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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Geschäfte der Nichtregierungsorganisationen mit den Taliban

(insgesamt 5 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

29.12.2021

Antwortdauer

15 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 20/26414.12.2021

Geschäfte der Nichtregierungsorganisationen mit den Taliban

des Abgeordneten Jürgen Braun und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Bereits im August 2021 wurde auf dem Blog reitschuster.de unter Berufung auf Zeugenberichte vermutet, dass deutsche Nichtregierungsorganisationen (NGOs) in Afghanistan operieren, um die Einwanderung afghanischer Staatsbürger nach Deutschland zu begünstigen (https://reitschuster.de/post/luftbruecke-kabul-wird-einflugschneise-fuer-massenmigration/).

Jüngst bestätigte ein Bericht der Deutschen Welle (DW) diese Vermutungen: Die als gemeinnützig anerkannte NGO „Mission Lifeline“ aus Dresden wirbt nunmehr offensiv um Spendengelder für ausreisewillige Afghanen, um den Ankauf von Pässen von den jetzigen Machthabern in Afghanistan, den fundamentalistischen Taliban, zu finanzieren (https://www.dw.com/de/ngo-ruft-zu-spenden-f%C3%BCr-afghanische-p%C3%A4sse-auf/a-59752526).

In diesem Bericht wird ein Sprecher des Auswärtigen Amts zwar mit den Worten zitiert, dass „sich die Bundesregierung […] an Recht und Gesetz halten muss“, und daher „den Kauf von Pässen nicht unterstützen“ könne, zugleich aber betonte das Auswärtige Amt laut DW, dass die Arbeit der NGO „Mission Lifeline“ und ähnlicher Organisationen „ein durchaus begrüßenswertes Engagement“ sei (ebd.).

Dieses Engagement soll nach Ansicht der Fragesteller offensichtlich dazu dienen, unter Umgehung des Auswärtigen Amts und der vor Ort zuständigen Behördenvertreter Visa für die Einreise nach Deutschland zu generieren und die betreffenden Passinhaber über den Seeweg nach Europa einschleusen zu können. Laut Auswärtigem Amt soll es zudem möglich sein, aus den Nachbarländern Afghanistans bei jeder deutschen Auslandsvertretung einen Termin für eine Visabeantragung zu erlangen. Die „Welt“ vom 2. November 2021 zitiert das Auswärtige Amt mit der Äußerung: „Jeder, der es zu einer Deutschen Auslandsvertretung in ein Nachbarland schafft […], bekommt mehr oder weniger unverzüglich einen Termin zur Visabeantragung“ (https://www.welt.de/politik/ausland/article234799720/Mission-Lifeline-Paesse-kaufen-fuer-afghanische-Familien.html?icid=search.product.onsitesearch/).

Diese Berichte stehen im Widerspruch zu den Äußerungen der Bundesregierung, dass sie „keinen ‚Pull-Effekt‘ auslösen“ wolle (https://www.rnd.de/politik/afghanistan-fluechtlinge-horst-seehofer-csu-lehnt-konkrete-zusagen-ab-GNUFKXA7R2I7CM6NT4XYQFHW7U.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Ist der Bundesregierung bekannt, dass die NGO „Mission Lifeline“ Pässe für sog. Ortskräfte und deren Familien bei den Talibanführern beziehungsweise der nunmehrigen afghanischen Regierung erwirbt, und wenn ja, ist der Bundesregierung auch bekannt, ob es weitere ähnliche Organisationen gibt, die dies ebenfalls tun (bitte nach Organisationen aufschlüsseln)?

2

Werden Personenkreise, die beispielsweise über die in der Frage 1 genannten Organisationen ins Land gebracht werden, von der Bundesregierung gesondert erfasst, und wenn ja, wie geschieht dies?

Wenn nein, wie gedenkt die Bundesregierung auszuschließen, dass nicht nur sog. Ortskräfte, sondern auch weitere Personenkreise nach Deutschland gelangen?

3

Wie hoch schätzt die Bundesregierung inzwischen die Zahl der noch in Afghanistan verbliebenen sog. Ortskräfte?

4

Gedenkt die Bundesregierung Maßnahmen zu ergreifen gegen den Umstand, dass diese Personen, ohne selbst vor den eigenen Behördenvertretern vor Ort zu erscheinen, durch auch nach Einschätzung des Auswärtigen Amts rechtlich problematische Handlungen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) von als gemeinnützig anerkannten deutschen Vereinen bzw. Vereinigungen nach Deutschland verbracht werden, und wenn ja, welche?

5

Ist der Bundesregierung bekannt, ob die zuständigen Finanzämter eine Überprüfung der Gemeinnützigkeit derartiger rechtswidrig handelnder Organisationen einzuleiten gedenken?

Berlin, den 2. Dezember 2021

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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