Öffentliche Finanzierung der Grabpflege von NS-Verbrechern
der Abgeordneten Dr. André Hahn, Nicole Gohlke, Andrej Hunko, Jan Korte, Ina Latendorf, Pascal Meiser, Cornelia Möhring, Żaklin Nastić, Sören Pellmann, Victor Perli, Dr. Petra Sitte, Jessica Tatti und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
In der Kleinen Anfrage „Öffentlich finanzierte Grabpflege für KZ-Kommandanten und Kriegsverbrecher“ auf Bundestagsdrucksache 19/9607 fragte die Fraktion DIE LINKE. nach den Hintergründen der öffentlich finanzierten Grabespflege für Personen aus der NS-Zeit, die sich nachweislich an Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit beteiligt hatten.
In ihrer Antwort auf Bundestagsdrucksache 19/10407 erklärte die Bundesregierung, der Erhalt und die Pflege auch dieser Gräber diene dazu, die Erinnerung an die Gräuel des Zweiten Weltkriegs und ihre Täter ebenso wie die schrecklichen Folgen, die Krieg und Gewaltherrschaft haben, wachzuhalten. Personen, die nachweislich an Kriegsverbrechen oder sonstigen Gräueltaten beteiligt waren, könnten nicht aus dem Anwendungsbereich des Gräbergesetzes (GräbG) ausgeschlossen werden, weil das Gräbergesetz einen Ausschluss von Gräbern auf Kriegsgräberanlagen nicht vorsehe. Der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. (Volksbund) werde aber einzelne Kriegsgräberstätten zu „Lernorten“ entwickeln, wozu auch die Auseinandersetzung mit den Taten erwiesener Kriegsverbrecher unter den Toten gehöre. Wegen der Zuständigkeit der Bundesländer für die Pflege der Anlagen im Inland werde dies im Dialog mit den Ländern erfolgen.
Danach gefragt, in welcher Form auf die Verbrechen des SS-Sturmbannführers Adam Grünewald hingewiesen wird, der als Lagerkommandant des Konzentrationslagers Herzogenbusch u. a. für den Erstickungstod von zehn inhaftierten Frauen in einer überfüllten Zelle verantwortlich war und dessen Grab im Auftrag der Bundesregierung auf der deutschen Kriegsgräberstätte im ungarischen Veszprem gepflegt wird, erklärte die Bundesregierung, eine entsprechende Dokumentation sei noch nicht installiert, befinde sich aber in Planung (siehe Antwort zu Frage 12 auf Bundestagsdrucksache 19/10407).
Zu der Frage, wie auf den deutschen Kriegsgräberstätten Maleme und Dionyssos-Rapendoza in Griechenland auf den Umstand hingewiesen wird, dass dort mit den Wehrmachtsgenerälen Bruno Bräuer und Friedrich-Wilhelm Müller keine gewöhnlichen Kriegstoten, sondern zwei in Griechenland als Kriegsverbrecher hingerichtete Personen bestattet sind, antwortete die Bundesregierung, auf der Kriegsgräberstätte Maleme werde die Besatzungsherrschaft der Deutschen auf Kreta einschließlich der Tötung von Zivilisten in einer Informationsausstellung im Eingangsbereich dargestellt. Auf der Texttafel „Die deutsche Kriegsgräberstätte Maleme“ werde in einem Absatz auf den dort ruhenden Bruno Bräuer hingewiesen. Eine neue Ausstellung solle im Jahr 2020 eingerichtet werden. Auf der Kriegsgräberstätte Dionyssos-Rapendoza sei noch keine erläuternde Ausstellung installiert, aber geplant (siehe Antwort zu den Fragen 13 bis 15 auf Bundestagsdrucksache 19/10407).
