Verwendung von Mitteln zur Prävention gegen Extremismus durch das Bundesministerium des Innern
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra Pau, Jan Korte, Ulrich Maurer, Jens Petermann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Im Haushaltsentwurf der Bundesregierung tauchte im Sommer 2009 im Bereich des Einzelplans 06 (Bundesministerium des Innern) unter dem Titel 686 43 ein mit 6 Mio. Euro ausgestattetes Programm mit dem Titel „Förderung von Projekten gegen Rechtsextremismus in den neuen Bundesländern“ auf. Offensichtlich wurde dieses Programm im Rahmen des Schwerpunktes Ostdeutschland noch vom für dieses Thema in der großen Koalition zuständigen Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung auf den Weg gebracht und fand mit der Verlagerung des Schwerpunktes Ostdeutschland ins Bundesinnenministerium seinen Weg dorthin. Zumindest tauchte es in dieser Form auch im Haushaltsentwurf der neugewählten Bundesregierung auf. Seitdem ist über dieses Programm wenig bis nichts in der Öffentlichkeit bekannt geworden. Einzig die Veränderung des Titels des Programms konnte Aufmerksamkeit erregen. Gab es ursprünglich eine Schwerpunktsetzung in der Arbeit gegen Rechtsextremismus, heißt das Programm im verabschiedeten Haushalt 2010 „Förderung von Projekten für demokratische Teilhabe und gegen Extremismus in Ostdeutschland“. Offensichtlich folgt damit auch das Bundesinnenministerium der allgemeinen Regierungsmaßgabe, dass nur noch von „Extremismus“ allgemein gesprochen wird und es keine spezifische Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus geben soll. Unabhängig von der wissenschaftlich höchst umstrittenen Tauglichkeit des Extremismusansatzes ist es unter Fachleuten unstrittig, dass es in Ostdeutschland vor allem ein Problem mit der extremen Rechten gibt, während vermeintlich linksextremistische Vorkommnisse dort so gut wie keine Rolle spielen. Während es also einen realen Bedarf für die verstärkte Auseinandersetzung mit der extremen Rechten in Ostdeutschland gibt, bleibt bis heute unklar, was das Bundesinnenministerium mit den bewilligten 6 Mio. Euro gefördert hat und ob es überhaupt Programme und Projekte gibt, die vom Bundesinnenministerium für eine Förderung ausgewählt wurden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Welche konzeptionelle Planung ist auf Seiten der Bundesregierung mit dem Haushaltstitel 686 43 verbunden, gibt es inhaltliche Richtlinien für die über diesen Titel zu fördernden Projekte, und wie sehen diese Richtlinien gegebenenfalls aus?
Welche Projekte, Initiativen, Vereine etc. werden seit wann aus den Mitteln des Haushaltstitels 686 43 unterstützt?
Mit welchen Initiativen, Vereinen, Trägern etc. wurden von Seiten der Bundesregierung Gespräche geführt, um sie für eine Mitarbeit im Rahmen des genannten Programms zu gewinnen?
Mit welchen Landesregierungen bzw. Landkreisen oder Kommunen wurden von Seiten der Bundesregierung Gespräche geführt, um sie für eine Mitarbeit im Rahmen der genannten Programme zu gewinnen?
Wie viele der im Haushaltstitel 686 43 bewilligten 6 Mio. Euro sind bis zum Stichtag 1. Juli 2010 für die im Titel genannten Zwecke ausgegeben worden, und an wen gingen die Gelder im Einzelnen?
Welche Planungen bestehen auf Seiten der Bundesregierung zur Umsetzung des Haushaltstitels 686 43, und geht das Bundesministerium davon aus, dass die Gelder bis zum Jahresende 2010 verbraucht sein werden?
Wo sieht die Bundesregierung den inhaltlichen Schwerpunkt des genannten Programms und wird eine gleichmäßige Verteilung auf alle so genannten Extremismusfelder angestrebt, und wie begründet das Bundesministerium seine Auffassung?