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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Bundeseinheitliches Verbot von Übernachtungsangeboten zu touristischen Zwecken im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes

(insgesamt 4 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

16.09.2021

Antwortdauer

16 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/3217631.08.2021

Bundeseinheitliches Verbot von Übernachtungsangeboten zu touristischen Zwecken im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes

der Abgeordneten Dr. Marcel Klinge, Michael Theurer, Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marcus Faber, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Torsten Herbst, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Michael Georg Link, Alexander Müller, Frank Schäffler, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Ab dem 23. April 2021 galten in Deutschland bundeseinheitliche Maßnahmen, sobald ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen eine Inzidenz von 100 überschritten hat („Bundesnotbremse“). Gemäß § 28b Absatz 1 Satz 1 Nummer 10 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz) war es in solchen Fällen u. a. untersagt, Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken zur Verfügung zu stellen (Verbot touristischer Beherbergung). Eine Ausnahmeregelung für vollständig Geimpfte oder Genesene gab es nicht, auch nicht im Rahmen der am 9. Mai 2021 in Kraft getretenen COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung, obwohl das Robert Koch-Institut (RKI) in seinem ControlCOVID-Konzept beispielsweise die Rolle von Hotel-Übernachtungen im Infektionsgeschehen als gering bewertet und dafür auch die Wirksamkeit der Hygienekonzepte der Branche als Grund angegeben hat. Dem zum Trotz hat die Bundesregierung an einem umfassenden Verbot touristischer Übernachtungen festgehalten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen4

1

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich der Wirksamkeit des Verbots touristischer Beherbergungen gemäß § 28b Absatz 1 Satz 1 Nummer 10 des Infektionsschutzgesetzes (bitte wenn möglich nach Unterkunftsart: Hotel bzw. Pension, Camping- bzw. Wohnmobilstellplatz, Ferienhaus bzw. Ferienwohnung, Jugendherbergen und Schullandheimen, Wanderhütten und anderen Gruppenunterkünften aufschlüsseln) zur Vermeidung von Infektionen, und welche Schlüsse zieht sie hieraus?

2

Sieht die Bundesregierung Änderungsbedarf, um Ausnahmen vom Verbot touristischer Übernachtungen für vollständig Geimpfte und Genesene einzuführen, und wenn nein, warum nicht?

3

Hat die Bundesregierung den Stellenwert der Einschätzung des RKI zu touristischen Übernachtungen, das das Infektionsrisiko in Hotels als gering erachtet, auch mit Blick auf ein Verbot touristischer Übernachtungen bewertet?

Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Wenn nein, warum nicht?

4

Hat die Bundesregierung geprüft, unter welchen Bedingungen erneut die Notwendigkeit einer bundesweiten Regelung der COVID-Schutzmaßnahmen wie in § 28b des Infektionsschutzgesetzes gegeben sein könnte?

a) Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

b) Welche Kriterien sollen nach aktuellem Stand für den Eintritt solcher Maßnahmen herangezogen werden?

c) Hat sich die Bundesregierung eine Meinung darüber gebildet, ob in diesem Rahmen ein erneutes Verbot touristischer Beherbergung wie in § 28b Absatz 1 Satz 1 Nummer 10 des Infektionsschutzgesetzes in Betracht kommt?

Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

d) Wenn ja, hat die Bundesregierung geprüft, ob in einem solchen Fall Ausnahmen von einem Verbot touristischer Beherbergung für Geimpfte und Genesene vorgesehen werden können?

Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Berlin, den 4. August 2021

Christian Lindner und Fraktion

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