Sponsoringbericht der Bundesregierung
des Abgeordneten Stephan Brandner und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Der Achte Bericht des Bundesministeriums des Innern und für Heimat über die Sponsoringleistungen an die Bundesverwaltung (Berichtszeitraum: 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2018), Stand 2. Juli 2019 weist Sponsoringleistungen von rund 98,4 Mio. Euro auf (vgl. https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/publikationen/achter-bericht-des-bmi-ueber-die-sponsoringleistungen-an-die-bundesverwaltung-1644478).
Ein großer Teil (rund 67,2 Mio. Euro) entfiel dabei auf Leistungen für Kampagnen zur Gesundheitsprävention der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit (ebd.). „Im Vergleich zum Vorberichtszeitraum (2015/2016: rund 92,1 Mio. Euro) haben sich die Sponsoringleistungen (einschließlich Spenden) um rund 6,84 Prozent erhöht“ (ebd.). Diese Erhöhung sei im Wesentlichen auf deutlich höhere Sponsoringleistungen für die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien zurückzuführen (ebd.).
Die Bundesregierung veröffentlicht zweijährlich einen Sponsoringbericht (s. o.). Für das Jahr 2021 ist ein solcher Sponsoringbericht jedoch nicht zu finden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
Wann ist mit der Vorlage des Neunten Berichts über die Sponsoringleistungen an die Bundesverwaltung zu rechnen?
Inwieweit ist es nach Ansicht der Bundesregierung ein Gebot der Transparenz, regelmäßig die Sponsoringleistungen an die Bundesverwaltung offenzulegen?
Welche Gründe gibt es dafür, dass der Sponsoringbericht nach Ablauf von zwei Jahren im Jahr 2021 nicht veröffentlicht wurde?
Auf welche Summe belaufen sich die Sponsoringleistungen an die Bundesverwaltung jeweils im Jahr 2019 und 2020 (bitte nach Ressort, Mittelgeber und Verwendungszweck aufschlüsseln)?