Abschiebungen und Ausreisen im Jahr 2021
der Abgeordneten Clara Bünger, Nicole Gohlke, Anke Domscheit-Berg, Ates Gürpinar, Dr. André Hahn, Andrej Hunko, Ina Latendorf, Ralph Lenkert, Cornelia Möhring, Petra Pau, Sören Pellmann, Martina Renner, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Zahl der Abschiebungen ist 2020 im Vergleich zu den Vorjahren deutlich zurückgegangen. Während zwischen 2015 und 2019 jährlich zwischen 20 000 und 25 000 Menschen aus Deutschland in ihre Herkunftsstaaten oder andere EU-Staaten abgeschoben wurden, lag die Zahl der Abschiebungen 2020 bei 10 800 (vgl. die Antworten der Bundesregierung auf regelmäßige Anfragen der Fraktion DIE LINKE., zuletzt auf den Bundestagsdrucksachen 19/18201 und 19/27007). Grund war die Corona-Pandemie: Im Frühjahr 2020 hatten viele Staaten ihren Luftraum gesperrt, vielfach wurden Grenzen geschlossen, teilweise gab es auch schlicht keine Flüge.
Seit den Sommermonaten 2020 wird jedoch wieder mehr abgeschoben. Daran gab es viel Kritik, weil erkrankte Personen in vielen Zielstaaten von Abschiebungen aufgrund geringer Kapazitäten des Gesundheitssystems nicht angemessen behandelt werden können. Hinzukommen durch die Pandemie bedingte ökonomische Verwerfungen, die ein Überleben für Rückkehrerinnen und Rückkehrer an vielen Orten deutlich erschweren oder gar unmöglich machen (https://www.labournet.de/interventionen/asyl/asylrecht/ausweisung/abschiebung/kein-stopp-geplant-trotz-pandemie-will-deutschland-weiterhin-menschen-in-krisengebiete-abschieben/). Die wichtigsten Zielstaaten der Abschiebungen waren 2020 Georgien, Albanien, Serbien, Frankreich und Moldau; mit Ausnahme von Frankreich wurden diese Abschiebungen überwiegend mit Charterflügen vollzogen (vgl. Bundestagsdrucksache 19/27007).
Im ersten Halbjahr 2021 wurden 5 688 Menschen aus Deutschland abgeschoben; gegenüber 2020 ist die Zahl der Abschiebungen damit wieder angestiegen. Die wichtigsten Zielstaaten der Abschiebungen im ersten Halbjahr 2021 waren Georgien, Albanien, Serbien, Pakistan und Moldau. Im Vergleich zu den Vorjahren fällt auf, dass kein EU-Land unter den wichtigsten Zielstaaten der Abschiebungen war (vgl. Bundestagsdrucksache 19/32290).
Im Jahr 2020 sind 5 706 Personen mit einer finanziellen Förderung des Bund-Länder-Programms REAG/GARP in ihr Herkunftsland zurückgekehrt; 2019 lag die Zahl der sogenannten freiwilligen Ausreisen noch bei 13 105. Die wichtigsten Staatsangehörigkeiten der Rückkehrerinnen und Rückkehrer waren 2020 Irak, Georgien und die Republik Moldau (vgl. ebd. und Bundestagsdrucksache 19/18201).
Zusätzlich gibt es durch die Bundesländer geförderte Ausreisen, die bislang aber nicht verlässlich erfasst werden. Im Mai 2020 wurde hierzu im Ausländerzentralregister ein neuer „Speichersachverhalt“ eingeführt. Die Umsetzung ist jedoch noch nicht abgeschlossen, weil sie einen „umfangreichen Austausch“ zwischen Bund und Ländern sowie technische Anpassungen erfordere (Antwort zu Frage 21 auf Bundestagsdrucksache 19/27007). Als Näherungswert der „freiwilligen“ Ausreisen kann ferner die Zahl der Personen herangezogen werden, die die Bundespolizei bei der Ausreise mit einer Grenzübertrittsbescheinigung erfasst hat. Das betraf 2020 insgesamt 26 623 Personen. Die wichtigsten Herkunftsstaaten waren die Ukraine, China und die Türkei (ebd., Antwort zu Frage 23).
Nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller deutet vieles darauf hin, dass Bund und Länder Abschiebungen seit einigen Jahren mit zunehmender Härte durchsetzen. So wurde in den letzten Jahren wiederholt über Polizeigewalt, Fesselungen und Zwangsmedikationen im Zuge von Abschiebungen berichtet (vgl. Bundestagsdrucksachen 19/4960 und 19/7401). Darüber hinaus reißen Berichte über aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller unverhältnismäßige Gewaltanwendung und Familientrennungen bei Abschiebungen nicht ab. Kürzlich kritisierte etwa der niedersächsische Flüchtlingsrat die Abschiebung eines Vaters und seiner vier Kinder nach Georgien, während seine hochschwangere Frau vorerst in Celle zurückblieb. Mitten in der Nacht seien Polizisten und ein Mitarbeiter des Landkreises Celle in die Wohnung der Familie eingedrungen, um die Abschiebung durchzusetzen. Der Mann habe bereits mehrere Suizidversuche hinter sich und sei nicht in der Lage, die drei- bis zehnjährigen Kinder allein zu versorgen. Somit sei die Frau nun gezwungen, trotz ihrer Risikoschwangerschaft ebenfalls nach Georgien zurückzukehren (https://taz.de/Abschiebefall-im-Landkreis-Celle/!5827785/).
Anfang Dezember 2020 sollen Polizeibeamte in Magdeburg bei der Abschiebung einer Familie nach Armenien die Betroffenen mit einer gezogenen Waffe bedroht haben. Die akut suizidgefährdete Mutter wurde bei der Festnahme ohnmächtig; das hinderte die Behörden jedoch nicht daran, sie mit zwei ihrer vier in Deutschland geborenen Kinder abzuschieben, während der Vater und die zwei anderen Kinder vorerst in Deutschland zurückblieben (https://www.fluechtlingsrat-lsa.de/2020/12/pressemitteilung-kundgebung-gegen-abschiebung-nach-armenien-do-13-uhr-magdeburg/). Weitere Beispiele für eine „harte Abschiebepolitik“ hat Pro Asyl dokumentiert. Die Fälle zeigen nach Ansicht der Organisation, dass es die im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und FDP angekündigte „Rückführungsoffensive“ schon längst gibt (https://www.proasyl.de/news/die-rueckfuehrungsoffensive-gibt-es-schon-laengst-und-das-bedeutet-sie/).
Auf ein härteres Vorgehen bei Abschiebungen weist auch der zwischen 2015 und 2019 deutlich gestiegene Einsatz von sogenannten Hilfsmitteln der körperlichen Gewalt hin. Im Jahr 2019 wurden in 1 764 Fällen Hand- und Fußfesseln, Stahifesseln oder sogenannte Bodycuffs eingesetzt, um Abschiebungen gegen den Widerstand der Betroffenen durchzusetzen. 2018 lag diese Zahl bei 1 231, 2015 noch bei 135. Im Jahr 2020 ist die Häufigkeit des Einsatzes solcher Fesselungsmittel erstmals wieder zurückgegangen und lag bei 650 (Antwort der Bundesregierung zu Frage 18 auf Bundestagsdrucksache 19/18201, zu Frage 30 auf Bundestagsdrucksache 19/8021 sowie zu Frage 19 auf Bundestagsdrucksache 19/7401).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen29
Wie viele Abschiebungen gab es 2021?
a) Wie viele Abschiebungen gab es 2021, differenziert nach Zielländern?
b) Wie viele Abschiebungen gab es 2021, differenziert nach Staatsangehörigkeit der Betroffenen?
c) Wie viele Abschiebungen gab es 2021, differenziert nach Luft-, Land- und Seeweg?
