Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das Jahr 2021 – Schwerpunktfragen zu Dublin-Verfahren
der Abgeordneten Clara Bünger, Nicole Gohlke, Anke Domscheit-Berg, Cornelia Möhring, Petra Pau, Martina Renner und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Der Anteil von Verfahren zur Klärung der asylrechtlichen Zuständigkeit nach der Dublin-Verordnung (Dublin-VO) der Europäischen Union (EU) an allen Asylverfahren des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) lag im Jahr 2020 bei 29,4 Prozent (vgl. hierzu und soweit nicht anders angegeben auch im Folgenden: Bundestagsdrucksache 19/30849). Übernahmeersuchen wurden im Jahr 2020 vor allem an Griechenland und Italien gerichtet (22,4 bzw. 17,6 Prozent aller Ersuche), die meisten Überstellungen gingen nach Frankreich und Italien. Nach Ungarn wurde im ersten Quartal 2021 das erste Mal seit Mai 2017 wieder eine Überstellung vollzogen, obwohl die EU-Kommission mehrere Vertragsverletzungsverfahren wegen Verstößen gegen EU-Asylrecht gegen Ungarn eingeleitet hatte.
Den insgesamt 30 135 Dublin-Ersuchen im Jahr 2020 standen 2 953 Überstellungen gegenüber. Gemessen an den Zustimmungen der anderen EU-Staaten zur Rückübernahme (15 759) lag die sogenannte Überstellungsquote bei 18,7 Prozent und damit – mutmaßlich coronabedingt – deutlich niedriger als 2019 (28,3 Prozent). 71,6 Prozent aller Zustimmungen Griechenlands und 64 Prozent der Zustimmungen Italiens basierten auf nicht fristgerecht beantworteten Ersuchen Deutschlands. Vielfach verhindern Gerichte geplante Überstellungen wegen erheblicher Mängel in den Asyl- oder Aufnahmesystemen anderer Mitgliedstaaten oder aufgrund individueller Umstände. So waren 2020 28,4 Prozent aller einstweiligen Rechtsschutzanträge gegen Dublin-Bescheide erfolgreich, in Bezug auf Italien lag die Quote bei 37,5 und bei Griechenland bei 42,4 Prozent. Ein Eilantrag gilt nach dieser Statistik jedoch auch dann als „abgelehnt“, wenn das BAMF den angefochtenen Bescheid vor einer gerichtlichen Entscheidung abändert (etwa nach richterlichem Hinweis) oder sich durch Selbsteintritt für zuständig erklärt (Antwort zu Frage 17 auf Bundestagsdrucksache 19/22405).
353 Beschäftigte des BAMF arbeiteten im Mai 2021 im Dublin-Bereich.
Während immer komplexere Dublin-Verfahren das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und die Gerichte zunehmend beschäftigen und betroffene Schutzsuchende stark belasten, bleibt die Zahl der Asylsuchenden in Deutschland infolge des Dublin-Systems in etwa gleich: 2 953 Überstellungen aus Deutschland standen im Jahr 2020 4 369 Überstellungen nach Deutschland gegenüber. Das ist im Ergebnis eine reale Umverteilung von 1 416 Personen nach über 30 000 aufwändigen Verfahren zur Klärung der Zuständigkeit. Dublin-Verfahren dauerten im Jahr 2020 durchschnittlich zwei Monate. Kommt es nach der Feststellung der Zuständigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaates doch noch zu einer Asylprüfung in Deutschland (etwa infolge einer Gerichtsentscheidung oder weil eine Überstellung nicht durchsetzbar war), dauern diese Verfahren mit insgesamt 21,4 Monaten überdurchschnittlich lange – das betraf im Jahr 2020 13 897 Asylsuchende (13 321 im Jahr 2019).
