Zuordnung von Straftaten aus dem Spektrum der „Corona-Proteste“
der Abgeordneten Martina Renner, Nicole Gohlke, Clara Bünger, Anke Domscheit-Berg, Dr. André Hahn, Ina Latendorf, Cornelia Möhring, Petra Pau, Sören Pellmann, Dr. Petra Sitte und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Wie aus Meldungen unter anderem der „Deutschen Presseagentur“ (dpa) vom 18. Januar 2022 hervorgeht, lag nach vorläufigen Zahlen des Bundeskriminalamts die Zahl der Straftaten aus dem Bereich „Politisch motivierte Kriminalität“ (PMK) für das Jahr 2020 mit 47 303 so hoch wie seit 20 Jahren nicht.
Während 19 000 Straftaten dem Phänomenbereich PMK-rechts und 9 000 dem Phänomenbereich PMK-links zugeordnet wurden, wurden 17 000 als „PMK-nicht zuzuordnen“ rubriziert.
Dies lässt sich vermutlich darauf zurückführen, dass Straftaten aus dem Bereich der Corona-Leugner, Gegner von Corona-Schutzmaßnahmen und Corona-Impfungen nicht dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet werden, obgleich sie nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller sehr wohl eindeutig diesem Spektrum zuzuordnen sind.
Hierunter gefasste Bedrohungen und Angriffe auf kommunale Amts- und Mandatsträger, Testzentren, Impfeinrichtungen, politische Unterstützerinnen und Unterstützer von Eindämmungsmaßnahmen und Impfkampagnen werden unter anderem dadurch legitimiert, sie als „Feinde des Volkes“ zu markieren, gegen die auch mit Gewalt oder Drohung mit Gewalt vorgegangen werden sollte.
Teilweise stehen solche Straftaten auch im Zusammenhang mit der Verbreitung von Verschwörungsmythen, laut denen im Dunkeln agierende Mächte „das Volk“ unterjochen und eine tiefgreifende Umgestaltung der Gesellschaft („great reset“) planen.
Der Verfassungsschutzverbund hat für das oben beschriebene Spektrum des Protests gegen die Corona-Maßnahmen von Bund und Ländern einen neuen Phänomenbereich der „verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates“ geschaffen, der nun auch verkürzt unter dem Begriff der „Staatsfeinde“ firmiert.
Die Fragestellerinnen und Fragesteller vermuten, dass ein Großteil der aus diesem Spektrum verübten Straftaten im Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) als „nicht zuzuordnen“ deklariert wird.
Dadurch wird ein Großteil der rechts motivierten politischen Straftaten nicht richtig benannt, womit die Gefahr von Rechts für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte unterschätzt wird.
Dies zeigt sich besonders bei Gewalttaten gegen Amts- und Mandatsträger: Von 120 dieser Gewalttaten wurden 98 zum Phänomenbereich „nicht zuzuordnen“ gezählt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Wie verteilt sich die Gesamtzahl der vorläufigen Meldungen bzw. Fälle aus dem Bereich PMK nicht zuzuordnen für das Jahr 2021 auf Gewaltdelikte (bitte soweit möglich differenzieren) und sonstige Straftaten, insbesondere Äußerungsdelikte, bezogen auf die Bundesländer?
Inwieweit unterfallen die Meldungen bzw. Fälle dem Kriterienkatalog „Hasskriminalität“, und unter welche Kategorien von Tatmotivation sind sie dort erfasst?
Wie viele Personen und Einrichtungen wurden durch die in Frage 1 gefassten Delikte geschädigt oder durch Gewaltdelikte verletzt bzw. beschädigt (bitte nach Bundesländern auflisten)?
Wie viele Tatverdächtige wurden unter den in Frage 1 erfassten Fällen erfasst, und gegen wie viele wurde ein Haftbefehl erlassen?
Bei wie vielen der identifizierten Tatverdächtigen der in Frage 1 erfassten Fälle waren diese den Behörden bereits durch andere Delikte im Bereich der PMK bekannt, und aus welchen Phänomenbereichen (bitte nach Bundesländern auflisten)?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung, inwiefern im Zusammenhang mit Taten, die sich gegen die Corona-Eindämmungsmaßnahmen richten, auch solche Straftäter aus dem Bereich PMK-nicht zuzuordnen erscheinen, die bereits als Straftäter PMK-nicht zuzuordnen bzw. sonstige als Angehörige der Szene der „Reichsbürger und Selbstverwalter“ in Erscheinung getreten sind?
Wie viele der in Frage 1 erfassten Fälle richteten sich gegen Amts- und Mandatsträger (bitte differenziert zu Gewaltdelikten und anderen Straftaten wie zu den Fragen 1 und 2 sowie nach Bundesländern auflisten)?
a) Wie viele Amts- und Mandatsträger wurden dabei verletzt oder haben Schaden an Eigentumswerten erlitten?
b) Welche Angaben kann die Bundesregierung dazu machen, wie viele der Delikte gegen Amts- und Mandatsträger von Angehörigen der Szene der „Reichsbürger und Selbstverwalter“ verübt wurden?
c) Welche Angaben kann die Bundesregierung dazu machen, wie viele der Delikte gegen Amts- und Mandatsträger im Kontext der Proteste gegen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie und der Impfung gegen das Coronavirus standen oder dadurch motiviert waren?
Wie verhält sich die Einstufung als „nicht zuzuordnen“ zu der im Verfassungsschutzverbund neu etablierten Rubrik der „verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates“, und aus welchen Gründen findet diese in der KPMD-PMK keine Anwendung (bitte begründen)?
Wird nach Kenntnis der Bundesregierung bei den für die Meldung an den KPMD-PMK zuständigen Polizeidienststellen geprüft, ob bei Straftaten im Zusammenhang mit den Protesten gegen die Corona-Maßnahmen neben der genannten Rubrik „verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ auch eine rechtsextreme Motivation entscheidend gewesen sein kann, und erfolgt eine Speicherung dann vorrangig unter „PMK-rechts“?
War die Zuordnung von Straftaten im Zusammenhang mit den Protesten und Aktionen gegen die Corona-Eindämmungsmaßnahmen nach Kenntnis der Bundesregierung bereits Gegenstand der zuständigen Fachgremien der Innenministerkonferenz für den KPMD-PMK, und welche waren die ggf. dort vertretenen Positionen?