Beauftragung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH zur Beschaffung von Persönlicher Schutzausrüstung
der Abgeordneten Christian Görke, Klaus Ernst, Susanne Hennig-Wellsow, Ina Latendorf, Caren Lay, Ralph Lenkert, Christian Leye, Dr. Gesine Lötzsch, Thomas Lutze, Pascal Meiser, Victor Perli, Bernd Riexinger, Dr. Sahra Wagenknecht, Janine Wissler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Zu Beginn der Corona-Krise entstand die dringende Notwendigkeit, Schutzmasken und andere Persönliche Schutzausrüstung (PSA) kurzfristig und in ausreichender Menge zu beschaffen. In dem Zusammenhang hat das Bundesministerium für Gesundheit (nachfolgend als BMG bezeichnet) die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH (nachfolgend als EY bezeichnet) zur Unterstützung und Beratung beauftragt (vgl. Bundestagsdrucksache 19/21168 und Schriftliche Frage 46 auf Bundestagsdrucksache 20/175).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen29
Wie hoch sind die Ausgaben, die seit dem 7. April 2020 (Beginn des Einsatzes von EY im BMG) aus der Beauftragung von EY entstanden sind, und mit welchen Ausgaben rechnet die Bundesregierung für das Jahr 2022 (bitte nach Jahren differenziert angeben; vgl. Bundestagsdrucksache 19/21168)?
Mit wie vielen Personen und Vollzeitäquivalenten ist EY im BMG derzeit im Einsatz?
Mit wie vielen Personen und Vollzeitäquivalenten war EY seit dem 7. April 2020 (Beginn des Einsatzes von EY im BMG) im BMG im Einsatz?
Mit wie vielen Personen und Vollzeitäquivalenten wird EY nach derzeitigem Planungsstand im Jahr 2022 im BMG im Einsatz sein?
Geht die Bundesregierung davon aus, dass die Unterstützung von EY auch über den 17. Mai 2022 hinaus nötig sein wird?
Wenn ja, warum, und für welchen weiteren Zeitraum?
Ist es vertraglich vorgesehen, dass der in Frage 5 erwähnte etwaige Folgevertrag ohne Ausschreibung erneut verlängert werden kann, und wenn nein, wann, und mit welchen Kriterien plant die Bundesregierung eine neue Ausschreibung?
Wie viele Personen, die von EY seit dem 7. April 2020 (Beginn des Einsatzes von EY im BMG) im BMG tätig waren, haben nach Kenntnis der Bundesregierung mittlerweile eine Anstellung im BMG angetreten?
Wie viele Beschäftigte des BMG haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 7. April 2020 (Beginn des Einsatzes von EY im BMG) eine Anstellung bei EY angetreten?
Wie hoch sind nach Kalkulation der Bundesregierung die Einsparungen bzw. Mehrkosten, die der Bundesregierung durch den Einsatz von EY im Zusammenhang mit der Beschaffung von PSA bisher entstanden sind bzw. voraussichtlich noch entstehen werden?
Welche Aufgaben erfüllt EY derzeit im BMG, und inwiefern unterscheiden sich diese von den Aufgaben zu Beginn der Beauftragung Anfang April 2020?
Für welche weiteren Aufgaben wurde EY seit dem 7. April 2020 (Beginn des Einsatzes von EY im BMG) von der Bundesregierung beauftragt, in welcher Höhe wurden dazu Verträge geschlossen, und in welcher Höhe sind dazu bisher Ausgaben getätigt worden (bitte je Auftrag angeben)?
In wie vielen Fällen der über das Open-House-Verfahren im April 2020 vergebenen Zuschläge bestehen zum derzeitigen Stand noch Rechtsstreitigkeiten oder Zahlungsverzüge?
Welche Stunden- bzw. Tagessätze waren Gegenstand der Kalkulation für den mit EY geschlossenen Vertrag zur Unterstützung der Maskenbeschaffung?
Inwiefern kamen die mit EY vertraglich vereinbarten und vom Aufwand abhängigen Zusatzleistungen zum Tragen, und welche Mehrkosten entstanden der Bundesregierung daraus seit dem 7. April 2020 (vgl. Antwort zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 19/22852)?
Für welche genauen Aufgaben wurden die in Frage 14 genannten Zusatzleistungen in Anspruch genommen?
