Zahlen zu Speicherungen und Abfragen polizeilicher EU-Datenbanken (2021)
der Abgeordneten Andrej Hunko, Ina Latendorf, Żaklin Nastić, Victor Perli, Martina Renner, Dr. Petra Sitte und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Am Schengener Informationssystem (SIS II) nehmen alle 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union teil, außerdem Island, Norwegen, Liechtenstein und die Schweiz. Die Datenbank wird von der EU-Agentur eu-LISA betrieben, liegt aber physisch in Strasbourg. Der Zugriff erfolgt über nationale Zentralstellen.
Die Fahndungen mithilfe dieser größten europäischen Polizeidatenbank nehmen weiter zu: Mit Stichtag zum 1. Januar 2021 waren 87,67 Millionen Personen und Sachen gespeichert (Antwort zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 19/25941). Zwar lag dieser Wert 2019 darüber, doch wurden Ausschreibungen nach dem EU-Austritt Großbritanniens aus dem System gelöscht. Im Jahr 2018 verzeichnete das SIS II 82 Millionen Einträge, 2017 etwa 76 Millionen, 2012 45 Millionen (Ratsdokument 7389/13).
Personenfahndungen bilden mit rund 933 000 den kleineren Teil aller Ausschreibungen. Ein Zehntel dieser Eintragungen stammt aus Deutschland. Über die Hälfte der Personenausschreibungen erfolgen nach Artikel 24 des SIS-II-Ratsbeschlusses, wonach der Aufenthalt oder die Einreise in die EU verwehrt wird. An zweiter Stelle der Ausschreibungen von Personen stehen verdeckte und gezielte Kontrollen nach Artikel 36 des SIS-II-Ratsbeschlusses, mit denen Personen und Sachen heimlich in der EU verfolgt werden können. Ihre Speicherung kann durch Polizei oder Geheimdienste erfolgen, die Zahl der Betroffenen steigt jedes Jahr deutlich. Die Schengenstaaten nutzen den Artikel 36 des SIS-II-Ratsbeschlusses in sehr unterschiedlichem Ausmaß, an der Spitze liegen Frankreich, Deutschland und Italien (Antwort zu Frage 16 auf Bundestagsdrucksache 19/25941).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen21
Wie viele Personen und wie viele Sachen sind nach Kenntnis der Bundesregierung mit Stichtag 31. Dezember 2021 im Schengener Informationssystem (SIS II) ausgeschrieben, und aus welchen Mitgliedstaaten stammen wie viele dieser Einträge?
Wie viele Ausschreibungen haben deutsche Behörden mit Stichtag 31. Dezember 2021 nach den Artikeln 24, 26 und 34 des SIS-II-Ratsbeschlusses in das SIS II eingegeben, und in welchem Verhältnis stehen diese Zahlen zu der Anzahl der nationalen Ausschreibungen in der deutschen INPOL-Datei (bitte wie in der Antwort zu Frage 15 auf Bundestagsdrucksache 19/25941 angeben)?
Welche Zahl zu Personenausschreibungen sowie zu Sachausschreibungen nach Artikel 36 des SIS-II-Ratsbeschlusses sind der Bundesregierung für 2021 (Stichtag: 31. Dezember) für die SIS-Teilnehmenden bekannt (bitte für Zwecke der verdeckten oder gezielten Kontrolle getrennt ausweisen; vgl. Vorbemerkung der Fragesteller auf Bundestagsdrucksache 19/26934)?
a) Wie viele Personen sowie Sachen waren nach Artikel 36 Absatz 2 des SIS-II-Ratsbeschlusses ausgeschrieben (bitte die Zahlen für deutsche Behörden getrennt ausweisen)?
b) Wie viele Personen sowie Sachen waren nach Artikel 36 Absatz 2 des SIS-II-Ratsbeschlusses zur unverzüglichen Meldung ausgeschrieben (bitte die Zahlen für deutsche Behörden getrennt ausweisen; vgl. Vorbemerkung der Fragesteller auf Bundestagsdrucksache 19/26934)?
