BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Entwicklung der Corona-Neuinfektionen in ausgewählten Bereichen des täglichen Lebens seit März 2020

(insgesamt 3 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

30.12.2021

Antwortdauer

21 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 20/23109.12.2021

Entwicklung der Corona-Neuinfektionen in ausgewählten Bereichen des täglichen Lebens seit März 2020

des Abgeordneten Stephan Brandner und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Ausweislich verschiedener Medienberichte ist in den vergangenen Monaten die Anzahl der Corona-Neuinfektionen hierzulande wieder deutlich gestiegen (https://www.rheinpfalz.de/panorama_artikel,-zahl-der-corona-neuinfektionen-steigt-erneut-stark-an-_arid,5277013.html; https://www.sueddeutsche.de/politik/corona-inzidenz-rechtsgrundlagen-1.5447877). Infolgedessen wurden zur Eindämmung der Corona-Pandemie in einer Vielzahl von Bereichen des täglichen Lebens unterschiedliche Zutrittsbeschränkungen erlassen.

Mit der vorliegenden Kleinen Anfrage soll in Erfahrung gebracht werden, wie sich die Anzahl der Corona-Neuinfektionen seit dem Ausbruch der Pandemie im März 2020 in bestimmten Bereichen des täglichen Lebens entwickelt hat, und welche Auswirkung die Zutrittsbeschränkungen auf die Ausbreitung der Pandemie gehabt haben.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen3

1

Wie viele Corona-Neuinfektionen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung hierzulande jeweils a) im öffentlichen Personennahverkehr, b) in den Zügen der Deutschen Bahn, c) in Hotels, d) in Gaststätten, e) im Einzelhandel und f) bei Friseuren vom 1. März 2020 bis zum 31. Oktober 2021 registriert (bitte nach Monatsscheiben aufschlüsseln)?

Wenn der Bundesregierung hierzu keine Erkenntnisse vorliegen sollten, aus welchem Grund verfügt die Bundesregierung diesbezüglich über keine Erkenntnisse?

2

Wie genau hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Einführung der Maskenpflicht auf die Anzahl der Corona-Neuinfektionen jeweils a) im öffentlichen Personennahverkehr, b) in den Zügen der Deutschen Bahn, c) in Hotels, d) in Gaststätten, e) im Einzelhandel und f) bei Friseuren ausgewirkt, und auf welche Grundlage genau stützt die Bundesregierung ihre Erkenntnisse?

Wenn der Bundesregierung hierzu keine Erkenntnisse vorliegen sollten, aus welchem Grund verfügt die Bundesregierung diesbezüglich über keine Erkenntnisse?

3

Wie hat bzw. wird sich voraussichtlich jeweils die Einführung der 1G-, 2G-, 2Gplus- und 3G-Regel auf die Anzahl der Corona-Neuinfektionen jeweils a) im öffentlichen Personennahverkehr, b) in den Zügen der Deutschen Bahn, c) in Hotels, d) in Gaststätten, e) im Einzelhandel und f) bei Friseuren auswirken, und auf welche Grundlage genau stützt die Bundesregierung ihre Erkenntnisse?

Wenn der Bundesregierung hierzu keine Erkenntnisse vorliegen sollten, aus welchem Grund verfügt die Bundesregierung diesbezüglich über keine Erkenntnisse?

Berlin, den 3. Dezember 2021

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen