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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Rundfunkgebühren im Hochschulbereich (G-SIG: 16010912)

Forderungen der GEZ an Hochschulen auf Nachzahlung von Rundfunkgebühren, finanzielle Unterstützung, u.a. bei Gebühren für Computer, Gerichtsverfahren wegen der Gebührenbefreiung für Studenten <p> </p>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

10.08.2006

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/230525. 07. 2006

Rundfunkgebühren im Hochschulbereich

der Abgeordneten Cornelia Hirsch, Dr. Petra Sitte, Dr. Lothar Bisky, Dr. Lukrezia Jochimsen, Volker Schneider (Saarbrücken) und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Laut Medienberichten müssen mehrere Hochschulen in diesem Jahr mit gewaltigen Nachforderungen seitens der Gebühreneinzugszentrale der öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) rechnen (vgl. SPIEGEL ONLINE vom 29. Juni 2006). Dabei handelt es sich um enorme Belastungen für die Hochschulen, welche sich angesichts des erwarteten Anstiegs der Studierendenzahlen ohnehin großen finanziellen Herausforderungen gegenübersehen. Die Situation wird sich im nächsten Jahr möglicherweise noch verschärfen, da durch die Änderungen des Rundfunkgebührenstaatsvertrages (RGebStV) vom 1. März 2005 ab dem 1. Januar 2007 auch internetfähige Computer gebührenpflichtig werden sollen.

Auch Studierende haben mit den Änderungen des Staatsvertrages neue Härten hinzunehmen. Nur Empfängerinnen und Empfänger von Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BaföG) haben ein Recht auf eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht (§ 6 Abs. 1 Nr. 5 RGebStV). Eine Befreiung aufgrund besonderer sozialer Härten ist nur als Kann-Regelung vorgesehen und vom Ermessen der Rundfunkanstalten abhängig (§ 6 Abs. 3 RGebStV). Diese Regelung geht bei strenger Auslegung insbesondere zu Lasten von Studierenden in höheren Semestern, die nicht mehr BaföG-berechtigt sind.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

a) In welchen Bundesländern werden Hochschulen nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig aufgefordert, Rundfunkgebühren nachzuzahlen?

2

b) Welche Summen wurden dabei von den einzelnen Hochschulen in den Jahren von 2000 bis jetzt pro Jahr nachgefordert (bitte mit Zuordnung nach Hochschule, nach Hochschultyp und Bundesland)?

3

c) Werden nach Kenntnis der Bundesregierung durch die geforderten Nachzahlungen die laufenden Etats der Hochschulen belastet, oder stellen die Länder zusätzliche Mittel für diesen Mehraufwand bereit?

4

d) Plant die Bundesregierung – beispielsweise im Rahmen des Hochschulpaktes 2020 – eine gezielte Unterstützung der betroffenen Hochschulen?

5

a) In welchen Bundesländern werden Hochschulbibliotheken nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig aufgefordert, Rundfunkgebühren nachzuzahlen?

6

b) Welche Summen werden dabei für die einzelnen Bibliotheken nachgefordert (bitte mit Zuordnung nach Bibliotheken und Bundesland)?

7

c) Werden nach Kenntnis der Bundesregierung durch die geforderten Nachzahlungen die laufenden Etats der Bibliotheken belastet, oder stellen die Länder zusätzliche Mittel für diesen Mehraufwand bereit?

8

a) Welche finanziellen Belastungen kommen nach Kenntnis der Bundesregierung ab dem 1. Januar 2007 auf die Hochschulen zu, wenn dann auch Computer weitestgehend gebührenpflichtig werden (bitte nach Bundesland und Hochschultyp aufschlüsseln)?

9

b) Nach welchen Kriterien werden die Rundfunkanstalten nach Kenntnis der Bundesregierung innerhalb der Organisationsstruktur von Hochschulen Einheiten definieren, „die ein und demselben Grundstück oder zusammenhängenden Grundstücken zuzuordnen sind“ (§ 5 Abs. 3 Satz 2 RGebStV), so dass für die jeweilige Einheit nur eine Rundfunkgebühr für internetfähige Computer durch die Hochschulen zu entrichten ist?

10

c) Werden nach Kenntnis der Bundesregierung die zusätzlichen Kosten ab 2007 die Etats der Hochschulen belasten, oder stellen die Länder zusätzliche Mittel für diesen Mehraufwand bereit?

11

d) Plant die Bundesregierung – beispielsweise im Rahmen des Hochschulpaktes 2020 – eine gezielte Unterstützung der Hochschulen zur Finanzierung der Rundfunkgebühren für Computer?

12

a) Wie positioniert sich die Bundesregierung zu dem Vorschlag der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), Hochschulen – ähnlich wie Schulen – von Rundfunkgebühren auszunehmen?

13

b) Wird die Bundesregierung den Ländern für den Hochschulbereich Änderungen des Rundfunkgebührenstaatsvertrages vorschlagen? Wenn nein, warum nicht?

14

a) Wie viele Studierende sind derzeit aufgrund ihres Bezugs von Ausbildungsförderung nach dem BaföG nach § 6 Abs. 1 Nr. 5 RGebStV von der Rundfunkgebührenpflicht befreit?

15

b) Wie viele Studierende sind derzeit aufgrund besonderer Härten gemäß § 6 Abs. 3 RGebStV von der Rundfunkgebührenpflicht befreit?

16

c) Wie viele solcher Anträge wurden abgelehnt?

17

d) Nach welchen Kriterien erfolgt nach Kenntnis der Bundesregierung die Befreiung von Studierenden, die keine Ausbildungsförderung nach dem BaföG erhalten, nach § 6 Abs. 3 RGebStV durch die GEZ?

18

e) Ist mit dem beschriebenen Verfahren nach Ansicht der Bundesregierung ein hinreichender Schutz von Studierenden, welche keinen Anspruch auf Ausbildungsförderung nach dem BaföG haben, vor besonderen sozialen Härten gewährleistet?

19

Welche Gerichtsurteile und welche laufenden Gerichtsverfahren wegen Nichtgewährung einer Rundfunkgebührenbefreiung von Studierenden auf der Grundlage des RGebStV vom 1. März 2005 sind der Bundesregierung bekannt?

Berlin, den 21. Juli 2006

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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