Wie viele Frauen wurden 2021 abgeschoben (bitte nach den 15 wichtigsten Zielländern und den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten differenzieren)?
Wie viele Minderjährige wurden 2021 abgeschoben (bitte nach den 15 wichtigsten Zielländern und den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten differenzieren)?
Wie viele Abschiebungen auf dem Luftweg gab es 2021, differenziert nach Abflughäfen sowie nach den 15 wichtigsten Fluggesellschaften?
Wie viele Überstellungen im Rahmen der Dublin-Verordnung gab es 2021 (bitte nach Zielstaaten und Staatsangehörigkeiten differenzieren)?
Wie viele Zurückweisungen fanden 2021 statt (bitte nach Flughäfen, Land- und Seegrenzen differenzieren und nach den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten der Betroffenen aufschlüsseln)?
Wie viele Zurückschiebungen fanden 2021 statt (bitte nach Flughäfen, Land- und Seegrenzen differenzieren und nach den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten der Betroffenen aufschlüsseln)?
Wie viele begleitete und unbegleitete Minderjährige (bitte differenzieren) waren 2021 von Zurückschiebungen und Zurückweisungen betroffen, wie viele unbegleitete Minderjährige wurden an den Außengrenzen festgestellt (bitte nach Grenzen sowie nach den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten auflisten), und wie viele von ihnen wurden in die Obhut der Jugendämter gegeben?
Was waren die Gründe der Zurückweisungen 2021 (bitte nach Zurückweisungsgrund und den zehn wichtigsten Staatsangehörigkeiten differenzieren und wie in der Antwort zu Frage 7 auf Bundestagsdrucksache 19/117 darstellen)?
In welcher Zuständigkeit erfolgten die Abschiebungen, Zurückweisungen und Zurückschiebungen 2021 (bitte jeweils nach Bund und den einzelnen Bundesländern differenzieren)?
In wie vielen Fällen wurden 2021 Zwangsgelder gegen Beförderungsunternehmen nach § 63 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) verhängt, wie hoch war die Gesamtsumme, wie hoch die durchschnittliche Summe pro Beförderungsunternehmen (bitte auch nach Fluggesellschaft, Bus- und Bahnunternehmen, Taxis usw. differenzieren)?
Wie viele Personen wurden 2021 im Zuge von Sammelabschiebungen entweder direkt in ihr Herkunftsland oder über Flughäfen anderer EU-Mitgliedstaaten in ihr Herkunftsland abgeschoben, und wie viele Personen wurden 2021 im Zuge von Sammelüberstellungen in andere EU-Staaten überstellt (bitte zwischen Sammelabschiebungen in nationaler Zuständigkeit, Sammelabschiebungen der EU – national und Sammelabschiebungen der EU – gemeinsame Maßnahme mit anderen EU-Staaten differenzieren, die jeweiligen Gesamtjahreszahlen nennen und darüber hinaus die Abschiebungen einzeln mit Datum und Zielland auflisten)?
a) Bei welchem Staat (für Deutschland: Behörde) lag jeweils die Federführung für die Abschiebemaßnahme, und welche Bundesländer waren von deutscher Seite beteiligt?
b) Welche Fluggesellschaften wurden mit der Durchführung der Flüge beauftragt, von welchen deutschen Flughäfen starteten sie bzw. auf welchen machten sie eine Zwischenlandung?
c) Wie hoch waren die Kosten der Flüge jeweils, und wer hat die Kosten getragen (bitte auch die Gesamtkosten angeben)?
d) Wie viele Personen aus welchen Herkunftsstaaten wurden bei den Abschiebemaßnahmen aus Deutschland jeweils abgeschoben (bitte auch die Gesamtzahl der abgeschobenen Personen angeben)?
e) Wie viele Bundesbeamte wurden als Begleitpersonal auf diesen Flügen jeweils eingesetzt?
