Situation von Schutzsuchenden in Polen
der Abgeordneten Clara Bünger, Nicole Gohlke, Anke Domscheit-Berg, Dr. André Hahn, Ina Latendorf, Cornelia Möhring, Petra Pau, Sören Pellmann, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Seit Sommer 2021 haben Tausende Flüchtende versucht, über Belarus nach Polen in die EU einzureisen. Die polnische Regierung riegelte daraufhin die Grenze mit einem großen Polizei- und Militäraufgebot ab, ließ Zäune errichten und verhängte entlang des Grenzgebiets einen Ausnahmezustand. Zu dem entsprechenden Bereich haben weder Journalistinnen und Journalisten noch Hilfsorganisationen oder Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte Zugang. Lediglich Anwohnerinnen und Anwohner können dort Hilfe für die gestrandeten Menschen bereitstellen. Darüber hinaus fuhren ehrenamtliche Helferinnen und Helfer in den letzten Monaten immer wieder mit Essen, warmen Getränken, trockener Kleidung, Mobiltelefonen und Medikamenten an die Grenzen des Sperrgebiets, um ankommenden Flüchtenden zu helfen. Polnische Sicherheitskräfte reagierten darauf Berichten zufolge mit Einschüchterungen und Kriminalisierung. Die Organisation Ärzte ohne Grenzen gab am 6. Januar 2022 bekannt, dass sie sich aus dem Grenzgebiet zurückziehen werde, nachdem ihr der Zugang zur Sperrzone fortgesetzt verweigert wurde (https://www.msf.org/msf-leaves-polish-border-after-being-blocked-assisting-migrants-and-refugees).
Seit dem Sommer kam es an der polnisch-belarussischen Grenze nach Berichten von Menschenrechtsorganisationen zu Zehntausenden illegalen Pushbacks. Viele Menschen, die es letztlich geschafft haben, in die EU einzureisen, geben an, dass sie zuvor etliche Male unter Anwendung von massiver Gewalt durch Grenzbeamte nach Belarus zurückgewiesen wurden. Wie an anderen EU-Außengrenzen berichten Betroffene auch hier von Einschüchterungen, physischer Gewalt und davon, dass ihnen all ihr Hab und Gut weggenommen wurde. Das Netzwerk Grupa Granica veröffentlichte im Dezember 2021 einen Bericht, in dem Menschenrechtsverletzungen sowohl durch polnische als auch belarussische Sicherheitskräfte im Detail dokumentiert werden (https://www.grupagranica.pl/files/Grupa-Granica-Report-Humanitarian-crisis-at-the-Polish-Belarusian-border.pdf). Zwischenzeitlich harrten Tausende Schutzsuchende bei Minustemperaturen in den Wäldern aus, um von Sicherheitskräften unbemerkt die Grenze zu überwinden. Nach Angaben der Internationalen Organisation für Migration (IOM) sind bislang 21 Menschen, darunter auch Kinder, an der polnisch-belarussischen Grenze gestorben – an Hunger, Kälte und Unterversorgung.
Nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller waren in mindestens einem Fall auch Menschen mit einem Aufenthaltstitel in Deutschland von einer illegalen Zurückweisung nach Belarus betroffen. Nach eigener Auskunft wurden sie in Polen von Polizeibeamten aus einem Expresszug gezogen und an der Grenze zu Belarus im Wald ausgesetzt. Mehrmals hätten sie versucht, zurück nach Polen und von dort nach Deutschland zu gelangen, doch hätten polnische Grenzbeamte sie jedes Mal abgefangen und an der Einreise gehindert. Seit Wochen sind sie nun unfreiwillig in Belarus (https://zeitschrift-osteuropa.de/hefte/2021/8-9/das-recht-wird-an-die-inhumane-praxis-angepasst/).
Wie viele Schutzsuchende sich aktuell noch im polnisch-belarussischen Grenzgebiet befinden, ist unbekannt, weil das Gebiet nach wie vor abgeriegelt ist. Schätzungen zufolge halten sich noch etwa 4 000 Geflüchtete in Belarus auf. Weitere 3 000 bis 4 000 Menschen wurden von dort in den Irak zurückgebracht. Hierfür stellte die EU Belarus 3,5 Mio. Euro zur Verfügung, beteiligte sich also faktisch an aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller rechtswidrigen Abschiebungen in Kriegs- und Krisengebiete (ebd. sowie https://www.nds-fluerat.org/51805/aktuelles/schutzsuchende-verzweifeln-und-sterben-in-belarus/). Etwa 11 000 Menschen kamen über Belarus und Polen nach Deutschland, 2 000 sollen sich derzeit in Polen befinden.
