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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Ursachen und soziale Folgen der Inflationsentwicklung und Gegenmaßnahmen der Bundesregierung

(insgesamt 42 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

01.12.2021

Antwortdauer

15 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 20/6516.11.2021

Ursachen und soziale Folgen der Inflationsentwicklung und Gegenmaßnahmen der Bundesregierung

der Abgeordneten René Springer, Jürgen Pohl, Uwe Witt, Jörg Schneider, Gerrit Huy, Kay-Uwe Ziegler, Jan Wenzel Schmidt, Klaus Stöber, Wolfgang Wiehle, Martin Hess, Dr. Malte Kaufmann, Enrico Komning, Peter Felser, Dietmar Friedhoff, Bernd Schattner, Thomas Dietz, Steffen Janich, Jörn König, Beatrix von Storch, Thomas Seitz, Dr. Gottfried Curio, Corinna Miazga und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die Inflation hat den höchsten Wert seit 28 Jahren erreicht (vgl. https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2021/10/PD21_482_611.html). Die Inflationsrate in Deutschland, gemessen als Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) zum Vorjahresmonat, lag im September 2021 bei plus 4,1 Prozent (ebd.). Eine höhere Inflationsrate gab es zuletzt im Dezember 1993 mit plus 4,3 Prozent, so das Statistische Bundesamt in seiner Pressemitteilung vom 13. Oktober 2021. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes verteuerten sich Energieprodukte sogar um 14,3 Prozent und Nahrungsmittel um 4,9 Prozent (s. o.). Die Preise für den Liter Benzin nähern sich vielerorts der 2-Euro-Marke und überstiegen sie in Einzelfällen bereits (vgl. https://www.focus.de/finanzen/news/heizkosten-und-benzinwucher-bundesweiter-hoechststand-am-montag-super-knackt-an-tankstelle-die-2-euro-markeid24345920.html). Die Erzeugerpreise gewerblicher Produkte waren im Juli 2021 um 10,4 Prozent höher als im Juli 2020 (vgl. https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2021/08/PD21_395_61241.html). Wie das Statistische Bundesamt mitteilte, war dies der höchste Anstieg gegenüber dem Vorjahresmonat seit Januar 1975 (+10,5 Prozent), als die Preise im Zusammenhang mit der ersten Ölkrise stark gestiegen waren (ebd.). Zudem ist ein starker Anstieg der Wohnkosten (vgl. https://de.statista.com/statistik/daten/studie/609521/umfrage/monatlicher-mietindex-fuer-deutschland/), der Nahrungsmittelpreise (vgl. https://www.destatis.de/DE/Themen/Wirtschaft/Preise/Verbraucherpreisindex/Tabellen/Verbraucherpreise-Sondergliederungen.html) wie auch der Energiekosten (vgl. https://www.destatis.de/DE/Themen/Wirtschaft/Preise/Verbraucherpreisindex/Methoden/Erläuterungen/harmonisierter-verbraucherpreisindex.html) zu verzeichnen. Vor diesem Hintergrund wurden zuletzt Forderungen nach einer Abschaffung der EEG-Umlage laut (vgl. https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/energieministertreffen-in-berlin-fordert-absenkung-der-eeg-umlage-auf-null-204714.html). Diese Entwicklungen laufen dem erklärten Zielen der EZB zuwider, eine Inflation von um die 2 Prozent sowie eine „symmetrische“ Inflation zu erreichen (vgl. https://www.ecb.europa.eu/ecb/tasks/monpol/html/index.de.html).

Die aktuell immer mehr um sich greifende Teuerung hat nach Auffassung der Fragesteller verschiedene Ursachen. Einige – wie die Störung der internationalen Lieferketten – sind als externe Ursachen von der deutschen Politik kaum beeinflussbar. Umso mehr muss daher nach Auffassung der Fragesteller die Beseitigung hausgemachter Inflationsursachen, etwa die hohe Besteuerung von Energie, vor allem aber die schnell steigende Geldmenge durch Anpassungen der Geldbasis durch die EZB sowie Qualitätsschwankungen privater und öffentlicher Güter (z. B. Absinken der Leistung bei Verwaltung, Verteidigung, Arbeitsvermittlung etc. bei gleichbleibendem Steuersatz) im Fokus stehen. So betrug die Geldmenge M3 laut EZB zum Zeitpunkt der Einführung des Euros als gesetzliches Zahlungsmittel 2002 ca. 5 424,8 Mrd. Euro. Bei Amtsantritt des Kabinetts Merkel I im Jahr 2005 war sie auf 7 026,0 Mrd. Euro angestiegen und hat sich seitdem auf mindestens 14 520,9 Mrd. Euro (Dezember 2020) mehr als verdoppelt (vgl. https://sdw.ecb.europa.eu/browseSelection.do?type=series&q=BSI.M.U2.Y.V.M30.X.1.U2.2300.Z01.E&node=SEARCHRESULTS&ec=&oc=&rc=&cv=).