Wie viele Personen wurden 2021 mit sogenannten Mini-Chartern entweder direkt in ihr Herkunftsland oder über Flughäfen anderer EU-Mitgliedstaaten in ihr Herkunftsland abgeschoben, und wie viele Personen wurden 2021 mit sogenannten Mini-Chartern in andere EU-Staaten überstellt (bitte die Gesamtzahlen nennen und die Abschiebeflüge zusätzlich einzeln mit Datum, Abflughafen, Zielstaat, Fluggesellschaft, Zahl der Begleitbeamten, Zahl der abgeschobenen Personen und Flugkosten auflisten)?
Übernimmt Frontex die Kosten für Mini-Charter-Abschiebungen, und falls ja, in welchem Umfang geschah dies im Jahr 2021?
Was ist der Bundesregierung über Sammelabschiebungen der Länder ohne Beteiligung des Bundes im Jahr 2021 bekannt?
Wie viele der Abschiebungen erfolgten 2021
a) unbegleitet,
b) in Begleitung von Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei,
c) in Begleitung von Beamtinnen und Beamten der Länderpolizeien oder anderer Länderbehörden,
d) in Begleitung von Vollzugsbeamtinnen und Vollzugsbeamten anderer Mitgliedstaaten,
e) in Begleitung von Sicherheitskräften der Zielstaaten (bitte nach Zielstaaten aufschlüsseln),
f) in Begleitung von Sicherheitskräften der Luftverkehrsgesellschaften (bitte nach Fluggesellschaften aufschlüsseln),
g) in Begleitung von medizinischem Personal,
und wie viele Beamte der Bundespolizei und der Polizeien der Länder wurden 2021 insgesamt zur Begleitung von Abschiebungen eingesetzt (bitte differenzieren)?
Wie viele Abschiebungen und wie viele Dublin-Überstellungen scheiterten 2021 nach Übergabe an die Bundespolizei (bitte zwischen Abschiebungen und Dublin-Überstellungen sowie zwischen Linien- und Charterflügen differenzieren, auch in den Unterfragen, und so darstellen wie in der Tabelle der Antwort zu Frage 31 auf Bundestagsdrucksache 19/21100)?
a) Wie viele Abschiebungs- und Überstellungsversuche mussten aufgrund von Widerstandshandlungen der Betroffenen abgebrochen werden (bitte nach Flughafen und den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten der Betroffenen aufschlüsseln)?
b) Wie viele Abschiebungs- und Überstellungsversuche mussten wegen medizinischer Bedenken abgebrochen werden (bitte nach Flughafen und den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten der Betroffenen aufschlüsseln)?
c) Wie viele Abschiebungs- und Überstellungsversuche mussten wegen (versuchter) Selbstverletzungen oder (versuchter) Suizide abgebrochen werden (bitte nach Flughafen und Staatsangehörigkeiten der Betroffenen aufschlüsseln)?
d) Wie viele Abschiebungs- und Überstellungsversuche scheiterten an einer Übernahmeverweigerung durch die Bundespolizei (bitte nach Flughafen und Staatsangehörigkeiten der Betroffenen aufschlüsseln)?
e) Wie viele Abschiebungs- und Überstellungsversuche mussten abgebrochen werden, weil sich die Fluggesellschaft oder der Flugzeugführer weigerte, die Personen, die zur Abschiebung anstanden, zu transportieren (bitte nach Flughafen und der jeweiligen Fluggesellschaft aufschlüsseln)?
f) Wie viele Abschiebungen und Überstellungen mussten aufgrund von eingelegten Rechtsmitteln abgebrochen werden (bitte nach Flughafen und den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten der Betroffenen aufschlüsseln)?
g) Wie viele Abschiebungen und Überstellungen scheiterten an der Weigerung der Zielstaaten, die Abgeschobenen aufzunehmen (bitte nach Zielstaaten differenzieren)?
h) Wie viele Abschiebungen und Überstellungen scheiterten an den Flug betreffenden Gründen (technische oder wetterbedingte Ursachen, Streiks usw.)?
