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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Sinn, Zweck, Umfang und Kosten von Patenschaften von Städten, Gemeinden und Landkreisen mit Einheiten der Bundeswehr

Patenschaften von Städten, Gemeinden und Landkreisen mit Truppenteilen der Bundeswehr: Aufgabe, Überblick, Richtlinien der Bundeswehr für die Ausgestaltung, Aufwendungen des BMVg oder der Kommunen, Zustimmung oder Aufhebung von Patenschaftsverträgen, erwartete Leistungen; Patenschaften von Kommunen mit Organisationen aus der Friedensbewegung oder antimilitärischen Gruppierungen<br /> (insgesamt 12 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

30.07.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/258113. 07. 2010

Sinn, Zweck, Umfang und Kosten von Patenschaften von Städten, Gemeinden und Landkreisen mit Einheiten der Bundeswehr

der Abgeordneten Kathrin Vogler, Christine Buchholz, Inge Höger, Ulla Jelpke, Katrin Kunert, Dr. Kirsten Tackmann, Sahra Wagenknecht, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Eine große Zahl von Städten, Gemeinden und Landkreisen hat eine Patenschaft mit einem Truppenteil der Bundeswehr abgeschlossen bzw. eine Patenschaft über eine Kaserne der Bundeswehr oder über ein Kriegsschiff der Bundesmarine übernommen. Mit diesen Patenschaften wird angestrebt, die Bundeswehr stärker in Staat und Gesellschaft einzubinden und die Akzeptanz der Bundeswehr in der Bevölkerung zu erhöhen. Zudem sollen diese Patenschaftsverträge angeblich Freundschaften der Kommune mit der Bundeswehreinheit besiegeln bzw. darstellen (www.berlin.de).

Angeblich sollen Begegnungen im Rahmen der Patenschaften bei Soldatinnen und Soldaten sowie Bürgerinnen und Bürgern ein gegenseitiges Verständnis füreinander erzeugen (www.berlin.de). Unzweifelhaft wird angestrebt, dass in der Bevölkerung ein Verständnis und eine Akzeptanz der Bundeswehr und ihrer Ziele entsteht. Mehr als fraglich ist jedoch, dass umgekehrt auch bei den Soldatinnen und Soldaten ein Verständnis der Haltung der Bevölkerung angestrebt oder auch nur geduldet wird, sofern die Bevölkerung wesentliche Ziele und Aufträge der Bundeswehr nicht unterstützt. Es fällt den Antragstellern schwer zu glauben, dass es Zweck der Patenschaften sein soll, in der Bundeswehr ein Verständnis für die wachsende Ablehnung des Bundeswehreinsatzes in Afghanistan oder anderer Auslandseinsätze zu schaffen.

Ein Auseinanderfallen der politischen Überzeugungen in der Bevölkerung und der Bundeswehr scheint nicht in das Programm der Patenschaften zu passen. So erklärt eine Gemeinde den Zweck der Patenschaft mit einer Einheit der Bundeswehr wie folgt: „Die Bevölkerung soll Einblick erhalten in den Auftrag des Soldaten. (…) Andererseits soll der Soldat in der Begegnung mit der Bevölkerung darin bestärkt werden, dass er in der Erfüllung seines Auftrages die erforderliche Unterstützung und Anerkennung erfährt.“ (www.pyrbaum.de). Eine ablehnende Haltung der Bevölkerung zur Mission der Bundeswehr bleibt trotz der Umfragewerte zur Ablehnung des Afghanistaneinsatzes unberücksichtigt. Ein Verständnis der Soldatinnen und Soldaten dieser ablehnenden Haltung in der Bevölkerung scheint auch nicht angestrebt.

Um in der Bevölkerung eine Zustimmung zu Patenschaften mit Truppenteilen zu fördern, werden überwindbare Defizite bei Infrastrukturmaßnahmen im zivilen Bereich offensichtlich in Kauf genommen, damit die Gemeinde scheinbar gezwungen ist, auf die Hilfsangebote der Bundeswehr zurückgreifen zu müssen. So erklärt zum Beispiel das Bezirksamt Reinickendorf von Berlin, dass viele Veranstaltungen des Bezirkes Reinickendorf ohne die Unterstützung der Bundeswehr überhaupt nicht leistbar wären (www.berlin.de).

