Fortgesetzte Tätigkeit der verbotenen Reichsbürgervereinigung „Geeinte deutsche Völker und Stämme“
der Abgeordneten Martina Renner, Nicole Gohlke, Gökay Akbulut, Clara Bünger, Anke Domscheit-Berg, Dr. André Hahn, Jan Korte, Ina Latendorf, Cornelia Möhring, Petra Pau, Sören Pellmann, Dr. Petra Sitte und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Mit Verbotsverfügung vom 14. Februar 2020 wurden die Reichsbürgervereinigung „Geeinte deutsche Völker und Stämme“ (GdVuSt) und ihre Teilorganisationen durch den damaligen Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat Horst Seehofer auf Grundlage des Vereinsgesetzes verboten. Es handelte sich nach Ansicht der damaligen Bundesregierung um das erste Vereinsverbot im Bereich der „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“. Im Verfassungsschutzbericht des Bundes des Jahres 2020 heißt es „Der Verein war durch eine rassistische und antisemitische Ideologie geprägt. Schreiben, die er an Behörden und Ämter verschickte, waren in aggressiver Diktion verfasst und enthielten teils drastische Drohungen […] Gleichzeitig warben Anhänger der GdVuSt gezielt um Polizeibeamte“. Bei den im Rahmen des Verbots durchgeführten Durchsuchungsmaßnahmen, die in Wohnungen von 21 führenden Vereinsmitgliedern in zehn Bundesländern stattfanden, wurden unter anderem Schusswaffen und Baseballschläger sichergestellt. Im Mai 2021 fand das erfolgte Verbot, unter dem Oberpunkt „Bestandsaufnahme hinsichtlich bisheriger Maßnahmen in der 19. Legislaturperiode zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus“, Erwähnung im „Abschlussbericht des Kabinettausschusses zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus“ (https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2020/03/verbot-reichbuergervereinigung.html; Bundestagsdrucksache 19/30080; Verfassungsschutzbericht Bund 2020).
Mitglieder der Vereinigung setzten ihre Aktivitäten auch nach dem Verbot fort. Als Chefin der Gruppe und selbsternannte „Generalbevollmächtigte“ agierte Heike W. Zugleich galt sie als selbsternannte „Präsidentin“ der „Gemeinde Osnabrücker Landmark e. V.“. Sie warnte davor, dass „jeder, der sich für den Fortbestand der Bundesrepublik einsetze“ strafbar mache „und sich dafür zu gegebener Zeit zu verantworten“ habe. Die Szene der „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ hat während der andauernden Corona-Pandemie nicht unerheblichen Zulauf erhalten. Auch Heike W. behauptete in Bezugnahme auf die Pandemie unter anderem, dass schon in den 70er-Jahren ein Nobelpreis für den Nachweis verliehen worden sei, dass „Viren und Bakterien keine Krankheiten übertragen“ und bei der Impfung gegen Corona in Wahrheit Tier-DNA gespritzt werde, um die menschliche Intelligenz zu mindern (https://plus.tagesspiegel.de/gesellschaft/trotz-verbot-durch-horst-seehofer-wenn-reichsbuerger-einfach-weiter-machen-152726.html; https://www.belltower.news/geeinte-deutsche-voelker-und-staemme-seehofer-verbietet-antisemitische-reichsbuerger-gruppe-97205/).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Welche Bedeutung hatte nach Ansicht der Bundesregierung die im März 2020 verbotene Reichsbürgervereinigung „Geeinte deutsche Völker und Stämme“ für die Reichsbürgerszene in der Bundesrepublik Deutschland insgesamt?
Welche ideologischen Überschneidungen bzw. welche gemeinsamen ideologischen Grundlagen sieht die Bundesregierung zwischen der Vereinigung „Geeinte deutsche Völker und Stämme“, die im Verfassungsschutzbericht 2020 der Kategorie „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ (RuS) zugeordnet wird, und den im Verfassungsschutzbericht 2020 unter der Kategorie „Rechtsextremismus/rechtsextremistischer Terrorismus“ geführten organisatorischen Zusammenschlüssen, Vereinen und Parteien?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über eine fortgesetzte Tätigkeit und eventuelle Neuorganisation der im März 2020 verbotenen Reichsbürgervereinigung „Geeinte deutsche Völker und Stämme“ sowie deren Teilorganisationen?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Beteiligung mutmaßlich der Vereinigung zuzuordnenden Personen an Demonstrationen gegen die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie seit April 2020 (bitte nach Demonstrationen aufschlüsseln)?
Welche Verbindungen zwischen rechtsextremen organisatorischen Zusammenschlüssen, Vereinen und Parteien und der Reichsbürgervereinigung „Geeinte deutsche Völker und Stämme“ sind der Bundesregierung bekannt?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob Personen, die der Reichsbürgervereinigung „Geeinte deutsche Völker und Stämme“ zugeordnet werden, im legalen Besitz von Waffen waren?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über den Fortbestand oder über fortgesetzte Aktivitäten der als Teilorganisation der „Geeinten deutschen Völker und Stämme“ agierenden „Osnabrücker Landmark“ vor?
Wie viele Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Begehung von Straftaten gegen Mitglieder der Reichsbürgervereinigung „Geeinte deutsche Völker und Stämme“ wurden nach Erkenntnissen der Bundesregierung geführt (bitte nach Delikten aufschlüsseln)?
Wie viele Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts eines Vergehens nach § 85 des Strafgesetzbuchs (StGB) gegen Mitglieder der Reichsbürgervereinigung „Geeinte deutsche Völker und Stämme“ wurden nach Verbot der Vereinigung nach Erkenntnissen der Bundesregierung geführt?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Kontakte von Heike W. zum deutschen Rechtsextremist Nikolai Nerling vor?
Gibt es nach Erkenntnissen der Bundesregierung Angehörige deutscher Sicherheitsbehörden oder der Bundeswehr, die Mitglieder in der Reichsbürgervereinigung „Geeinte deutsche Völker und Stämme“ waren (bitte nach Behörden aufschlüsseln)?