Etwaige Vorbereitungen der Bundesregierung zu einer Ausweitung der Impfpflicht vor dem Hintergrund der drohenden Ausbreitung der Omikron-Variante
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Angesichts der Berichte über die drohende Ausbreitung der neuen SARS-CoV-2-Virusvariante „Omikron“ tritt die Corona-Pandemie nun in eine neuerlich dramatische Ausbreitungsphase ein. Schon jetzt verursacht diese neue Virusvariante in großen Teilen Europas Höchststände der Infektionsraten. Wissenschaftler gehen von einer Verdopplung der Fallzahlen alle zwei bis drei Tage und dadurch von der Gefahr einer explosionsartigen Verbreitung aus.
Gleichzeitig belegen erste wissenschaftliche Erkenntnisse, dass offenbar auch der Impfschutz stärker als bislang geahnt unterlaufen werden könnte (vgl. „Die Omikron-Welle wird sehr viele Menschen treffen“ – Helmholtz Home). Hinzu kommt, dass in Deutschland die Impfquote nach wie vor auf einem deutlich niedrigeren Niveau als in anderen europäischen Ländern liegt. Am 10. Dezember 2021 hat der Deutsche Bundestag eine einrichtungsbezogene Impfpflicht beschlossen. Zudem wird seit mehreren Wochen über die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht diskutiert. Während sich der seinerzeit designierte Bundeskanzler Olaf Scholz Ende November 2021 in der Presse (Scholz fordert bei BILD Live – Impfpflicht für alle ab März! – Politik Inland – Bild.de) für die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht ausgesprochen hat, sind andere Mitglieder der Bundesregierung wie etwa der Bundesminister für Digitales und Verkehr Dr. Volker Wissing noch unentschieden (FDP-Landeschef Wissing will sich bei Impfpflicht noch nicht festlegen – SWR Aktuell). Presseberichten zufolge strebt die Bundesregierung in dieser Frage keine einheitliche Positionierung, sondern eine Abstimmung in Gruppenanträgen an.
In dieser drohenden Notsituation bedarf es allerdings aus Sicht der fragestellenden Fraktion nun endlich eines entschlossenen Handelns der neuen Bundesregierung, um den Ländern die Voraussetzung für eine wirksame Pandemiebekämpfung an die Hand zu geben und gleichzeitig selbst alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um Leib und Leben der Bundesbürger so gut wie irgend möglich zu schützen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen23
Plant die Bundesregierung die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht?
a) Wenn ja, wie weit sind die Planungen fortgeschritten, und wie sehen diese aus?
b) Wenn ja, wann soll diese eingeführt werden, und wie ist der genaue Zeitplan?
c) Wenn ja, welches primäre Ziel soll mit ihr verfolgt werden?
d) Wenn ja, welche Pflichtimpfungen in welchen Intervallen soll eine solche Pflicht umfassen?
e) Wenn ja, welche Sanktionen sollen bei einem Verstoß gelten?
f) Wenn nein, was spricht gegen die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht?
g) Wenn nein, wie soll eine Überlastung des Gesundheitssystems vermieden werden?
h) Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkung einer möglichen allgemeinen Impfpflicht auf gesellschaftspolitische Spannungen im Land?
i) Wie begründet die Bundesregierung, dass sie nicht beabsichtigt, in dieser gesellschaftlich wichtigen Frage eine Einigung innerhalb der Bundesregierung herbeizuführen?
j) Liegen aus Sicht der Bundesregierung bei der Frage nach einer allgemeinen Impfpflicht die Voraussetzungen des § 15 der Geschäftsordnung der Bundesregierung vor, demzufolge die Bundesregierung über Angelegenheiten von allgemeiner innen- oder außenpolitischer, wirtschaftlicher, sozialer, finanzieller oder kultureller Bedeutung befindet?
k) Worin genau sieht die Bundesregierung ein Element der Gewissensentscheidung bei einer allgemeinen Impfpflicht begründet?
l) Worin liegt aus Sicht der Bundesregierung hinsichtlich des Gewissenselements der Unterschied zur Impfpflicht gegen Masern, die im Gesetzgebungsverfahren aufgrund eines Gesetzentwurfs der Bundesregierung eingeführt wurde?
m) Wie beabsichtigt die Bundesregierung, im Fall eines Vorgehens nach Gruppenanträgen, die Länder und Verbände mit ihrer Fachexpertise einzubinden?
