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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Sicherheitsrelevante Lagen in Deutschland mit Stand vom Oktober 2021

(insgesamt 19 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Datum

15.12.2021

Antwortdauer

29 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 20/4816.11.2021

Sicherheitsrelevante Lagen in Deutschland mit Stand vom Oktober 2021

der Abgeordneten Martin Hess, Dr. Gottfried Curio, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Nach Aussage des Bundesministers des Innern, für Bau und Heimat Horst Seehofer sollen in Deutschland 23 Terroranschläge seit dem Jahr 2000 verhindert worden sein (www.rnd.de/politik/911-jahrestag-seehofer-aeussert-sich-zu-terrorgefahr-in-deutschland-VXHBLZWBQYPTS576DWF5AZZYX4.html).

Nach einem weiteren Bericht hält das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) rund 2 000 Islamisten in Deutschland für besonders gefährlich. Dies seien Personen, denen man als Nachrichtendienst potenziell Terror bis hin zu Anschlägen zutraut, so der Präsident des BfV (www.tagesschau.de/inland/terroristische-anschlaege-vereitelt-101.html).

Laut Deutschlandfunk sind bisher insgesamt mehr als 34 000 Personen aus Afghanistan in Ramstein angekommen. Bis zum 7. September 2021 wurden knapp 21 000 Personen in die USA ausgeflogen. Rund 90 Menschen hätten einen Asylantrag gestellt (www.deutschlandfunk.de/ramstein-rund-90-asylantraege-von-ausgeflogenen-afghanen.1939.de.html?drn:news_id=1298951).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Wie schlüsseln sich die in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten 23 verhinderten Terroranschläge jeweils nach ihrer Personenzahl und politischen Motivation auf, und ist die Zahl der 23 verhinderten Terroranschläge zum jetzigen Zeitpunkt abschließend?

2

Nach welchen Staatsangehörigkeiten schlüsseln sich die Personen in Bezug auf Frage 1 jeweils im Hinblick auf die genannten Terroranschläge auf (bitte Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit auch nach etwaigen Geburtsorten bzw. Geburtsländern im Ausland aufschlüsseln)?

3

Welchen derzeitigen Aufenthaltsstatus bzw. Schutzstatus haben die in Frage 2 erfragten nichtdeutschen Personenkreise jeweils, bzw. wie viele Personen wurden in welche Länder abgeschoben (bitte den einzelnen Terroranschlägen zuordnen, wenn möglich)?

4

Welchen früheren Aufenthaltsstatus bzw. Schutzstatus hatten die in Frage 2 erfragten nichtdeutschen Personenkreise zum Zeitpunkt der Verhinderung der jeweiligen Terroranschläge (bitte den einzelnen Terroranschlägen zuordnen, wenn möglich)?

5

Wenn die Bundesregierung aufgrund von Länderzuständigkeiten keine Auskunft zu Frage 3 und/oder Frage 4 geben kann, kann sie erläutern, warum sie zu dieser sicherheitsrelevanten Frage keine Aufenthaltsstatuskenntnisse für erforderlich hält (bitte ausführen)?

6

Nach welchen zahlenmäßig anteiligen Staatsangehörigkeiten schlüsseln sich die in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten 2 000 Islamisten auf?

7

Hat die Bundesregierung Kenntnisse über Migrationshintergründe der Islamisten (siehe Frage 6), die eine deutsche Staatangehörigkeit haben (z. B. im Hinblick auf etwaige Geburtsländer), und wenn ja, wie sind diese jeweils zuzuordnen (bitte nach ausländischen Geburtsorten aufschlüsseln, wenn möglich)?

8

Wie hat sich die Gesamtzahl der Islamisten, die vom BfV als besonders gefährlich eingestuft werden (siehe Vorbemerkung der Fragesteller), jeweils jährlich seit 2015 bis einschließlich Oktober 2021 entwickelt?

9

Wie hat sich die Gesamtzahl der Rechtsextremisten, die vom BfV als besonders gefährlich eingestuft werden (Terror bis hin zu Anschlägen), jeweils jährlich seit 2015 bis einschließlich Oktober 2021 entwickelt?

10

Kann die Bundesregierung erläutern, warum eine Aufschlüsselung der Gefährder und relevanten Personen, wie sie in der Antwort zu Frage 4a der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/32229 möglich gewesen ist, vorher in der Antwort zu Frage 4b auf Bundestagsdrucksache 19/30299 nicht möglich war (bitte darlegen)?

11

Wie viele Personen mit afghanischer Staatsangehörigkeit sind bei den militärischen Evakuierungsflügen der Bundeswehr von Kabul nach Deutschland ausgeflogen worden, die nach jüngstem Kenntnisstand der Bundesregierung den Polizei- und Sicherheitsbehörden genau bekannt sind bzw. zu einem für die Innere Sicherheit relevanten Personenkreis (sicherheitsrelevante Fälle) gehören?

12

Kann die Bundesregierung die durch die Bundeswehr aus Afghanistan evakuierten Personen mit afghanischer Staatsangehörigkeit (vgl. https://www.tagesschau.de/ausland/afghanistan-evakuierungen-115.html) inzwischen weiter nach verurteilten Straftätern, Gefährdern, aus weiteren Gründen Abgeschobenen genauer aufschlüsseln, und wenn ja, inwiefern?

13

Sofern die Bundesregierung die Fragen 11 und 12 nicht beantworten kann, wird sie sich im Hinblick auf eine ausreichende Wahrung des parlamentarischen Auskunftsrechts um eine Klärung dieser Fragen bemühen, und wenn ja, bis wann?

14

Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung inzwischen alle mit deutschen Transportmaschinen der Bundeswehr evakuierten Afghanen aus Kabul sicherheitsüberprüft, und falls nein, bis wann werden die Überprüfungen abgeschlossen sein?

15

Wie viele afghanische Flüchtlinge halten sich derzeit noch nach Kenntnis der Bundesregierung in amerikanischer Obhut in Ramstein Air Base oder anderen Einrichtungen des US-Militärs in Deutschland auf (siehe dazu www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/kaiserslautern/ramstein-tausende-menschen-aus-afghanistan-gerettet-100.html)?

16

Kann die Bundesregierung erläutern, was mit Afghanen im Sinne von Frage 15 passiert, die aufgrund von Sicherheitsüberprüfungen nicht in die USA ausfliegen dürfen, bzw. darlegen, ob es für solche Personenkreise Übernahmegesuche der USA an Deutschland gibt, und wenn ja, wie viele sind dies bisher insgesamt (bitte ausführen)?

17

Wie ist die Haltung der Bundesregierung zur Übernahme von Afghanen, die nach Ramstein Air Base von den USA eingeflogen worden sind (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), bzw. gibt es dazu Vereinbarungen mit den USA, und wenn ja, mit welcher inhaltlichen Regelung?

18

Wie hat sich die Anzahl der Asylanträge der Afghanen im Sinne der Vorbemerkung der Fragesteller bisher entwickelt (bitte nach Monaten und Anzahl der Antragsteller aufschlüsseln)?

19

Wie verfährt die Bundesregierung mit diesen Asylanträgen (siehe Frage 18), bzw. werden diese geprüft, und wenn ja, mit welchen Ergebnissen (bitte aufschlüsseln)?

Berlin, den 12. November 2021

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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