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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Mandat zur Beteiligung der Bundeswehr am Kapazitätsaufbau im Irak und an der Teilnahme an der internationalen Operation Counter Daesh

(insgesamt 20 Einzelfragen)

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

12.01.2022

Antwortdauer

15 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 20/34128.12.2021

Mandat zur Beteiligung der Bundeswehr am Kapazitätsaufbau im Irak und an der Teilnahme an der internationalen Operation Counter Daesh

der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sich seit 2015 am Kampf gegen die islamistische Terrorgruppe des sogenannten Islamischen Staates (IS), auch Daesh genannt. Der Beginn dieses Engagements war die Reaktion des rasanten Vorstoßes der Terrorgruppe im Nord- und Zentralirak und in Syrien im Laufe des Jahres 2014 sowie die Terrorwelle in Europa mit dem Fanal der Anschläge in Paris im November 2015. Der Einsatz war von Anfang an Teil einer breiten internationalen Koalition von Staaten und Organisationen und eingebettet in einen breiten und umfassenden Ansatz, der ebenso außen- wie entwicklungspolitische Instrumente beinhaltet.

Die Bundeswehr hat ganz unterschiedliche Beiträge innerhalb der internationalen Koalition geleistet: von direkter Unterstützung der Kampfmaßnahmen der internationalen Koalition gegen den IS über Syrien und dem Irak durch Luftbetankung und Luftaufklärung hin zu einer breiten Unterstützung des Kapazitätsaufbaus im Irak zuerst im bilateralen Einvernehmen mit der Regierung des Iraks und der Regionalregierung Kurdistan-Irak im Rahmen der internationalen Koalition gegen den IS, später unter dem Kommando der NATO (NATO Mission in Iraq – NMI). Die Beiträge der Bundeswehr waren und sind aus Sicht der fragestellenden Fraktion wichtig für unsere Verbündeten und Partner und die dauerhaft erfolgreiche Bekämpfung der vom IS ausgehenden Gefahr. Das galt für die deutsche luftgestützte Aufklärung, die schon im Frühjahr 2020 beendet wurde, für die Luftbetankung durch deutsche Tankflugzeuge, den Einsatz deutscher Besatzungen in den AWACS-Maschinen der NATO bis hin zu den Ausbildungs- und Beratungshilfen im Nord- und Zentralirak sowie für die Bereitstellung und den Betrieb eines Luftraumüberwachungsradars als wesentlicher Beitrag zur Luftraumüberwachung und Lagebilderstellung im Zentralirak.

Vor dem Hintergrund zunehmender besorgniserregender Nachrichten über ein Wiedererstarken des IS vor allem im Irak (vgl. u. a. https://www.monde-diplomatique.fr/2021/12/PERPIGNA_IBAN/64139) ist der gemeinsame Kampf gegen den internationalen Terrorismus in der Region nicht beendet, sondern dringender denn je. Zuvorderst sind hier die Akteure vor Ort gefordert – allen voran die irakischen Sicherheitskräfte. Sie brauchen internationale Ausbildungs- und Beratungshilfe, um den Kampf gegen den IS mit nachhaltiger Intensität fortzusetzen. Hier ist Deutschland ein gefragter und nach Auffassung der fragestellenden Fraktion unabdingbarer Partner für den Irak und die anderen Mitglieder der Koalition gegen den IS. Gleichzeitig sind die Elemente des deutschen Einsatzes, der unter dem Kommando der NATO-Mission (NMI) im Irak stattfindet, ein Beispiel gelebter Bündnissolidarität Deutschlands und sie sind Ausdruck der Übernahme internationaler Verantwortung durch Deutschland. Angesichts der neuen Gefahr durch den IS bleiben die deutschen Beiträge der Luftbetankung, der Ausbildung im Nordirak und der Teilnahme an den AWACS-Einsätzen nach Einschätzung der fragestellenden Fraktion existenziell für den Erfolg der gesamten internationalen Koalition. Die Tatsache, dass nach der Beendigung der Luftaufklärung durch deutsche Flugzeuge diese Fähigkeit seitdem nicht oder nur in geringem Maße durch andere Partner ersetzt wurde, unterstreicht, wie wichtig die Stellung deutscher Hochwertfähigkeit für die gesamte Koalition war und ist.

Aus diesem Grund ist es nach Ansicht der fragestellenden Fraktion vor dem Hintergrund der sich verschlechternden Sicherheitslage sicherheits-, außen- und bündnispolitisch unabdingbar, dass der Einsatz der Bundeswehr auch über das Ende des derzeitig gültigen Mandats am 31. Januar 2022 zumindest ohne Abstriche in Quantität und Qualität fortgesetzt wird, ein Aufwuchs des Engagements wäre sicherheitspolitisch gleichwohl angezeigt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen20

1

Wie beurteilt die Bundesregierung die derzeitige Sicherheits- und Bedrohungslage im Irak und in Syrien im Hinblick auf den IS und weitere Akteure sowie Konfliktparteien?

a) Wie wird insbesondere die Kontrollierbarkeit des Irak seitens der irakischen Sicherheitskräfte durch die Bundesregierung bewertet?

b) Wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Kontrollierbarkeit im Gebiet entlang der faktischen Grenzlinie zwischen der Region Kurdistan-Irak und dem Zentralirak?