In ihrer Antwort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. André Hahn auf Bundestagsdrucksache 19/27531 bestätigte die Bundesregierung, dass sie das Grab des SS-Hauptscharführers Gerhard Palitzsch, der als Rapport- und Lagerführer im Konzentrationslager Auschwitz dort unzählige Menschen ermordete und die erste Massenvergasung anleitete, bei der etwa 900 sowjetische Kommissare und kranke Häftlinge mit Zyklon B getötet wurden, mit öffentlichen Geldern auf der deutschen Kriegsgräberstätte im ungarischen Budaörs instand halten und pflegen lässt. Der Erhalt und die Pflege dienten dazu, die Erinnerung an die Gräuel des Zweiten Weltkriegs und an die schrecklichen Folgen, die Krieg und Gewaltherrschaft haben, wachzuhalten. Sie, die Bundesregierung, werde im Rahmen ihres kontinuierlichen Austausches mit dem Volksbund die Frage der Behandlung des Grabes von Gerhard Palitzsch aufnehmen.
In ihrer Antwort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. André Hahn auf Bundestagsdrucksache 19/27531 erklärte die Bundesregierung, dass sie den Umstand, dass das Grab des „Generalfeldmarschalls“ und Nazi-Kriegsverbrechers Walter Model auf der Kriegsgräberstätte Vossenack erhalten und gepflegt wird, obwohl dieser am 21. April 1945 bei Duisburg Selbstmord beging und somit nicht im Sinne des Gräbergesetzes „durch unmittelbare Kriegseinwirkung zu Tode gekommen“ ist, zumal dieses Grab sich nach Ansicht der Fragesteller offenbar zu einer rechtsextremen Pilgerstätte entwickelt hat, zuständigkeitshalber dem Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen übermittelt hat. Sie werde die Problematik, Kriegsgräberanlagen könnten von Personen für revisionistische, militaristische oder rechtsradikale Aktionen zweckentfremdet werden, mit allen Landesministerien erörtern.
Zum Fall des Grabes des ehemaligen KZ-Kommandanten von Dachau und Sachsenhausen Hermann Baranowski auf der Kriegsgräberstätte Ohlsdorf in Hamburg erklärte die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Schriftliche Frage 103 des Abgeordneten Dr. André Hahn auf Bundestagsdrucksache 19/15931, sie werde die Frage des Umgangs der Länder mit Gräbern von NS-Tätern auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Bundes und der Länder zur Kriegsgräberfürsorge im Inland setzen, die im März 2020 anberaumt sei.
Zu der Frage, ob Personen aus dem Anwendungsbereich des Gräbergesetzes ausgeschlossen werden können, die nachweislich an Kriegsverbrechen oder sonstigen Gräueltaten beteiligt waren, erklärten die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages in einer Kurzinformation vom 7. Juni 2019, die von der Bundesregierung vertretene Auffassung, dass das Gräbergesetz einen Ausschluss von Gräbern auf Kriegsgräberanlagen nicht vorsehe, sei „weder zwingend noch überzeugend“ (WD 2 - 3000 - 073/19). Der Zweck des Gräbergesetzes gelte nicht primär dem Gedenken an Kriegstote, sondern an die Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft. Mit einer interpretatorischen Engführung des Gesetzeszwecks, der vornehmlich auf die Opfer und nicht auf die Täter abstellt, lasse sich der Ausschluss von Gräbern von nachweislichen Kriegsverbrechern aus dem Anwendungsbereich des Gräbergesetzes begründen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Wie viele Gräberstätten im Sinne des „Gesetzes über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft“ gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland (bitte nach ausschließlich für deutsche Kriegstote aus dem Ersten Weltkrieg bzw. dem Zweiten Weltkrieg bzw. nach Gräbern von Opfern nationalsozialistischer Gewaltmaßnahmen im Sinne von § 1 Absatz 2 Nummer 4 GräbG bzw. von Personen im Sinne von § 1 Absatz 2 Nummer 5 GräbG, nach wie viele für weitere im GräbG genannte oder für mehrere Personengruppen aufschlüsseln)?
Wie viele Gräberstätten für deutsche Kriegstote und/oder für Kriegstote damals verbündeter Staaten werden im Ausland mit Bundesmitteln betreut (bitte nach ausschließlich für deutsche Kriegstote aus dem Ersten Weltkrieg bzw. dem Zweiten Weltkrieg bzw. nach Grabanlagen mit Toten aus beiden Weltkriegen aufschlüsseln)?
