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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Entwicklung der Arbeitsschutzkontrollen in Deutschland

(insgesamt 12 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

09.12.2021

Antwortdauer

14 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 20/13525.11.2021

Entwicklung der Arbeitsschutzkontrollen in Deutschland

der Abgeordneten Susanne Ferschl, Anke Domscheit-Berg, Nicole Gohlke, Andrej Hunko, Katja Kipping, Ina Latendorf, Christian Leye, Dr. Gesine Lötzsch, Pascal Meiser, Petra Pau, Sören Pellmann, Victor Perli, Heidi Reichinnek, Dr. Petra Sitte, Jessica Tatti und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) dient dazu, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern. Wie die Bundesregierung nach Auffassung der Fragesteller in ihrer Vorbemerkung auf Bundestagsdrucksache 19/18811 richtigerweise festgestellt, zeigt „nicht zuletzt die aktuelle COVID-19-Pandemie [...], wie wichtig es ist, dass Beschäftigte in Deutschland sich darauf verlassen können, dass ihre Arbeit sie nicht krankmacht.“ Einen wesentlichen Beitrag hierzu würden die staatlichen Arbeitsschutzbehörden mit ihrer Kontrolle und Beratung der Betriebe leisten.

Um beurteilen zu können, ob der seit Jahren zu beobachtende drastische Rückgang der Anzahl der Arbeitsschutzkontrollen nunmehr umgekehrt wird und die mit dem Arbeitsschutzkontrollgesetz eingeführte gesetzliche Mindestbesichtigungsquote, die bis 2026 erreicht werden soll, realistischerweise auch erreicht werden wird, wird die Bundesregierung nach der Entwicklung der Arbeitsschutzkontrollen befragt.

Den Fragestellern ist bewusst, dass dem Bund hierzu keine eigenen Daten vorliegen, weil die Länder das ArbSchG als eigene Angelegenheit ausführen (Artikel 83 des Grundgesetzes) und daher sowohl die Einrichtung der Behörden als auch das Verwaltungsverfahren (Artikel 84 Absatz 1 des Grundgesetzes) regeln. Die Bundesregierung beobachtet jedoch das Aufsichtsgeschehen und steht in Kontakt mit den zuständigen Länderbehörden. Die Fragesteller bitten daher, die Daten etwa auf Grundlage der Angaben des Länderausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) bereitzustellen (vgl. Bundestagsdrucksachen 19/18811 und 19/7218).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Wie viele Arbeitsschutzkontrolleure bzw. Aufsichtsbeamte waren nach Kenntnis der Bundesregierung bei den Arbeitsaufsichten der Länder in den Jahren von 2014 bis aktuell beschäftigt (bitte jährlich nach Bundesländern und in Summe ausweisen)?

2

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2014 das Zahlenverhältnis der Arbeitsschutzkontrolleure bzw. Aufsichtsbeamten, die für die originären Arbeitsschutzaufgaben (A-Aufgaben) zuständig sind und denjenigen, die für weitere Aufgaben der Arbeitsschutzbehörden zuständig sind, entwickelt (bitte jährlich nach Bundesländern und in Summe ausweisen)?

3

Für wie viele Betriebe hatten nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2014 bis aktuell die Arbeitsaufsichten der Länder die Kontrollkompetenz (bitte jährlich nach Betriebsgrößen sowie Bundesländern aufschlüsseln sowie in Summe darstellen)?

4

Auf wie viele Beschäftigte erstreckte sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2014 bis aktuell die Kontrollkompetenz der Arbeitsaufsichten der Länder (bitte jährlich nach Bundesländern aufschlüsseln sowie in Summe darstellen)?

5

Wie viele Betriebsbesichtigungen (einschließlich Besichtigungen von Baustellen, überwachungsbedürftigen Anlagen außerhalb von Betrieben u. Ä.) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2014 bis aktuell durch die Arbeitsaufsichten der Länder durchgeführt (bitte jährlich nach Bundesländern und Branchen aufschlüsseln sowie in Summe darstellen)?

6

Welche Auswirkungen hatte die Corona-Pandemie nach Kenntnis der Bundesregierung auf die Kontrolltätigkeit der Ämter?

a) Wie oft wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in den einzelnen Bundesländern die Einhaltung der Bestimmungen aus der bundeseinheitlichen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung bzw. aus den geltenden Länderverordnungen überprüft, und in welcher Weise (etwa durch Betriebsbesichtigungen oder Anschreiben bzw. Fragebögen)?

b) Wurde die Kontrollpraxis nach Kenntnis der Bundesregierung in verschiedenen Branchen unterschiedlich stark erhöht oder verringert? Wenn ja, aus welchen Gründen?

c) Wie oft wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von den Aufsichtsbehörden Anordnungen im Rahmen von Verstößen gegen coronabezogene Vorgaben erlassen, und wie oft wurden Bußgelder verhängt (bitte getrennt nach Bundesländern und Branchen ausweisen)?

7

Wie viele Beanstandungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Arbeitsschutzaufsichten der Länder in den Jahren von 2014 bis aktuell festgestellt und wie viele Anordnungen erlassen bzw. Bußgelder verhängt (bitte jährlich nach Bundesländern und Branchen aufschlüsseln sowie in Summe darstellen)?

8

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil aktiver (auf Initiative der Arbeitsschutzbehörde) zu reaktiver Überwachungstätigkeit (anlassbezogen, zum Beispiel bei Beschwerden oder Unfällen) durch die Arbeitsaufsichten der Länder in den Jahren 2014 bis aktuell entwickelt (bitte jährlich nach Bundesländern und in Summe ausweisen)?

9

Wie lange dauerte es nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2014 bis aktuell durchschnittlich, bis ein Betrieb nach einer Arbeitsschutzkontrolle erneut durch die Arbeitsaufsichten der Länder kontrolliert wird (bitte jährlich nach Bundesländern und Branchen darstellen sowie in Summe ausweisen)?

10

Verfügt die Bundesregierung über neuere Erkenntnisse bezüglich der Entwicklung der Altersstruktur bei den staatlichen Arbeitsschutzkontrolleuren bzw. Aufsichtsbeamten als den Bericht zum Scoreboard der Länder 2017 (vgl. Antwort zu Frage 9a auf Bundestagsdrucksache 19/18811), und wenn ja, über welche (bitte ggf. jährlich nach Bundesländern darstellen und in Summe ausweisen)?

11

Verfügt die Bundesregierung über neuere Erkenntnisse bezüglich der Anzahl der neu ausgebildeten Aufsichtsbeamtinnen und Aufsichtsbeamten als den Bericht zum Scoreboard der Länder 2017 (vgl. Antwort zu Frage 9b auf Bundestagsdrucksache 19/18811), und wenn ja, über welche (bitte ggf. jährlich nach Bundesländern darstellen und in Summe ausweisen)?

Falls nein, wann ist ein nächster Bericht zum Scoreboard der Länder geplant?

12

Wie ist der Stand zur Einrichtung der „Bundesfachstelle für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit“?

Berlin, den 23. November 2021

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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