Aktenanforderungen und Aktenrückgaben durch die Bundesanwaltschaft im Rahmen der Ermittlungen zum Oktoberfestattentat
der Abgeordneten Martina Renner, Nicole Gohlke, Ates Gürpinar, Andrej Hunko, Ina Latendorf, Cornelia Möhring, Victor Perli, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Ende 2014 gab die Bundesanwaltschaft bekannt, die Ermittlungen zum rechtsextremen Anschlag auf das Münchener Oktoberfest im Jahr 1980 wieder aufnehmen zu wollen. Im Rahmen der folgenden fünfeinhalb Jahre dauernden Ermittlungen wurden unter anderem Akten zu unterschiedlichen Komplexen mit Bezug zum Rechtsterrorismus in die Ermittlungen einbezogen. Diese Akten wurden von unterschiedlichen Stellen wie beispielsweise Landeskriminalämtern, Bundeskriminalamt, Ämtern für Verfassungsschutz und anderen Geheimdiensten, Bundesarchiv oder Landesarchiven beigezogen. Unklar ist, welche dieser Aktenbestände mittlerweile wieder an die entsprechenden Archive zurückgegeben wurden. Bedeutsam sind diese Aktenbestände und damit verbunden der Zugang zu ihnen unter anderem für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Journalistinnen und Journalisten, die zum Thema Rechtsterrorismus arbeiten (vgl. https://www.generalbundesanwalt.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2014/Pressemitteilung-vom-11-12-2014.html, https://www.generalbundesanwalt.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/Pressemitteilung-vom-08-07-2020.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen3
Welche Aktenbestände hat die Bundesanwaltschaft im Zuge der wieder aufgenommenen Ermittlungen zum Oktoberfestattentat angefordert, von welchen Stellen, in welchem Umfang, und in welcher Art?
Welche dieser Aktenbestände sind mittlerweile wieder zurückgegeben worden, und an welche Stellen?
Welche dieser Aktenbestände befinden sich noch bei der Bundesanwaltschaft, aus welchen Gründen, und wann werden diese wieder an welche Stellen zurückgegeben?