2

Wie beurteilt die Bundesregierung die derzeitigen Fähigkeiten des IS?

a) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über aktuelle Verbindungen des IS zu anderen Terrorgruppen?

b) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über grenzüberschreitenden Aktivitäten des IS zwischen Syrien und dem Irak sowie anderen Ländern der Region vor?

c) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die fortgesetzte Finanzierung des IS?

3

Wie ist die Lagebeurteilung nach Kenntnis der Bundesregierung innerhalb der NATO und bei unseren zentralen Partnern und Verbündeten der Koalition im Kampf gegen den IS?

4

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über weitere Terrororganisationen und deren Aktivitäten in Syrien, im Irak und in der Region sowie deren Verhältnis zum IS?

5

Welche Rolle spielen die Popular Mobilization Forces (PMF) in den irakischen Sicherheitsstrukturen, und wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Rolle des Iran?

6

Gibt es einen Austausch zwischen der Bundesregierung und der irakischen Regierung oder der Regionalregierung des kurdischen Autonomiegebietes im Nordirak zur sicherheitspolitischen Lageentwicklung?

7

Gab es bereits erste Gespräche der neuen Bundesregierung mit der Spitze der irakischen Regierung, des irakischen Parlaments und mit Vertretern der Regionalregierung Kurdistan-Irak, und wenn ja, was waren die wesentlichen Inhalte der Gespräche?

8

Welche Rolle hat das Thema Irak in den ersten Gesprächen der neuen Bundesregierung mit der US-Administration gespielt, u. a. im Telefonat von Bundeskanzler Olaf Scholz mit US-Präsident Joe Biden und im Gespräch der Bundesministerin des Auswärtigen Annalena Baerbock mit dem Secretary of State Antony Blinken am Rande des G7-Außenministertreffens, und welche Prioritäten und Erwartungen der USA an Deutschland lassen sich daraus ableiten?

9

Besteht noch immer ein Wunsch von irakischer Seite nach einem deutschen Engagement, auch der Bundeswehr?

10

Welche Folgerungen und Ableitungen trifft die Bundesregierung aus dem sicherheitspolitischen Lagebild in Bezug auf den weiteren Einsatz der Bundeswehr in der Region?

11

Wie soll der militärische Druck auf den IS auch mit deutschen Beiträgen aufrechterhalten werden?

12

Wie fällt die Bewertung der bisherigen deutschen militärischen Beiträge im Sinne einer Bilanzierung aus?

13

Welche Rolle spielen und welchen Stellenwert haben die deutschen Beiträge insbesondere bei der Luftbetankung, der Luftraumüberwachung und der Ausbildung und Beratung innerhalb des internationalen Engagements

a) der NATO und

b) der internationalen Koalition gegen den IS?

14

Wie bewertet die Bundesregierung die bisherige Parallelität des deutschen Engagements in einem Anteil innerhalb des Zentraliraks und einem Engagement in der Region Kurdistan-Irak?

15

Sieht die Bundesregierung nach wie vor eine völkerrechtliche Grundlage für die deutschen Beiträge außerhalb von NMI, und welche sind dies?

16

Hält die Bundesregierung die Fortsetzung des deutschen Engagements sowohl im Rahmen von Counter Daesh als auch von NMI für notwendig, und wenn ja, warum?

17

Wie wird derzeit die Luftaufklärung in der internationalen Koalition gegen den IS gewährleistet?

a) Gab es im Laufe der vergangenen zwölf Monate Anfragen von Verbündeten und Partnern bzw. der NATO nach einer Wiederaufnahme der deutschen Luftaufklärung?

b) Sieht die Bundesregierung aufgrund des Wiedererstarkens des IS und des territorialen Wiederausgreifens seiner Aktivitäten eine Notwendigkeit zur Wiederaufnahme der Luftaufklärung durch die Luftwaffe? Wenn nein, ist die Notwendigkeit militärisch nicht gegeben, oder wird sie durch eine andere Nation gestellt?

18

Welche Mittel der Ertüchtigungsinitiative der Bundesregierung wurden im Jahr 2021 zugunsten des Zentral-Irak und der Region Kurdistan-Irak eingesetzt, und welche Mittel sollen zukünftig in beiden genannten Regionen eingesetzt werden?

19

War das deutsche Engagement im Irak und in Syrien Thema bei den ersten Gesprächen der neuen Bundesregierung im Ausland jenseits der Gespräche mit der US-Administration, und wenn ja, was war Inhalt der Gespräche?

20

Wird die Bundesregierung das Bundeswehrmandat fortsetzen, und wenn ja,

a) wird es zu Veränderungen bei den Aufgaben, der Mandatsobergrenze oder den Fähigkeiten innerhalb des Mandats kommen?

b) für welchen Zeitraum?

Berlin, den 21. Dezember 2021

Ralph Brinkhaus, Alexander Dobrindt und Fraktion

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