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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Wirksamkeit der Maßnahmen gegen Steuerflucht und Steueroasen

Notwendigkeit der Überarbeitung bisheriger Abkommen zur Ausweitung des internationalen Informationsaustauschs zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung, bestehende Doppelbesteuerungs- und Informationsaustauschabkommen, Verhandlungen zu Abschluss bzw. Erneuerung, Auslaufen bzw. Kündigungen, Anpassungen an den OECD-Standard bzw. das UN-Musterabkommen, Verhalten der auf der sogen. grauen Liste der OECD stehenden Staaten, Verhandlungen mit der Schweiz, Neufassung der EG-Amtshilfe-Richtlinie, deutsche Auskunftsersuchen und –erteilungen

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

06.08.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/260219. 07. 2010

Wirksamkeit der Maßnahmen gegen Steuerflucht und Steueroasen

der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Harald Koch, Richard Pitterle, Dr. Axel Troost und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Informationen über hinterzogene Steuern durch Kapitalanlagen im Ausland können meist nur unter Mithilfe ausländischer Staaten beschafft werden. Die diversen Staaten weisen hierbei einen unterschiedlichen Grad der Kooperation auf. Deutschland stehen durch die EG-Amtshilfe-Richtlinie (umgesetzt durch das EGAHiG) und durch Informationsaustausch- oder Doppelbesteuerungsabkommen unterschiedliche Instrumente zur Verfügung, Informationen zu beschaffen oder neue Informationsquellen zu erschließen. Für Letztere veröffentlicht die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) Musterabkommen, auf deren Grundlage die entsprechenden bilateralen Verträge abgeschlossen werden können. Auf europäischer Ebene wird derzeit an einer Verbesserung der EG-Amtshilfe-Richtlinie und der EU-Zinsrichtlinie gearbeitet.

Vor diesem Hintergrund gilt es, die aktuellen Bemühungen der Bundesregierung zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung zu evaluieren. Im Vordergrund der Fragen stehen hierbei sowohl der Abschluss neuer Informationsaustausch- oder Doppelbesteuerungsabkommen als auch der Übergang zu einem aktiveren Informationsaustausch.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen25

1

Stimmt die Bundesregierung damit überein, dass der derzeitige internationale Informationsaustausch nicht ausreichend ist, um die Steuerhinterziehung effektiv zu bekämpfen, sodass auf europäischer Ebene und im Rahmen bilateraler Verträge eine Überarbeitung bisheriger Abkommen notwendig ist (bitte mit Begründung)?

2

Wie definiert die Bundesregierung den Begriff der Steueroase, und erachtet die Bundesregierung diese Definition für ausreichend (bitte mit Begründung)?

3

Mit welchen Staaten besteht derzeit ein Doppelbesteuerungs- oder Informationsaustauschabkommen (bitte mit Nennung des Datums der letzten Änderung sowie der Art des Abkommens)?

4

Mit welchen Staaten verhandelt die Bundesregierung derzeit über den Abschluss bzw. die Erneuerung eines Doppelbesteuerungs- oder Informationsaustauschabkommens, und wie ist hierzu der aktuelle Stand?

5

Mit welchen Staaten beabsichtigt die Bundesregierung in der 17. Legislaturperiode die Verhandlung über Doppelbesteuerungs- oder Informationsaustauschabkommen aufzunehmen?

6

Welche Doppelbesteuerungs- oder Informationsaustauschabkommen wurden in der 16. und 17. Legislaturperiode überarbeitet bzw. neu ausgehandelt, und was war der Anlass für die Überarbeitung bzw. den Neuabschluss (bitte mit Angabe der Staaten und Umfang der Änderungen)?

7

Mit welchen Staaten ist in der 16. und 17. Legislaturperiode ein Doppelbesteuerungs- oder Informationsaustauschabkommen ausgelaufen bzw. läuft aus bzw. wurde gekündigt (bei Kündigung bitte mit Nennung des Kündigungsgrunds)?

8

Welche von der Bundesregierung seit 2008 neu abgeschlossenen Doppelbesteuerungs- und Informationsaustauschabkommen können auch für sogenannte Altfälle, d. h. für die Ermittlung von steuerrelevanten Sachverhalten, verwendet werden, die zeitlich vor Abschluss des Abkommens liegen (bitte mit Begründung)?

9

Mit welchen Staaten existieren Doppelbesteuerungs- oder Informationsaustauschabkommen, die nicht dem aktuellen Standard der OECD hinsichtlich des Informationsaustausches nach Artikel 26 OECD-MA (MA = Musterabkommen) 2005 (bzw. 2008) oder TIEA-MA (TIEA = Agreement for Tax Information Exchange) der OECD (bzw. UN-Musterabkommen) entsprechen, und welche Bemühungen unternimmt die Bundesregierung in den konkreten Fällen, die jeweiligen Abkommen dem OECD-Standard (bzw. dem UN-Musterabkommen) anzupassen?

10

Mit welchen Staaten der sogenannten grauen Listen der OECD gemäß dem progress report vom 2. Juli 2010 (Jurisdictions that have committed to the internationally agreed tax standard, but have not yet substantially implemented) bestehen Doppelbesteuerungs- oder Informationsaustauschabkommen, und welche dieser Abkommen entsprechen nicht dem aktuellen Standard der OECD (bzw. UN-Musterabkommen)?

