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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Keine Reparationszahlungen durch die Bundesregierung an Namibia für Völkermord im Rahmen des Versöhnungsabkommens

(insgesamt 26 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

29.09.2021

Antwortdauer

36 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/3207524.08.2021

Keine Reparationszahlungen durch die Bundesregierung an Namibia für Völkermord im Rahmen des Versöhnungsabkommens

der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Heike Hänsel, Żaklin Nastić, Eva-Maria Schreiber, Andrej Hunko, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Am 15. Mai 2021 paraphierten die Sonderbeauftragten der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Namibia, Ruprecht Polenz und Dr. Zed Ngavirue, die gemeinsame Erklärung „Vereint im Gedenken an unsere koloniale Vergangenheit, vereint im Willen zur Versöhnung, vereint in unserer Vision für die Zukunft“. Sie wurde den Fraktionen des Deutschen Bundestages am 1. Juni 2021 mit einem Schreiben des Bundesministers des Auswärtigen, Heiko Maas, übermittelt. Zum Abschluss der Verhandlungen mit Namibia sagte Bundesaußenminister Heiko Maas am 28. Mai 2021, dass „nun die Ereignisse der deutschen Kolonialzeit im heutigen Namibia und insbesondere die Gräueltaten in der Zeit von 1904 bis 1908 ohne Schonung und Beschönigung […] auch offiziell als das bezeichnet [werden], was sie aus heutiger Perspektive waren: ein Völkermord“ (https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/-/2463396). Historiker schätzen, dass etwa 65 000 von 80 000 Herero und mindestens 10 000 von 20 000 Nama getötet wurden (dpa vom 4. Juni 2021). Darüber hinaus wird in der gemeinsamen Erklärung (Abschnitt I Nummer 8) festgehalten, dass Zehntausende von Männern, Frauen und Kindern Menschenversuchen ausgesetzt waren, versklavt, durch Arbeit getötet, missbraucht, vergewaltigt und ihres Landes, Eigentums und Viehs beraubt wurden.

Allerdings sollen sich aus der Anerkennung des Völkermordes keine rechtlichen Ansprüche auf Entschädigung ableiten lassen. Der Namibia-Sonderbeauftragte der Bundesregierung, Ruprecht Polenz, sagt, die höchste geforderte Summe liege bei 147 Mrd. Euro, eine mittlere bei 73 Mrd. Euro. Der im Juni 2021 infolge einer COVID-19-Erkrankung verstorbene Herero-Führer Vekuii Rukoro hatte 30 Mrd. Euro gefordert (https://www.deutschlandfunkkultur.de/verbrechen-der-kolonialmaechte-verjaehrt-verantwortung-fuer.1083.de.html?dram:article_id=499004). Forderungen von mehreren hundert Milliarden Euro, wie sie von einigen Opfergruppen gestellt würden, „entsprechen nicht der Realität“, so der Bundesaußenminister (KNA vom 9. Juni 2021). Der Realität der Bundesregierung entsprach die „Geste der Anerkennung des unermesslichen Leids, das den Opfern zugefügt wurde“ für Namibia und die Nachkommen der Opfer in Höhe von 1,1 Mrd. Euro (https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/-/2463396), verteilt auf 30 Jahre.

Die Vereinbarung zwischen Deutschland und Namibia zu den deutschen Kolonialverbrechen ist nach Ansicht des früheren Forschungsdirektors des Afrikainstituts der schwedischen Universität Uppsala, Prof. Dr. Henning Melber, eine Beleidigung: „Die vorgesehene deutsche Zahlung von 1,1 Mrd. Euro über 30 Jahre ist schäbig“. Der Bau des Berliner Flughafens habe 7 Mrd. Euro gekostet, der Umbau des Bahnhofs in Stuttgart sei derzeit mit 8 Mrd. Euro veranschlagt. „Setzen Sie das mal in Relation zu den 1,1 Mrd. Euro für den eingestandenen Völkermord an den Ovaherero und Nama!“ (EPD vom 13. Juni 2021) Der ausgehandelte Betrag entspricht etwa dem 1,5-Fachen der Kosten des Wiederaufbaus des Berliner Stadtschlosses der Hohenzollern, also der Dynastie, die auch den letzten deutschen Kaiser stellte, in dessen Namen der Völkermord verübt wurde (https://mission-lifeline.de/juergen-zimmerer/).