Wie viele Klagen gegen das BMG sind zum derzeitigen Stand beim Landgericht Bonn oder bei höheren Instanzen in Verbindung mit der Beschaffung von PSA rechtsanhängig, und auf welche Forderungssumme belaufen sich die Klagen (vgl. Bundestagsdrucksache 19/23487)?
Hat sich die Bundesregierung mit Bezug auf Frage 16 seit April 2020 mit einigen Klägern auf einen Vergleich geeinigt?
Wenn ja, mit wie vielen, und in welcher Höhe resultieren daraus Vergleichszahlungen (bitte auflisten sowie gesamt und je Kläger angeben)?
Welche Kosten sind der Bundesregierung bisher im Zusammenhang mit Klagen von Lieferanten aus dem Open-House-Verfahren entstanden?
Mit welchen weiteren daraus entstehenden Kosten rechnet die Bundesregierung für die Jahre 2022 und 2023?
Auf welchen Gesamtbetrag beläuft sich die Summe aller Rechnungskürzungen und aufgekündigten Lieferverträge in Verbindung mit der Beschaffung von PSA über das Open-House-Verfahren?
Auf welchen Gesamtbetrag beläuft sich die Summe aller Zahlungsverpflichtungen, die der Bundesregierung bis heute aus Lieferverträgen in Verbindung mit der Beschaffung von PSA über das Open-House-Verfahren entstanden sind?
Übersteigt dieser Betrag die bei Beginn der Beschaffungsmaßnahmen kalkulierten und bewilligten Budgets, und wenn ja, um welche Summe?
Auf welchen Gesamtbetrag beläuft sich die Summe aller Zahlungsverpflichtungen, die der Bundesregierung bis heute aus Vertragsstrafen, Schadensersatz, Rechtsstreitigkeiten oder Berateraufträgen in Verbindung mit der Beschaffung von PSA über das Open-House-Verfahren entstanden sind (bitte je Kostenart und gesamt angeben)?
Wie viele der Vertragspartner, die ihre Lieferfristen nicht einhalten konnten, konnten dies nach heutigem Kenntnisstand der Bundesregierung aufgrund der Tatsache nicht tun, dass die Spedition Fiege zum vereinbarten Termin keinen „Slot“ bzw. Abladezeitpunkt zur Verfügung gestellt hat?
Wie viele Schutzmasken befinden sich derzeit im Lagerbestand des Bundes, und wann erreichen diese Schutzmasken jeweils ihr Haltbarkeitsdatum (bitte nach Menge und Monaten des Ablaufdatums sowie Art der Zertifizierung aufschlüsseln)?
Wo, wie, und durch wen werden die Schutzmasken, die sich derzeit noch im Lagerbestand des Bundes befinden, gelagert?
Wie viele der Schutzmasken sind auf den Erwerb über das Open-House-Verfahren zurückzuführen?
Welche Kosten sind seit April 2020 für die Einlagerung von Schutzmasken im Lagerbestand des Bundes entstanden?
Wie viele Schutzmasken sind seit Juni 2020 in die am 3. Juni 2020 im Bundeskabinett beschlossene Nationale Reserve Gesundheitsschutz (NRGS) aufgenommen worden (bitte nach Art der Zertifizierung aufschlüsseln)?
Wie viele der Schutzmasken sind auf den Erwerb über das Open-House-Verfahren zurückzuführen?
Befinden sich in den Lagerbeständen des Bundes Schutzmasken, die aus rechtlichen Gründen weder an medizinisches Personal noch an die Gesamtbevölkerung verteilt werden dürfen, und wenn ja, wie viele, und aus welchen rechtlichen Gründen?
Wie viele der von der Bundesregierung beschafften Schutzmasken entsprachen zwar den Ausschreibungsbedingungen des Open-House-Verfahrens bzw. den Vertragsbedingungen der anderen Beschaffungen, erfüllen jedoch nicht die Anforderungen der Medizinischer Bedarf Versorgungssicherstellungsverordnung (MedBVSV)?
Hat die Bundesregierung mit den Firmen EY Law, CMS und Dentons in Verbindung mit Rechtsstreitigkeiten aus dem Open-House-Verfahren Verträge geschlossen (vgl. https://www.juve.de/verfahren/maskenstreit-bund-verteidigt-sich-mit-ey-law-cms-und-dentons-gegen-lieferanten/)?
a) Wenn ja, wann, und über welchen Zeitraum (inklusive Folgebeauftragungen)?
b) Wenn ja, welche Ausgaben sind dem Bund daraus entstanden?
c) Wenn ja, sind die Verträge ausgeschrieben worden?