Diese Ausweitung der Geldmenge wird zudem noch durch das beschleunigte Anleihenkaufprogramm der EZB verstärkt (vgl. https://www.faz.net/aktuell/finanzen/ezb-kauft-deutlich-mehr-anleihen-was-das-fuer-anleger-heisst-17258139.html). Der Degussa-Chef-Volkswirt Dr. Thorsten Polleit sieht die gegenwärtige „Güterpreisinflation“ als Folge einer übersteigerten Geldmengenausweitung (vgl. https://www.focus.de/finanzen/boerse/konjunktur/interview-mit-chefvolkswirt-der-degussa-das-inflationsproblem-ist-viel-groesser-als-sie-glauben_id_24347658.html). Die Güterpreisinflation sei ein Symptom, dessen Ursache in der Geldmengeninflation liege (ebd.). In den vergangenen eineinhalb Jahren hätten die Zentralbanken für eine besonders exzessive Geldmengenflut gesorgt, was nun zu einer schneller schwindenden Kaufkraft des Geldes führe (ebd.).

Die Europäische Zentralbank habe die Geldmenge M3 seit Anfang 2020 um fast 16 Prozent ausgeweitet, um die Folgen des politisch diktierten Lockdowns zu bewältigen (ebd.). Die US-Zentralbank habe die Geldmenge um 34 Prozent ausgeweitet (ebd.). Und dieser „Geldmengenüberhang“ schwelle weiter an, weil die Zentralbanken weiterhin die Geldmengen mit hohen Raten ausweiteten (ebd.). In den USA wachse die Geldmenge derzeit um 13 Prozent gegenüber dem Vorjahr, im Euroraum um knapp 8 Prozent (ebd.). Ähnlich sehe es in vielen anderen Ländern aus. Der gewaltige Geldmengenüberhang übersetze sich nun in steigende Güterpreise, steigende Konsumgüterpreise und weiter steigende Preise von Aktien, Häusern, Grundstücken (ebd.). Dr. Thorsten Polleit sieht vor diesem Hintergrund einen direkten Zusammenhang zwischen der Staatsverschuldung, der Niedrig-, Null- und Negativzinspolitik sowie der Inflation: Das weltweite „Fiat-Geldsystem“ lasse sich vermutlich nur noch vor dem Zusammenbruch bewahren, indem zu Null- und Negativzinsen die Geldmengen immer weiter ausgeweitet würden (ebd.).

Der US-Ökonom Dr. William Niskanen legte dar, dass die Qualität staatlicher Leistungen (z. B. Infrastruktur, Verwaltung, Verteidigung etc.) im Zeitverlauf sinkt, während die Staatsbudgets gemeinhin steigen (vgl. https://www.wiwo.de/my/politik/konjunktur/denkfabrik-ist-die-inflation-in-wahrheit-noch-hoeher/27704372.html?ticket=ST-2981681-vcWOi3kumM3CBc2sWJ16-cas01.example.org). Wären diese staatlichen Leistungen im Preisindex vertreten, würde, Dr. William Niskanens Auffassung zufolge, die offiziell gemessene Inflation vermutlich deutlich höher zu beziffern sein.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen42

1

Ergreift die Bundesregierung konkrete Maßnahmen oder plant sie solche zu ergreifen, um die Folgen der Inflation der Verbraucherpreise von derzeit über 4 Prozent (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) abzumildern sowie die Folgen der Erzeugerpreisinflation abzumildern, und wenn ja, welche Maßnahmen sind dies (bitte Maßnahmen einzeln und differenziert angeben, den unterschiedlichen schutzbedürftigen Betroffenengruppen zuordnen und ausführen)?

Wenn nein, warum nicht?

2

Ergreift die Bundesregierung konkrete Maßnahmen oder plant sie solche zu ergreifen, um einen weiteren Anstieg der Verbraucherpreisinflation sowie einen weiteren Anstieg der Erzeugerpreise zu verhindern, und wenn ja, welche Maßnahmen sind dies (bitte Maßnahmen einzeln und differenziert angeben und ausführen)?

Wenn nein, warum nicht?

3

Ergreift die Bundesregierung konkrete Maßnahmen, um eine dauerhaft anhaltende Inflation deutlich oberhalb von 2 Prozent (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) zu verhindern, oder plant sie, solche Maßnahmen zu ergreifen, und wenn ja, welche (bitte Einzelmaßnahmen konkret benennen und ausführen)?