Welche Möglichkeiten der Kontrolle und des Vollzuges einer Impfpflicht sieht die Bundesregierung, und wie beabsichtigt die Bundesregierung diese konkret umzusetzen?
Welche Sanktionen beabsichtigt die Bundesregierung für den Fall von Verstößen?
Welche Haltung hat die Bundesregierung zur Einführung einer altersgruppenbezogenen Impfplicht?
Wird eine solche Abstufung nach vulnerablen Gruppen in Betracht gezogen?
Wenn ja, ab welchen Altersschwellenwerten?
Wenn nein, warum nicht?
Plant die Bundesregierung die Ausweitung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht auf Bildungseinrichtungen wie Schulen, Universitäten etc. oder eine berufsbezogene Impfpflicht – beispielsweise, aber nicht abschließend, auf Erzieher in Kindergärten und Kindertagesstätten, auf Lehrer oder auf Polizeibeamte?
a) Wenn ja, wie weit sind diese Planungen fortgeschritten, und wie sehen diese aus?
b) Wenn ja, wann soll diese eingeführt werden, und wie ist der genaue Zeitplan?
c) Wenn ja, welche Einrichtungen (Schultypen, Universitäten, Kindertagesstätten etc.) oder Berufe sollen in eine erweiterte Impfpflicht einbezogen werden?
d) Wird erwogen, auch eine Impfpflicht für Lernende einzuführen? Wenn ja, ab welchem Alter, für welche Einrichtungen und mit welchen Übergangsfristen soll sie greifen?
e) Wenn nein, was spricht gegen die Ausweitung einer Impfpflicht auf die genannten Einrichtungen oder Berufsgruppen?
Plant die Bundesregierung angesichts der erheblichen Bedrohung durch die Omikron-Variante, die erst zum 15. März 2022 einsetzende Impfpflicht von Beschäftigten in Krankenhäusern und Pflegeheimen zum Schutz von Bewohnern und Patienten früher einsetzen zu lassen?
Wenn ja, zu wann soll diese Pflicht greifen?
Welche Schlussfolgerungen für das eigene politische Handeln zieht die Bundesregierung aus der am 22. Dezember 2021 veröffentlichten Ad-hoc-Empfehlung des Deutschen Ethikrates zu einer Ausweitung der Impfpflicht?
a) Inwieweit wird diese Empfehlung von der Bundesregierung in ihre weiteren gesetzgeberischen Planungen mit einbezogen werden?
b) Wie genau sollen die unterschiedlichen Auffassungen der Ratsmitglieder über die genaue Ausgestaltung der erweiterten Impfpflicht berücksichtigt werden?
Hält die Bundesregierung die Voraussetzungen für den Beschluss einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite gemäß § 5 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes für gegeben?
a) Wenn ja, warum hat sich der seinerzeit designierte Bundeskanzler Olaf Scholz in der Plenardebatte des Deutschen Bundestages über das Auslaufen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite gegen eine Verlängerung über den 25. November 2021 hinaus ausgesprochen (Bundestag debattiert Corona-Kurs der Ampel – Scholz will mehr 2G – Politik – sueddeutsche.de)?
b) Wenn nein, welche Ausbreitung von SARS-CoV-2 bzw. welche Situation ist aus Sicht der Bundesregierung erforderlich, damit diese das Vorliegen einer epidemischen Lage wieder für gegeben hält?
Welche statistischen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Gefährdungslage der Bevölkerung unter der aktuell drohenden Omikron-Variante vor?