In Griechenland als Flüchtlinge Anerkannte dürfen nach Ansicht der Fragestellenden und überwiegender Rechtsprechung in Deutschland derzeit nicht nach Griechenland zurückgeschickt werden, weil ihnen dort eine menschenrechtswidrige Behandlung und existenzbedrohliche Notlage droht (Informationsverbund Asyl & Migration – Rechtsprechungsübersicht). 7 400 Asylsuchende, vor allem syrischer, irakischer und afghanischer Herkunft, betraf dies nach Angaben der Bundesregierung im Jahr 2020. Ende November 2021 belief sich deren Zahl bereits auf 37 200 (BAMF Asylgeschäftsstatistik November 2021). Die Asylverfahren dieser Menschen wurden im Oktober 2020 generell „rückpriorisiert“, d. h. sie werden nicht entschieden und die Betroffenen hängen „in der Schwebe“. Die Bundesregierung bot Griechenland 50 Mio. Euro zur Unterbringung anerkannter Flüchtlinge an, um Abschiebungen dorthin wieder zu ermöglichen – eine diesbezügliche Einigung gibt es bislang nicht (vgl. Die Welt vom 15. Dezember 2021: „Freifahrtschein nach Deutschland“).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen26
Wie viele Verfahren im Rahmen der Dublin-Verordnung wurden im zweiten Halbjahr 2021 bzw. im Gesamtjahr 2021 eingeleitet (bitte in absoluten Zahlen und in Prozentzahlen die Relation zu allen Asylerstanträgen sowie die Quote der auf EURODAC-Treffern – EURODAC =: Europäische Datenbank zur Speicherung von Fingerabdrücken – basierenden Dublin-Verfahren angeben; bitte auch nach den unterschiedlichen EURODAC-Treffern differenzieren), wie viele EURODAC-Treffer welcher Kategorie gab es in diesen Zeiträumen?
Welches waren in den benannten Zeiträumen die 15 am stärksten betroffenen Herkunftsländer und welche die 15 am stärksten angefragten Mitgliedstaaten der Europäischen Union (bitte in absoluten Zahlen und in Prozentzahlen angeben sowie in jedem Fall die Zahlen zu Griechenland, Zypern, Malta, Bulgarien und Ungarn nennen)?
Wie viele Dublin-Entscheidungen mit welchem Ergebnis (Zuständigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaats bzw. der Bundesrepublik Deutschland, Selbsteintritt, humanitäre Fälle, Familienzusammenführung usw.) gab es in den benannten Zeiträumen (bitte bei der Zahl der Selbsteintritte auch nach den fünf wichtigsten Mitgliedstaaten der Europäischen Union und den jeweils fünf wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Wie viele Überstellungen nach der Dublin-Verordnung wurden in den benannten Zeiträumen vollzogen (bitte in absoluten Zahlen und in Prozentzahlen angeben und auch nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern und Mitgliedstaaten der Europäischen Union – in jedem Fall auch Griechenland, Ungarn, Bulgarien, Zypern und Malta – differenzieren), wie viele dieser Personen wurden unter Einschaltung des Bundesamtes, aber ohne Durchführung eines Asylverfahrens überstellt?
Wie viele Personen halten sich nach Angaben des Ausländerzentralregisters (AZR) derzeit in Deutschland auf, für die nach Auffassung des BAMF ein anderer Mitgliedstaat für die Asylprüfung zuständig ist, und wie viele dieser Personen waren ausreisepflichtig bzw. verfügten über welchen Aufenthaltsstatus (bitte nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern, Mitgliedstaaten, Bundesländern und dem Aufenthaltsstatus differenzieren)?
Wie ist es zu erklären, dass laut Ausländerzentralregister 1 357 Personen eine Aufenthalts- oder sogar eine Niederlassungserlaubnis erhalten haben, obwohl zugleich vermerkt ist, dass ein anderer Mitgliedstaat für deren Asylprüfung zuständig sei, und in welchen Konstellationen erhalten Personen, bei denen die Zuständigkeit eines anderen Mitgliedstaats festgestellt wurde, eine Duldung (vgl. Antwort zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 19/30849; letzteres war Ende April 2021 bei 5 675 Personen der Fall)?
Wie viele Personen halten sich nach Angaben des AZR derzeit in Deutschland auf, die bereits einmal in einen anderen Mitgliedstaat überstellt wurden, und wie viele von ihnen lebten mit welchem Schutz- bzw. Aufenthalts- oder Duldungsstatus in Deutschland, und wie viele von ihnen waren ausreisepflichtig (bitte nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern, Mitgliedstaaten und dem Schutz- bzw. Aufenthaltsstatus differenzieren)?