11

Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass auf den sogenannten grauen Listen der OECD diverse Staaten bereits seit mehreren Jahren stehen, sodass die Absichtserklärung dieser Staaten konträr zu deren Handlung im Bezug auf die Implementierung von OECD-Standards steht (bitte mit Begründung)?

12

Wie ist der aktuelle Stand inklusive Zeitplan zum Abschluss eines Doppelbesteuerungsabkommens mit der Schweiz und bezüglich der Schweizer Vorstellungen zu Einzelheiten einer Abgeltungsbesteuerung?

13

Aus welchen Gründen wurde einzig in dem Informationsaustauschabkommen mit Liechtenstein (anders in den Abkommen mit Guernsey, Gibraltar, der Insel Man) zu Artikel 5 Absatz 5 Buchstabe a festgestellt, dass unter bestimmten Voraussetzungen zur Bestimmung der Identität auf die Namensnennung des Steuerpflichtigen verzichtet werden kann, und wie wird sichergestellt, dass eine entsprechende Identifikation der Person, über die Auskünfte eingeholt werden sollen, zweifelsfrei ist (bitte mit Begründung)?

14

Aus welchen Gründen wurden in den Abkommen mit Liechtenstein, Gibraltar und Guernsey von dem TIEA-MA der OECD hinsichtlich einer konkreten Frist für die Auskunftsersuchen (Artikel 5 Absatz 6 TIEA-MA) abgewichen bzw. bei dem Abkommen mit der Isle of Man völlig abgesehen, und sieht die Bundesregierung durch die Aufnahme einer lediglich abgeschwächten Bemühungserklärung für Artikel 5 Absatz 6 TIEA-MA („sie bemüht sich nach besten Kräften, die erbetenen Auskünfte dem ersuchenden Vertragsstaat innerhalb der kürzesten vertretbaren Frist zu übermitteln“) die Gefahr, dass entsprechende Auskünfte nicht zeitnah beantwortet werden, womit eine effektive Hinterziehungsbekämpfung konterkariert werden kann (bitte mit Begründung)?

15

Wie bewertet die Bundesregierung die EG-Amtshilfe-Richtlinie (77/799/ EWG) zur Bekämpfung eines möglichen Vollzugsdefizits sowie den Vorschlag der EU-Kommission für deren Revision, und welche Bemühungen unternimmt die Bundesregierung hinsichtlich einer Neufassung der EG- Amtshilfe-Richtlinie (bitte mit Begründung)?

16

Mit welchen Staaten hat Deutschland Spontanauskunft in Steuersachen verpflichtend vereinbart, und seit wann gilt dies, sowie welche Einkünfte und sonstigen steuerrelevanten Informationen umfasst die jeweilige Vereinbarung?

17

Mit welchen Staaten hat Deutschland automatischen Informationsaustausch in Steuersachen verpflichtend vereinbart, und seit wann gilt dies, sowie welche Einkünfte und sonstigen steuerrelevanten Informationen umfasst die jeweilige Vereinbarung?

18

Mit welchen Staaten tauscht Deutschland auf freiwilliger Basis Daten über steuerlich erhebliche Sachverhalte aus, und welche steuerlich erheblichen Sachverhalte umfasst der jeweilige Austausch?

19

Wie viele Auskunftsersuchen wurden in den Jahren 2004 bis 2009 jeweils von Deutschland gestellt bzw. an Deutschland gerichtet (sofern keine Daten vorliegen: Aus welchen Gründen wurde von einer statistischen Erfassung gegenüber früheren Zeiträumen – vgl. Bundestagsdrucksache 10/5562 – abgesehen)?

20

Wie viele Spontanauskünfte wurden in den Jahren 2004 bis 2009 jeweils an Deutschland mitgeteilt bzw. von Deutschland übermittelt (sofern keine Daten vorliegen: Aus welchen Gründen wurde von einer statistischen Erfassung abgesehen)?

21

Wie viele automatische Auskünfte wurden in den Jahren 2004 bis 2009 jeweils an Deutschland mitgeteilt bzw. von Deutschland übermittelt (sofern keine Daten vorliegen: Aus welchen Gründen wurde von einer statistischen Erfassung abgesehen)?

22

Wie viele der in den Fragen 19 bis 21 an Deutschland übermittelten Auskünfte sind aktuell von der deutschen Finanzverwaltung noch nicht abschließend ausgewertet und bearbeitet (bitte nach Jahren angeben; sofern keine Daten vorliegen: Aus welchen Gründen wurde von einer statistischen Erfassung abgesehen)?

23

Wie viele Auskunftsersuchen hinsichtlich der Umsatzsteuer wurden in den Jahren 2004 bis 2009 an Deutschland gerichtet bzw. von Deutschland erteilt, und wie lange dauerte hierbei die durchschnittliche Antwortzeit von Seiten Deutschlands?

24

Wie viele Zinsmeldungen erhielt das Bundeszentralamt für Steuern im Rahmen der EU-Zinsrichtlinie in den Jahren 2005 bis 2009, wie viele davon wurden an die jeweiligen Finanzverwaltungen der Länder weitergeleitet bzw. von jenen abgerufen, und wie viele davon wurden durch die zuständigen Finanzverwaltungen ausgewertet (bitte aufgegliedert nach Jahren und Bundesländern)?

25

Wie viele Fälle der Steuerfahndungsstellen der Länder wurden in den Jahren 2005 bis 2009 erledigt (bitte aufgegliedert nach Bundesländern, Kategorisierung der Fälle und Veränderung gegenüber dem Vorjahr)?

Berlin, den 15. Juli 2010

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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