Der Historiker und Leiter der Forschungsstelle Hamburgs (post-)koloniales Erbe, Prof. Dr. Jürgen Zimmerer, kritisiert zudem an der Höhe der zugesagten Gelder, dass diese, auf 30 Jahre verteilt, 36 Mio. Euro pro Jahr ergeben. Das entspräche ziemlich genau dem, was Namibia in den letzten drei Jahrzehnten an sogenannter Entwicklungshilfe bekommen habe. Er kritisiert darüber hinaus, dass die versprochenen Gelder lediglich als Hilfen kommen sollen: „Hilfe ist etwas, was den Geber moralisch erhöht, während Wiedergutmachung eine Pflicht ist, die ich habe, weil ich etwas falsch gemacht habe“ (KNA vom 29. Mai 2021).

In Namibia hat das „Versöhnungsabkommen“ nicht nur bei Nachfahren der Opfer in Namibia große Empörung verursacht. Auch im Parlament in Windhoek gab es heftige Kritik fast der ganzen Opposition, aber auch in Teilen der SWAPO-Regierung (https://www.deutschlandfunkkultur.de/verbrechen-der-kolonialmaechte-verjaehrt-verantwortung-fuer.1083.de.html?dram:article_id=499004).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen26

1

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Bericht der UN-Menschenrechtskommissarin Michelle Bachelet zu strukturellem Rassismus weltweit, wonach nicht ein einziges Beispiel eines Staates gefunden werden konnte, der die koloniale Vergangenheit umfassend aufgearbeitet oder ihre Auswirkungen auf das heutige Leben von Menschen afrikanischer Abstammung berücksichtigt hat und gefordert wird, Wiedergutmachung für vergangenes Unrecht wie Sklaverei und Kolonialismus zu leisten (AFP vom 12. Juni 2021)?

2

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse, dass China auch wegen der fehlenden historischen Koloniallast sowie der unzureichenden Aufarbeitung der ausbeuterischen Vergangenheit europäisch-afrikanischen Beziehungen zum wichtigsten Akteur in Afrika geworden ist (Die Welt vom 4. Juni 2021, S. 7)?

3

Inwieweit belastet nach Kenntnis der Bundesregierung die unzureichende Aufarbeitung der ausbeuterischen kolonialen Vergangenheit die europäisch-afrikanischen Beziehungen allgemein und die deutsch-namibischen Beziehungen im Konkreten (Die Welt vom 4. Juni 2021, S. 7)?

4

Vertritt die Bundesregierung nach wie vor die Auffassung, dass das Thema koloniale Vergangenheit in den Beziehungen zu den ehemaligen Kolonien auch aus Sicht der betroffenen Staaten wie beispielsweise Namibia allenfalls eine untergeordnete Rolle spielt (Bundestagsdrucksache 16/12521, Antwort zu Frage 9)?

5

Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller, dass Deutschland auch unabhängig von der rückwirkend nicht anwendbaren UN-Völkermord-Konvention, die von der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 9. Dezember 1948 beschlossen, am 12. Januar 1951 in Kraft trat und von der Bundesrepublik Deutschland im Februar 1955 ratifiziert wurde, freiwillige Leistungen an Opfer eines aus heutiger Perspektive verübten Völkermords bzw. aus rein humanitären Gründen an deren Nachfahren auszahlen kann, die rechtsdogmatisch nicht in Anerkennung einer zwischenstaatlichen Rechtspflicht (Deutschland – Namibia), sondern als moralischer Ausgleich der von Hereros und Nama sowie Damara und San erlittenen materiellen und immateriellen Schäden einzuordnen sind, und wenn nein, warum nicht?

6

Schließt die Bundesregierung freiwillige Leistungen an Opfer des aus heutiger Perspektive verübten Völkermords bzw. aus rein humanitären Gründen an deren Nachfahren aus, die rechtsdogmatisch nicht in Anerkennung einer zwischenstaatlichen Rechtspflicht (Deutschland – Namibia), sondern als moralischer Ausgleich der von Hereros und Nama sowie Damara und San erlittenen materiellen und immateriellen Schäden gewährt werden sollen, und wenn ja, warum?

7

Teilt die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis die Auffassung des Politikologen Prof. Dr. Henning Melber, dass in Namibia die koloniale Vergangenheit nicht Geschichte, sondern Gegenwart ist, weil sie sich beispielsweise täglich zeigt, wenn die Menschen an eingezäunten Farmen in weißem Besitz vorbeikommen (https://www.deutschlandfunkkultur.de/verbrechen-der-kolonialmaechte-verjaehrt-verantwortung-fuer.1083.de.html?dram:article_id=499004)?

8

Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass derzeit a) 48 Prozent der Landfläche in Namibia als kommerziell genutzte Agrarfläche, b) lediglich 35 Prozent für kommunale Gemeinschaften reserviert sind und c) die übrigen 17 Prozent des Landes dem Staat gehören (https://www.rosalux.de/news/id/41788/namibia-nach-30-jahren-unabhaengigkeit)?