Welche Altersstruktur und welchen Impfstatus haben die aktuell intensivmedizinisch zu behandelnden Patienten?
Falls hierzu keine Erkenntnisse vorliegen, wie beabsichtigt die Bundesregierung, angesichts der immensen pandemischen Herausforderung der Omikron-Variante hier für Aufklärung zu sorgen?
Welche Gefahren bestehen angesichts der bevorstehenden Dominanz der Omikron-Variante für das nationale Gesundheitswesen, insbesondere hinsichtlich der Ansteckungsgefahr für die dort beschäftigten Mitarbeiter und der Auslastung von Intensivkapazitäten?
Welche zusätzlichen niedrigschwelligen Impfangebote plant die Bundesregierung, um den Schutz der Bevölkerung vor der Omikron-Variante zu verbessern, und wie sieht der zeitliche Rahmen für diese Planungen aus?
Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass auch Menschen mit Behinderungen, die zum vulnerablen Personenkreis gehören, barrierefreien Zugang zu allen, also auch niedrigschwelligen und mobilen Impfangeboten erhalten?
Welche Bevorratung plant die Bundesregierung, um ausreichend Impfstoff für Impfangebote (Erst-, Zweit- und Auffrischungsimpfungen) verfügbar zu halten?
Wann wird aus Sicht der Bundesregierung jedem Impfwilligen die freie Wahl zwischen den Impfstoffen von BioNTech, Moderna und Novavax ermöglicht?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Dauer der Wirksamkeit von Auffrischungsimpfungen gegen das Coronavirus vor, und wie werden diese angesichts der neu aufgetretenen Omikron-Variante bewertet und bei den Planungen für eine allgemeine Impfpflicht berücksichtigt?
Hält die Bundesregierung die Einrichtung eines Registers zur Erfassung des Impfstatus für erforderlich?
a) Teilt die Bundesregierung die in der Presse geäußerte Ablehnung des Bundesministers der Justiz Dr. Marco Buschmann hinsichtlich eines Impfregisters (Corona-Impfpflicht: Justizminister Buschmann gegen Impfregister – Datenschutz geht vor – rnd.de)?
b) Falls ein Impfregister nicht beabsichtigt ist, wie beabsichtigt die Bundesregierung, die gezielte Ansprache der noch ungeimpften Bürger sowie den Vollzug einer (allgemeinen) Impfpflicht durchsetzen?
c) Ist es aus Sicht der Bundesregierung möglich, ohne ein solches Register mit wirksamer Kontrolle eine allgemeine Impfpflicht einzuführen?
d) Welcher Zeitplan ist für die Vorbereitung der Impfpflicht geplant?
Ist die Bundesregierung bereit, zur Erhebung von Impfstatusdaten auf schon vorhandene Daten wie etwa die Einwohnermeldedaten zurückzugreifen?
Welche datenschutzkonformen Möglichkeiten sieht die Bundesregierung zum Abgleich dieser Daten, plant die Bundesregierung, Anpassungen im Datenschutz hierzu vorzunehmen, und wenn ja, welche?
Wie beurteilt die Bundesregierung bei einer Dominanz der Omikron-Variante und entsprechend erhöhtem Krankenstand die Gefahren für die Funktionsfähigkeit von kritischen Infrastrukturen (Gesundheits-, Nahrungsmittel-, Strom- und Wasserversorgung), und hat die aktuelle Kampagne der Auffrischungsimpfungen Einfluss auf die Gefahrenprognose, bzw. welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die Funktionsfähigkeit aufrechtzuerhalten?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Wirkung des neuartigen Medikaments „Paxlovid“ und zu seiner Eignung zur Verhinderung schwerer COVID-19-Infektionsverläufe vor?
a) Wie schätzt die Bundesregierung die Eignung dieses neuartigen Medikaments als „game changer“ spezifisch unter den Gegebenheiten der Omikron-Variante ein?
b) Wann wird die Bundesregierung dieses neue Medikament zulassen? Wie weit sind die Anstrengungen der Bundesregierung fortgeschritten, die durch den Bundesminister für Gesundheit Dr. Karl Lauterbach in der Presse angekündigte Notfallzulassung (Karl Lauterbach will Notfallzulassung für Corona-Medikament Paxlovid bis Ende des Monats – rnd.de) umzusetzen?
c) Welche Schritte zur Bevorratung hat die Bundesregierung bislang unternommen? Wie weit sind die von der Bundesregierung in der Presse angekündigten Bevorratungsabsichten fortgeschritten?
