Schutzeinrichtungen vor häuslicher Gewalt in Deutschland
der Abgeordneten Johannes Huber, Martin Reichardt, Thomas Ehrhorn und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die aktuelle Statistik des Bundeskriminalamtes zeigt einen Anstieg von häuslicher Gewalt (https://www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/Lagebilder/Partnerschaftsgewalt/partnerschaftsgewalt_node.html).
Insgesamt wurden 2020 mehr als 148 000 Menschen Opfer von häuslicher Gewalt (ebd.). Von den im Jahr 2020 insgesamt erfassten 148 031 Opfern vollendeter und versuchter Delikte der Partnerschaftsgewalt waren 119 164 (80,5 Prozent) weiblichen und 28 867 (19,5 Prozent) männlichen Geschlechts (ebd.). Die Anzahl weiblicher Opfer von Partnerschaftsgewalt ist gegenüber dem Vorjahr um 3,7 Prozent gestiegen (2019: 114 903), die der männlichen Opfer um 7,4 Prozent (2019: 26 889; ebd.).
Die Geschlechterverteilung von Opfern häuslicher Gewalt kann nicht ignoriert werden, denn Aggression gegen Männer ist in der Gesellschaft nach wie vor ein Tabuthema (https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Haeusliche-Gewalt-gegen-Maenner-Wer-glaubt-mir-denn,gewalt612.html). Viele Experten sind der Meinung, dass die Dunkelziffer bei männlichen Opfern noch viel höher ist (ebd.).
„In ganz Deutschland gibt es rund 370 Frauenhäuser, in denen Frauen und Kinder unterkommen können, wenn sie psychische oder physische Gewalt erlebt haben. Nur Bremen und Berlin erfüllen dabei die Empfehlungen des Europarats“, alle anderen Bundesländer besitzen aktuell ein unzureichendes Kontingent (https://www.merkur.de/politik/frauenhaeuser-in-deutschland-fehlen-geld-plaetze-recherche-zr-90198128.html). Dramatisch ist die Situation besonders im Saarland, in Sachsen und in Bayern. Misst man die Zahl der Plätze an der von Deutschland ratifizierten Istanbul-Konvention, fehlen bundesweit rund 14 000 Plätze in Frauenhäusern (ebd.).
Das Medien- und Rechercheportal „BuzzFeed News“ hat eine Umfrage unter 92 Mitarbeiterinnen aus Frauenhäusern in ganz Deutschland ausgewertet (s. o.). Einzelne Häuser mussten im vergangenen Jahr dutzende, manche sogar hunderte Frauen abweisen (ebd.). Die Überlastung der Belegschaft spiegelt sich auch in den Umfrageergebnissen: 98 Prozent der Befragten geben an, dass es bei ihnen an Personal fehle (ebd.). Dass Frauen abgewiesen werden müssen, liegt nicht nur an fehlenden Plätzen und Ressourcen, sondern auch an finanziellen Problemen: „Jede zehnte befragte Mitarbeiterin gab in der Umfrage an, dass sie schon einmal eine Frau ablehnen musste, weil finanzielle Mittel fehlten“ (ebd.).
Durch Unterzeichnung des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) verpflichtete sich die Bundesrepublik Deutschland zur Umsetzung umfassender Maßnahmen, die auf die Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt abzielen. Das Bundesförderprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ ist Teil des Gesamtprogramms der Bundesregierung zur Umsetzung der Istanbul-Konvention (https://www.gemeinsam-gegen-gewalt-an-frauen.de/bundesfoerderprogramm).
„Mit dem investiven Teil des Bundesförderprogramms „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen” fördert das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in den Jahren 2020 bis 2023 bauliche Maßnahmen zum Ausbau von Beratungsstellen und Frauenhäusern. Die zweite Säule umfasst die Förderungen innovativer Maßnahmen zur Unterstützung gewaltbetroffener Frauen“ (ebd.).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Stehen nach Kenntnis der Bundesregierung den Männern Angebote bzw. Schutzeinrichtungen wie für Frauen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller zur Geschlechterverteilung bei häuslicher Gewalt und https://www.merkur.de/politik/frauenhaeuser-in-deutschland-fehlen-geld-plaetze-recherche-zr-90198128.html) zur Verfügung?
Wenn ja, wie viele Männerhäuser bzw. Plätze in entsprechenden Einrichtungen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bundesweit für Männer, die häusliche Gewalt erlebten?
Wie viele neue Plätze in Frauenhäusern werden nach Kenntnis und Einschätzung der Bundesregierung zwischen den Jahren 2020 und 2023 durch das o. g. Bundesförderprogramm geschaffen?
Plant die Bundesregierung, ein ähnliches Bundesförderprogramm wie für Frauen auch für Männer gezielt zu erarbeiten?
Wenn nein, was ist der Grund dafür?
Wie plant die Bundesregierung über das Förderprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ hinaus einzuwirken, damit die finanzielle Lage der Frauenhäuser und die Personalversorgung zuverlässiger wird (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Wie viel Prozent der Opfer häuslicher Gewalt haben nach Kenntnis der Bundesregierung einen Migrationshintergrund (bitte nach Herkunftsland tabellarisch ausführen)?