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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Sexualisierte Gewalt an deutschen Schulen

(insgesamt 8 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

29.11.2021

Antwortdauer

17 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 20/5912.11.2021

Sexualisierte Gewalt an deutschen Schulen

der Abgeordneten Dr. Götz Frömming, Gereon Bollmann, Jürgen Braun, Petr Bystron, Thomas Dietz, Dietmar Friedhoff, Albrecht Glaser, Nicole Höchst, Gerrit Huy, Dr. Marc Jongen, Dr. Malte Kaufmann, Uwe Schulz, Thomas Seitz, René Springer, Jan Wenzel Schmidt, Kay-Uwe Ziegler und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Nach Einschätzung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) gibt es europaweit etwa 18 Millionen Kinder und Jugendliche, die von sexueller Gewalt betroffen sind (vgl. WHO Europa, 2013: Europäischer Bericht zur Prävention von Kindesmisshandlung, S. 2, abrufbar: https://www.euro.who.int/data/assets/pdf_file/0016/242161/e96928g.pdf, letzter Stand: 25. Oktober 2021). Bezogen auf Deutschland liegt die Zahl der Kinder und Jugendlichen mit sexuellen Gewalterfahrungen bei etwa 1 Million; statistisch gesehen entspricht das ein bis zwei Schülern pro Schulklasse (vgl. Zahlen und Fakten zu sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche, S. 3, abrufbar: https://beauftragter-missbrauch.de/service/zahlen-fakten, letzter Stand: 18. Oktober 2021). Nach einer Studie des Deutschen Jugendinstituts e. V. liegt der Anteil betroffener Schüler sogar noch höher (vgl. Stefan Hofherr, 2017: Wissen von Schülerinnen und Schülern über sexuelle Gewalt in pädagogischen Kontexten: Kurzbericht über zentrale Ergebnisse, S. 10, abrufbar: https://www.dji.de/fileadmin/user_upload/bibs2017/hofherr_schuelerwissen_sexuelle_gewalt.pdf, letzter Stand: 25. Oktober 2021).

Die dritte SPEAK!-Studie „Sexualisierte Gewalt in der Erfahrung Jugendlicher“ an Berufsschulen brachte hervor, dass Übergriffe hauptsächlich durch Gleichaltrige erfolgten, die Opfer waren überwiegend weiblich. Im Vergleich zu den ersten beiden Studien dieser Reihe konnte außerdem gezeigt werden, dass das Risiko, sexuelle Gewalterfahrungen zu erleben, mit dem Alter zunimmt – alle weiterführenden Schulen scheinen in ähnlicher Weise betroffen zu sein (vgl. Kurzbericht Speak berufliche Schulen HKM 26.02.2021.pdf [speak-studie.de], S. 43 f., Stand: 25. Oktober 2021).

Damit entsprechende Schutzkonzepte gegen sexualisierte Gewalt an Schulen etabliert werden können, initiierten der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), Johannes-Wilhelm Rörig, und die Kultusbehörden der Länder 2016 zusammen das Projekt „Schule gegen sexuelle Gewalt“. Die entwickelten Konzepte sollen im schulischen Alltag präventiv eingesetzt werden und ggf. Interventionsmöglichkeiten eröffnen (vgl. https://www.schule-gegen-sexuelle-gewalt.de/home/, letzter Stand: 6. Oktober 2021).

In dem „Programm zur konsequenten Bekämpfung von sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche und deren Folgen“ für die 19. Legislaturperiode legte Johannes-Wilhelm Rörig Bund und Ländern nahe, auf Basis der Initiative „Schule gegen sexuelle Gewalt“ bundesweit etwa 10 Prozent aller Schulen (3 000) mit einer Anschubfinanzierung von je 5 000 Euro zu unterstützen, um schulische Schutzkonzepte einzurichten (vgl. https://beauftragter-missbrauch.de/fileadmin/Content/pdf/Pressemitteilungen/2017/10_Oktober/05/Programm_zur_Bekaempfung_v_sexuellem_Kindesmissbrauch_UBSKM.pdf, letzter Stand: 18. Oktober 2021).

