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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet
Austausch der Bundesregierung mit Unternehmen aus dem Bereich der Cybersecurity
(insgesamt 39 Einzelfragen)
Fraktion
DIE LINKE
Ressort
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Datum
12.01.2022
Antwortdauer
35 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
BT20/21608.12.2021
Austausch der Bundesregierung mit Unternehmen aus dem Bereich der Cybersecurity
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Christian Görke, Victor Perli, Anke Domscheit-Berg, Andrej
Hunko, Dr. Gesine Lötzsch, Ina Latendorf, Sören Pellmann, Dr. Petra Sitte,
Jessica Tatti und der Fraktion DIE LINKE.
Austausch der Bundesregierung mit Unternehmen aus dem Bereich der
Cybersecurity
Virtual Solution sichert die Kommunikation der Bundesregierung,
Verschlusssachen (VS) sowie ministerielle E-Mails (https://www.wiwo.de/unternehmen/i
t/sicheres-telefonieren-bundesregierung-hat-hochsicherheits-iphones-bestellt/12
794666-2.html). Bereits im April 2020 wies der damalige Abgeordnete Fabio
De Masi im 3. Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages der 19.
Legislaturperiode zur Insolvenz des einstigen DAX-Konzerns Wirecard
gegenüber der damaligen Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel sowie dem damaligen
Bundesminister der Finanzen Olaf Scholz auf ein Näheverhältnis zwischen dem
Hauptgesellschafter der Virtual Solution, Nicolaus von Rintelen, und dem
flüchtigen Wirecard-Manager Jan Marsalek hin (https://www.bloomberg.com/n
ews/articles/2021-04-23/merkel-warned-of-wirecard-fugitive-link-in-cell-phon
e-software). Dies ist auch in mehreren parlamentarischen Anfragen des
damaligen Abgeordneten Fabio De Masi dokumentiert (siehe https://www.fabio-de-m
asi.de/kontext/controllers/document.php/519.a/5/ef44ca.pdf sowie https://www.
fabio-de-masi.de/kontext/controllers/document.php/551.1/5/533965.pdf). Die
jüngste Berichterstattung des Nachrichtenmagazins „DER SPIEGEL“ sowie
weiterer österreichischer Medien bekräftigen die geschäftlichen Beziehungen
bzw. den Austausch von Nicolaus von Rintelen mit Jan Marsalek sowie dessen
mutmaßlichen Fluchthelfer und früheren Agenten des Bundesamtes für
Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung der Republik Österreich, Martin W.
(vgl. https://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/wirecard-und-virtual-solut
ion-was-den-unternehmer-nico-von-rintelen-mit-jan-marsalek-verbindet-a-7776
bfc2-3832-4283-995f-1199216d00e1 sowie https://zackzack.at/2021/11/19/regi
erung-baute-fuer-cyberaufklaerung-auf-marsalek-umfeld/ und https://www.ders
tandard.de/story/2000131279944/jan-marsalek-tauchte-rund-um-
hackerangriffauf-aussenministerium-auf). Gegenüber dem österreichischen
Nachrichtenmagazin „ZackZack“ führte die Firma Virtual Solution mit Blick auf eine Anfrage
des österreichischen Außenamtes zur Nutzung der Dienste von Virtual Solution
nach einem Hackerangriff auf das österreichische Außenamt aus: „Es gab aus
Österreich eine Anfrage an eine deutsche Bundesbehörde zu SecurePIM
(Kommunikationslösung für nationale Verschlusssachen, Anm.). Die deutsche
Bundesbehörde hat dann weitere Auskünfte zu SecurePIM im internationalen
Einsatz bei Virtual Solution eingeholt.“ (https://zackzack.at/2021/09/15/wien-und-
berlin-setzen-auf-firmen-im-wirecard-dunstkreis/). Laut der jüngsten
Berichterstattung war der suspendierte österreichische Diplomat Dr. Johannes Peterlik,
dem die Weitergabe der Nowitschok-Formel an Jan Marsalek vorgeworfen wird
Deutscher Bundestag Drucksache 20/216
20. Wahlperiode 08.12.2021
(https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2021-10/oesterreich-johannes-
peterlik-ermittlung-diplomat-suspendierung-dokumente-leak?utm_refrrer=https
%3A%2F%2Fwww.google.de%2F), Ausgangspunkt der Anfrage der Republik
Österreich an die deutschen Behörden und Jan Marsalek sowie Martin Weiss in
diese Bemühungen eingebunden. Auch der damalige Bundesaußenminister und
nunmehr amtierende Kanzler der Republik Österreich, Alexander Schallenberg,
soll informiert gewesen sein (vgl. https://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehm
en/wirecard-und-virtual-solution-was-den-unternehmer-nico-von-rintelen-mit-j
an-marsalek-verbindet-a-7776bfc2-3832-4283-995f-1199216d00e1 sowie
https://zackzack.at/2021/11/19/regierung-baute-fuer-cyberaufklaerung-auf-mar
salek-umfeld/).
