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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Praxistaugliche und digitale Umsetzung der Planungen der Nationalen Reserve Gesundheitsschutz

(insgesamt 17 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

22.09.2021

Antwortdauer

15 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/3232407.09.2021

Praxistaugliche und digitale Umsetzung der Planungen der Nationalen Reserve Gesundheitsschutz

der Abgeordneten Katrin Helling-Plahr, Michael Theurer, Renata Alt, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Reginald Hanke, Markus Herbrand, Katja Hessel, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Michael Georg Link, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Am 3. Juni 2020 hat die Bundesregierung angesichts der Corona-Pandemie beschlossen, eine Nationale Reserve Gesundheitsschutz (NRGS) zu errichten. Der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat Horst Seehofer und der Bundesminister für Gesundheit Jens Spahn haben nach über einem Jahr am 21. Juli 2021 gemeinsam erste Planungen für den Entwicklungs- und Implementierungsprozess der Nationalen Reserve Gesundheitsschutz (NRGS) vorgelegt, um für zukünftige Krisenfälle frühzeitig Vorkehrungen für die Versorgung mit medizinisch notwendigen Versorgungsgütern und relevanten Produkten für den persönlichen Gesundheitsschutz zu treffen. Es ist geplant, dass es eine Reserve von einem Bedarf von maximal sechs Monaten geben soll. Ein Monat soll jedoch nur physisch vorgehalten werden. Für den Aufbau der Nationalen Reserve Gesundheitsschutz sind nach einem Beschluss des Corona-Kabinetts vom 30. November 2020 drei Phasen vorgesehen (Papier: Resilient gegen Krisen, Bonn/Berlin im Juli 2021, https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/N/NRGS_Kabinett.pdf).

Die Phasen sind wie folgt beschrieben:

  • „In der ersten Phase wird die NRGS auf dem Bestand an Schutzausrüstung aufgebaut, der bereits vom Bund beschafft wurde und nicht für eine aktuelle Versorgung im Rahmen der COVID-19-Pandemie benötigt wird.
  • In der zweiten Phase soll der Bestand an Schutzausrüstung durch Schutzausrüstung aus der inländischen Produktion aufgefüllt sowie durch weitere relevante Versorgungsgüter ergänzt werden. Zudem sollen in dieser Phase die Grundlagen für eine Institutionalisierung der NRGS geschaffen werden.
  • In der dritten Phase, die ab dem Jahr 2023 einsetzen soll, soll die NRGS in einen Dauerbetrieb übergehen und weitestgehend über die Absicherung von Produktionskapazitäten realisiert werden; eine physische Mindestreserve soll weiterhin vorgehalten werden.“

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung bislang im Hinblick auf die Nationale Reserve Gesundheitsschutz zwischen Juni 2020 und Juli 2021 unternommen, wer war an den Planungen auf Behördenseite beteiligt, und mit welchen Institutionen, Sachverständigen, externen Dienstleistern und Verbänden fanden Gespräche hierzu und wann statt (bitte auflisten)? Inwieweit sind diese Gespräche in die Planungen zur NRGS eingeflossen? Welche weiteren Gespräche mit Stakeholdern und Sachverständigen bzw. Gutachtern sind geplant?

2

Welche konkreten Arzneimittel, Medizinprodukte und weiteren Versorgungsgüter sollen nach Kenntnis der Bundesregierung in Phase eins, Phase zwei und Phase drei und in welcher Stückzahl (bitte jeweils auflisten) in die NRGS einbezogen werden?

3

Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, in welcher Form die Einbindung der Wirtschaft erfolgen soll, die im oben genannten Papier grundsätzlich bei allen Schritten zum Aufbau der NRGS mitgedacht werden soll und deren Einbeziehung in ein System der Krisenvorsorge ebenfalls nach dem oben genannten Papier essenziell ist?

4

Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, wie die konkrete Einbeziehung der Länder erfolgen soll?

5

Wie erfolgt nach Kenntnis der Bundesregierung die Beschaffung und Vergabe für die Phasen zwei und drei?

