Rückforderung, Tilgung und Erlass von Darlehensschulden aus der BAföG-Förderung für Studierende
der Abgeordneten Nicole Gohlke, Gökay Akbulut, Susanne Ferschl, Ates Gürpinar, Andrej Hunko, Katja Kipping, Ina Latendorf, Ralph Lenkert, Cornelia Möhring, Sören Pellmann, Victor Perli, Martina Renner, Dr. Petra Sitte, Jessica Tatti und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die BAföG-Förderung (BAföG = Bundesausbildungsförderungsgesetz) für Studierende wurde in den letzten 50 Jahren mehrfach angepasst. Die Ausgestaltung reichte von einem Vollzuschuss bis zum Volldarlehen. Seit 2001 beträgt der rückzahlungspflichtige Darlehensanteil maximal 10 000 Euro und seit September 2019 werden Restschulden nach 20 Jahren erlassen. Laut früheren Gesetzeslagen konnte sich die individuelle Verschuldung auf mehrere zehntausend Euro belaufen und der Rückzahlungszeitraum bis zu 30 Jahre betragen. Nach letztem Stand (31. August 2021) wurden von über 19 000 beantragten Kooperations- und Härtefallerlassen auf Basis des zwischen dem 1. September 2019 und 2. März 2020 gültigen Wahlrechts bisher weniger als die Hälfte bearbeitet und mehr als 3 600 dieser Anträge abgelehnt (vgl. Bundestagsdrucksache 19/32358).
Die Angst vor Verschuldung ist laut einer Studie des Forschungsinstituts für Bildungs- und Sozialökonomie gegenwärtig ein gewichtiger Grund für die seit 2012 stetig rückläufigen Förderquoten. Forschende sehen in der möglichen Umwandlung in eine Vollförderung einen notwendigen „Minimalschritt“ (vgl. https://www.deutschlandfunk.de/staatliche-studienfoerderung-in-der-kritik-das-bafoeg-ist-100.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Wie vielen sogenannten BAföG-Altschuldnern, die zwischen dem 1. September 2019 und 2. März 2020 auf Basis des Wahlrechts Kooperationsbzw. Härtefallerlasse beantragt haben, wurde bzw. wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
a) diese Anträge bewilligt,
b) der maximale Rückzahlungszeitraum von 30 auf 20 Jahre verkürzt,
c) Restschulden in welcher Gesamthöhe endgültig erlassen?
Von wie vielen sogenannten BAföG-Altschuldnern, die zwischen dem 1. September 2019 und 2. März 2020 auf Basis des Wahlrechts Kooperations- bzw. Härtefallerlasse beantragt haben, wurde bzw. wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
a) diese Anträge nicht bewilligt,
b) der maximale Rückzahlungszeitraum nicht von 30 auf 20 Jahre verkürzt,
c) Restschulden in welcher Gesamthöhe nicht erlassen,
d) in der Folge Restschulden in welcher Gesamthöhe in einer Summe zur Rückzahlung eingefordert,
e) in der Folge bisher Restschulden in welcher Gesamthöhe in einer Summe zurückgezahlt?
Wie viele der sogenannten BAföG-Altschuldner, die zwischen dem 1. September 2019 und 2. März 2020 per Wahlrecht einen Antrag auf Kooperations- bzw. Härtefallerlass stellten, haben nach Kenntnis der Bundesregierung erstmals vor 1990 die Ausbildungsförderung bezogen (vgl. Bundestagsdrucksache 19/32358)?
a) Wie viele dieser Anträge wurden bisher bewilligt, abgelehnt oder noch nicht beschieden?
b) Wie vielen dieser Antragstellenden wurde der maximale Rückzahlungszeitraum von 30 auf 20 Jahre verkürzt bzw. nicht verkürzt?
c) In welcher Höhe wurden für diese Antragsgruppe bisher Restschulden endgültig erlassen bzw. nicht erlassen?
d) In welcher Höhe wurden nach den Antragsablehnungen Restschulden in einer Summe sofort zurückgefordert bzw. bisher zurückgezahlt?
Wie viele der sogenannten BAföG-Altschuldner, die zwischen dem 1. September 2019 und 2. März 2020 per Wahlrecht einen Antrag auf Kooperations- bzw. Härtefallerlass stellten, haben nach Kenntnis der Bundesregierung erstmals zwischen 1990 und 2000 die Ausbildungsförderung bezogen (vgl. Bundestagsdrucksache 19/32358)?
a) Wie viele dieser Anträge wurden bisher bewilligt, abgelehnt oder noch nicht beschieden?
b) Wie vielen dieser Antragstellenden wurde der maximale Rückzahlungszeitraum von 30 auf 20 Jahre verkürzt bzw. nicht verkürzt?
c) In welcher Höhe wurden für diese Antragsgruppe bisher Restschulden endgültig erlassen bzw. nicht erlassen?
d) In welcher Höhe wurden nach den Antragsablehnungen Restschulden in einer Summe sofort zurückgefordert bzw. bisher zurückgezahlt?