Die Bundesregierung dementiert aber eine Befassung deutscher Behörden mit
der Anfrage und lässt nur die Möglichkeit eines Austausches auf hochrangiger
politischer Ebene offen. Über den Inhalt des potentiellen Austausches erteilte
sie bisher keine Auskunft. So antwortet die Bundesregierung auf die Frage des
damaligen Abgeordneten Fabio De Masi und der Fraktion DIE LINKE. „Haben
sich Vertreter der österreichischen Regierung oder von österreichischen
Behörden seit 2015 mit Bezug auf die Firma Virtual Solution an die Bundesregierung
gewandt (bitte Kontakte nach Datum, Anlass und Personen auflisten)?“ in der
Kleinen Anfrage mit dem Titel „Austausch der Bundesregierung mit
Unternehmen aus dem Bereich Cybersecurity sowie potentielle nachrichtendienstliche
Aspekte des Wirecard-Skandals“ (Bundestagsdrucksache 19/32329) wie folgt:
„Der Bundesregierung sind nach umfangreicher Abfrage aller Ressorts und
Geschäftsbereichsbehörden auf Fachebene keine Kontakte im Sinne der
Fragestellung bekannt. Zu den Inhalten vertraulicher Gespräche auf hoher politischer
Ebene (Minister, Staatssekretäre) zwischen der Bundesregierung und
hochrangigen Vertretern ausländischer Regierungen macht die Bundesregierung keine
Angaben.“.
Weiterhin wurde durch Anfrage des Abgeordneten Victor Perli (DIE LINKE.)
bekannt, dass der damalige Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen,
Wolfgang Schmidt, seit 2020 fünf Mal Gespräche mit Nicolaus von Rintelen
führte, drei Mal innerhalb von fünf Tagen (vgl. Frage 3 auf
Bundestagsdrucksache 20/40). Im Unterschied zu allen weiteren Gesprächen von
Staatssekretären mit Nicolaus von Rintelen bzw. der Firma Virtual Solution, in denen es um
Produkterweiterungen und technische Aspekte ging, wird als Inhalt des
Gesprächs immer nur „allgemeiner Austausch“ benannt. Nicolaus von Rintelen
führt dazu gegenüber dem Nachrichtenmagazin „DER SPIEGEL“ aus, dass es
auch darum gegangen sei, einen Verkauf des Unternehmens ins Ausland zu
unterbinden (vgl. https://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/wirecard-und-vi
rtual-solution-was-den-unternehmer-nico-von-rintelen-mit-jan-marsalek-verbin
det-a-7776bfc2-3832-4283-995f-1199216d00e1). Der „Focus“ berichtet über
das Unternehmen DSR Decision Supporting Information Research Forensic
GmbH (DSIRF), welches Spionagesoftware entwickelt (vgl. https://www.focu
s.de/politik/vorab-aus-dem-focus-volle-kontrolle-ueber-zielcomputer-das-raetse
l-um-die-spionage-app-fuehrt-ueber-wirecard-zu-putin_id_24442733.html).
Das Unternehmen soll Beziehungen zum Kreml unterhalten, und eine
vertrauliche Präsentation der Dienste des Unternehmens soll durch einen
Vertrauensmann aus dem Umfeld der Freiheitlichen Partei Österreichs (FPÖ) Jan
Marsalek angeboten worden sein. Das Unternehmen widerspricht einigen der
Darstellungen des Artikels auf seiner Homepage (https://dsirf.eu/dichtung-und-wahr
heit) und führt aus, auch im Austausch mit deutschen und österreichischen
Behörden zu stehen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. In welchen Bundesministerien kommen nach Kenntnis der
Bundesregierung Produkte und Dienstleistungen der Virtual Solution AG zum Einsatz
(bitte vollständig auflisten)?
2. Kommen nach Kenntnis der Bundesregierung die Produkte und
Dienstleistungen der Virtual Solution AG im Bundeskanzleramt und in
nachgeordneten Behörden zum Einsatz (wenn ja, bitte vollständig auflisten)?
3. Wann wurden die Verträge über den Einsatz von Produkten und
Dienstleistungen der Virtual Solution in den Bundesministerien und im
Bundeskanzleramt jeweils geschlossen, wann hat die Anbahnung der Verträge
stattgefunden, und seit wann kommen die Produkte zum Einsatz (bitte
tabellarisch angeben)?