c) Wie viele Personen sowie Sachen waren nach Artikel 36 Absatz 3 des SIS-II-Ratsbeschlusses ausgeschrieben (bitte die Zahlen für deutsche Behörden getrennt ausweisen)?
d) Wie viele Personen sowie Sachen waren nach Artikel 36 Absatz 3 des SIS-II-Ratsbeschlusses zur unverzüglichen Meldung ausgeschrieben (bitte die Zahlen für deutsche Behörden getrennt ausweisen)?
e) In welchem Verhältnis stehen die Zahlen zu der Anzahl der deutschen Artikel-36-Ausschreibungen im SIS II (verdeckte und gezielte Kontrollen) zu den entsprechenden nationalen Ausschreibungen in der deutschen INPOL-Datei?
In welchem Umfang bzw. in welcher Größenordnung nutzt die Bundesregierung das für Artikel-36-Fahndungen vorgesehene „koordinierte Verfahren zur Eingabe von Informationen zu Personen aus vertrauenswürdigen Nicht-EU-Staaten in das SIS II“, und aus welchen Drittstaaten stammen diese (vgl. Bundestagsdrucksache 19/20307)?
Welche technischen oder organisatorischen Änderungen waren oder sind in Deutschland erforderlich, um auch Ausschreibungen für „Ermittlungsanfragen“ oder zu unbekannten Tatverdächtigen und gesuchten Personen im SIS II einzustellen und dabei Gesichtsbilder und DNA-Profile zu Identifizierungszwecken zu nutzen, bzw. was hat die Analyse zur Implementierung der neuen Funktion im Rahmen der neuen SIS-Verordnungen hierzu ergeben (Antwort zu Frage 10 auf Bundestagsdrucksache 19/25941)?
a) Geht die Bundesregierung bzw. nach Kenntnis der Bundesregierung auch die EU-Kommission weiterhin davon aus, dass die gemäß Artikel 40 der Verordnung 2018/1862 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. November 2018 vorgesehene Möglichkeit von Ausschreibungen zu unbekannten gesuchten Personen fristgemäß eingeführt werden kann (Antwort zu Frage 24 auf Bundestagsdrucksache 19/25941)?
b) Wie viele Ausschreibungen zu unbekannten gesuchten Personen, die ausschließlich biometrische Daten enthalten, haben Bundesbehörden nach Artikel 40 der Verordnung (EU) 2018/1862 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. November 2018 im gesamten Jahr 2021 zwecks Identifizierung in das SIS II eingegeben?
Welche Schengenmitgliedstaaten machen nach Kenntnis der Bundesregierung aktiv von der Möglichkeit Gebrauch, mit dem SIS AFIS (Automatisiertes Fingerabdruck-Identifizierungs-System) Personen auf Basis ihrer Fingerabdrücke im SIS II zu identifizieren, bzw. welche Änderungen haben sich zu der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/25941 ergeben?
Wie viele Antragsdatensätze und Datensätze mit Fingerabdrücken sind nach Kenntnis der Bundesregierung mit Stichtag 31. Dezember 2021 im Visa-Informationssystem (VIS) gespeichert?
Wie viele Anträge auf Zugang zum VIS haben deutsche Strafverfolgungsbehörden 2021 gestellt?
Wie viele Fingerabdrucksätze sind nach Kenntnis der Bundesregierung mit Stichtag 31. Dezember 2021 im Eurodac-System gespeichert, und inwiefern ist es mittlerweile möglich, diese mit übergeordneten Personendatensätzen darzustellen (Antwort zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 19/25941)?