Diese Hilfen und Beteiligungen der Bundeswehr betreffen jedoch nicht nur Einsätze bei Hochwasser, bei denen der zivile Katastrophenschutz überfordert sein kann, sondern auch die Mitwirkung (und Teilnahme) an Feiern, Unterstützung der Reservistenarbeit (Sanitätsausbildung, Waffenkunde, Funkübungen, Schießausbildung u. v. m.), Durchführungen von Durchschlageübungen mit Übernachten der Soldaten in Privatquartieren sowie sozialkundliche Exkursionen in die Gemeindeverwaltung und Durchführung von feierlichen Gelöbnissen (www.pyrbaum.de). Häufig findet eine solche Patenschaft auch darin Ausdruck, dass die Bundeswehr fester Bestandteil des Veranstaltungsprogramms von Stadtfesten wird und die Bevölkerung mit militärischen Märschen unterhalten bzw. beschallt wird. Der gleichen Quelle zufolge unterstützte umgekehrt die Gemeinde die Bundeswehreinheit bei der Durchführung von Feiern.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Welchen Sinn und Zweck sieht die Bundesregierung in Patenschaften zwischen Kommunen und der Bundeswehr?

2

Kann die Bundesregierung einen Überblick über bestehende oder in den letzten Jahren aufgelöste Patenschaften zwischen Kommunen bzw. Landkreisen und Truppenteilen geben (bitte möglichst vollständige Auflistung)?

3

Seit wann gibt es solche Patenschaften?

4

Welche Hierarchieebene entscheidet über das Zustandekommen oder die Auflösung eines Patenschaftsvertrages einer Bundeswehreinheit mit einer Kommune?

Benötigen solche Patenschaften auf Seiten der Bundeswehr die Zustimmung des Bundesministeriums der Verteidigung oder einer anderen übergeordneten Stelle des Truppenteils?

Wenn ja, ist eine solche Zustimmung in der Vergangenheit schon verweigert worden, und gegebenenfalls warum?

5

Gibt es seitens der Bundeswehr beziehungsweise des Bundesministeriums der Verteidigung Richtlinien für die Ausgestaltung solcher Patenschaften (gegebenenfalls bitte als Anlage anfügen)?

6

Welche Leistungen der Kommunen beziehungsweise Landkreise erwartet die Bundeswehr im Rahmen einer solchen Patenschaft?

7

Gibt es beim Verteidigungsministerium einen bestimmten Etat für Aufwendungen im Rahmen dieser Patenschaften?

Wenn ja, wie hoch war dieser in den letzten fünf Jahren jeweils?

8

Benötigen solche Patenschaften auf Seiten der Gemeinden und Kommunen eine Zustimmung des kommunalen Parlaments, oder kann die Patenschaft auch auf dem Verwaltungsweg beschlossen werden?

9

Gibt es Aufkündigungen von Patenschaften durch Kommunen beispielsweise aufgrund mangelnder politischer Zustimmung zu den Auslandseinsätzen der Bundeswehr oder aus anderen Gründen?

10

Gibt es entsprechende Patenschaften von Kommunen beispielsweise mit Organisationen aus der Friedensbewegung oder antimilitärischen Gruppierungen?

11

Kann die Bundesregierung einen Überblick darüber geben, wie hoch die Aufwendungen der Kommunen für die Pflege dieser Patenschaften mit Bundeswehreinheiten sind?

12

Gibt es Bestrebungen, für die von einigen Kommunen genannte Abhängigkeit von Unterstützungsleistungen durch die Bundeswehr (beispielsweise bei der Durchführung von Veranstaltungen) Abhilfe zu schaffen durch Aufbau einer entsprechenden zivilen infrastrukturellen Ausstattung und Unterstützungsmöglichkeit?

Berlin, den 13. Juli 2010

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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