Wie vielen Asylsuchenden des Jahres 2021 war zuvor in einem anderen Mitgliedstaat, insbesondere in Griechenland, ein Schutzstatus zuerkannt worden (bitte auch nach Monaten auflisten), wie viele von ihnen lebten zuletzt mit welchem Status in Deutschland (bitte auch nach den wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Wie ist die derzeitige Entscheidungspraxis des BAMF im Umgang mit in Griechenland anerkannten Flüchtlingen vor dem Hintergrund der diesbezüglichen Rechtsprechung (bitte so ausführlich wie möglich darlegen), und mit welcher Begründung wird gegebenenfalls weiterhin an einer „Rückpriorisierung“ der Asylgesuche dieser Personengruppe festgehalten (vgl. Antwort zu Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 19/30849)?
Wie ist der aktuelle Stand der Bemühungen des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI), Griechenland bei der Bereitstellung von Unterkünften und der existenzsichernden Versorgung von anerkannt Schutzberechtigten zu unterstützen (bitte so ausführlich wie möglich darstellen), mit welcher Begründung wird dies von der griechischen Seite gegebenenfalls abgelehnt, und welche nächsten konkreten Schritte plant das BMI gegebenenfalls, um den ungeklärten Aufenthaltsstatus dieser Gruppe schutzbedürftiger Flüchtlinge zu beenden (bitte ausführen)?
Wie viele Kirchenasylfälle mit Dublin-Bezug wurden im Gesamtjahr 2021 an das BAMF gemeldet (bitte nach Bundesländern differenzieren)?
In wie vielen dieser Fälle wurde rechtzeitig ein Dossier vorgelegt, und was war das Ergebnis der Überprüfungen (Überstellung, Selbsteintritt Deutschlands, sonstige Verfahrenserledigung; bitte nach Monaten differenzieren)?
Wie viele Kirchenasylfälle ohne Dublin-Bezug gab es 2021, und wie waren hier die Ergebnisse?
Wie viele Asylanträge wurden im Jahr 2021 mit der Begründung einer Nichtzuständigkeit nach der Dublin-Verordnung als unzulässig abgelehnt oder die Verfahren eingestellt, ohne dass ein Asylverfahren mit inhaltlicher Prüfung durchgeführt wurde (bitte in absoluten und relativen Zahlen angeben und auch die Zahl formeller Entscheidungen nennen), und wie viele Asylanträge wurden als unzulässig erachtet, weil bereits in einem anderen Land ein Schutzstatus gewährt wurde (bitte in absoluten und relativen Zahlen angeben)?
Welche statistischen Angaben können zu Rechtsmitteln gegen Unzulässigkeitsentscheidungen des BAMF wegen „Schutz im Mitgliedstaat“ für das Jahr 2021 gemacht werden (Zahl der Klagen und Eilanträge, differenzierte Darstellung der Ergebnisse der gerichtlichen Entscheidungen), und was genau sind die typischen Fallkonstellationen, wenn solche Klagen auf sonstige Weise erledigt werden (bitte ausführen; das betraf 82,1 Prozent der Urteile in diesen Verfahren im Jahr 2020, Antwort zu Frage 15 auf Bundestagsdrucksache 19/30849)?
Hält die neue Bundesregierung an der bisherigen Haltung der Bundesregierung fest, dass es für bestimmte Personengruppen beschleunigte Asylprüfungen an den EU-Außengrenzen geben soll (vgl. Antwort zu Frage 16 auf Bundestagsdrucksache 19/30849; bitte begründen), und welche Personengruppen sollen nach Auffassung der Bundesregierung gegebenenfalls hiervon ausgenommen werden (z. B. vulnerable Personen, Familien mit Kindern usw.)?
Mit welchen grundsätzlichen Forderungen, Vorschlägen und Positionierungen wird die Bundesregierung in den laufenden Verhandlungen auf EU-Ebene zum künftigen Gemeinsamen Asylsystem auftreten, in welchen wichtigen Punkte wird es dabei insbesondere Kontinuitäten oder auch Abweichungen zur Verhandlungsführung der vorherigen Bundesregierung geben (bitte ausführen)?