9

Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass nach wie vor etwa 70 Prozent der kommerziell genutzten Agrarfläche im Besitz von Nachfahren der weißen Siedlerbevölkerung sind (https://www.rosalux.de/news/id/41788/namibia-nach-30-jahren-unabhaengigkeit)?

10

Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass von den 35 Prozent Landfläche, die für kommunale Gemeinschaften reserviert ist, über 70 Prozent der Bevölkerung abhängen (https://www.dandc.eu/de/article/zur-wiedergutmachung-kolonialer-verbrechen-sollte-deutschland-namibias-landrueckgabe)?

11

Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass sich 281 Farmen, die insgesamt eine Fläche von 1,3 Millionen Hektar beanspruchen, in ausländischem Besitz befinden, davon knapp 53 Prozent im Besitz deutscher Staatsangehöriger (https://namibiafocus.com/namibias-landreform-nimmt-tempo-auf/)?

12

Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die heutige Landaufteilung und heutigen Besitzverhältnisse wesentlich auch auf den Landraub zurückgehen, der unter der ehemaligen Kolonialmacht Deutschland stattfand?

13

Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die heutige Landaufteilung und heutigen Besitzverhältnisse auch auf den Landraub zurückgehen, der unter den südafrikanischen Besatzern des Apartheid-Regimes stattfand, das jahrzehntelang politische, wirtschaftliche und auch militärische Unterstützung aus der Bundesrepublik Deutschland erhielt (https://www.cicero.de/aussenpolitik/verbotene-waffenlieferungen-wie-deutschlandden-apartheid-staat-suedafrika-aufruestete/56789), einschließlich Rüstungsexporte und atomare Aufrüstung (https://www.rosalux.de/fileadmin/rls_uploads/pdfs/sonst_publikationen/Apartheid_No_digital_web.pdf, S. 126 f.)?

14

Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller, dass es bezüglich der Behebung des Missverhältnisses in der Landverteilung in Namibia, das infolge kolonialen Landraubs und Unrechts entstand und im Zuge des Widerstandes dagegen zum ersten Völkermord des 20. Jahrhunderts führte (https://www.dandc.eu/de/article/zur-wiedergutmachung-kolonialer-verbrechen-sollte-deutschland-namibias-landrueckgabe), notwendig ist, diese Enteignungen nach dem Prinzip „Rückgabe vor Entschädigung“ rückgängig zu machen, damit sich das Unrecht aus der Perspektive der Herero, Nama, Damara und San nicht fortsetzt?

15

Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass das Prinzip „Williger Verkäufer, williger Käufer“, beim Verkauf kommerzieller Farmen nicht zum Erfolg geführt hat (https://www.dw.com/de/namibia-wem-geh%C3%B6rt-das-land/a-45730738), weil viele weiße Farmer das Land entweder gar nicht oder nur zu extrem überteuerten Preisen verkaufen wollen (https://www.namibiana.de/namibia-information/pressemeldungen/artikel/namibias-verfassung-erlaubt-landenteignung.html)?

16

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse, dass laut einer Regierungsentscheidung in Namibia das Prinzip „Williger Verkäufer, williger Käufer“ bestehen bleiben soll, so dass damit ein Hauptergebnis der 2. Nationalen Landkonferenz von Ende 2018 nicht erfüllt wird (https://www.hitradio.com.na/landwirtschaft/25-januar-2021-farmernews)?

17

Besteht nach Kenntnis der Bundesregierung ein zeitlicher und inhaltlicher Zusammenhang zwischen der Entscheidung über die Fortsetzung des Prinzips „Williger Verkäufer, williger Käufer“, weil nicht am privaten Eigentum gerüttelt werden solle, weil angeblich nicht das Konzept das Problem sei, sondern der Mangel an staatlichen Geldern, um alle im Markt befindlichen Farmen zu kaufen (https://www.hitradio.com.na/landwirtschaft/25-januar-2021-farmernews), und dem Abschluss der gemeinsamen Erklärung „Vereint im Gedenken an unsere koloniale Vergangenheit, vereint im Willen zur Versöhnung, vereint in unserer Vision für die Zukunft“, und wenn ja, inwieweit?

18

Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller, dass nicht nur „einzelne Personen in militärischen und politischen Verantwortungspositionen zu jener Zeit [Schuld] auf sich geladen haben“ (Gemeinsame Erklärung, Abschnitt III Nummer 12), sondern auch die an den Verbrechen direkt oder indirekt beteiligten deutschen Unternehmen, die im damaligen Deutsch-Südwestafrika beispielsweise beim Bau von Eisenbahnlinien, Häfen, Straßen und sonstiger Infrastruktur sowie auf den Farmen und im Bergbau von Sklaven- und Zwangsarbeit sowie Enteignungen profitiert haben?