Wie viele der BAföG-Geförderten, die zwischen dem 1. September 2019 und 2. März 2020 per Wahlrecht einen Antrag auf Kooperations- bzw. Härtefallerlass stellten, haben nach Kenntnis der Bundesregierung erstmals seit 2001 die Ausbildungsförderung bezogen (vgl. Bundestagsdrucksache 19/32358)?
a) Wie viele dieser Anträge wurden bisher bewilligt, abgelehnt oder noch nicht beschieden?
b) Wie vielen dieser Antragstellenden wurde der maximale Rückzahlungszeitraum von 30 auf 20 Jahre verkürzt bzw. nicht verkürzt?
c) In welcher Höhe wurden für diese Antragsgruppe bisher Restschulden endgültig erlassen bzw. nicht erlassen?
d) In welcher Höhe wurden nach den Antragsablehnungen Restschulden in einer Summe sofort zurückgefordert bzw. bisher zurückgezahlt?
Wie viele BAföG-Geförderte haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit 1996 aufgrund guter Leistungen bzw. schnellen Studiums Teilerlasse in welcher Höhe erhalten (bitte jeweils nach Jahren auflisten)?
Wie viele BAföG-Geförderte haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit 1996 aufgrund einmaliger oder vorzeitiger Rückzahlung Nachlasse in welcher Höhe insgesamt erhalten (bitte jeweils nach Jahren auflisten)?
Wie viele BAföG-Geförderte haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit 1996 Anträge auf einen endgültigen Erlass restlicher Darlehensschulden in Form eines Kooperationserlasses gestellt (bitte jeweils nach Jahren auflisten)?
a) Wie viele dieser Anträge wurden pro Jahr bewilligt bzw. abgelehnt?
b) In welcher Höhe wurden in diesem Zusammenhang Darlehensschulden pro Jahr erlassen bzw. nicht erlassen?
c) In welcher Höhe wurden nach den Antragsablehnungen pro Jahr Restschulden in einer Summe sofort zurückgefordert bzw. zurückgezahlt?
Wie viele BAföG-Geförderte haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit 1996 Anträge auf einen endgültigen Erlass restlicher Darlehensschulden in Form eines Härtefallerlasses gestellt (bitte jeweils nach Jahren auflisten)?
a) Wie viele dieser Anträge wurden pro Jahr bewilligt bzw. abgelehnt?
b) In welcher Höhe wurden in diesem Zusammenhang Darlehensschulden pro Jahr erlassen bzw. nicht erlassen?
c) In welcher Höhe wurden nach den Antragsablehnungen pro Jahr Restschulden in einer Summe sofort zurückgefordert bzw. zurückgezahlt?
Welche Darlehenssummen werden nach Kenntnis der Bundesregierung seit Einführung der Begrenzung der maximalen Rückzahlungshöhe auf 10 000 Euro pro Jahr aufgrund dieser Deckelung erlassen?
Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell die Differenz zwischen der Summe der ausgezahlten Darlehen und der Summe der zu erwartenden Rückzahlungen aufgrund der Deckelung der maximalen Rückzahlungssumme auf 10 000 Euro?
Wie viele BAföG-Geförderte haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit 1996 Darlehensrückzahlungen in welcher Gesamtsumme bzw. in welchem Pro-Kopf-Durchschnitt geleistet (bitte jeweils nach Jahren aufschlüsseln)?
Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Einnahmen des Bundes aus Darlehensrückzahlungen von BAföG-Geförderten nach Abzug von Verwaltungskosten etc. seit 1996 (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Ausgaben des Bundes für BAföG- bzw. Darlehensauszahlungen seit 1996 (bitte jeweils nach Jahren aufschlüsseln)?
Wie viele BAföG-Geförderte haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit 1996 wie viele Anträge auf Freistellung von der Rückzahlungsverpflichtung gestellt, und welcher Prozentsatz dieser Anträge wurde positiv bzw. negativ beschieden (bitte jeweils nach Jahren auflisten)?
Wie viele BAföG-Geförderte haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit 1996 wie viele Anträge auf verminderte Raten gestellt, und welcher Prozentsatz dieser Anträge wurde positiv bzw. negativ beschieden (bitte jeweils nach Jahren auflisten)?
Wie viele BAföG-Geförderte haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit 1996 wie viele Anträge auf Stundung fälliger Darlehensraten gestellt, und welcher Prozentsatz dieser Anträge wurde positiv bzw. negativ beschieden (bitte jeweils nach Jahren auflisten)?