Wenn nein, warum nicht?

4

Plant die Bundesregierung angesichts einer aktuellen Inflationsrate von über 4 Prozent und der stark gestiegenen Wohnkosten zur Sicherstellung des sachlichen Existenzminimums eine Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrages, und wenn nein, warum nicht?

5

Plant die Bundesregierung angesichts einer aktuellen Inflationsrate von über 4 Prozent und den besonders gestiegenen Kosten für Energie und Nahrungsmittel zur Sicherstellung des Existenzminimums eine Erhöhung der Regel-sätze in der Grundsicherung – bislang 446 Euro für 2021 bzw. 449 Euro für 2022 – ggf. auch übergangsweise durch eine pauschale Erhöhung, und wenn nein, warum nicht (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

6

Plant die Bundesregierung angesichts des sehr starken Anstiegs der Verbraucherpreise für Energie eine zeitnahe völlige Abschaffung der EEG-Umlage, und wenn nein, warum nicht (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

7

Plant die Bundesregierung angesichts des sehr starken Anstiegs der Verbraucherpreise für Energie eine vorübergehende Aussetzung der Umsatzbzw. Mehrwertsteuer auf diese Güter, und wenn nein, warum nicht (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

8

Auf welche konkrete Legitimationsgrundlage stützt sich nach Kenntnis der Bundesregierung das von der Europäischen Zentralbank (EZB) offiziell angestrebte Inflationsziel von 2 Prozent, vor dem Hintergrund des vorrangigen Ziels der Preisstabilität (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

9

Auf welche konkrete Legitimationsgrundlage stützt sich nach Kenntnis der Bundesregierung das von der Europäischen Zentralbank offiziell angestrebte „symmetrische“ Inflationsziel, vor dem Hintergrund des vorrangigen Ziels der Preisstabilität (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

10

Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung das von der Europäischen Zentralbank offiziell angestrebte „symmetrische“ Inflationsziel von 2 Prozent vor dem Hintergrund einer auch im gesamten EU-Raum ansteigenden Inflation zu interpretieren (bitte ausführen und begründen)?

11

Inwieweit werden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des Harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI, https://www.destatis.de/DE/Themen/Wirtschaft/Preise/Verbraucherpreisindex/Methoden/Erläuterungen/harmonisierter-verbraucherpreisindex.html) künftig auch die Preissteigerungen für selbstgenutztes Wohneigentum berücksichtigt, bzw. welche konkreten Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, damit eine Berücksichtigung erfolgt?

12

Plant die Bundesregierung eine Änderung von § 9 Absatz 2 des Mindestlohngesetzes, um die Inflationsentwicklung als weiteres ausdrückliches Abwägungskriterium für die Bestimmung des Mindestlohns einzuführen?

13

Plant die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Inflation von über 4 Prozent eine Verbesserung der steuerlichen Bedingungen für Sparer etwa durch eine deutliche Anhebung des seit 2009 unveränderten Sparerpauschbetrages (vgl. § 20 Absatz 9 des Einkommensteuergesetzes – EStG)?

14

Wie hat sich im Zeitraum von Januar 2019 bis September 2021 das auf den Verkauf von Benzin und Diesel entfallende Aufkommen an Energiesteuer (vormals Mineralölsteuer), CO2-Bepreisung, Erdölbevorratungsabgabe und Umsatzsteuer entwickelt (bitte tabellarisch darstellen)?

15

Plant die Bundesregierung, Maßnahmen zu ergreifen, um einen verstärkten Inflationsanstieg durch eine Lohn-Preis-Spirale zu verhindern, und wenn ja, welche (bitte vollständig auflisten, ausführen und begründen)?

Wenn nein, warum nicht?

16

Welche Gründe sieht die Bundesregierung für die Erzeugerpreisanstiege im Jahr 2021 (bitte ausführen und begründen)?

17

Welche Gründe sieht die Bundesregierung für die Verbraucherpreisanstiege im Jahr 2021 (bitte alle der Bundesregierung bekannten Gründe benennen, ausführen und begründen)?

18

Hat die Verdopplung der Geldmenge im Euroraum in der Zeit der Kanzlerschaft Dr. Angela Merkels (2005: 7 026 Mrd. Euro, 2020: 14 521 Mrd. Euro, vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) nach Einschätzung der Bundesregierung Einfluss auf die Erzeuger- und Verbraucherpreisinflation, Teuerungsraten und Preisentwicklungen auf Teilmärkten, und wenn ja, welche, bzw. wenn nein, warum nicht (bitte ausführen, quantifizieren und begründen)?