Wie viele der in den Fragen 1 und 2 aufgeführten Gräberstätten für deutsche Kriegstote des Zweiten Weltkrieges wurden bereits mit edukativen Mitteln zu „Lernorten“ entwickelt (bitte ebenso nach Staaten aufschlüsseln)?
Welche Kriegsgräberstätten im In- und Ausland wurden mit Mitteln des Bundes zu „Lernorten“ entwickelt, und welche Angaben kann die Bundesregierung zu den hier eingesetzten edukativen Mitteln machen (bitte einzeln nennen, nach Ländern sortieren sowie das Jahr angeben, in dem die Maßnahme abgeschlossen wurde)?
Welche Ergebnisse konnten im Dialog mit den Bundesländern erzielt werden, um Kriegsgräberstätten, die in der Zuständigkeit der Länder sind, zu „Lernorten“ weiterzuentwickeln?
Welche erläuternden Hinweise zu den Verbrechen des SS-Sturmbannführers Adam Grünewald wurden zwischenzeitlich auf der deutschen Kriegsgräberstätte im ungarischen Veszprem angebracht?
Welche Hinweise zu den Verbrechen der Wehrmacht enthält die neue Ausstellung auf der deutschen Kriegsgräberstätte Maleme auf Kreta?
Wurde der Satz „Sie gaben ihr Leben für ihr Vaterland“ auf der Gedenktafel auf der Kriegsgräberstätte Maleme inzwischen entfernt, geändert oder „kontextualisiert“?
Sind die Planungen für eine erläuternde Ausstellung – insbesondere mit Blick auf den dort beerdigten, hingerichteten Kriegsverbrecher Friedrich-Wilhelm Müller – auf der deutschen Kriegsgräberstätte Dionyssos-Rapendoza bei Athen inzwischen umgesetzt worden, und welchen Inhalt haben die Erläuterungen?
Welche Ergebnisse konnte die Bundesregierung im Austausch mit dem Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. zur Behandlung des Grabes des SS-Hauptscharführers Gerhard Palitzsch erzielen, und in welcher Form werden inzwischen die Verbrechen von Palitzsch als Rapport- und Lagerführer im Konzentrationslager Auschwitz auf der deutschen Kriegsgräberstätte im ungarischen Budaörs thematisiert?
Vertritt die Bundesregierung mit Blick auf die in der Vorbemerkung der Fragesteller zitierte Stellungnahme der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages nunmehr eine andere Auffassung zu der Frage, ob Personen aus dem Anwendungsbereich des Gräbergesetzes ausgeschlossen werden können, die nachweislich an Kriegsverbrechen oder sonstigen Gräueltaten beteiligt waren?
Hat die Bundesregierung die Frage des Umgangs der Länder mit Gräbern von NS-Tätern – wie von ihr angekündigt – auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Bundes und der Länder zur Kriegsgräberfürsorge im Inland gesetzt, und welche Ergebnisse wurden dabei erzielt?
Welche Rückmeldung hat die Bundesregierung vom Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen erhalten, nachdem sie den in der Vorbemerkung der Fragesteller beschriebenen Sachverhalt zur Erhaltung und Pflege des Grabes des „Generalfeldmarschalls“ und Nazi-Kriegsverbrechers Walter Model auf der Kriegsgräberstätte Vossenack übermittelt hatte?
Hat die Bundesregierung – wie von ihr angekündigt – die Problematik, Kriegsgräberanlagen könnten von Personen für revisionistische, militaristische oder rechtsradikale Aktionen zweckentfremdet werden, mit allen Landesministerien erörtert, und welche Absprachen wurden dabei getroffen?
Wie viele Mittel hat der Volksbund vom Bund für die Entwicklung von „Lernorten“ auf Kriegsgräberstätten in den Jahren 2018, 2019, 2020 und 2021 erhalten, wie viele Mittel erhielten andere Organisationen bzw. Institutionen?
Welche Planungen gibt es seitens der Bundesregierung bzw. nach Kenntnis der Bundesregierung, um alle Kriegsgräberstätten im In- und Ausland in absehbarer Zeit zu „Lernorten“ zu entwickeln? Wie ist hier die diesbezügliche zeitliche Planung, und welche Mittel sollen bzw. müssten dafür vom Bund zur Verfügung gestellt werden?