6

Ist davon auszugehen, dass, basierend darauf, dass ab Phase zwei die NRGS weiter mit Schutzausrüstung aus inländischer Produktion sowie weiteren Versorgungsgütern befüllt werden soll (Papier: Resilient gegen Krisen, Bonn/Berlin im Juli 2021, https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/N/NRGS_Kabinett.pdf), die Beschaffung nur bei inländischen Herstellern erfolgt, und ist diese Begrenzung nach Auffassung der Bundesregierung mit dem europäischen Vergaberecht konform?

7

Liegen der Bundesregierung Informationen oder Schätzungen darüber vor, an wie vielen Standorten des Technischen Hilfswerks die Monatsreserve, die physisch vorzuhalten ist, gelagert werden soll, und ist diese Zahl bereits eine feste Größe?

8

Welche Standorte sind nach Kenntnis der Bundesregierung für die Monatsreserve, die physisch vorzuhalten ist, vorgesehen?

9

Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung nachhaltig sicherzustellen, dass die Monatsreserven nicht verfallen, sondern dem Verbraucher rechtzeitig zugeführt werden?

10

Ist eine kontinuierliche Umwälzung der Lagerbestände vorgesehen, und wie soll eine solche Umwälzung nach Ansicht der Bundesregierung konkret organisiert werden?

11

Wie soll nach Ansicht der Bundesregierung im Notfall die Verteilung sichergestellt werden? Liegen der Bundesregierung Informationen oder Schätzungen vor, welche Materialien wie schnell an den Ort des Geschehens gebracht werden können und wie eine reibungslose Organisation gewährleistet werden kann?

12

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um im Pandemie- oder Krisenfall die Lieferketten über die Grenzen hinweg sicherzustellen und die Schließung von Grenzen für den Warenverkehr im Schengenraum zu verhindern?

13

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung für die Bereitstellung und Lagerung der weiteren maximal fünf Monatsbedarfe? Welche Anforderungen werden an die Lagerung der Produkte und den Aufbau der benötigten Kapazitäten gestellt? Ist es geplant, dass die Vertragspartner der Industrie diese Kapazitäten aufbauen und die fünf Monatsbedarfe zwischenlagern? Wie soll nach Planung der Bundesregierung die Finanzierung erfolgen?

14

Wie soll nach Ansicht der Bundesregierung die länderübergreifende bzw. europäische Zusammenarbeit geregelt werden, sodass keine Beschlagnahme von möglichen Rohstoffen oder anderen benötigten Bestandteilen zur Fertigstellung der Produkte stattfinden kann? Wie plant die Bundesregierung mit Katastrophen umzugehen, die sich auf mehrere Länder erstrecken?

15

Sind der Bundesregierung Konzepte aus Wissenschaft, von Verbänden oder aus der Wirtschaft für eine nationale Reserve bekannt? Wenn ja, welche, und wie hat die Bundesregierung diese Konzepte bewertet? Wie bewertet die Bundesregierung die beispielsweise vom Bundesverband Medizintechnologie e. V. (BVMed) vorgelegten Planungen zu einer „Digitalen Bestandsplattform Versorgungskritischer Medizinprodukte“ (BVMed schlägt eine „Digitale Bestandsplattform Versorgungskritischer Medizinprodukte“ vor; Dr. Lugan: „Wir stehen für smarte Lösungen bereit“ – BVMed)?

16

Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bereits Gespräche mit beteiligten Herstellerverbänden, Krankenhäusern und dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zu einer Digitalen Bestandsplattform geführt?

17

Plant die Bundesregierung, die Planungen zu einer Digitalen Bestandsplattform in die weiteren Phasen der Entwicklung und Institutionalisierung der Nationalen Reserve Gesundheitsschutz zwei und drei einfließen zu lassen?

a) Wenn ja, in welcher Form?

b) Wenn nein, wieso nicht?

Berlin, den 18. August 2021

Christian Lindner und Fraktion

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