Wie viele Übernahmeersuchen, Zustimmungen bzw. Überstellungen (bitte differenzieren) im Rahmen des Dublin-Systems gab es im ersten Halbjahr 2021 bzw. im Gesamtjahr 2021 durch bzw. an Deutschland (bitte auch nach Ländern differenzieren und die jeweiligen Überstellungsquoten nennen; bitte in einer gesonderten Tabelle darstellen, wie über Ersuchen anderer Mitgliedstaaten durch das BAMF im Jahr 2021 entschieden wurde und nach Gründen bzw. Rechtsgrundlage der Dublin-Verordnung differenzieren)?
Wie viele Zustimmungen zur Übernahme von Geflüchteten durch andere Mitgliedstaaten basierten im Jahr 2021 auf Zustimmungen durch Fristablauf nach Artikel 22 Absatz 7 bzw. Artikel 25 Absatz 2 Dublin-VO (bitte im Verhältnis zu allen Zustimmungen angeben und nach beiden Rechtsgrundlagen differenzieren, differenziert nach Mitgliedstaaten)?
Wie lauten nach Kenntnis der Bundesregierung die statistischen Daten zu Gerichtsentscheidungen zu Eilanträgen in Dublin-Verfahren für das Jahr 2021 (soweit vorliegend), und in wie vielen dieser Fälle wurde anschließend ein Asylprüfverfahren in Deutschland durchgeführt (bitte Gesamtsumme nennen und nach Zielstaaten differenzieren)?
In wie vielen Fällen wurde im Jahr 2021 bei Asylsuchenden festgestellt, dass Griechenland nach der Dublin-Verordnung zuständig ist (bitte auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenziert angeben und nach gestellten Übernahmeersuchen und Selbsteintritten differenzieren)?
a) Wie viele schriftliche einzelfallbezogene Zusicherungen der griechischen Behörden in Bezug auf eine Aufnahme und ein Asylverfahren nach EU-Recht wurden 2021 für wie viele Personen ausgesprochen?
b) Welche konkreten Erkenntnisse hat das BAMF über den Verbleib, die Unterbringung und das weitere Asylverfahren der nach Griechenland bislang Zurücküberstellten (bitte ausführen)?
Wie lange war die Dauer von Dublin-Verfahren im Jahr 2021, und wie lange war die Verfahrensdauer in Fällen, in denen nach der Feststellung, dass ein anderer EU-Staat für die Asylprüfung zuständig sei, dann doch ein Prüfverfahren in nationaler Zuständigkeit durchgeführt wurde, um wie viele Fälle handelt es sich hierbei, und wie ist das inhaltliche Ergebnis der Prüfverfahren in diesen Fällen (bitte nach den wichtigsten Herkunftsländern differenziert darstellen)?
Wie viele Übernahmeersuchen der griechischen Behörden an Deutschland im Rahmen der Familienzusammenführungsregelungen nach der Dublin-Verordnung und wie viele entsprechende Überstellungen nach Deutschland gab es 2021 (bitte jeweils auch nach Quartalen auflisten)?
Mit welcher Begründung bzw. auf welcher Rechtsgrundlage wurde im Jahr 2021 diesen Ersuchen stattgegeben bzw. wurden sie abgelehnt?
Wie viele Remonstrationen (Wiedervorlagen) durch Griechenland nach einer Ablehnung durch das BAMF mit welchem Ergebnis gab es 2021 in Bezug auf Überstellungen nach Deutschland, insbesondere im Rahmen der Familienzusammenführung nach der Dublin-Verordnung (bitte auch nach Quartalen auflisten)?
Welche Vereinbarungen mit den griechischen Behörden zur Verbesserung des Verfahrens plant das BAMF gegebenenfalls vor dem Hintergrund, dass im ersten Halbjahr 2020 fast jede zweite Zustimmung zur Übernahme durch das BAMF erst infolge einer Remonstration der griechischen Behörden erfolgte, was für die Betroffenen mit entsprechenden Verzögerungen der Familienzusammenführung verbunden ist (vgl. Antwort zu Frage 25 auf Bundestagsdrucksache 19/30849;, bitte ausführen)?
