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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Polizei- und Zolleinsätze im Ausland als Element deutscher Außenpolitik

(insgesamt 27 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Datum

08.12.2021

Antwortdauer

20 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 20/9418.11.2021

Polizei- und Zolleinsätze im Ausland als Element deutscher Außenpolitik

der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Ali Al-Dailami, Andrej Hunko, Ina Latendorf, Pascal Meiser, Żaklin Nastić, Sören Pellmann, Victor Perli, Dr. Petra Sitte und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Der Einsatz deutscher Polizistinnen und Polizisten in internationalen Missionen wird von der Bundesregierung als ein wichtiges Element deutscher Außenpolitik und ein unverzichtbarer Beitrag zur sogenannten Inneren Sicherheit in Europa und Deutschland betrachtet (https://www.bmi.bund.de/DE/themen/sicherheit/nationale-und-internationale-zusammenarbeit/internationale-polizeimissionen/internationale-polizeimissionen-node.html). Dabei ginge es um den Aufbau von an rechtsstaatlichen Grundsätzen und den Menschenrechten orientierten Sicherheitsbehörden in Krisenregionen und fragilen Staaten, bei dem deutsche Polizeiangehörige durch Ausbildung, Beratung und Ausstattung unterstützen, um Gefahren durch Organisierte Kriminalität (OK) und Terrorismus vorzubeugen und einzudämmen. Sie seien ein Paradebeispiel für die Verknüpfung von Äußerer und Innerer Sicherheit. Nicht zuletzt geht es aber um Maßnahmen zur Begrenzung „illegaler Migration“, indem EU-Missionen in ihr Mandat auch die Unterstützung von Grenzbehörden aufnehmen wie in Mali, Niger und Libyen (https://www.behoerden-spiegel.de/wp-content/uploads/2021/04/Moderne_Polizei_4_2020.pdf, S. 8).

Die Rechtsgrundlage für die Teilnahme der Bundespolizei an internationalen Polizeimissionen bildet § 8 Absatz 1 des Bundespolizeigesetzes (BPolG). Danach kann die Bundespolizei zur Mitwirkung an polizeilichen oder anderen nichtmilitärischen Aufgaben im Rahmen von internationalen Maßnahmen im Ausland verwendet werden. Das kann auf Ersuchen und unter Verantwortung der Vereinten Nationen (VN), einer regionalen Abmachung oder Einrichtung gemäß Kapitel VII der Charta der VN, der Europäischen Union oder der Westeuropäischen Union geschehen. Die Entscheidung über die Verwendung trifft die Bundesregierung (§ 8 Absatz 1 Satz 3 BPolG). Das bedeutet, dass es für Auslandseinsätze der Polizei keinerlei parlamentarischer Zustimmung bedarf.

2011 forderte die Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Berlin vor dem Hintergrund fehlender Transparenz, unklarer Missionsziele und mangelhafter parlamentarischer Kontrolle bei Polizeieinsätzen in Krisengebieten einen Parlamentsvorbehalt und eine Verpflichtung der Regierung, dass sie im Deutschen Bundestag unverzüglich und umfassend über jeden Einsatz informieren muss (https://www.tagesspiegel.de/politik/kritik-an-auslandseinsatz-der-polizei-ohne-mandat-gewerkschaft-fordert-parlamentarische-kontrolle/4266836.html). Denn der Deutsche Bundestag ist lediglich über die beabsichtigte Verwendung zu unterrichten (§ 8 Absatz 1 Satz 4 BPolG) und kann durch Beschluss nur verlangen, dass die Verwendung beendet wird (§ 8 Absatz 1 Satz 5 BPolG).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen27

1

Wie viele deutsche Beamtinnen und Beamte a) der Bundespolizei (BPOL), b) des Bundeskriminalamtes (BKA), c) des Zolls und d) der Landespolizeien (LaPo) sind aktuell an Missionen auf Grundlage von § 8 Absatz 1 BPolG beteiligt?

2

An welchen Missionen sind wie viele der deutschen Beamtinnen und Beamten (Frage 1) a) an welchen Orten und in welchen Stäben, Einrichtungen und Stellen, b) bei welcher aktuellen tatsächlichen Gesamtstärke der jeweiligen Mission und c) mit welchem jeweiligen Mandatsende aktuell auf Grundlage von § 8 Absatz 1 BPolG beteiligt (bitte als tabellarische Übersicht wie in der Antwort zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 19/32245 darstellen)?

3

Welche Missionen mit deutscher Beteiligung (Frage 2) sind im dritten Quartal 2021 neu hinzugekommen (bitte die rechtliche Grundlage sowie Mandatsgeber und Missionsträger angeben, die Mandatsobergrenze nennen sowie den Auftrag der eingesetzten deutschen Kräfte bezeichnen)?

4

Inwiefern hat es bei den aktuellen Missionen (Frage 2) gegenüber Bundestagsdrucksache 19/32245 im dritten Quartal 2021 Mandatsänderungen gegeben?