Welche Auswirkungen wird die Zulassung des Proteinimpfstoffs „Novavax“ durch die EU-Kommission am 20. Dezember 2021 aus Sicht der Bundesregierung auf den weiteren Verlauf der Impfkampagne haben?
a) Wann rechnet die Bundesregierung damit, dass dieser Impfstoff in Deutschland flächig verfügbar gemacht wird?
b) Welche Maßnahmen der Bevorratung unternimmt die Bundesregierung hierzu?
c) Welche Lieferpläne bestehen hierzu derzeit?
Wie beabsichtigt die Bundesregierung, die Ankündigungen des Bundesgesundheitsministers Dr. Karl Lauterbach in der Presse nach künftig besserer Datengrundlage zur Pandemiebekämpfung (vgl. Lauterbach: Ungenaue Daten erschweren Omikron-Auswertung – aerzteblatt.de) umzusetzen?
Beabsichtigt die Bundesregierung, Erkenntnisse zum Immunstatus in der Bevölkerung zu erheben und diese für die Pandemiebekämpfung nutzbar zu machen?
Wenn ja, wie genau beabsichtigt sie, dabei vorzugehen?
Wenn nein, warum ist sie der Auffassung, dass sie diese Erkenntnisquelle nicht nutzen möchte?
Wie hoch ist nach den Erkenntnissen der Bundesregierung die Impfquote bezogen auf die Beamtinnen und Beamten des Bundes im Geschäftsbereich der Bundesregierung (bitte per 31. Dezember 2021 und nach jeweiligen Geschäftsbereichen aufschlüsseln), die Beamtinnen und Beamten im Bereich der Bundespolizei, die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr, die Mitglieder der Bundesregierung?
Sofern der Bundesregierung hierzu keine Erkenntnisse vorliegen, beabsichtigt die Bundesregierung, etwaig erforderliche Rechtsanpassungen vorzunehmen, um künftig über derartige Erkenntnisse zu verfügen?
Wenn nein, warum nicht?
Wie beurteilt die Bundesregierung angesichts der steigenden Bedeutung von Impfpässen bzw. Impfzertifikaten die Problematik, dass medizinisches Personal und Apotheker der Schweigepflicht des § 203 des Strafgesetzbuchs (StGB) unterliegen und daher umstritten ist, inwieweit sie gegenüber (Strafverfolgungs-)Behörden überhaupt den Umstand eines (vermeintlich) gefälschten Impfpasses oder Tests offenlegen dürfen, ohne sich nicht selbst strafbar zu machen?
Ist zur Herstellung der Rechtssicherheit beabsichtigt, entsprechend den Regelungen in den §§ 6 ff. des Infektionsschutzgesetzes eine besondere Offenbarungsbefugnis bei Verdacht der Fälschung, die strafrechtlich rechtfertigend wirkt, aufzunehmen?
Wie beurteilt die Bundesregierung angesichts der steigenden Bedeutung von Impfpässen die Problematik, dass in § 39 Absatz 4a des Postgesetzes die Urkundsdelikte – insbesondere § 275 StGB – nicht aufgeführt sind, sodass es für Postdienstleister keine Verpflichtung gibt, eine Postsendung mit gefälschten Impfpässen unverzüglich der zuständigen Strafverfolgungsbehörde zur Nachprüfung vorzulegen?
Ist insoweit eine Ergänzung des § 39 des Postgesetzes beabsichtigt?