4. Wer hat seitens der Bundesregierung oder der Bundesministerien an den
Vertragsverhandlungen mit der Virtual Solution AG teilgenommen (bitte je
Vertrag angeben)?
5. In welchen Bundesbehörden kommen nach Kenntnis der Bundesregierung
Produkte und Dienstleistungen der Virtual Solution AG zum Einsatz (bitte
vollständig auflisten und nach Ressortzugehörigkeit aufschlüsseln)?
6. Wann wurden die Verträge über den Einsatz von Produkten und
Dienstleistungen der Virtual Solution für die in Frage 5 genannten Bundesbehörden
geschlossen, wann hat die Anbahnung der Verträge stattgefunden, und seit
wann kommen die Produkte zum Einsatz (bitte je Bundesbehörde
tabellarisch angeben)?
7. Wer hat seitens der Bundesregierung, der Bundesministerien und der
nachgeordneten Bundesbehörden an den Vertragsverhandlungen mit der Virtual
Solution AG zum Einsatz der Produkte in Bundesbehörden teilgenommen
(bitte je Vertrag angeben)?
8. In welchen Landesbehörden kommen nach Kenntnis der Bundesregierung
Produkte und Dienstleistungen der Virtual Solution AG zum Einsatz (bitte
auflisten)?
9. Waren Vertreter der Bundesregierung, der Bundesministerien oder der
Bundesbehörden an den Vertragsverhandlungen bzw. an dem
Zustandekommen des Vertrages zwischen Landesbehörden und der Virtual Solution
AG beteiligt, und wenn ja, wer war zu welchem Zweck bei welchem
Vertragsabschluss mit welcher Landesbehörde seitens der Bundesregierung,
der Bundesministerien oder der Bundesbehörden beteiligt (bitte
aufgeschlüsselt je Landesbehörde angeben)?
10. Wie hoch sind die jährlichen Ausgaben, die sich aus den Verträgen mit der
Virtual Solution AG seit Beginn der Geschäftsbeziehung ergeben haben
(bitte insgesamt und aufgeschlüsselt nach Bundesministerium und
Bundesbehörde pro Jahr angeben)?
11. Wie hoch sind die jährlichen Ausgaben, die sich aus den Verträgen mit der
Virtual Solution AG in diesem und im nächsten Jahr ergeben (bitte
insgesamt und aufgeschlüsselt nach Bundesministerium und Bundesbehörde pro
Jahr angeben)?
12. Welche Kontakte jeglicher Art hatte die Bundesregierung unter
Beteiligung von Staatssekretären aus allen Geschäftsbereichen des
Bundesministeriums der Finanzen (BMF) oder des Bundesministeriums des Innern, für
Bau und Heimat (BMI) mit der Firma Virtual Solution AG bzw. deren
Gesellschafter Nicolaus von Rintelen in den letzten fünf Jahren (siehe
Antwort auf die Schriftliche Frage 12 des Abgeordneten Klaus Ernst auf
Bundestagsdrucksache 19/27994 sowie die Antwort zu Frage 3 auf
Bundestagsdrucksache 20/40; bitte für alle Termine angeben, an welchem Datum,
mit welchem Inhalt, mit welchen Teilnehmern, in welcher Art [Treffen, E-
Mail, Telefonat, Direktnachrichten o. Ä.], wo, und auf wessen Wunsch der
Termin stattgefunden hat)?
13. Welche Kontakte jeglicher Art hatte die Bundesregierung unter
Beteiligung von Staatssekretären aus allen Geschäftsbereichen mit der Firma
Virtual Solution AG bzw. deren Gesellschafter Nicolaus von Rintelen in den
letzten fünf Jahren (siehe Antwort auf die Schriftliche Frage 12 des
Abgeordneten Klaus Ernst auf Bundestagsdrucksache 19/27994 bitte für alle
Termine angeben, an welchem Datum, mit welchem Inhalt, mit welchen
Teilnehmern, in welcher Art [Treffen, E-Mail, Telefonat,
Direktnachrichten o. Ä.], wo und auf wessen Wunsch der Termin stattgefunden hat)?
14. Welche Kontakte jeglicher Art hatten Vertreter von Bundesbehörden nach
Kenntnis der Bundesregierung mit dem Gesellschafter der Firma Virtual
Solution AG, Nicolaus von Rintelen, in den letzten fünf Jahren (bitte für
alle Termine angeben, an welchem Datum, mit welchem Inhalt, mit
welchen Teilnehmern, in welcher Art [Treffen, E-Mail, Telefonat,
Direktnachrichten o. Ä.], wo, und auf wessen Wunsch der Termin stattgefunden hat)?
