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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Versorgungsfälle nach der COVID-19-Impfung

(insgesamt 7 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

08.09.2021

Antwortdauer

14 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/3210925.08.2021

Versorgungsfälle nach der COVID-19-Impfung

der Abgeordneten Martin Sichert, René Springer und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Seit dem 27. Dezember 2020 wird in Deutschland gegen das neuartige Coronavirus (SARS-CoV-2) geimpft. In dieser Zeit sind dem Paul-Ehrlich-Institut einige schwerwiegende Nebenwirkungen und Impfreaktionen gemeldet worden (https://www.pei.de/SharedDocs/Downloads/DE/newsroom/dossiers/sicherheitsberichte/sicherheitsbericht-27-12-bis-30-06-21.pdf?__blob=publicationFile&v=3).

Im Falle einer COVID-19-Impfung, die zu einer gesundheitlichen Schädigung führt, können Betroffene bzw. Hinterbliebene in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes (BVG) in Verbindung mit § 60 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) auf Antrag eine Versorgung verlangen. Als Impfschaden definiert § 2 Nummer 11 IfSG „die gesundheitliche und wirtschaftliche Folge einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehende gesundheitliche Schädigung durch die Schutzimpfung“.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Wie viele über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehende gesundheitliche Schädigungen durch eine COVID-19-Impfung sind seit Beginn der Impfserie am 27. Dezember 2020 bisher registriert worden (bitte auch den letztverfügbaren Stichtag angeben)?

2

Wie viele solcher Schädigungsfälle sind in den letzten zehn Jahren für alle gesundheitlichen Schäden aufgrund einer Impfung registriert worden (bitte die jährlichen Zahlen in einer Tabelle auflisten)?

3

Für wie viele Schädigungsfälle in Verbindung mit der COVID-19-Impfung wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Versorgungsleistungen (im Sinne von § 60 Absatz 1 IfSG ff. in Verbindung mit BVG) seit dem 27. Dezember 2020 genehmigt (bitte auch den letztverfügbaren Stichtag angeben)?

4

Wie verteilen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Versorgungsleistungen für Schädigungsfälle in Verbindung mit der COVID-19-Impfung, d. h. wie oft wurde bzw. wurden:

a) eine Kostenübernahme für Heil- und Krankenbehandlung (§§ 10 bis 24a BVG) bewilligt,

b) eine Beschädigtenrente (im Sinne von §§ 29 bis 34 BVG) und eine Pflegezulage (§ 35 BVG) bewilligt,

c) eine Hinterbliebenenrente (im Sinne von §§ 38 bis 52 BVG) bewilligt,

d) Bestattungsgelder (§ 36 BVG) und Sterbegelder (§ 37 BVG) bewilligt,

e) Bestattungsgelder beim Tod von Hinterbliebenen (§ 53 BVG) bewilligt,

f) Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (in Anlehnung an §§ 26 und 26a BVG) bewilligt,

g) Leistungen zur Teilhabe in Verbindung mit dem § 27d Absatz 1 Nummer 3 BVG bewilligt,

h) Leistungen der Hilfe zur Pflege nach § 26c BVG einschließlich der Hilfe zur Weiterführung des Haushalts nach § 26d BVG bewilligt,

i) die Pflegezulage nach § 35 BVG bewilligt?

5

Wie viele Bundesbeamte sind nach Kenntnis der Bundesregierung zum Versorgungsempfänger geworden aufgrund einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung in Folge einer COVID-19-Impfung?

6

Wie oft wurde nach Kenntnis der Bundesregierung Krankengeld (§ 5 Absatz 1 Nummer 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) ff.) wegen eines gesundheitlichen Schädigungsfalls in Folge einer COVID-19-Impfung gewährt (bitte nach allen Anspruchsgrundlagen auf Krankengeld aufgliedern)?

7

Für wie viele Patienten, die am sogenannten Long-Covid-Syndrom leiden, wurden seit Beginn der COVID-19-Pandemie bis dato nach Kenntnis der Bundesregierung Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (§ 40 SGB V u. a.) oder anderweitige medizinische Leistungen bewilligt (bitte die monatliche Zahlen – bzw. falls keine Zahlen vorhanden, die Schätzungen – auf Bundesebene darlegen)?

Berlin, den 11. August 2021

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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