Bürokratieabbau in der 19. Wahlperiode
der Abgeordneten Reinhard Houben, Michael Theurer, Renata Alt, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marcus Faber, Reginald Hanke, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Dr. Christoph Hoffmann, Ulla Ihnen, Pascal Kober, Alexander Müller, Bernd Reuther, Frank Sitta, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Linda Teuteberg, Manfred Todtenhausen, Dr. Andrew Ullmann, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Bürokratie und Überregulierung belasten Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen in Deutschland. Die Belastungen für die deutsche Wirtschaft betreffen insbesondere die ca. 3,5 Millionen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), die 2019 71,3 Prozent aller Erwerbstätigen beschäftigten (https://www.kfw.de/KfW-Konzern/KfW-Research/Mittelstand.html). Anfang 2012 beschloss die Bundesregierung die Einführung eines Bürokratiekostenindex (BKI) als Baustein des Programms „Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung“. In ihrem Koalitionsvertrag von 2018 verständigten sich die Regierungsparteien CDU, CSU und SPD, ein Bürokratieentlastungsgesetz III (BEG III) aufzulegen (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 19. Legislaturperiode, Zeile 2863). Darüber hinaus wurden unter anderem die Vereinheitlichung von Grenz- und Schwellenwerten in verschiedenen Rechtsbereichen, die Harmonisierung z. B. von handels- und steuerrechtlichen Vorschriften, zeitnahe Betriebsprüfungen durch die Finanzbehörden, die Vermeidung von Doppelmeldungen zur Berufsgenossenschaft, die Überprüfung von Schwellenwerten vor allem im Steuer- und Sozialrecht sowie bei Berichtspflichten und der Verwendungspflicht bestimmter Formulare angestrebt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die jährliche Summe (in Euro) der Bürokratiekosten für die deutsche Wirtschaft sowie für Bürgerinnen und Bürger seit 2017 (bitte nach Jahren und nach Wirtschaft und Bürgerinnen und Bürgern aufschlüsseln)?
Wie hoch beziffert die Bundesregierung jeweils die Summe des Erfüllungsaufwands durch Informations- und Dokumentationspflichten für Unternehmen in der 19. Legislaturperiode (bitte nach Jahren und Bemessungszeitraum aufschlüsseln)?
Wie bewertet die Bundesregierung die Gesamtentwicklung des laufenden jährlichen Erfüllungsaufwands, also der jährlichen Kosten durch Bürokratie, seit der Bilanzierung im Jahr 2017?
Um was für einen Betrag konnten die jährlichen Bürokratiekosten der Wirtschaft im Vergleich zu 2017 verringert werden? Welchen Beitrag misst die Bundesregierung in diesem Zusammenhang dem Dritten Bürokratieentlastungsgesetz bei?
Um was für einen Betrag konnten die jährlichen Bürokratiekosten für Bürgerinnen und Bürger im Vergleich zum Jahr 2017 verringert werden? Welchen Beitrag misst die Bundesregierung in diesem Zusammenhang dem Dritten Bürokratieentlastungsgesetz bei?
Wie viele Gesetze und Verordnungen mit bürokratischem Erfüllungsaufwand gelten nach Kenntnis der Bundesregierung für deutsche Unternehmen?
Wie viele Gesetze und Verordnungen mit bürokratischem Erfüllungsaufwand für Unternehmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2017 eingeführt worden?
Wie viele Gesetze und Verordnungen mit bürokratischem Erfüllungsaufwand für Unternehmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2017 abgeschafft worden?
Wie bewertet die Bundesregierung diese Entwicklung?
Wie bewertet die Bundesregierung die Gesamtentwicklung des laufenden jährlichen Erfüllungsaufwands seit Beginn der Bilanzierung im Jahr 2012 (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Kann die Bundesregierung rückblickend bestätigen, dass sie die „One in one out“-Regelung (OIOO), die am 1. Januar 2015 beschlossen wurde und qua Selbstverpflichtung der Bundesregierung per Kabinettsbeschluss gilt und alle Vorhaben der Bundesregierung betrifft, die sich auf den laufenden Erfüllungsaufwand der Wirtschaft auswirken, eingehalten hat?
In wie vielen Fällen hat die Bundesregierung bei Regelungsvorhaben, die sich auf den laufenden Erfüllungsaufwand der Wirtschaft auswirken, die OIOO-Reglung nicht berücksichtigt? Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung die OIOO-Regelung in den betreffenden Fällen nicht berücksichtigt?
Hat die Bundesregierung in der 19. Legislaturperiode jemals auf die unmittelbare Einführung eines Gesetzes oder einer Verordnung mit neuem bürokratischen Erfüllungsaufwand verzichtet, weil gemäß der OIOO-Regelung keine andere Regelung mit bürokratischem Erfüllungsaufwand gestrichen werden konnte?
Wenn ja, wie oft war dies der Fall, und wie lange wurde die Inkraftsetzung des betreffenden Gesetzes oder der betreffenden Verordnung verzögert?
Wenn nein, warum nicht?