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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Fragen zu Verdachtsmeldungen bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen

(insgesamt 5 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

15.02.2022

Antwortdauer

15 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 20/55631.01.2022

Fragen zu Verdachtsmeldungen bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen

der Abgeordneten Kay Gottschalk, Klaus Stöber, Jan Wenzel Schmidt und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Eine Unternehmensberatung hat in einer Analyse Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) und der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) in den Jahren von 2017 bis 2020 untersucht und dabei festgestellt, dass Deutschlands Schlagkraft gegen Geldwäscher immer weiter abnimmt (https://www.pequris.de/deutschland-versagt-im-kampf-gegen-geldwaescher/). „Wie wenig effizient die bis zum Wirecard-Skandal kaum bekannte Zollbehörde über die Jahre hinweg gearbeitet hat, zeigt eine bislang unveröffentlichte Analyse: Während sich die registrierten Verdachtsmeldungen von 2017 bis 2020 mehr als verdoppelt haben, leitete die in Köln beheimatete FIU nach einer ersten Beurteilung kaum mehr Fälle an die Polizei und die Staatsanwaltschaften weiter. Nur 0,25 Prozent solcher Meldungen führten im vergangenen Jahr überhaupt zur Aufdeckung einer Geldwäsche-Straftat […]“ (https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/behoerde-fiu-kapitulation-vor-den-geldwaeschern-17544488.html).

Im Wesentlichen stellt die Analyse fest, dass sich neben der sehr geringen Aufklärungsquote die registrierten Verdachtsmeldungen im Bereich Geldwäsche seit 2017 verdoppelt haben, dass im Jahr 2020 nur 17,2 Prozent der Meldungen an die entsprechenden Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet wurden, dass die aufgeklärten Delikte insgesamt seit 2017 um 10,7 Prozent zurückgegangen sind. Außerdem zeigt die Untersuchung eindeutige Unterschiede in den Bundesländern auf. „Die Analyse spricht hier von lokalen Ermittlungserfolgen: Vor allem in Thüringen und Schleswig-Holstein konnten deutlich mehr Geldwäsche-Delikte als noch 2017 aufgeklärt werden, auch Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt melden dies. In Berlin und Brandenburg haben sich die in der PKS erfassten Fälle von 2017 bis 2020 hingegen mehr als halbiert.“ (ebd.).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Kann die Bundesregierung die in der Vorbemerkung der Fragesteller benannten Ergebnisse der in der Vorbemerkung der Fragesteller erwähnten Analyse bestätigen? Wenn ja, worauf führt die Bundesregierung eine solche Verschlechterung zurück, und wenn nein, welche Daten hat die Bundesregierung stattdessen?

2

Wird die Bundesregierung den risikobasierten Ansatz der FIU (vgl. https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/bundesfinanzminister-scholz-verteidigt-anti-geldwaesche-einheit-fiu) auf den Prüfstand stellen und eventuell durch andere Ansätze ergänzen oder ablösen? Wenn ja, wie sehen diese konkret aus?

3

Liegen der Bundesregierung Informationen oder eigene Erkenntnisse vor, warum die Unterschiede zwischen den Ermittlungserfolgen in den Bundesländern so hoch sind (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, um in den Bundesländern ein gleiches und hohes Niveau von Aufklärungen im Bereich der Geldwäsche-Delikte zu erzielen, und wenn ja, welche sind dies, und hat sie diesbezüglich bereits etwas unternommen (bitte ggf. ausführen)?

4

Welchen weiteren Bedarf für mehr Personal sieht die Bundesregierung im Bereich der FIU? Wird die Bundesregierung zukünftig die Kompetenzen für die FIU erhöhen, und wenn ja, bitte ausführen?

5

Wie bewertet die Bundesregierung aus heutiger Sicht die Verlagerung der FIU vom Bundeskriminalamt zum Zoll (siehe beispielsweise https://www.pequris.de/deutschland-versagt-im-kampf-gegen-geldwaescher/; bitte Vor- und Nachteile aus heutiger Sicht angeben)? Gibt es seitens der Bundesregierung die Überlegung, die FIU wieder zum Bundeskriminalamt zurückzuverlagern, und wenn nein, gab es in dieser Richtung Überlegungen, bzw. wenn es diese gab, wieso wurden diese verworfen bzw. nicht weiterverfolgt?

Berlin, den 25. Januar 2022

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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