19

Ist es für die Bundesregierung von zentraler Bedeutung, ob und in welchem Umfang deutsche Unternehmen im damaligen Deutsch-Südwestafrika von Sklaven- und Zwangsarbeit sowie Enteignungen profitiert haben?

Wenn ja, welche Erkenntnisse liegen ihr dazu inzwischen vor (Bundestagsdrucksache 17/6813, Antwort zu Frage 9)?

20

Ist es für die Bundesregierung von zentraler Bedeutung, ob und in welchem Umfang deutsche Unternehmen und Institutionen wie das Königlich Preußische Institut für Infektionskrankheiten in Berlin im damaligen Deutsch-Südwestafrika an Menschenversuchen beteiligt waren?

Wenn ja, welche Erkenntnisse liegen ihr dazu beispielsweise aus dem Bereich der „Kolonialmedizin“ vor?

21

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, dass die sogenannte Kolonialmedizin nicht Menschen in Not helfen, sondern dem ökonomischen Aufschwung der Kolonie und neuen Erkenntnissen für die deutsche Wissenschaft und Pharmaindustrie dienen sollte (https://www.srf.ch/kultur/gesellschaft-religion/kolonialverbrechen-wie-deutsche-aerzte-in-afrika-mit-menschen-experimentierten)?

22

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob das Gesundheitssystem Namibias auch aufgrund der kolonialen Geschichte und der bis zur Unabhängigkeit 1990 andauernden Apartheid in der Fläche völlig unzureichend ausgebaut ist (https://www.rnd.de/politik/corona-deutsche-impfstoff-hilfe-fuer-namibia-von-kolonialismus-forscher-gefordert-FGXDEPPUNFCTDPG4TTD2KFEQ6M.html)?

23

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass Namibias Präsident Hage Geingob im April 2021 analog zu Tedros Ghebreyesus, der Leiter der Weltgesundheitsorganisation (WHO), von „einer Form von Impfstoff-Apartheid“ sprach (https://www.nd-aktuell.de/artikel/1154070.namibia-und-suedafrika-unvorbereitet-ungeimpft-ohnmaechtig.html), vor dem Hintergrund, dass die EU- und nordamerikanische Staaten ihre Bevölkerung mit ihren Vorräten bis zu sieben Mal schützen können, während Staaten wie das besonders hart getroffene Namibia auf die Lieferung kleinster Mengen an Impfstoff warten müssen (https://www.badische-zeitung.de/afrikanische-laender-beklagen-impf-apartheid--203170622.html)?

24

Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der Haltung des EU-Außenbeauftragten Joseph Borell, dass es analog zu der Bezeichnung von Tedros Ghebreyesus eine Form von „Impf-Apartheid“ sei, wenn durch die Weigerung von Patent- bzw. Lizenzfreigaben, Afrika weiterhin gezwungen ist, 99 Prozent seiner Impfstoffe importieren zu müssen (https://www.welt.de/debatte/kommentare/article231470771/Impf-Apartheid-Wir-muessen-die-globale-Impfluecke-schliessen.html)?

25

Wie ordnet die Bundesregierung die Ansicht des frühere Chefökonomen der Weltbank, Joseph Stiglitz, ein, dass die Behauptung gegen eine Patentfreigabe, dass Entwicklungsländer nicht die Fähigkeit hätten, COVID-Impfstoffe zu produzieren, durchaus rassistische und neokolonialistische Untertöne habe (https://www.report-k.de/Politik-Nachrichten/Politik-Deutschland/Impfstoff-Patente-Nobelpreistraeger-Deutschland-nimmt-ganze-Welt-als-Geisel-146152)?

26

Ist es nach Auffassung der Bundesregierung in Bekräftigung des besonderen Charakters der deutsch-namibischen Beziehungen und der besonderen historischen und moralischen Verantwortung Deutschlands gegenüber Namibia (Gemeinsame Erklärung, Einleitung, Anstrich 4) geplant, neben der Soforthilfe mit Beatmungsgeräten, Krankenbetten, Testkits, Schutzausrüstung, Masken und Impfdosen, Namibia durch Patent- bzw. Lizenzfreigaben zu unterstützen sowie beim Umbau bestehender bzw. Aufbau von Kapazitäten für die Herstellung analog zu deutschen Herstellern zu fördern?

Berlin, den 2. August 2021

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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