i) Wie viele Abschiebungen und Überstellungen scheiterten an fehlenden oder ungültigen Heimreisedokumenten (bitte nach Zielstaaten differenzieren)?
j) Wie viele Abschiebungen und Überstellungen scheiterten an fehlendem Begleitpersonal (bitte nach Zielstaaten differenzieren)?
k) Wie viele Abschiebungen und Überstellungen scheiterten wegen einer Flucht bzw. eines Fluchtversuchs (bitte nach Zielstaaten differenzieren)?
l) Wie viele Abschiebungen und Überstellungen scheiterten an einer Übernahmeverweigerung des staatlichen oder privaten Begleitpersonals (bitte nach Zielstaaten differenzieren)?
m) Wie viele Abschiebungen und Überstellungen scheiterten an sonstigen Gründen?
Wie viele Abschiebungen und wie viele Überstellungen (bitte differenzieren) scheiterten 2021 vor Übergabe an die Bundespolizei (bitte zwischen Stornierung im Vorfeld und nicht erfolgter Zuführung am Flugtag differenzieren)?
Welche Kosten sind dem Bund 2021 durch die Sicherheitsbegleitung bei Abschiebungen entstanden (bitte nach Möglichkeit zwischen Beförderungs-, Reise- und Personalkosten differenzieren)?
a) Welche Kosten sind dem Bund 2021 darüber hinaus durch Abschiebungen entstanden (etwa Kosten für Fluggerät oder Beförderungskosten für die abgeschobenen Personen, bitte möglichst differenziert darstellen)?
b) Welche weiteren Kosten für Abschiebungen 2021 wurden von der Bundespolizei oder einer anderen Bundesbehörde statistisch erfasst, aber nicht durch den Bund bezahlt, sondern beispielsweise durch Frontex?
Wie viele Abschiebungen trotz laufenden Asyl- oder Gerichtsverfahrens gab es 2021 (bitte so darstellen wie zuletzt in der Antwort zu Frage 16 auf Bundestagsdrucksache 19/11001 und auch angeben, durch welche Behörde die Abschiebungen jeweils veranlasst wurden, welche Staatsangehörigkeit die Betroffenen hatten und in welches Land sie abgeschoben wurden)?
Was war jeweils der Grund für diese aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller rechtswidrigen Abschiebungen, und wurden die Betroffenen bereits nach Deutschland zurückgeholt?
Welche Angaben kann die Bundespolizei dazu machen, wie oft 2021 im Rahmen von Dublin-Überstellungen und Abschiebungen (bitte differenzieren) sogenannte Hilfsmittel der körperlichen Gewalt zum Einsatz kamen (bitte auch nach den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten der Betroffen und den 15 wichtigsten Zielstaaten der Abschiebungen aufschlüsseln)?
Wie viele Personen haben Deutschland 2021 mit einer finanziellen Förderung freiwillig verlassen (bitte nach den 15 wichtigsten Herkunftsstaaten, nach Bundesländern und nach Aufenthaltsstatus der Betreffenden vor der Ausreise differenzieren)?
Welche Angaben oder ungefähre Einschätzungen kann die Bundesregierung ergänzend dazu machen, wie viele Personen 2021 mit finanzieller Förderung der Bundesländer ausgereist sind (bitte die Gesamtzahlen nennen und nach den 15 wichtigsten Herkunftsstaaten und den Bundesländern differenzieren)?
a) Welche Zahlen und Programme welcher Bundesländer wurden bei diesen Angaben berücksichtigt und welche nicht, und wie aussagekräftig sind diese Angaben mittlerweile?
b) Wann ist damit zu rechnen, dass die im Mai 2020 infolge des Zweiten Datenaustauschverbesserungsgesetzes geschaffenen Speichersachverhalte im Ausländerzentralregister zur einheitlichen Erfassung der durch die Bundesländer geförderten Ausreisen genutzt werden können, sodass die Bundesregierung über eine valide Datengrundlage verfügt?