15. Welcher Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen war in der
19. Legislaturperiode Ansprechpartner der Firma Virtual Solution für
Themen, die Produkte und Dienstleistungen der Firma betreffen?
16. Haben sich Vertreter der Bundesregierung in den vergangenen fünf Jahren
in Gesprächen mit Vertretern ausländischer Regierungen über die Firma
Virtual Solution ausgetauscht?
17. Haben sich Vertreter der Bundesregierung in den vergangenen fünf Jahren
in Gesprächen mit Vertretern ausländischer Regierungen für die Firma
Virtual Solution eingesetzt?
18. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, in welchen Staaten Produkte
und Dienstleistungen der Firma Virtual Solution eingesetzt werden, und
wenn ja, in welchen?
19. Hält die Bundesregierung den Einsatz von Produkten und Dienstleistungen
der Firma Virtual Solution in Bundesbehörden weiterhin für sicher und
unbedenklich?
20. Auf wessen Wunsch, wo, wie, zu welchem Zweck und mit welchen
Gesprächsinhalten haben sich der damalige Staatssekretär Wolfgang Schmidt
und Nicolaus von Rintelen am 5. Februar 2020, 7. Februar 2020, 10.
Februar 2020, 27. Januar 2021 und 28. Januar 2021 ausgetauscht (siehe
Antwort zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 20/40)?
21. Welche weiteren Ausführungen kann die Bundesregierung zu den Inhalten
der Gespräche des damaligen Staatssekretärs Wolfgang Schmidt mit
Nicolaus von Rintelen machen, und kann sie dessen in der Vorbemerkung der
Fragesteller wiedergegebenen Ausführungen über den Inhalt der
Gespräche bestätigen?
22. Wie erklärt die Bundesregierung den in der Vorbemerkung der Fragesteller
erläuterten Widerspruch zwischen der Aussage des Unternehmens Virtual
Solution, wonach ein Kontakt im Zusammenhang mit dem Interesse des
österreichischen Außenamtes an den Diensten der Firma im Bereich
Cybersecurity mit deutschen Behörden stattgefunden habe, und der Antwort
der Bundesregierung auf die in der Vorbemerkung der Fragesteller zitierte
Anfrage, wonach ein solcher Kontakt auf politischer Ebene erfolgt sei?
23. Wurde bei der Lizenzierung und Zulassung der Produkte und
Dienstleistungen der Virtual Solution AG durch das Bundesamt für Sicherheit in der
Informationstechnik (BSI) auch eine Sicherheitsüberprüfung des
Gesellschafters Nicolaus von Rintelen durchgeführt, und wenn ja, wann, durch
wen, und mit welchem Ergebnis?
24. Welche natürlichen oder juristischen Personen sind nach Kenntnis der
Bundesregierung Gesellschafter und wirtschaftlich Berechtigte (ultimate
beneficial owners) der Virtual Solution AG?
25. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Gesellschafter bzw.
wirtschaftlich Berechtigte der Virtual Solution AG?
26. Wurde im Zuge der Lizenzierung die Eigentümerstruktur von Virtual
Solution durch das zuständige Bundesamt für Verfassungsschutz geprüft, und
wenn ja, wie genau sah diese Prüfung aus, und welche Ergebnisse hat
diese hervorgebracht?
27. Wurde im Zuge der Lizenzierung die Struktur der Eigentümerverhältnisse
von Virtual Solution darauf überprüft, dass Virtual Solution im Eigentum
der Secoresoft Finance AG ist und nach Schweizer Recht die
Eigentümerstruktur durch einen sogenannten UBO (Ultimate Beneficiary Owner)
verdeckt werden kann?
28. Wurde im Zuge der Lizenzierung Kontakt zum Treuhänder aufgenommen,
der über die Dokumente der Treuhandlösung verfügt?
29. Wurde im Zuge der Lizenzierung das Verhältnis von Nicolaus von
Rintelen und Leonid Mikhelson überprüft (vgl. https://www.spiegel.de/wirtscha
ft/unternehmen/wirecard-und-virtual-solution-was-den-unternehmer-
nicovon-rintelen-mit-jan-marsalek-verbindet-a-7776bfc2-3832-4283-995f-119
9216d00e1)?
30. Gab es zwischen Vertretern der Bundesregierung und dem Bundesamt für
Sicherheit in der Informationstechnik in den letzten zwei Jahren einen
Austausch über das Näheverhältnis zwischen Jan Marsalek, Martin W.