Im Oktober 2020 kritisierte der Missbrauchsbeauftragte auf einer bundesweiten Fachtagung zu sexueller Gewalt an Schulen die bislang unzureichende Umsetzung der Schutzkonzepte und forderte die verbindliche Einbindung solcher Konzepte in die Schulgesetze der Länder (vgl. https://beauftragter-missbrauch.de/presse/pressemitteilungen/detail/bund-und-laender-gemeinsam-gegen-sexuelle-gewalt-an-schulen, letzter Stand: 10. Oktober 2021).

Auf der gleichen Fachtagung unterstrich der Staatssekretär im Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), Christian Luft, wie wichtig der Schutz von Kindern und Jugendlichen an Bildungseinrichtungen wäre. Er betonte, dass dies eine gemeinsame Aufgabe von Bund und Ländern sei (ebd.).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Wie viele Fälle sexualisierter Gewalt gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen Jahren (2015 bis 2020) an deutschen Schulen?

2

Wie viele dieser Fälle fanden Eingang in die Kriminalstatistiken der Länder oder des Bundes?

3

Gibt es über die Erhebung der einzelnen Bundesländer hinaus eine bundesweite Erfassung dieser Delikte?

4

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über Alter, Geschlecht und Herkunft der Täter bzw. Opfer vor (wenn ja, bitte aufschlüsseln)?

5

Liegen der Bundesregierung Kenntnisse darüber vor, wie hoch das Dunkelfeld bei sexualisierter Gewalt an deutschen Schulen ist, und wenn ja, welche sind dies?

6

Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, inwieweit die sexuelle Gewalt an deutschen Schulen in den verschiedenen Kultusministerien dokumentiert wird (wenn ja, welche), und gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung gemeinsame Kriterien und Richtlinien zwischen Bund und Ländern, um Delikte im Kontext sexualisierter Gewalt zu erfassen (bitte ggf. aufschlüsseln)?

7

In welchen Schulen wurde die Anschubfinanzierung auf Basis der Initiative „Schule gegen sexuelle Gewalt“ bisher abgerufen (siehe Vorbemerkung der Fragesteller; bitte nach Bundesland, Zahl der Schulen pro Bundesland, Schule und Höhe der bereitgestellten Anschubfinanzierung anteilig nach Bund und Ländern je Schule in Euro aufschlüsseln)?

8

Inwieweit wird nach Kenntnis der Bundesregierung die Problematik der sexualisierten Gewalt im Internet und in den sozialen Medien an deutschen Schulen berücksichtigt?

9

Hat die Bundesregierung Projekte, Netzwerke und Organisationen, die Präventionsmaßnahmen gegen sexualisierte Gewalt an deutschen Schulen thematisieren, unterstützen bzw. durchführen, in den Jahren 2015 bis 2020 mit Bundesmitteln gefördert, und wenn ja, in jeweils welcher Höhe (bitte die jährlichen Zuwendungen an die jeweiligen Projekte, Netzwerke und Organisationen nach Bundesländern aufschlüsseln)?

10

Wenn Frage 9 bejaht wurde, führt die Bundesregierung regelmäßige Evaluierungen zur Wirksamkeit der unterstützten Programme durch?

11

Wenn ja, zu welchen Ergebnissen kam die Bundesregierung in diesen Evaluierungen?

12

Wenn nein, warum führt die Bundesregierung keine Evaluierungen der unterstützten Programme durch?

13

Hat die Bundesregierung Maßnahmen ergriffen, um die bisher unzureichende Umsetzung der Schutzkonzepte in nur 16 Prozent der Schulen (vgl. https://www.zdf.de/nachrichten/video/aktuelle-forschungsergebnisse-sexuelle-gewalt-schule-100.html, letzter Stand: 11. Oktober 2021) zu verbessern, und wenn ja, welche?

Berlin, den 1. November 2021

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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