In Polen ankommende Asylsuchende werden fast ausnahmslos inhaftiert. Medienberichten zufolge gibt es in dem Land neun geschlossene Lager, in welchen Menschen festgehalten werden, bis über ihren Asylantrag entschieden wurde. Ende November 2021 sei noch keines der ab August begonnenen Asylverfahren abgeschlossen gewesen. Die Gesamtschutzquote ist in Polen äußerst niedrig: 2020 wurden nur 161 von insgesamt 2 800 Asylanträgen positiv beschieden (https://www.tagesschau.de/ausland/europa/polen-fluechtlinge-internierung-101.html, https://taz.de/Grenze-zwischen-Polen-und-Belarus/!5816565/).
Im Lager Wędrzyn nahe der deutschen Grenze bei Frankfurt (Oder) haben Anfang Januar 2022 etwa 20 Menschen einen Hungerstreik begonnen. Sie sitzen dort zum Teil seit einem halben Jahr unter menschenunwürdigen Bedingungen fest, ohne Perspektive und Kontakte nach außen. Auch von Suizidversuchen wird berichtet. Insgesamt sollen in dem Lager 600 Menschen untergebracht sein, die meisten aus Afghanistan, Syrien und dem Irak. Es befindet sich inmitten eines aktiven Truppenübungsgeländes. Nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller sind dort regelmäßig Schüsse u. Ä. zu hören, was für Menschen, die aus Kriegsgebieten geflohen sind, eine enorme Belastung darstellt. 25 Personen müssen sich jeweils ein Zimmer teilen. Schon im November 2021 soll es im Lager Wędrzyn einen Aufstand gegeben haben, bei dem etwa 100 Menschen ihre Freiheit verlangten. Die Lagerleitung reagierte auf die Proteste laut Berichten mit dem Abschalten des warmen Wassers und des Internets (https://twitter.com/kapturak/status/1479433918369701888, https://taz.de/Polnisch-belarussische-Grenze/!5822377/, https://twitter.com/kapturak/status/1479434498873901061).
Obwohl die polnische Regierung mit den nach übereinstimmenden Berichten vieler NGOs systematisch vorkommenden Zurückweisungen und der faktisch pauschalen Inhaftierung von Asylsuchenden aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller klar gegen EU- und Völkerrecht verstößt, haben bislang weder die EU-Kommission noch die Bundesregierung deren Verhalten öffentlich kritisiert. Stattdessen problematisieren sie allein das aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller ebenso menschenverachtende Handeln des belarussischen Präsidenten. Der polnischen Regierung versichern sie hingegen ihre Solidarität angesichts der angeblichen „hybriden Kriegsführung“ durch Belarus (https://www.brot-fuer-die-welt.de/blog/2021-polen-belarus-wer-wirklich-solidaritaet-verdient/).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen21
Was ist der Bundesregierung über die Situation an der polnischbelarussischen Grenze und den Umgang polnischer Behörden mit Schutzsuchenden bekannt, und wie viele Schutzsuchende halten sich nach ihrer Kenntnis derzeit im polnisch-belarussischen Grenzgebiet auf?
Hat die Bundesregierung eine rechtliche Bewertung des Vorgehens Polens, insbesondere der nach übereinstimmenden Berichten vieler NGOs systematisch vorkommenden Zurückweisungen an der Grenze und der systematischen Inhaftierung Asylsuchender (siehe Vorbemerkung der Fragesteller), vorgenommen?
a) Falls nein, warum nicht, und plant sie, eine solche Bewertung vorzunehmen?
b) Falls ja, hält die Bundesregierung das Vorgehen Polens, insbesondere die nach übereinstimmenden Berichten vieler NGOs systematisch vorkommenden Zurückweisungen an der Grenze und die systematische Inhaftierung Asylsuchender (siehe Vorbemerkung der Fragesteller), für vereinbar mit EU-Recht, und falls ja, warum, und falls nein, was hat die Bundesregierung bilateral und/oder auf europäischer Ebene unternommen, um auf ein Ende dieser Praktiken zu drängen?
