des Auswärtigen Heiko Maas erklärte zu der Mission u. a.: „Wir wollen [die Ausgestaltung der internationalen Ordnung der Zukunft] mitgestalten und Verantwortung übernehmen für den Erhalt der regelbasierten internationalen Ordnung. (…) Gemeinsam mit unseren Partnern setzen wir uns für die Einhaltung des Völkerrechts und die Stärkung der Sicherheit im Indo-Pazifik ein“ (https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/-/2473486). Die Bundesministerin der Verteidigung Annegret Kramp-Karrenbauer bezeichnete das Auslaufen der „Bayern“ auf Twitter als „Zeichen für Stabilität, Wohlstand und eine regelbasierte, multilaterale Ordnung“.

Im Mittelmeer ist eine Beteiligung der Bundeswehr-Fregatte an der NATO-Operation SEA GUARDIAN vorgesehen. Über den Suezkanal und das Rote Meer wird die Fregatte zum Horn von Afrika fahren, um an der EU-Mission ATALANTA teilzunehmen. Von Karatschi aus soll die „Bayern“ anschließend den Indischen Ozean queren und über das australische Perth Ziele in Ostasien ansteuern (https://www.bundeswehr.de/de/organisation/marine/aktuelles/indo-pazifik-fregatte-bayern-diplomatische-mission-5204746).

Bevor die Fregatte Australien anläuft, soll sie auf der Insel Diego Garcia im Indischen Ozean Station machen (https://www.german-foreign-policy.com/news/detail/8676/), auf der sich die gleichnamige US-Militärbasis befindet.

Diego Garcia ist die Hauptinsel des Chagos-Archipels, das während der Kolonialisierung der Seychellen und Mauritius im Jahr 1810 unter britische Kolonialherrschaft kam. Bevor im Zuge der Entkolonialisierung sowohl die Seychellen als auch Mauritius unabhängig wurden, trennte die britische Regierung die Verwaltung des Chagos-Archipels von den damaligen Kolonien ab und etablierte 1965 das Britische Territorium im Indischen Ozean (British Indian Ocean Territory – BIOT). Der Archipel sollte nicht mit Mauritius in die Unabhängigkeit entlassen werden, weil die USA den Bau eines Marine- und Luftwaffenstützpunkts auf Diego Garcia planten, der 1966 errichtet und von Großbritannien für zunächst 50 Jahre ohne Verpflichtung zur Zahlung eines Pachtzinses an die USA verpachtet wurde. Im Jahr 2016 wurde der Pachtvertrag für weitere 30 Jahre verlängert. In den Jahren 1968 bis 1973 deportierte die britische Kolonialregierung die gesamte Bevölkerung des Chagos-Archipels auf „brutale Weise“ (Bundestagsdrucksache 19/14513; https://www.german-foreign-policy.com/news/detail/8676/; https://nationalinterest.org/feature/diego-garcia-risk-slipping-washingtons-grasp-22381?nopaging=1).

Das US-Militär errichtete auf Diego Garcia eine Marine- und Luftwaffenbasis, die seitdem eine zentrale Rolle in allen US-Militäroperationen im Mittleren Osten, u. a. in dem nach Ansicht der Fragestellenden völkerrechtswidrigen Überfall auf den Irak im Jahr 2003, gespielt hat. In den frühen 2000er-Jahren diente Diego Garcia wahrscheinlich auch als Standort sowie Durchgangsstation der weltweiten Folterung von Terrorverdächtigen durch US-Behörden (Bundestagsdrucksache 19/14513; https://www.german-foreign-policy.com/news/detail/8676/).

Mauritius wehrt sich seit Jahrzehnten, und inzwischen auch erfolgreich, gegen die 1965 völkerrechtswidrig erfolgte Abtrennung des Chagos-Archipels.