Wie viele Personen sind nach Angaben der Bundespolizei 2021 freiwillig mit einer Grenzübertrittsbescheinigung ausgereist (bitte nach den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten und zwischen Land-, Luft- und Seeweg differenzieren)?
Wie viele ausreisepflichtige Personen mit und ohne Duldung, wie viele ausreisepflichtige abgelehnte Asylsuchende (bitte differenzieren und jeweils nach Bundesländern auflisten) hielten sich nach Kenntnis der Bundesregierung zum 31. Dezember 2021 in Deutschland auf, und was waren die fünf Hauptherkunftsländer der Ausreisepflichtigen in den einzelnen Bundesländern (bitte in absoluten und relativen Zahlen für jedes Bundesland darstellen)?
Was ist der Bundesregierung über den Stand der Erarbeitung eines „General Policy Framework for returnees“ durch die Bundesrepublik Somalia bekannt, über das die somalischen Behörden nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller alle diplomatischen Vertretungen per Verbalnote am 14. Oktober 2021 informiert haben?
Was genau ist der Inhalt dieser Verbalnote, und welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Inhalte des geplanten „Policy Framework“?
Wann ist nach Kenntnis der Bundesregierung mit dessen Implementierung und Umsetzung zu rechnen?
Was ist der Bundesregierung über Pläne der EU bekannt, das „gemeinsame Migrationsmanagement“ mit dem Irak zu verstärken (https://www.deutschlandfunk.de/gemeinsame-migrationspolitik-soll-ausgebaut-werden-100.html), und von welchen diesbezüglichen Treffen, Verhandlungen oder Gesprächen zwischen Vertreterinnen und Vertretern der EU und der irakischen Regierung hat sie ggf. Kenntnis?
Welche Absprachen zur Verstärkung des „gemeinsamen Migrationsmanagements“ (ebd.) gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen der EU und der irakischen Regierung, und geht es dabei nach Kenntnis der Bundesregierung auch um Verhandlungen über ein Rückübernahmeabkommen?
Ist ein Bericht der „Zeit“ zutreffend, wonach Beamte des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat gemeinsam mit Verbindungsbeamten des Bundeskriminalamts Anfang 2021 in Istanbul die Lage in den kurdischen Gebieten im Nordosten Syriens sondierten und zu dem vorläufigen Ergebnis kamen, dass Abschiebungen von syrischen Staatsangehörigen dorthin möglich seien (https://www.zeit.de/2021/17/fluechtlinge-daenemark-abschiebung-syrien-deutschland/komplettansicht), welche weiteren Treffen, Verhandlungen oder Gespräche gab es diesbezüglich ggf. seither, wer war daran ggf. beteiligt, und was wurde dabei ggf. verabredet?
Hält die Bundesregierung an dem Ziel fest, in Einzelfällen Abschiebungen nach Syrien zu prüfen und durchzuführen, und falls ja, warum, und falls nein, wird sie sich gegenüber den Ländern für einen erneuten Abschiebestopp bezüglich Syrien einsetzen?
Wann ist mit der im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP vereinbarten Schaffung einer Bundeskompetenz für einen Abschiebestopp zu rechnen?
Welche Länder verlangen momentan als Einreisevoraussetzung, dass von der Abschiebung betroffene Personen im Vorfeld auf COVID-19 getestet werden, und welche Länder akzeptieren ggf. alternativ den Nachweis einer COVID-19-Impfung bzw. den Nachweis, dass die Betreffenden von einer COVID-19-Erkrankung genesen sind?
a) Werden dabei PCR- oder Antigentests durchgeführt, und welche Fristen müssen ggf. eingehalten werden?
b) Inwieweit wirken sich die massive Omikron-Welle in Westeuropa und die damit verbundenen Personalausfälle u. a. bei den Polizeien des Bundes und der Länder (dpa-Meldung vom 18. Januar 2022) auf Abschiebungen und insbesondere Dublin-Überstellungen in andere EU-Staaten aus?