Auswirkungen von Energiepreissteigerungen im freien EU-Binnenmarkt für Grundversorger
der Abgeordneten Ralph Lenkert, Dr. Gesine Lötzsch, Matthias W. Birkwald, Anke Domscheit-Berg, Klaus Ernst, Susanne Ferschl, Christian Görke, Nicole Gohlke, Ates Gürpinar, Dr. André Hahn, Susanne Hennig-Wellsow, Andrej Hunko, Ina Latendorf, Caren Lay, Christian Leye, Thomas Lutze, Pascal Meiser, Cornelia Möhring, Sören Pellmann, Victor Perli, Heidi Reichinnek, Bernd Riexinger, Dr. Petra Sitte, Dr. Sahra Wagenknecht, Janine Wissler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Durch steigende Energiepreise waren in den vergangenen Monaten mehrere Strom- und Gasanbieter von Insolvenzen betroffen. Ende Dezember berichtete unter anderem der „Mitteldeutsche Rundfunk“, dass im Jahr 2021 bis zu 39 Energieversorger keine Energie mehr an ihre Kundinnen und Kunden liefern konnten (https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/wirtschaft/lieferstopp-strom-stromio-insolvenz-grundversorgung-stadtwerke-mitteldeutschland-100.html). Die von Insolvenzen ihrer Energieanbieter betroffenen Kundinnen und Kunden werden gemäß Energiewirtschaftsgesetz von ihren jeweiligen Grundversorgern weiter mit Strom bzw. Gas versorgt (§ 36 des Energiewirtschaftsgesetzes – EnWG). Da durch die Insolvenzen viele tausende Kundinnen und Kunden zwangsweise den Anbieter wechseln mussten, gibt es bei den Grundversorgern nicht ausreichend Langfriststromkontingente, sodass kurzfristig Stromkontingente zu erheblich höheren Preisen beschafft werden müssen. Ähnlich verhält es sich mit Erdgas. Auf der einen Seite regelt das Energiewirtschaftsgesetz für solche Fälle zwar die zwangsweise Zuordnung zu den Grundversorgern ganz im Interesse der Bevölkerung, sodass ein Stromvertrag bzw. die Energielieferung garantiert werden kann. Auf der anderen Seite entstehen durch diese Bundesregelung aber einseitige Preisungleichgewichte am Markt nur bei den jeweiligen Grundversorgern für Energie, die ihre kurzfristig viel höheren Beschaffungskosten am freien Markt auf ihre jeweiligen Kundinnen und Kunden umlegen müssen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Kundinnen und Kunden seit Beginn 2021 von der Insolvenz eines Strom- bzw. Gasanbieters betroffen sind und deshalb zwangsweise zum jeweiligen Grundversorger wechseln mussten?
Falls ja, wie viele Stromkundinnen und Stromkunden und Erdgaskundinnen und Erdgaskunden sind nach Kenntnis der Bundesregierung betroffen (falls bekannt, bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie viele Grundversorger sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit Jahresbeginn 2021 von der zwangsweisen Übernahme von Energieverbraucherinnen und Energieverbrauchern durch die Insolvenz von Energieanbietern betroffen (falls bekannt, bitte auch nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Ist der Bundesregierung bekannt, zu welchen Preisen (Durchschnitt und Maximum in Euro pro Megawattstunde) Grundversorger derzeit Strommengen nachkaufen müssen, um das Mehraufkommen der Nachfrage in ihrem Versorgungsgebiet zu decken?
Ist nach Auffassung der Bundesregierung durch die Versorgungspflicht nach dem Energiewirtschaftsgesetz durch die Grundversorger derzeit eine Schlechterstellung der Grundversorger am freien Strommarkt aufgrund des zwangsweisen Zukaufs sehr teurer Stromkontingente gegeben?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die Entwicklung von Strombzw. Energiepreisen für die Verbraucherinnen und Verbraucher bei Grundversorgern aufgrund des zwangsweisen Zukaufs teurer Stromkontingente, und wenn ja, welche?
Sieht die Bundesregierung Regelungsbedarf angesichts der einseitigen Belastung von Grundversorgern und deren bisherigen Stromkundinnen und Stromkunden durch die zwangsweise Beschaffung von Stromkontingenten zu aktuellen Börsenstrompreisen für die in die Grundversorgung zurückfallenden Kundinnen und Kunden (insolvente Stromanbieter)?
Falls ja, welchen?
Falls nein, warum nicht?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse oder beschafft sie sich regelmäßig Kenntnisse über die Ursachen der Preisentwicklungen am Spotmarkt der Strombörsen, und falls ja, welche Schlüsse zieht die Bundesregierung hieraus, und falls nein, wie begründet die Bundesregierung, dass sie keine Kenntnisse darüber hat?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass ein nicht unerheblicher Teil der aktuellen Preisentwicklung hin zu höheren Strompreisen am Spotmarkt der Strombörsen auf Spekulationsgeschäfte zurückzuführen ist (Antwort bitte begründen)?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Initiativen anderer EU-Mitgliedstaaten, die darauf abzielen, den EU-Energiebinnenmarkt zur Bekämpfung der hohen Energiepreise zu regulieren, und falls ja, welche?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass durch eine Überarbeitung der EU-Strommarktrichtlinie Maßnahmen gegen steigende Strompreise ergriffen werden könnten, und wenn ja, welche Erwägungen gibt es hierzu?