Falls die Bundesregierung das Vorgehen Polens (vgl. Frage 2) für nicht vereinbar mit EU-Recht hält, warum kritisiert sie das Vorgehen der polnischen Regierung diesbezüglich nicht öffentlich?
Werden momentan Asylsuchende im Rahmen des Dublin-Systems nach Polen überstellt, und was ist der Bundesregierung über die Unterbringung der überstellten Personen bekannt?
a) Ist nach Kenntnis und Einschätzung der Bundesregierung sichergestellt, dass diese in Polen ein faires Asylverfahren erhalten?
b) Werden nach Polen überstellte Asylsuchende nach Kenntnis der Bundesregierung inhaftiert, und auf welcher Rechtsgrundlage geschieht dies ggf. nach Kenntnis der Bundesregierung?
Wie viele Übernahmeersuchen im Rahmen des Dublin-Systems hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) seit August 2021 an Polen gestellt, und wie viele Zustimmungen und Überstellungen aus Deutschland nach Polen gab es in diesem Zeitraum (bitte nach Monaten und den wichtigsten Staatsangehörigkeiten der Betroffenen differenzieren)?
Wie viele Übernahmeersuchen im Rahmen des Dublin-Systems haben polnische Behörden seit August 2021 an Deutschland gestellt, und wie viele Zustimmungen und Überstellungen von Polen nach Deutschland gab es in diesem Zeitraum (bitte nach Monaten und den wichtigsten Staatsangehörigkeiten der Betroffenen differenzieren)?
Was ist der Bundesregierung über die Bedingungen der Unterbringung im Lager Wędrzyn bekannt? Können Betroffene das Lager nach Kenntnis der Bundesregierung verlassen, und falls ja, unter welchen Bedingungen, oder handelt es sich um eine geschlossene Einrichtung?
Werden in Wędrzyn und in anderen Lagern in Polen nach Kenntnis der Bundesregierung auch Minderjährige und andere vulnerable Gruppen festgehalten? Inwieweit haben die Geflüchteten in den Lagern nach Kenntnis der Bundesregierung Zugang zu Rechtsberatung und anwaltlicher Vertretung?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, nachdem die polnischen Behörden sie über Inhaftierungen von Menschen mit einem aufenthaltsrechtlichen Bezug zu Deutschland oder einem Aufenthaltstitel in Deutschland informiert haben (siehe Antwort des Bundesministeriums des Innern und für Heimat auf die Schriftliche Frage 23 der Abgeordneten Clara Bünger auf Bundestagsdrucksache 20/456)?
a) Wie viele Personen mit einem aufenthaltsrechtlichen Bezug zu Deutschland oder einem Aufenthaltstitel in Deutschland waren nach Kenntnis der Bundesregierung von solchen Inhaftierungen betroffen, und in welchen Lagern wurden sie festgehalten (bitte auch Angaben zur Staatsangehörigkeit der Betroffenen machen)?
b) Konnten die Betroffenen zwischenzeitlich nach Deutschland zurückkehren, und falls nein, wie viele Menschen mit aufenthaltsrechtlichem Bezug zu Deutschland oder Aufenthaltstitel in Deutschland befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung momentan noch in Haftlagern in Polen, und was unternimmt die Bundesregierung, um ihnen die Rückkehr nach Deutschland zu ermöglichen?
Verfügt die Bundesregierung mittlerweile über eigene Kenntnisse über Zurückweisungen oder Abschiebungen von Menschen mit einem Aufenthaltstitel in Deutschland oder aufenthaltsrechtlichen Bezügen zu Deutschland von Polen nach Belarus (siehe Vorbemerkung der Fragesteller sowie Antwort des Bundesinnenministeriums vom 20. Januar 2022 auf die Schriftliche Frage 23 der Abgeordneten Clara Bünger auf Bundestagdrucksache 20/456), bzw. hat sie versucht, bei den polnischen Behörden Informationen über eventuelle Zurückweisungen oder Abschiebungen von Menschen mit einem Aufenthaltstitel in Deutschland oder aufenthaltsrechtlichen Bezügen zu Deutschland von Polen nach Belarus einzuholen, um die Betreffenden ggf. bei der Rückkehr nach Deutschland unterstützen zu können? Falls nein, warum nicht?