19

Hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Geldpolitik der EZB (Betrachtungszeitraum: seit dem 1. Januar 2000) Einfluss auf die Erzeugerpreissowie Verbraucherpreisinflation, und wenn ja, welchen (bitte differenziert ausführen, quantifizieren, belegen und begründen)?

Wenn nein, warum nicht?

20

Hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Zinspolitik der EZB (Betrachtungszeitraum: seit dem 1. Januar 2000) Einfluss auf die Erzeugerpreissowie Verbraucherpreisinflation, und wenn ja, welchen (bitte differenziert ausführen, quantifizieren, belegen und begründen)?

Wenn nein, warum nicht?

21

Hat nach Kenntnis der Bundesregierung die EEG-Umlage Einfluss auf die Entwicklung der Erzeugerpreise, und wenn ja, welchen, bzw. wenn nein, warum nicht (bitte ausführen und begründen)?

22

Hat nach Kenntnis der Bundesregierung die EEG-Umlage Einfluss auf die Entwicklung der Verbraucherpreise, und wenn ja, welchen, bzw. wenn nein, warum nicht (bitte ausführen und begründen)?

23

Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Differenzen zwischen der Geldmenge M3 und dem BIP (in D-Mark sowie in Euro) vom 1. Januar 1990 bis zur offiziellen Euro-Einführung als Zahlungsmittel am 1. Januar 2002 (bitte jeweils M3 sowie BIP nach Monaten, Quartalen, Jahren und aggregiert über den Gesamtzeitraum getrennt ausweisen)?

24

Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die prozentualen Veränderungen der Geldmenge M3 und des BIP (in D-Mark und in Euro) sowie die Differenz zwischen beiden prozentualen Veränderungen im Zeitraum vom 1. Januar 1990 bis zur offiziellen Euro-Einführung als gesetzliches Zahlungsmittel am 1. Januar 2002 (bitte jeweils die prozentualen Veränderungen der Angaben zu M3, BIP sowie der Differenz zwischen ihnen einzeln nach Monaten, Quartalen und Jahren sowie aggregiert über den Gesamtzeitraum getrennt ausweisen)?

25

Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Differenzen zwischen der Geldmenge M3 und dem BIP seit der Euro-Einführung am 1. Januar 2002 bis zum letzten bisher statistisch erhobenen Zeitpunkt (bitte jeweils M3 sowie BIP auch einzeln sowie nach Monaten, Quartalen, Jahren sowie aggregiert über den Gesamtzeitraum getrennt ausweisen)?

26

Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die prozentualen Veränderungen der Geldmenge M3 und des BIP (in D-Mark sowie in Euro) sowie die Differenz zwischen beiden prozentualen Veränderungen im Zeitraum vom 1. Januar 2002 bis zum bisher letzten statistisch erfassten Zeitpunkt (bitte jeweils die prozentualen Veränderungen der Angaben zu M3, BIP sowie der Differenz zwischen ihnen einzeln nach Monaten, Quartalen und Jahren sowie aggregiert über den Gesamtzeitraum getrennt ausweisen)?

27

Nach welchen Kriterien wird die Auswahl der Indexhaushalte zur Bestimmung der Verbraucherpreisinflation vorgenommen (bitte ausführen und begründen)?

28

Welche Veränderungen der Zusammensetzung der Indexhaushalte zur Bestimmung der Verbraucherpreisinflation wurden seit dem 1. Januar 2000 vorgenommen, und warum (bitte detailliert ausführen und begründen)?

29

Führt die Bundesregierung konkrete Maßnahmen zur Ermittlung und/oder Bekämpfung der Inflation durch Mengen- und/oder Qualitätsschwankungen von Gütern (etwa sinkende Packungsgrößen bei Waren oder sinkende Leistungsumfänge bei Dienstleistungen bzw. veränderte Rezepturen oder Zusammensetzungen bei gleichbleibenden Nominalpreisen) durch, oder plant sie, derlei Maßnahmen zu ergreifen?

Wenn ja, welche, wenn nein, warum nicht (bitte Maßnahmen ggf. einzeln vollständig auflisten, ausführen und begründen)?

30

Plant oder ergreift die Bundesregierung Maßnahmen zur Ermittlung einer verdeckten Inflation durch Qualitätsverlust öffentlicher Güter bzw. staatlicher Leistungen?

Wenn ja, wie hoch beziffert sie diese zusätzliche Inflation seit Beginn des Erhebungszeitraumes, und wenn nein, warum nicht (bitte einzeln ausführen, ggf. quantifizieren und begründen)?

