Umsetzung des Gesetzes zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende
der Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler, Anke Domscheit-Berg, Ates Gürpinar, Ina Latendorf, Ralph Lenkert, Sören Pellmann, Victor Perli, Heidi Reichinnek und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Das Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende droht nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller, die in es gesetzten Hoffnungen auf eine merkliche Erhöhung der Anzahl an Organspenderinnen und Organspendern zu enttäuschen. Der aktuelle Stand der Vorbereitungen zu seiner Umsetzung lässt erwarten, dass zum Inkrafttreten des Gesetzes am 1. März 2022 die technischen Voraussetzungen zu seiner Anwendung nicht geschaffen sein werden. Wichtige Voraussetzungen zum Zugang zu dem geplanten Register für Organspenderinnen und Organspender sind weiterhin nicht gegeben. Darüber hinaus bestehen seitens der Länder weiterhin verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich der Aufgabenübertragung auf die Kommunen durch den Bund, die mit der Umsetzung des Gesetzes einhergehen soll (laut Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 68 der Abgeordneten Dr. Petra Sitte auf Bundestagsdrucksache 20/9).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Wann wurde die Umsetzung des Gesetzes in der Gesundheitsministerkonferenz zum ersten Mal thematisiert, und welche Hindernisse bei der Umsetzung wurden dort von den Landesregierungen angesprochen?
Welche konkreten Maßnahmen hat das Bundeministerium für Gesundheit als Konsequenz aus den Diskussionen der Gesundheitsministerkonferenz eingeleitet oder geplant?
Welche konkreten verfassungsrechtlichen Bedenken sind von Länderseite bezüglich des geplanten Registers geäußert worden, und wie beurteilt die Bundesregierung diese?
Wie zuversichtlich ist die Bundesregierung, dass ihre laufenden Verhandlungen mit den Ländern dazu führen werden, dass die Abgabe von Organspendeerklärungen künftig in den oder über die kommunalen Pass- und Personalausweisstellen (Bürgerämter) möglich sein wird?
Wie viele Personen verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit über einen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion (eID), der zur Authentifizierung bei der Abgabe einer Erklärung im geplanten Register für Organ- und Gewebespende erforderlich sein wird?
Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der in Frage 5 genannten Personen an der Gruppe aller potentiellen Organ- und Gewebespenderinnen und Organ- und Gewebespender?
Wie viele Personen verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit über die technische Ausrüstung, um mithilfe der elektronischen Gesundheitskarte und der Krankenkassen-App eine Authentifizierung gegenüber dem Organspenderegister vorzunehmen?
Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der in Frage 7 genannten Personen an der Gruppe aller potentiellen Organ- und Gewebespenderinnen und Organ- und Gewebespender?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Möglichkeit der Abgabe von Organspendeerklärungen, sobald diese besteht, in der Öffentlichkeit bekannter zu machen?
Steht die Bundesregierung mit den Ländern in Verhandlungen über die zu erwartenden zusätzlichen Kosten für Länder und Kommunen, die diesen aufgrund der Umsetzung des Organspendegesetzes entstehen könnten, sowie über deren Bewältigung?
Auf welchen Umfang schätzt die Bundesregierung die den Ländern und Kommunen im Zuge der Umsetzung des Organspendegesetzes – wie z. B. durch die Schaffung der technischen Voraussetzungen – zusätzlich entstehenden Ausgaben?
Sieht die Bundesregierung derzeit Möglichkeiten, Länder und Kommunen bei der Bewältigung des durch die Umsetzung des Organspendegesetzes zu erwartenden Aufwands zu unterstützen, um so die Schaffung der rechtlichen und sonstigen Voraussetzungen rechtzeitig zum Inkrafttreten des Gesetzes sicherzustellen?
Welche (ggf. zusätzlichen) personellen Ressourcen wurden für die Umsetzung des Gesetzes im Bundesministerium für Gesundheit und in der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zur Verfügung gestellt?
Plant das Bundesministerium für Gesundheit, weitere personelle Ressourcen für die Umsetzung des Gesetzes zur Verfügung zu stellen, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?