Wie viele Frontex-Beamte werden nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell in Polen eingesetzt, und welche Aufgaben übernehmen sie dort? Wie viele deutsche Beamte sind derzeit im Rahmen von Frontex in Polen tätig, und in welchem Bereich werden sie eingesetzt?
Wie viele „freiwillige“ Ausreisen gab es nach Kenntnis der Bundesregierung aus Polen in den vergangenen sechs Monaten (bitte nach Monaten und Zielstaaten aufschlüsseln)? Was ist der Bundesregierung zur „Unterstützung“ dieser Ausreisen durch Frontex bekannt, und was beinhaltet diese Unterstützung nach ihrer Kenntnis konkret?
Welche aktuellen Angaben kann die Bundesregierung zu Kooperationen der Bundespolizei mit polnischen Grenzbeamten an der deutschpolnischen Grenze bzw. an anderen Orten in Polen machen (gemeinsame Übungen, gemeinsam genutzte Grenzposten etc.)? Haben Beamte der Bundespolizei das Lager in Wędrzyn besucht, und welche internen Berichte mit welchen Inhalten gibt es dazu ggf.?
Wie viele Geflüchtete, die in die EU einreisen möchten, halten sich nach Kenntnis der Bundesregierung momentan noch in Belarus auf, und was ist der Bundesregierung über die Bedingungen von deren Unterbringung bekannt?
Sind nach Kenntnis der Bundesregierung Informationen der Fragestellerinnen und Fragesteller zutreffend, wonach viele Familien, auch mit kleinen Kindern, in Belarus derzeit in Logistikzentren bzw. Lagerhallen untergebracht werden?
Was ist der Bundesregierung über die Bedingungen bekannt, unter denen von Belarus aus Abschiebungen in den Irak vollzogen wurden? Waren davon ausschließlich irakische Staatsangehörige betroffen oder auch Menschen aus anderen Herkunftsländern (bitte ggf. auflisten)? Inwieweit wurden diese Abschiebungen durch die IOM organisiert bzw. vorbereitet, und welche weiteren Funktionen übernimmt die IOM ggf. in Belarus (https://www.lrt.lt/en/news-in-english/19/1571654/migrants-camped-in-belarus-warehouse-see-no-way-back)?
Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen Monaten Abschiebungen oder „unterstützte Ausreisen“ aus Belarus in andere Länder als den Irak, und wenn ja, wohin, und wie viele Menschen waren davon ggf. betroffen?
Wurden die 3,5 Mio. Euro, die die EU-Kommission Belarus im November 2021 in Aussicht gestellt hat, um die „Rückreise von Migranten“ zu unterstützen, bereits ausgezahlt, und falls ja, an welche konkreten Stellen (https://www.sueddeutsche.de/politik/belarus-migration-eu-1.5471544)?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, dass sich Berichten zufolge im Grenzgebiet zwischen Polen und Belarus viele Geflüchtete aufhalten, die Angehörige in Deutschland haben (https://www.nds-fluerat.org/51805/aktuelles/schutzsuchende-verzweifeln-und-sterben-in-belarus/), und warum hat die Bundesregierung bislang nicht angeboten, Menschen von dort aufzunehmen, auch vor dem Hintergrund, dass sich in Deutschland Hunderte Städte bereit erklärt haben, als sichere Häfen mehr Geflüchtete aufzunehmen (https://seebruecke.org/sichere-haefen/haefen)? Plant die Bundesregierung, hier tätig zu werden, und falls ja, wann, und falls nein, warum nicht?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Polen mittlerweile in Dutzenden Fällen dazu verpflichtet hat, Schutzsuchende aus dem Sperrgebiet an der Grenze zu lassen und sie angemessen zu versorgen und unterzubringen (https://rsw.beck.de/cms/?toc=NVwZ.root&docid=444125), wobei diese Entscheidungen nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller meist innerhalb weniger Stunden ergehen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller, dass diese große Zahl an Entscheidungen des EGMR für systematische Missstände im polnischen Asylsystem bzw. im Umgang der polnischen Behörden mit Schutzsuchenden spricht, und falls ja, warum übt sie dann keine deutliche Kritik an diesen Missständen, und falls nein, warum nicht?