Am 22. Juni 2017 beschloss die UN-Vollversammlung mit der Resolution 71/292, ein Rechtsgutachten (Advisory Opinion) des Internationalen Gerichtshofs zur Rechtmäßigkeit der Separation anzufordern. Der Internationale Gerichtshof befand am 25. Februar 2019, dass die Britische Okkupation des Archipels völkerrechtswidrig ist und forderte Großbritannien auf, die Chagos-Inseln unverzüglich an Mauritius zurückzugeben. Daran anschließend forderte auch die UN-Vollversammlung am 22. Mai 2019 mit der von 116 zu sechs Stimmen getragenen Resolution 73/295 Großbritannien auf, entsprechend der Rechtsauffassung des Internationalen Gerichtshofs die Kontrolle über den Archipel innerhalb von sechs Monaten an Mauritius abzugeben. Die Bundesregierung enthielt sich bei der Abstimmung. Großbritannien leistete weder dem Spruch des Internationalen Gerichtshofs noch der UN-Resolution Folge. Am 28. Januar 2021 bestätigte auch der Internationale Seegerichtshof, dass der Herrschaftsanspruch Großbritanniens über die Chagos-Inseln nicht völkerrechtskonform ist und der Archipel zu Mauritius gehört (https://www.icj-cij.org/public/files/case-related/169/169-20190225-ADV-01-00-EN.pdf; https://www.theguardian.com/world/2019/feb/25/un-court-rejects-uk-claim-to-sovereignty-over-chagos-islands; https://www.welt.de/newsticker/news1/article193998501/Diplomatie-UN-Vollversammlung-fordert-London-zur-Uebergabe-der-Chagos-Inseln-an-Mauritius-auf.html; https://www.bbc.com/news/uk-50511847; https://www.itlos.org/fileadmin/itlos/documents/press_releases_english/PR_313_EN.pdf; https://www.german-foreign-policy.com/news/detail/8676/).

Großbritannien und die USA ignorieren die Verpflichtung zur Rückgabe der Inseln bis heute und verstoßen durch die Nutzung des Militärstützpunkts Diego Garcia und die fortbestehende Okkupation des Chagos-Archipels gegen das Völkerrecht.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen20

1

Kann die Bundesregierung bestätigen, dass Diego Garcia und der dortige Militärstützpunkt angelaufen wird?

2

In welcher Form stimmt die Bundesregierung sich ggf. bezüglich des Anlaufens von Diego Garcia mit Mauritius ab?

3

Wie lange soll die Fregatte „Bayern“ im Bereich von Diego Garcia verbleiben?

4

Welchen Auftrag hat die „Bayern“ insoweit, und welche Aktivitäten sind dort mit welchen weiteren Akteuren oder Partnern geplant?

5

Hat die Bundesregierung eine Bewertung der Völkerrechtskonformität der fortbestehenden Nutzung des Stützpunkts Diego Garcia (sofern die Bundesregierung hierzu keine Rechtsauffassung vertritt oder diese nicht kommunizieren will, wird gebeten, darzulegen, wie sich dies mit ihrer Bezugnahme auf das Völkerrecht und eine sog. regelbasierte internationale Ordnung [auch als „regelbasierte Ordnung“ o. Ä. bezeichnet; im Folgenden wird dafür jeweils die Begrifflichkeit „regelbasierte internationale Ordnung“ verwendet] vereinbaren lässt)?

6

Wieso wird auf einer Bundeswehr-Mission, die sich ausdrücklich auf das Völkerrecht bezieht, ggf. die Insel und der Stützpunkt Diego Garcia angelaufen, obwohl der Bundesregierung sowohl die Rechtsauffassungen des Internationalen Gerichtshofs sowie des Internationalen Seegerichtshofs als auch die Resolution 73/295 der UN-Vollversammlung bekannt sind?

7

Welche Staaten erheben nach Kenntnis der Bundesregierung Anspruch auf welche Gewässer und/oder Territorien auf der geplanten Route und im geplanten Einsatzraum der aktuellen Mission der Fregatte „Bayern“, u. a. im Indischen Ozean, im Westpazifik, im Ost- und Südchinesischen Meer?

Wie wird dieser Anspruch nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils kommuniziert und in politisches sowie militärisches Handeln umgesetzt?

8

Welche Beschlüsse bzw. Resolutionen des UN-Sicherheitsrats oder der UN-Vollversammlung gibt es bezüglich dieser Ansprüche, welche Urteile, Gutachten etc. internationaler Gerichtshöfe?