5

Wie viele deutsche Beamtinnen und Beamte a) der BPOL, b) des BKA, c) des Zolls und d) der LaPo sind aktuell an Einsätzen auf Grundlage von § 65 Absatz 2 BPolG (ohne kurzfristige Ausbildungslehrgänge im Sinne nachfolgend aufgeführter Fragen) beteiligt?

6

An welchen Einsätzen sind wie viele der deutschen Beamtinnen und Beamten (Frage 5) a) an welchen Orten und in welchen Stäben, Einrichtungen und Stellen, b) bei welcher aktuellen tatsächlichen Gesamtstärke des jeweiligen Einsatzes und c) mit welchem jeweiligen Einsatzende aktuell auf Grundlage von § 65 Absatz 2 BPolG beteiligt (bitte als tabellarische Übersicht basierend auf der Antwort zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 19/32245 darstellen)?

7

Welche Einsätze mit deutscher Beteiligung (Frage 6) sind gegenüber Bundestagsdrucksache 19/32245 neu im dritten Quartal 2021 hinzugekommen?

8

Inwiefern hat es bei den aktuellen Einsätzen (Frage 6) gegenüber Bundestagsdrucksache 19/32245 relevante Änderungen im dritten Quartal 2021 (vor allem Auftrag, Zweck, Durchführung und Kräfteansatz) bei den bereits bestehenden Einsätzen gegeben?

9

Inwieweit hat es nach Kenntnis der Bundesregierung im dritten Quartal 2021 sicherheitsrelevante Vorfälle gegeben, in die deutsche Beamtinnen und Beamte, die an Auslandsmissionen bzw. Auslandseinsätzen beteiligt waren bzw. sind, involviert waren?

10

Inwieweit hat es nach Kenntnis der Bundesregierung gegenüber Bundestagsdrucksache 19/32245 im dritten Quartal 2021 Änderungen in der politischen und militärischen Gefährdungslage in den jeweiligen Einsatzgebieten gegeben?

11

Wie viele deutsche Beamtinnen und Beamte wurden im dritten Quartal 2021 im Ausland als a) Dokumenten- und Visumberaterinnen und Dokumenten- und Visumberater, b) grenzpolizeiliche Verbindungsbeamte, c) Unterstützungskräfte sowie Berater in Fragen der Grenzsicherheit eingesetzt (bitte jeweils, d. h. zu jedem Unterpunkt, Einsatzland und Einsatzort sowie die Zahl der eingesetzten Polizeibeamten nennen und angeben, ob sie vom BKA, der Bundespolizei oder einer Länderpolizei gestellt werden; vgl. Antwort zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 19/32245)?

12

Wie viele deutsche Beamtinnen und Beamte wurden im dritten Quartal 2021 im Rahmen der „Europäischen Grenz- und Küstenwache“ (FRONTEX) als Dokumentenberaterinnen und Dokumentenberater im Rahmen welcher Operationen und an welchen Standorten eingesetzt (vgl. Antwort zu Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 19/32245)?

13

Wie viele deutsche Beamtinnen und Beamte wurden im dritten Quartal 2021 im Rahmen von FRONTEX als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Warschauer Zentrale eingesetzt (bitte mit der jeweiligen Funktion auflisten; vgl. Antwort zu Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 19/32245)?

14

Wie viele deutsche Beamtinnen und Beamte wurden im dritten Quartal 2021 im Rahmen von FRONTEX-Operationen eingesetzt, die Gerätschaften aus dem FRONTEX-Ausrüstungspool (Technical Equipment Pool) bedienen (bitte mit Einsatzstandorten und jeweiligem Tätigkeitsprofil angeben; vgl. Antwort zu Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 19/32245)?

15

Wie viele deutsche Beamtinnen und Beamte wurden im dritten Quartal 2021 im Rahmen von FRONTEX als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Einsatzstaat bezogen auf Maßnahmen zum Screening (Identitätsfeststellung etc.) von Personen eingesetzt, die ohne erforderliche Einreise- oder Aufenthaltspapiere aufgegriffen wurden (vgl. Antwort zu Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 19/32245)?

16

Wie viele deutsche Beamtinnen und Beamte wurden im dritten Quartal 2021 im Rahmen von FRONTEX im Rahmen von gemeinsamen Aktionen, Pilotprojekten oder für Soforteinsätze zu Grenzsicherungszwecken eingesetzt (vgl. Antwort zu Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 19/32245)?

17

Wie viele der in Frage 16 angegebenen deutschen Beamtinnen und Beamten gehören zu den in Frage 14 genannten deutschen Beamtinnen und Beamten, die im Rahmen von Operationen Gerätschaften aus dem FRONTEX-Ausrüstungspool (Technical Equipment Pool) bedienen?

18

Wie viele deutsche Beamtinnen und Beamte wurden im dritten Quartal 2021 im Rahmen von FRONTEX bezogen auf gemeinsame Rückführungsmaßnahmen unter der Koordination von FRONTEX eingesetzt (bitte mit dem jeweiligen Zielstaat der Maßnahme, teilnehmenden EU-Staaten, Gesamtkosten und Kosten, die auf deutscher Seite entstanden sind, auflisten; vgl. Antwort zu Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 19/32245)?

