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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Mögliche Einflussnahme auf private Unternehmen zur Bekämpfung von "Hassbotschaften" und zur Kontrolle von Kommunikation über den Messenger-Dienst Telegram

(insgesamt 10 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Datum

07.03.2022

Antwortdauer

13 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 20/79022.02.2022

Mögliche Einflussnahme auf private Unternehmen zur Bekämpfung von „Hassbotschaften“ und zur Kontrolle von Kommunikation über den Messengerdienst Telegram

der Abgeordneten Thomas Seitz, Stephan Brandner, Fabian Jacobi und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Einem Pressebericht zufolge ist seit wenigen Wochen die Kommentarfunktion des Messengerdienstes Telegram beeinträchtigt (https://reitschuster.de/post/zensieren-google-und-apple-jetzt-auch-fremd-bei-telegram-2/), Abruf am 20. Januar 2022). Demnach kann die Kommentarfunktion des Dienstes auf Geräten, die die Telegram-App über die App-Stores von Google oder Apple heruntergeladen haben, auf ausgewählten Kanälen nicht mehr uneingeschränkt benutzt werden, weil die Kommentare zu diesen Kanälen nicht mehr angezeigt werden (ebd.). Dies betrifft nicht nur einzelne Kommentare, sondern eine Vielzahl, möglicherweise sogar unterschiedslos alle Kommentare auf dem betreffenden Kanal (ebd.). Der Telegram-Kanal des Journalisten Boris Reitschuster hat mehr als 300 000 Abonnenten. Der Journalist berichtet, dass die Kommentare auf seinem Kanal von bestimmten Nutzern nicht mehr abgerufen werden können und die Nutzer stattdessen die Nachricht erhalten: „This message can’t be displayed on Telegram apps downloaded from the Google Play Store“ (ebd.). Die Kommentarfunktion desselben Kanals soll aber problemlos nutzbar sein, wenn statt einer deutschen IP-Adresse eine ausländische Adresse verwendet wird (ebd.).

Deutsche Politiker setzten sich seit Wochen für ein Vorgehen gegen den Messengerdienst Telegram ein und fordern z. T. sogar dessen „Abschaltung“ (https://www.heise.de/news/Innenministerin-Faeser-Telegram-App-soll-aus-App-Stores-entfernt-werden-6332582.html). Die Bundesministerin des Innern und für Heimat Nancy Faeser forderte zuletzt, die Telegram-App aus den App-Stores von Google und Apple zu entfernen (ebd.). Es ist bekannt, dass sich Vertreter der betreffenden Bundesregierungen seit mehr als sechs Jahren kontinuierlich in regelmäßigen Abständen mit Vertretern von Internetunternehmen, Social-Media-Anbietern und der sog. Zivilgesellschaft trafen, um ein möglichst wirkungsvolles Vorgehen gegen sog. Hassbotschaften im Internet zu vereinbaren (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/11789). In der 19. Wahlperiode gab es ein solches Gesprächsforum unter der Bezeichnung „Zukunftsdialog Soziale Netzwerke“ (Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 19/11789).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Wie viele Treffen des Gesprächskreises „Zukunftsdialog Soziale Netzwerke“ gab es (vgl. Bundestagsdrucksache 19/11789)? Wann, und wo fanden die Treffen mit welchem Teilnehmerkreis jeweils statt, und was wurde konkret besprochen und ggf. beschlossen?

2

Ist es geplant, die Tradition der Vorgängerregierungen fortzusetzen und mit Vertretern von Social-Media-Anbietern im Internet bzw. allgemein Vertretern von Internetunternehmen und ggf. weiteren Akteuren Gespräche über sog. Hassbotschaften im Internet zu führen (vgl. Bundestagsdrucksache 19/11789)?

a) Ist dafür ggf. ein institutioneller Rahmen geplant, insbesondere in Form regelmäßig stattfindender Gespräche?

b) Wenn ja, welche privaten Unternehmen und Vertreter der „Zivilgesellschaft“ (vgl. Bundestagsdrucksache 19/11789) und ggf. weitere Personen sind als Teilnehmer dieser Gespräche vorgesehen?

3

Ist, wenn Frage 2 bejaht wurde, beabsichtigt, die Öffentlichkeit über solche Gespräche zu informieren, und wenn ja, auf welche Weise, und über welche Kanäle? Wird die Öffentlichkeit auch über konkrete Gesprächsinhalte und Gesprächsergebnisse informiert?

4

Wann, und wo fanden diese Gespräche statt, welche Personen bzw. Unternehmen haben teilgenommen, und was wurde konkret besprochen, welche Beschlüsse wurden gefasst? Auf welchem Weg fand die Information der Öffentlichkeit statt?

5

Unterstützt die Bundesregierung finanziell oder auf andere Weise Initiativen, die sich die Bekämpfung von – im weitesten Sinne – „Hassbotschaften“ („Hate Speech“, vgl. Bundestagsdrucksache 19/11789) zur Aufgabe gemacht haben, etwa durch Maßnahmen wie Gegenrede?

a) Wenn ja, welche Organisationen bzw. Initiativen werden unterstützt?

b) Wenn ja, welche Art der Unterstützung wird seitens der Bundesregierung geleistet?

c) Wenn ja, welche Beträge werden gezahlt (bitte für jede Organisation bzw. Initiative separat aufführen)?

d) Wenn ja, unterstützt die Bundesregierung solche Organisationen bzw. Initiativen auf indirekte Weise, d. h. durch Unterstützungsleistungen (finanziell oder organisatorisch) an Dritte, die mit Kenntnis der Bundesregierung wiederum entsprechende Organisationen oder Initiativen unterstützen?

6

Wie beabsichtigt die Bundesministerin des Innern und für Heimat Nancy Faeser, ihre Forderung, die Telegram-App aus den App-Stores von Google und Apple zu entfernen, politisch umzusetzen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

7

Fanden konkrete Gespräche zwischen Vertretern der Bundesregierung und Internetunternehmen, insbesondere Google und Apple, statt mit dem Ziel, die Verwendung der Telegram-App einzuschränken (z. B. deren Kommentarfunktion, vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) oder die App aus den App-Stores von Google oder Apple zu entfernen? Wenn nein, ist ein solches Vorgehen seitens der Bundesregierung geplant?

8

Hat sich die Bundesministerin des Innern und für Heimat Nancy Faeser bezüglich der Forderung nach „Abschaltung“ des Messengerdienstes Telegram sowie bezüglich der Forderung, die Telegram-App aus den App-Stores von Google und Apple zu entfernen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), vor oder nach deren jeweiliger öffentlicher Verbreitung juristisch beraten lassen?

a) Wie haben diese juristischen Experten die Forderung bewertet?

b) Wurden externe Berater hinzugezogen, und falls ja, um welche Personen handelt es sich?

9

Wie beabsichtigt die Bundesministerin des Innern und für Heimat Nancy Faeser, ihre Forderung, die Telegram-App aus den App-Stores von Google und Apple zu entfernen, technisch umzusetzen bzw. umsetzen zu lassen?

10

Wird die Bundesregierung von externen Dienstleistern juristisch und oder konzeptionell bezüglich der Maßnahmen gegen Telegram („Abschaltung“ und „Entfernung aus dem App-Stores von Google und Apple“, vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) beraten? Wenn ja, um welche Personen handelt es sich, und welche Kosten sind mit den Beratungstätigkeiten verbunden?

Berlin, den 4. Februar 2022

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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