9

Welche Staaten unterhalten welche, ggf. exterritorialen, Militärstützpunkte auf der geplanten Route und im geplanten Einsatzraum der aktuellen Mission der Fregatte „Bayern“, u. a. im Indischen Ozean, im Westpazifik, im Ost- und Südchinesischen Meer?

10

Welche Staaten verstoßen nach Einschätzung der Bundesregierung im geplanten Einsatzraum der aktuellen Mission der Fregatte „Bayern“ und auf der geplanten Route, u. a. im Indischen Ozean, im Westpazifik, im Ost- und Südchinesischen Meer, (wodurch?) gegen das Völkerrecht?

11

Welche Staaten verletzen oder gefährden nach Einschätzung der Bundesregierung im geplanten Einsatzraum der aktuellen Mission der Fregatte „Bayern“ und auf der geplanten Route, u. a. im Indischen Ozean, im Westpazifik, im Ost- und Südchinesischen Meer, (wodurch?) die sog. regelbasierte internationale Ordnung?

12

Wie definiert die Bundesregierung die Begrifflichkeit der sog. regelbasierten internationalen Ordnung (die auch als „regelbasierte Ordnung“, „regelbasierte multilaterale Ordnung“ o. Ä. adressiert wird)?

13

Wie grenzt sie dies vom Völkerrecht bzw. von dem Begriff der Völkerrechtskonformität ab?

14

Wieso bezieht sich die Bundesregierung seit einiger Zeit verstärkt auf die sog. regelbasierte internationale Ordnung (o. Ä.), während sie seltener Bezug auf die Völkerrechtsordnung nimmt?

15

Was umfasst nach Auffassung der Bundesregierung der Begriff der sog. regelbasierten internationalen Ordnung (o. Ä.), das die Völkerrechtsordnung nicht umfasst?

Was umfasst die Völkerrechtsordnung, was der Begriff der regelbasierten internationalen Ordnung (o. Ä.) in der Definition der Bundesregierung nicht umfasst?

16

In welchem Verhältnis zueinander stehen nach dem Verständnis der Bundesregierung das Völkerrecht und die sog. regelbasierte internationale Ordnung?

Was hat ggf. Vorrang (bitte begründen)?

17

Inwieweit gehört „Wohlstand“ zum verfassungsgemäßen Auftrag der Bundeswehr bei Militäreinsätzen im Ausland?

18

Wie bewertet die Bundesregierung unter Berücksichtigung a) des Völkerrechts, b) der sog. regelbasierten internationalen Ordnung Aktivitäten der USA, Großbritanniens und anderer Staaten im sog. War on Terror (u. a. Verschleppung, auch durch Geheimdienste, und Festhalten von Personen ohne justizförmiges Verfahren in Gefangenenlagern wie Guantanamo, Abu Ghraib oder sog. Black Sites, ggf. auch auf Diego Garcia; Folterung bzw. unangemessene Behandlung festgehaltener Personen in derartigen Einrichtungen etwa durch sog. Water Boarding und Stresspositionen; sog. „Gezielte Tötungen“ von nicht unmittelbar an kämpferischen Handlungen beteiligten Zivilistinnen und Zivilisten)?

Inwieweit kommt die Bundesregierung hier je nach Abstellen auf (einerseits) das Völkerrecht oder (andererseits) die sog. regelbasierte internationale Ordnung zu unterschiedlichen Einschätzungen?

19

Inwieweit nimmt die Bundesregierung eine Gewichtung vor, welche Völkerrechtsverstöße und Verstöße gegen die sog. regelbasierte internationale Ordnung hinnehmbar sind?

20

An welchen abstrakt-generellen Kriterien orientiert sich die Bundesregierung bei der Festlegung, auf welche Völkerrechtsverstöße und Verstöße gegen die sog. regelbasierte internationale Ordnung auf welche Art zu reagieren ist, und inwieweit werden diese abstrakt-generellen Kriterien auf alle Staaten gleichermaßen angewandt?

Berlin, den 23. August 2021

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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