19

Wie viele deutsche Beamtinnen und Beamte wurden im dritten Quartal 2021 im Rahmen von FRONTEX bezogen auf weitere FRONTEX-Maßnahmen eingesetzt (bitte Einsatzorte und jeweilige Tätigkeit angeben), und a) wie viele Erkenntnismeldungen oder sonstige Mitteilungen zu besonderen Ereignissen gab es von Seiten der deutschen Kräfte an das Bundespolizeipräsidium (bitte jeweils Einsatzland zuordnen), und b) was war jeweils Inhalt dieser Meldungen (vgl. Antwort zu Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 19/32245)?

20

Welche Gerätschaften sind seitens deutscher Polizei- bzw. sonstiger (staatlicher) Behörden im dritten Quartal dem FRONTEX-Ausrüstungspool zur Verfügung gestellt worden, und inwiefern sind diese benutzt worden (bitte nutzende Einheiten, Ort, Zeitraum und Anlass bzw. Gegenstand der Nutzung angeben)?

21

An welchen weiteren internationalen Einsätzen haben nach Kenntnis der Bundesregierung im dritten Quartal 2021 deutsche Beamtinnen und Beamte auf der Grundlage des Prümer Vertrages oder entsprechender bilateraler Abkommen (ausgenommen die sogenannte Nacheile) teilgenommen, und a) wann und wo fanden diese Einsätze jeweils statt (bitte angeben, in welchen Einheiten bzw. in welchen Stäben bzw. Dienststellen usw. die deutschen Beamtinnen und Beamten eingesetzt waren), b) was waren Anlass und Zweck der Einsätze, c) wie viele deutsche Beamtinnen und Beamte waren daran beteiligt (bitte Herkunft nach Länderpolizeien bzw. Bundespolizei bzw. BKA angeben), d) von wem ging das Ersuchen aus, e) inwiefern haben die deutschen Polizistinnen und Polizisten von ihrer Befugnis zur Anwendung unmittelbaren Zwangs Gebrauch gemacht, und f) welche Einsatzmittel und Fahrzeuge aus deutschen Beständen wurden jeweils mitgeführt (vgl. Antwort zu Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 19/32245)?

22

Welche Ausbildungsmaßnahmen für ausländische Sicherheitskräfte haben deutsche Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte im dritten Quartal 2021 durchgeführt, bzw. an welchen waren sie beteiligt (bitte sowohl bereits abgeschlossene als auch aktuell stattfindende sowie fortgesetzte Maßnahmen angeben), und a) wie lauten die Bezeichnungen der Maßnahmen, und wo fanden bzw. finden sie statt, b) was sind die Ziele der Maßnahmen, und über welchen Zeitraum erstrecken sie sich, c) wie vielen und welchen ausländischen Sicherheitskräften wurde bzw. wird welche Art der Ausbildung gewährt, d) worin bestanden bzw. bestehen die Aufgaben und Tätigkeiten der deutschen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, und in welchen Stäben, Einrichtungen und sonstigen Stellen waren bzw. sind sie vertreten, e) wie viele deutsche Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte waren jeweils an den Maßnahmen beteiligt (bitte für die einzelnen Maßnahmen detailliert ausweisen), f) welche Kosten entstanden bzw. entstehen der Bundesrepublik Deutschland für die Ausbildungsmaßnahmen, und aus welchen Haushaltstiteln wurden diese bestritten (vgl. Antwort zu Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 19/32245)?

23

In welchem Rahmen wurden im bzw. sind seit dem dritten Quartal 2021 außerdem noch deutsche Polizistinnen und Polizisten bzw. Zollbeamtinnen und Zollbeamte im Ausland eingesetzt, und welche Tätigkeiten verrichten sie dort (bitte nach Einsatzländern und Einsatzorten sowie Zugehörigkeit zu Bundesländern bzw. BKA bzw. Bundespolizei aufgliedern; vgl. Antwort zu Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 19/32245)?

24

Welche materiellen Ausstattungshilfen sind ausländischen Sicherheitsbehörden in diesem Jahr bislang geliefert worden (bitte konkreten Empfänger, jeweilige Ausstattung und deren Wert sowie Datum der Lieferung angeben)?

25

Welche materiellen Ausstattungshilfen sind ausländischen Sicherheitsbehörden zum gegenwärtigen Zeitpunkt zugesagt, aber noch nicht geliefert worden (bitte konkreten Empfänger, jeweilige Ausstattung und deren Wert sowie Datum der geplanten Lieferung angeben)?

26

Welche Bilanz zieht die Bundesregierung bezüglich des bilateralen German Police Project Teams (GPPT), das seit 2002 den Aufbau der zivilen Polizei in Afghanistan unterstützt, das einen Beitrag zu einer rechtsstaatlichen und professionellen Polizei in Afghanistan leisten sollte (https://www.bmi.bund.de/DE/themen/sicherheit/nationale-und-internationale-zusammenarbeit/internationale-polizeimissionen/internationale-polizeimissionen-node.html)?

27

Wie hoch sind die angefallenen Kosten für das GPPT seit 2002 insgesamt (bitte auch nach Jahren aufschlüsseln)?

Berlin, den 16. November 2021

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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