Ist die Antwort zu Frage 26 auf Bundestagsdrucksache 19/30849 nach Kenntnis der Bundesregierung so zu verstehen, dass es im BAMF keine genaueren internen Vorgaben oder Leitlinien dazu gibt, wann von einer außergewöhnlichen Härte bei Überstellungen auszugehen ist bzw. wann vom Selbsteintrittsrecht bzw. von humanitären Ermessensspielräumen im Rahmen der Dublin-Verordnung Gebrauch gemacht werden soll, sodass Bedienstete des BAMF diesbezüglich im freien Ermessen handeln können, wenn es um die Einordnung der individuellen Situation im familiären oder kulturellen Kontext geht (bitte ausführen und erläutern)?
Hat es im Jahr 2021 eine weitere Überstellung nach Ungarn gegeben, nachdem dies zuvor seit Mai 2017 nicht mehr der Fall war (vgl. Antwort zu Frage 21a auf Bundestagsdrucksache 19/8340)?
Inwieweit hält die Bundesregierung eine Zusicherung Ungarns über eine EU-rechtskonforme Behandlung für glaubwürdig vor dem Hintergrund, dass mehrere EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn wegen Verstößen gegen EU-Asylrecht eingeleitet wurden (vgl. z. B. https://germany.representation.ec.europa.eu/news/zugang-zu-asylverfahren-kommission-verklagt-ungarn-wegen-nichtbefolgung-von-eugh-urteil-und-fordert-2021-11-12_de; https://ec.europa.eu/atwork/applying-eu-law/infringements-proceedings/infringement_decisions/index.cfm?lang_code=DE&typeOfSearch=false&active_only=0&noncom=0&r_dossier=&decision_date_from=&decision_date_to=&EM=HU&DG=HOME&title=&submit=Suche), Ungarn durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) wegen solcher Verstöße verurteilt wurde (vgl. z. B. https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/eugh-urteil-c-808-18-ungarn-asyl-schutzsuchende-transitzonen/) und Ungarns Ministerpräsident Viktor Orban öffentlich erklärte, ein EuGH-Urteil zum ungarischen Asylrecht würde nicht umgesetzt (https://www.sueddeutsche.de/politik/asylrecht-ungarn-missachtet-eugh-1.5492805; bitte begründen)?
Was hat die Bundesregierung bzw. das BAMF konkret unternommen, um in dem Fall einer Überstellung nach Ungarn (Antwort zu Frage 27 auf Bundestagsdrucksache 19/30849) zu überprüfen, ob die überstellte Person tatsächlich EU-rechtskonform behandelt wurde, was ist der Bundesregierung über das Schicksal und Asylverfahren dieser Person bekannt (bitte in anonymisierter Form ausführen)?
In wie vielen Fällen ist im Jahr 2021 die Überstellungsfrist abgelaufen, und in wie vielen Fällen war dies eine Folge coronabedingter Einschränkungen (bitte auch nach den wichtigsten Herkunfts- und Mitgliedstaaten differenzieren)?
Welche coronabedingten besonderen Auflagen oder Bedingungen gibt es derzeit bei Überstellungen in andere Mitgliedstaaten (bitte nach Mitgliedstaaten auflisten wie in der Antwort zu Frage 29 auf Bundestagsdrucksache 19/30849), und welche diesbezüglichen Auflagen oder Bedingungen gibt es umgekehrt von deutscher Seite aus?
Wie viele Personen sind aktuell mit „Dublin-Verfahren“ im BAMF befasst bzw. in der Gruppe „Dublin-Verfahren“ tätig (bitte nach genauer Tätigkeit und jeweiliger Stellenzahl auflisten)?
In welchem Umfang hat es im Jahr 2021 welche Unterstützung des Bundes bei Überstellungen aus ANKER- oder funktionsgleichen Einrichtungen gegeben (bitte insbesondere Zahlen zu Amtshilfeleistungen durch die Bundespolizei bei Überstellungen nennen, differenziert nach Einrichtung)?