Umsetzung der Safe Schools Declaration
der Abgeordneten Kathrin Vogler, Matthias Höhn, Andrej Hunko, Żaklin Nastić, Dr. Alexander S. Neu, Tobias Pflüger, Eva-Maria Schreiber und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Vor drei Jahren hat die Bundesregierung die Erklärung zum Schutz von Schulen in bewaffneten Konflikten („Safe Schools Declaration“ – SSD) und die dazugehörigen Leitlinien („Guidelines for Protecting Schools und Universities from Military Use during Armed Conflict“) unterzeichnet. Bislang haben sich 111 Staaten dieser Erklärung angeschlossen (Stand: August 2021, https://ssd.protectingeducation.org/).
Mit der Unterzeichnung der Safe Schools Declaration bekräftigen Staaten die konsequente Einhaltung des humanitären Völkerrechts sowie menschenrechtlicher Verpflichtungen zum Schutz von Bildung in bewaffneten Konflikten.
Darüber hinaus verpflichten sich Staaten zu dezidierten Maßnahmen, um jegliche militärische Nutzung von Bildungseinrichtungen zu unterbinden und sie als sichere Orte für Kinder zu schützen. Auch der UN-Menschenrechtsrat hat die zentrale Bedeutung der Safe Schools Declaration und ihrer Umsetzung in seiner 47. Sitzung durch die Resolution A/HRC/47/L.4/Rev.1 erst kürzlich untermauert.
Als zweitgrößter humanitärer Geber und Mitglied in der EU und NATO hat Deutschland maßgeblichen Einfluss auf die Schwerpunktsetzung der internationalen Staatengemeinschaft. Bisher wurden von der Bundesregierung nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller keine Schritte unternommen, um den oben genannten Verpflichtungen der Safe Schools Declaration nachzukommen. Die ursprünglich für Mai 2020 angekündigte Überarbeitung der Zentralen Dienstvorschrift A-2141/1 „Humanitäres Völkerrecht in bewaffneten Konflikten“ (Bundestagsdrucksache 19/7741) steht bisher noch aus.
Ein Blick auf die weltweite Situation in Krisen und Konflikten verdeutlicht allerdings, wie dringend Maßnahmen zum Schutz von Bildung in Konfliktgebieten erforderlich sind. Bereits vor der COVID-19-Pandemie hatten viele der 426 Millionen Kinder, die in Konfliktgebieten leben, keinen Zugang zu sicheren Bildungseinrichtungen (Save the Children, 2021). Einem Bericht der Global Coalition to Protect Education from Attack (GCPEA) zufolge wurden allein zwischen 2015 und 2019 über 11 000 Angriffe auf Bildungs- und Fälle militärischer Nutzung von Bildungseinrichtungen dokumentiert. Über 22 000 Schülerinnen und Schüler und Lehrende waren davon betroffen (GCPEA, 2020).
COVID-19 hat die Situation weiter verschärft. Neben Schulschließungen im Zuge der Pandemiebekämpfung kam es in vielen Konfliktregionen zu einem massiven Anstieg an gezielten Angriffen auf Schulen wie zuletzt in Syrien (https://www.savethechildren.net/news/least-10-children-killed-and-six-injured-past-month-nw-syria-despite-ceasefire), Afghanistan (https://www.savethechildren.net/news/afghanistan-thousands-children-losing-access-education-schools-are-caught-crossfire-escalation), Myanmar (https://www.savethechildren.net/news/myanmar-more-100-attacks-schools-may) und im Jemen (https://www.savethechildren.net/news/yemen-tens-thousands-children-denied-access-education-after-single-month-attacks-schools).
Dänemark hat in seinem Militärhandbuch eine Passage aufgenommen, die den Streitkräften Zurückhaltung auferlegt bei der militärischen Nutzung von Schulen und Bildungseinrichtungen, wegen der langfristigen Folgen für Kinder im Schulalter. Dies gelte auch für Situationen, in denen das internationale Recht, die Evakuierung solcher Einrichtungen erlaube (https://forsvaret.dk/globalassets/fko---forsvaret/dokumenter/publikationer/-military-manual-updated-2020-2.pdf [S. 87]). Ähnliche Regelungen finden sich in den Militärhandbüchern Neuseelands und der Schweiz (https://ssd.protectingeducation.org/implementation/use-the-guidelines/).
Vom 25. bis zum 28. Oktober 2021 findet in Nigeria die 4. Internationale Safe-Schools-Konferenz statt (https://ssd.protectingeducation.org/). Die norwegische Regierung hat ein Implementierungsnetzwerk zur Safe Schools Declaration auf den Weg gebracht, welches anlässlich der Konferenz offiziell angekündigt werden soll (https://www.regjeringen.no/en/aktuelt/ssd_network/id2857139/).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Beabsichtigt die Bundesregierung, hochrangig an der Safe-Schools-Konferenz vertreten zu sein?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Verpflichtungen der Safe Schools Declaration in ihrer Außen- und Sicherheitspolitik zu verankern?
a) Gibt es bereits einen Zeitrahmen und Aktionsplan, wie die Umsetzung im Einzelnen aussehen wird?
b) Bei welchem Ressort liegt hierfür die Federführung?
Wie wird sich die Bundesregierung in das von der norwegischen Regierung angekündigte Implementierungsnetzwerk einbringen?
Plant die Bundesregierung, sich an der spanischen Initiative zur Stärkung technischer Zusammenarbeit und an Trainingsprogrammen zur Umsetzung der Leitlinien zu beteiligen, wenn ja, in welcher Form?
Wann wird die Überarbeitung der Zentralen Dienstvorschrift A-2141/1 „Humanitäres Völkerrecht in bewaffneten Konflikten“ abgeschlossen sein?
Kann die Bundesregierung sich vorstellen, eine ähnliche Formulierung wie in den Militärhandbüchern Dänemarks, der Schweiz und Neuseelands auch in überarbeiteter Fassung der Zentralen Dienstvorschrift A-2141/1 „Humanitäres Völkerrecht in bewaffneten Konflikten“ aufzunehmen (bitte begründen)?
Worin sieht die Bundesregierung den spezifischen Regelungsgehalt der SSD im Vergleich zu den bisher geltenden Regeln des humanitären Völkerrechts?
Wie trägt die Bundesregierung konkret dazu bei, die Datenerhebung bei Angriffen auf Bildungseinrichtungen zu verbessern und existierende Rechenschaftsmechanismen zu stärken?
Welchen finanziellen Beitrag wendet die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Umsetzung der Safe Schools Declaration seit der Unterzeichnung 2018 auf (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?