(ehemaliger Mitarbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz und
Terrorismusbekämpfung in Österreich) und dem Gesellschafter der Virtual
Solution AG, Nicolaus von Rintelen, hinsichtlich der Notwendigkeit zur
Prüfung der Zuverlässigkeit der vom BSI genutzten SecurePIM-Lösung
oder der Geschäftsbeziehungen der Virtual Solution AG (siehe Antwort
auf die Schriftliche Frage 7 auf Bundestagsdrucksache 19/28338)?
31. Falls ein solcher in Frage 30 benannter Austausch stattgefunden hat,
zwischen wem hat dieser Austausch wann stattgefunden, und mit welchem
Gesprächsergebnis?
32. Gab es in den letzten fünf Jahren zwischen Vertretern der Bundesregierung
und von Sicherheitsbehörden des Bundes und/oder der Länder einen
Austausch über das Näheverhältnisse zwischen Jan Marsalek, Martin W.
(ehemaliger Mitarbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz und
Terrorismusbekämpfung in Österreich) und dem Gesellschafter der Virtual
Solution AG, Nicolaus von Rintelen, hinsichtlich der Notwendigkeit einer
Prüfung der Zuverlässigkeit der vom BSI genutzten SecurePIM-Lösung oder
der Geschäftsbeziehungen der Virtual Solution AG?
33. Falls ein solcher in Frage 32 benannter Austausch stattgefunden hat,
zwischen wem hat dieser Austausch wann stattgefunden, und mit welchem
Gesprächsergebnis?
34. Haben sich Vertreter der Bundesregierung oder nachgeordneter
Bundesbehörden seit dem Jahr 2016 mit der österreichischen DSIRF GmbH
(DSIRF) bzw. ihren Vertretern oder der mit ihr in Zusammenhang
stehenden Firmen (BM Technologies AG (Liechtenstein), DSIRF Decision
Supporting Information Research and Forensic AG (Schweiz), DSR Decision
Supporting Information Research Forensic GmbH (Österreich), MLS
Machine Learning Solutions GmbH (Österreich), SPCS Investment GmbH
(Wien, Österreich), B & C Privatstiftung (Österreich)) ausgetauscht, und
wenn ja, wann, wie oft, mit welchen Teilnehmern auf beiden Seiten, in
welcher Art (Treffen, E-Mail, Telefonat, Direktnachrichten o. Ä.), und zu
welchem Zweck (siehe https://www.focus.de/politik/vorab-aus-dem-focus-
volle-kontrolle-ueber-zielcomputer-das-raetsel-um-die-spionage-app-fuehr
t-ueber-wirecard-zu-putin_id_24442733.html; bitte tabellarisch angeben)?
35. Wurden seit dem Jahr 2016 Produkte oder Services der DSIRF oder der
mit ihr im Zusammenhang stehenden Firmen von Bundesbehörden gekauft
oder verwendet, und wenn ja, welche Produkte oder Services, wann, wie
oft, zu welchen Kosten, und zu welchem Zweck (bitte tabellarisch
angeben)?
36. Haben Vertreter der Bundesregierung oder der ihr nachgeordneten
Bundesbehörden seit dem Jahr 2016 mit Mitgliedern der österreichischen
Bundesregierung oder der ihr nachgeordneten österreichischen Bundesbehörden
Gespräche über die DSIRF oder die mit ihr im Zusammenhang stehenden
Firmen geführt, und wenn ja, wann, wie oft, mit welchen Teilnehmern auf
beiden Seiten, in welcher Art (Treffen, E-Mail, Telefonat,
Direktnachrichten o. Ä.), und zu welchem Zweck (bitte tabellarisch angeben)?
37. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob Produkte oder
Dienstleistungen der Firma DSIRF von Unternehmen in Deutschland (beispielsweise
aus der Handelsbranche) eingesetzt wurden oder werden?
38. Nach eigener Darstellung steht die Firma DSIRF im Zuge ihrer
Entwicklung auch „im Austausch“ mit „behördlichen Bedarfsträgern“ in
Deutschland. Um welche Behörden handelt es sich dabei nach Kenntnis der
Bundesregierung (vgl. https://dsirf.eu/dichtung-und-wahrheit)?
39. Ist der Österreicher Peter Dietenberger, geboren 28. Mai 1967, der bei der
Gründung im Juli 2016 Alleingesellschafter der DSIRF war, nach
Kenntnis der Bundesregierung Mitarbeiter einer deutschen Bundes- bzw.
Sicherheitsbehörde?
Berlin, den 1. Dezember 2021
Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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