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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Entwicklung der Löhne und Arbeitsbedingungen in der Brief- und Paketzustellungsbranche

(insgesamt 8 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

17.12.2021

Aktualisiert

22.02.2023

Deutscher BundestagDrucksache 20/17202.12.2021

Entwicklung der Löhne und Arbeitsbedingungen in der Brief- und Paketzustellungsbranche

der Abgeordneten Pascal Meiser, Susanne Ferschl, Anke Domscheit-Berg, Andrej Hunko, Katja Kipping, Ina Latendorf, Caren Lay, Ralph Lenkert, Christian Leye, Dr. Gesine Lötzsch, Cornelia Möhring, Sören Pellmann, Victor Perli, Heidi Reichinnek, Martina Renner, Bernd Riexinger, Dr. Petra Sitte, Jessica Tatti, Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Paketbranche hat sich in den letzten Jahren im rasanten Tempo zu einer bedeutenden Branche entwickelt. Immer wieder werden dabei Berichte über schlechte Bezahlung und Arbeitsbedingungen öffentlich (https://www.tagesschau.de/inland/paketzusteller-arbeitsbedingungen-101.html; https://www.wn.de/NRW/4401726-Dienstleistungen-Zoll-kontrolliert-Paketdienste; https://www.verkehrsrundschau.de/nachrichten/paketzusteller-profitieren-kaum-vom-boom-im-onlinehandel-2687117.html). Die Fragestellerinnen und Fragesteller wollen deshalb genauer wissen, wie sich die Lage der Beschäftigten in dieser Branche tatsächlich aktuell darstellt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Wie haben sich das mittlere Bruttomonatsentgelt und das mittlere Bruttostundenentgelt von Beschäftigten von Post-Universaldienstleistungsanbietern (WZ 53.1) nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2009 entwickelt (bitte jährlich nach Voll- und Teilzeitbeschäftigten, nach geringfügig Beschäftigten sowie nach tarifgebundenen und nichttarifgebundenen Beschäftigten differenzieren)?

2

Wie haben sich das mittlere Bruttomonatsentgelt und das mittlere Bruttostundenentgelt von Beschäftigten von sonstigen Post-, Kurier- und Expressdiensten (Wirtschaftszweig [WZ] 53.2) nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2009 entwickelt (bitte jährlich nach Voll- und Teilzeitbeschäftigten, nach geringfügig Beschäftigten sowie nach tarifgebundenen und nichttarifgebundenen Beschäftigten differenzieren)?

3

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Beschäftigten von Post-Universaldienstleistungsanbietern (WZ 53.1) sowie bei sonstigen Post-, Kurier- und Expressdiensten (WZ 53.2) jährlich seit 2009 entwickelt?

a) Wie viele von diesen Beschäftigten waren jeweils in Vollzeit, in Teilzeit über 20 Stunden und in Teilzeit unter 20 Stunden beschäftigt (bitte absolut und als Anteil an allen Beschäftigten jährlich ausweisen und nach Post-Universaldienstleistungsanbietern und sonstigen Post-, Kurier- und Expressdiensten differenzieren)?

b) Wie viele von diesen Beschäftigten waren jeweils befristet beschäftigt (bitte absolut und als Anteil an allen Beschäftigten jährlich ausweisen und nach Post-Universaldienstleistungsanbietern und sonstigen Post-, Kurier- und Expressdiensten sowie für Befristungen mit und ohne Sachgrund differenzieren)?

c) Wie viele von diesen Beschäftigten waren jeweils geringfügig beschäftigt (bitte jeweils jährlich ausweisen und nach Post-Universaldienstleistungsanbietern und sonstigen Post-, Kurier- und Expressdiensten differenzieren)?

4

Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl und der Anteil der Niedriglohnbeziehenden (ohne Auszubildende) bei den Universaldienstleistungsanbietern (WZ 53.1) sowie den sonstigen Post-, Kurier- und Expressdiensten (WZ 53.2) seit 2009 entwickelt, und wie hoch ist der Anteil im Vergleich dazu jeweils in der Gesamtwirtschaft (bitte jeweils jährlich ausweisen und nach Post-Universaldienstleistungsanbietern und sonstigen Post-, Kurier- und Expressdiensten differenzieren)?

5

Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl und der Anteil der Beschäftigten von Post-Universaldienstleistungsanbietern (WZ 53.1) beziehungsweise von sonstigen Post-, Kurier- und Expressdiensten (WZ 53.2), die aufstockende Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) in Anspruch genommen haben, seit 2009 entwickelt (bitte jeweils jährlich ausweisen und nach Post-Universaldienstleistungsanbietern sowie sonstigen Post-, Kurier- und Expressdiensten sowie nach sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und geringfügig Beschäftigten differenzieren)?

6

Hat die Bundesregierung die Wirkung des Paketboten-Schutz-Gesetzes nach Inkrafttreten am 23. November 2019 geprüft?

a) Wie viele Nachunternehmer in der KEP-Branche sind seit Inkrafttreten auf Einhaltung der Nachunternehmerhaftung für die Sozialversicherungsbeiträge der Auftragnehmer kontrolliert worden, wie viele davon verfügten über eine Präqualifikation oder eine sog. Unbedenklichkeitsbescheinigung im Sinne von § 28e Absatz 3f Satz 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV) oder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung im Sinne von § 150 Absatz 3 Satz 2 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VII)? Wie viele Verstöße gegen die Sozialversicherungspflicht wurden bei diesen Kontrollen festgestellt (bitte jeweils jährlich ausweisen)?

b) Wie viele KEP-Unternehmen haben nach Kenntnis der Bundesregierung davon insgesamt seit 2019 bei den Krankenkassen eine Präqualifikation oder eine sog. Unbedenklichkeitsbescheinigung im Sinne von § 28e Absatz 3f Satz 1 SGB IV oder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung im Sinne von § 150 Absatz 3 Satz 2 SGB VII beantragt, wie vielen dieser Anträge wurde stattgegeben, und wie viele wurden abgelehnt (bitte jeweils jährlich differenziert ausweisen)?

7

Wie viele Unternehmen, die im Bereich der Kurier-, Express- und Paketdienste tätig sind, haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit Inkrafttreten des sog. Paketboten-Schutz-Gesetzes am 23. November 2019 eine Präqualifikation oder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 28f Absatz 1a SGB IV oder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 150 Absatz 3 Satz 2 SGB VII beantragt, und wie viele dieser Anträge sind bisher bewilligt beziehungsweise abgelehnt worden (bitte jeweils jährlich differenziert ausweisen)?

8

Wie viele Kontrollen hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2015 jährlich in der Post- und Paketbranche (sowohl WZ 53.1 als auch WZ 53.2) durchgeführt, und in wie vielen Fällen kam es nach Kontrollen zu Ermittlungen, Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren wegen Unterschreitung des Mindestlohns, wegen fehlender oder mangelhafter Arbeitszeitaufzeichnung oder anderer Verstöße (bitte jährlich ausweisen und nach Ermittlungen, Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren differenzieren)?

Berlin, den 29. November 2021

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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