Wie viele Gesichtsbilder, Fingerabdruckblätter bzw. Handballen sind nach Kenntnis der Bundesregierung mit Stichtag 31. Dezember 2021 in den AFIS des SIS II, des Eurodac, des Visa-Informationssystems und bei Europol gespeichert?
a) Wie viele Treffer erfolgten nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2021 seitens deutscher Behörden nach Abfragen des AFIS des SIS II, des Eurodac, des VIS und bei Europol?
b) Wie viele falsche Treffer („false hits“) erfolgten nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2021 seitens deutscher Behörden nach Abfragen des AFIS des SIS II, des Eurodac, des VIS und bei Europol?
c) Welche Soft- und Hardware welcher Hersteller wird nach Kenntnis der Bundesregierung für das AFIS im SIS II, im Eurodac, im VIS, bei Europol bzw. der deutschen nationalen Kopie bzw. Schnittstelle der beschriebenen Systeme genutzt, bzw. welche Änderungen ergeben sich mit der Umsetzung des Projekts „Interoperabilität“ (Schriftliche Frage 43 des Abgeordneten Alexander Ulrich auf Bundestagsdrucksache 19/24921)?
Wie viele Spurendatensätze und Profile zu wie vielen Personen sind im deutschen Automatisierten Fingerabdruck-Identifizierungs-System und in der DNA-Analyse-Datei (DAD) gespeichert (bitte für Fingerabdrücke, Handballen, DNA-Daten ausweisen)?
In welchen deutschen, vom BKA oder von der Bundespolizei geführten Polizeidatenbanken werden nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit zu wie vielen Personen wie viele Gesichtsbilder gespeichert?
Wie viele Bilder kamen im Jahr 2021 hinzu, und wie viele wurden im gleichen Zeitraum gelöscht?
Aus welchen vorwiegenden Quellen speisen sich die Gesichtsbilder im verbundfähigen Lichtbildbestand von INPOL-Zentral, und über welche Statistiken verfügt das Bundesministerium des Innern und für Heimat hierzu (bitte möglichst angeben, in welcher Größenordnung die Dateien etwa aus erkennungsdienstlichen Behandlungen, Asylanträgen o. Ä. stammen)?
Wie viele Recherchen haben das BKA, die Bundespolizei und die Landeskriminalämter nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2021 mithilfe des Gesichtserkennungssystems (GES) des BKA vorgenommen, und wie viele davon erfolgten zu Trainingszwecken?
a) Wie viele Personenidentifizierungen haben das BKA, die Bundespolizei und die Landeskriminalämter im gesamten Jahr 2021 mithilfe des GES des BKA vornehmen können (vgl. Antwort zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 19/26934)?
b) Welche Überlegungen existieren im Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI), außer dem zentralen und verbundfähigen Lichtbildbestand von INPOL-Zentral sowie nicht verbundfähige polizeiliche Lichtbildbestände, auch Gesichtsbilder des Schengener Informationssystems mit dem GES zu verarbeiten?
c) Inwiefern nutzen auch Zollbehörden ein Gesichtserkennungssystem (vgl. Schriftliche Frage 38 des Abgeordneten Andrej Hunko auf Bundestagsdrucksache 19/29651 sowie Antwort zu Frage 12 auf Bundestagsdrucksache 19/25941), und für welche Anwendungen verwendet die Luftwaffe eine solche Software der Firma Cognitech aus Dresden (vgl. https://cognitech.com)?
Welche Abfragemöglichkeiten existieren nach den 2019 in der Antwort auf Bundestagsdrucksache 19/15218 angekündigten Erweiterungen (etwa für die berührungslose Fingerabdruckerfassung mittels Smartphone-Kamera) für die „Fahndungsapp“, die demnach auf mindestens 10 000 mobilen Endgeräten für Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei installiert werden sollte, um damit etwa Fahndungsabfragen in nationalen und internationalen Datenbanken vorzunehmen (bitte sämtliche Funktionen, darunter auch Messenger und Anwendungen zur Dokumentenprüfung und Vorgangsbearbeitung aufzählen), und mit welchem Ergebnis wurde auch das Einlesen von Kfz-Kennzeichen eingeführt bzw. erprobt?