31

Plant oder ergreift die Bundesregierung Maßnahmen zur Bekämpfung einer verdeckten Inflation durch Qualitätsverlust öffentlicher Güter bzw. staatlicher Leistungen?

Wenn ja, wie hoch beziffert sie diese zusätzliche Inflation seit Beginn des Erhebungszeitraumes, und wenn nein, warum nicht (bitte einzeln ausführen, ggf. quantifizieren und begründen)?

32

Wurden seit dem 1. Januar 2000 Veränderungen der statistischen bzw. mathematischen Messgrößen, Kennzahlen, Verfahren und/oder Berechnungs- und Beurteilungsmethoden zur Ermittlung und Beurteilung der Warenkorbinflation vorgenommen, und wenn ja, welche (bitte vollständig und mit Datum belegen, ausführen und begründen)?

33

Wendet die Bundesregierung die hedonische Bewertungsmethode zur Inflationsermittlung an, und wenn ja, welche exakten Verfahren und Kriterien kommen dabei zur Anwendung, wie sind sie begründet, und welche Erkenntnisse und Schlussfolgerungen hinsichtlich der Inflationsursachen und des Inflationsverlaufs zieht die Bundesregierung aus der hedonischen Inflationsermittlung (bitte ausführen, belegen und begründen)?

34

Welche Veränderungen wurden seit dem 1. Januar 2000 am Warenkorb zur Ermittlung der Verbraucherpreisinflation vorgenommen (bitte exakt nach Gütern, Güterklassen und allen zugrunde gelegten Kriterien sowie mit Änderungsdatum vollständig ausweisen und begründen)?

35

Welche Güter befinden sich derzeit im Warenkorb zur Ermittlung der Verbraucherpreisinflation, wie und nach welchen statistischen Kriterien und Verfahren werden sie ausgewählt, gruppiert, gewichtet und interpretiert?

36

Inwieweit und in welchen Bereichen haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Konsumgewohnheiten der Bundesbürger seit dem 1. Januar 2000 geändert, und wie und in welchem Umfang haben diese Änderungen Einfluss auf die Ermittlung der Teuerungsraten durch die Bundesregierung genommen (bitte Veränderungen der Konsumgewohnheiten sowie Maßnahmen der Bundesregierung einzeln und vollständig angeben, ausführen und begründen)?

37

Auf welche Höhe beliefen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die monatlichen und jährlichen Ankäufe von Staatsanleihen aller Euro-Staaten durch die EZB, Bundesbank und die anderen Zentralbanken des Euro-Raumes seit dem 1. Januar 2002 (bitte gesamt sowie für die EZB und die anderen Zentralbanken des Euro-Raumes und nach Staaten einzeln vollständig auflisten, belegen, ausführen und begründen)?

38

Hat die Bundesregierung eine Bewertung des Verfahrens, des Größenumfangs und der Entwicklung des (Staats-)Anleihen-Kaufprogramms der EZB vorgenommen, und wenn ja, zu welchen Ergebnissen ist sie dabei insbesondere im Hinblick auf das Geldmengenwachstums im Euro-Raum, die Zinspolitik der EZB und die deutsche Staatsverschuldung gelangt (Betrachtungszeitraum seit Euro-Einführung; bitte ausführen, belegen, quantifizieren und begründen)?

39

Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 1. Januar 2002 die Staatsverschuldungen Deutschlands und des Euro-Raumes, die EZB-Leitzinssätze und die Verbraucherpreisinflationsraten in Deutschland und im Euro-Raum (bitte vollständig nach Monaten und Jahren auflisten und belegen)?

40

Besteht nach Kenntnis der Bundesregierung ein volkswirtschaftlicher, fiskalischer oder anderer Kausalzusammenhang zwischen Staatsverschuldung, Zinspolitik und Inflation, und wenn ja, welcher?

Wenn nein, warum nicht (bitte alle Gründe benennen, belegen, quantifizieren und begründen)?

41

Führt die Bundesregierung eine um Sondereffekte bereinigte monatliche und jährliche Inflationsermittlung der Verbraucher- und Erzeugerpreise durch, und wenn ja, wie hoch waren die um diese Sondereffekte unbereinigten Verbraucher- und Erzeugerpreise sowie die Differenz zwischen beiden Werten (bitte nach Monaten, Jahren und für den gesamten Erhebungszeitraum getrennt ausführen, belegen und interpretieren)?

42

Wie wird der Begriff der „Sondereffekte“ mit Blick auf die Ermittlung der Inflationsrate definiert und begründet, hat sich diese Definition seit dem 1. Januar 2002 geändert, und wenn ja, wie?

Berlin, den 26. Oktober 2021

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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