Welche Software zur computergestützten Bildersuche bzw. zu Bildervergleichen haben polizeiliche oder geheimdienstliche Bundesbehörden im Jahr 2021 (auch testweise) beschafft, nach welchem Verfahren funktioniert diese, wo wird diese jeweils genutzt bzw. welche Nutzung ist anvisiert, welche konkreten Behörden bzw. deren Abteilungen sind bzw. wären darüber zugriffsberechtigt, in welchen Ermittlungen kommen bzw. kämen diese im Einzel- oder Regelfall zur Anwendung (bitte mitteilen, wenn sich Änderungen gegenüber dem Vorjahr ergeben haben, vgl. Antwort zu Frage 12 auf Bundestagsdrucksache 19/25941)?
a) An welchen Forschungs- oder Pilotprojekten zur computergestützten Bildersuche bzw. zu Bildervergleichen beteiligen sich welche Behörden des Bundesministeriums des Innern und für Heimat hinsichtlich der Entwicklung verbesserter Verfahren, und welche Soft- und Hardware welcher Hersteller wird dabei genutzt?
b) Welche Software nutzt das BKA derzeit für den forensischen Stimmenvergleich?
Welche Zahlen zu Personenausschreibungen sind der Bundesregierung für das Jahr 2021 (Stichtag: 31. Dezember) zu den verschiedenen Interpol-Datenbanken bekannt, und wie viele Lichtbilder enthält die Gesichtserkennungsdatenbank bei Interpol (bitte ausweisen, wie viele dieser Daten aus Deutschland stammen)?
Sofern die Bundesregierung ihre Zustimmung zur Speicherung deutscher Daten weiterhin nicht erteilt hat, welche Vorschläge hat sie gemacht, um die Nutzung deutscher Daten bei Interpol einzuschränken, sodass diese auch von Drittstaaten genutzt werden können (Antwort zu Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 19/26934)?
Wie will die Bundesregierung die im Durchführungsbeschluss des Rates zur Behebung der in der Evaluierung Deutschlands für 2021 festgestellten Mängel in Bezug auf die Anwendung des Schengenbesitzstands im Bereich der polizeilichen Zusammenarbeit beheben (Ratsdokument 13598/20) beheben, und wie hat die Europäische Kommission auf die übermittelten Vorschläge zu einzelnen Maßnahmen reagiert (Antwort zu Frage 22 auf Bundestagsdrucksache 19/25941)?
Welche Änderungen haben sich nach der Antwort zu Frage 23 auf Bundestagsdrucksache 19/25941 hinsichtlich der Kosten zur Umsetzung der neuen SIS-Verordnungen und der dafür beantragten EU-Mittel ergeben?
In wie vielen Fällen haben Bundes- und nach Kenntnis der Bundesregierung auch Landesbehörden im Jahr 2021 gemäß Artikel 48 Absatz 8 der EU-Verordnung (EU-VO) „polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit“ (2018/1862) Europol über Ausschreibungen im Zusammenhang mit terroristischen Straftaten informiert?
Wie viele „Gefährder“ und „Relevante Personen“ sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Europol-Informationssystem gespeichert, und inwiefern lassen sich diese nach Kriminalitätsphänomenen differenzieren (bitte für deutsche Behörden getrennt ausweisen)?
Welche wesentlichen Angaben hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat zu dem „Gefährder-Kompendium“ der EU-Kommission zugeliefert (Ratsdokument 13035/20), und welche indikativen Kriterien hält die Bundesregierung für geeignet, „Gefährder“ in EU-Informationssystemen und EU-Datenbanken einzuspeisen (bitte mitteilen, was das BMI hierzu auf entsprechende Fragebogen der EU-Kommission oder Umfragen in Ratsarbeitsgruppen hin beigetragen hat)?