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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Die zivilen Opfer bei US-geführten Luftangriffen und die Rolle der Bundesregierung

(insgesamt 37 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

31.03.2022

Aktualisiert

27.10.2023

BT20/79722.02.2022

Die zivilen Opfer bei US-geführten Luftangriffen und die Rolle der Bundesregierung

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Clara Bünger, Andrej Hunko, Ina Latendorf, Christian Leye, Sören Pellmann, Victor Perli und der Fraktion DIE LINKE. Die zivilen Opfer bei US-geführten Luftangriffen und die Rolle der Bundesregierung Einem Bericht der „New York Times“ (NYT) zufolge haben die USA bei ihrem Drohnenkrieg im Nahen Osten verheerende Folgen für die Zivilbevölkerung in Kauf genommen (https://www.spiegel.de/ausland/usa-nahmen-offenbar-system atisch-zivile-opfer-bei-drohnenkrieg-in-kauf-a-fa06deec-917a-4f50-b321-5a13 452bceab). Vertrauliche Regierungsdokumente mit mehr als 1 300 Berichten über zivile Opfer zeigen demnach, dass bei 50 000 Luftangriffen in Syrien, Afghanistan und dem Irak weit mehr Zivilisten getötet wurden als vom US- Militär eingeräumt. Während die USA ihren Luftkrieg gegen den Islamischen Staat (IS) als präziseste und humanste Bombardements in ihrer Geschichte darstellten (https://ww w.nytimes.com/2021/11/13/us/us-airstrikes-civilian-deaths.html), sei dieser von mangelhafter Aufklärung, übereilten und ungenauen Raketenabschüssen und dem Tod tausender Zivilisten, darunter viele Kinder, geprägt gewesen. Die Transparenzversprechen aus der Zeit von Barack Obama, der als erster US- Präsident Drohnenangriffe bevorzugte, um das Leben von US-Soldaten zu schonen, seien durch Undurchsichtigkeit und ein System der Straffreiheit ersetzt worden. Die offiziellen Zahlen des US-Pentagons, laut denen seit 2014 bei Luftangriffen in Syrien und im Irak 1 417 Zivilisten und in Afghanistan 188 Zivilisten versehentlich getötet wurden, seien angesichts der „Civilian Casualty Files“ deutlich untertrieben (https://www.nytimes.com/interactive/2021/12/18/u s/airstrikes-pentagon-records-civilian-deaths.html). Bereits im Jahr 2010 hatten der Journalist Julian Assange und die Internetplattform WikiLeaks im Zuge der Veröffentlichung der „Afghan War Diary“ und der „Iraq war logs“, in Zusammenarbeit mit Medien wie der „New York Times“, dem „Guardian“ oder dem „Spiegel“, tausende Dokumente veröffentlicht, die Kriegsverbrechen der USA im Irak und in Afghanistan belegen sollen (https://www.sueddeutsche.de/politik/wikileaks-irak-papiere-us-soldaten-schau ten-bei-folter-systematisch-weg-1.1015276). Während keiner der Verantwortlichen der mutmaßlichen US-Kriegsverbrechen zur Rechenschaft gezogen wurde, wird Julian Assange in den USA wegen der Veröffentlichung von Geheimdokumenten nach dem Espionage Act von 1917 strafrechtlich verfolgt (https:// www.deutschlandfunk.de/zehn-jahre-iraq-war-logs-wie-wikileaks-zum-staatsfe ind-wurde-100.html). Ein aktuelles Beispiel von vielen ist der Luftangriff des US-Militärs am 18. März 2019 auf ein Lager in Baghus im Osten Syriens unweit der irakischen Grenze im Kampf gegen die Terrormiliz IS in Syrien, bei dem laut einer weite- Deutscher Bundestag Drucksache 20/797 20. Wahlperiode 22.02.2022 ren Enthüllung der „NYT“ Dutzende Zivilpersonen getötet wurden (dpa vom 14. November 2021). Obwohl es sich bei dem Angriff um einen der Vorfälle mit den meisten zivilen Opfern im Kampf gegen den IS handelte, wurde dieser vom US-Militär nie öffentlich eingeräumt und laut Angaben der „NYT“ eine gründliche Untersuchung des Vorfalls vom Militär verhindert. So wurde der Luftschlag auf das Lager in Baghus im offiziellen Jahresbericht der US- Streitkräfte zu zivilen Opfern bei Militäreinsätzen im Jahr 2019 nicht erwähnt. In diesem ist lediglich von 22 getöteten Zivilisten bei elf US-Einsätzen 2019 in Syrien die Rede (https://www.tagesschau.de/ausland/amerika/usa-luftangriff-sy rien-baghus-101.html). Im Nachgang zu den Enthüllungen der „NYT“ bestätigte die für die Region zuständige Kommandozentrale Centcom den Luftschlag erstmals öffentlich. Ungeachtet der Tatsache, dass das US-Militär zuvor mithilfe einer eigenen hochauflösenden Drohne an dem Ort des späteren Bombeneinschlags eine „große Ansammlung von Frauen und Kindern“ gesehen hatte und ein zuständiger Militärjurist in Katar den Luftangriff umgehend als mögliches Kriegsverbrechen gemeldet haben soll, sprach Centcom von einem militärisch gerechtfertigten Luftangriff (https://www.spiegel.de/ausland/new-york-times-us-militaer-vertus chte-luftangriff-mit-getoeteten-zivilisten-in-syrien-a-cb55609d-910e-4e2b-844 d-0766a2ead1ad). Bis zu 80 Menschen sind bei dem Angriff ums Leben gekommen. Laut Angaben des US-Militärs sollen 16 IS-Kämpfer und vier Zivilisten getötet worden sein. Die übrigen 60 Opfer seien laut Centcom nicht als Zivilisten eingestuft worden, weil beim IS auch manchmal Frauen und Kinder zur Waffe griffen (https://www.nytimes.com/2021/11/13/us/us-airstrikes-civilian-deaths.html). Nach dem Bombenangriff sollen von den Vereinigten Staaten geführte Koalitionstruppen den Explosionsort mit Bulldozern „platt gemacht“ haben, um Beweise zu verschleiern (AFP vom 15. November 2021). Der Luftangriff von Baghus ist nach Ansicht der Fragesteller beispielhaft für die systematische Verschleierung und das Herunterspielen der zahlreichen zivilen Opfer der US-geführten Interventionen im Nahen und Mittleren Osten. Während laut jüngstem Bericht des Pentagons die US-Streitkräfte in Afghanistan, Somalia und im Irak von 2017 bis 2020 nur 85 Zivilisten getötet haben sollen (https://airwars.org/news-and-investigations/pentagon-annual-report-declare s-85-civilian-deaths-in-recent-us-actions/), kommt die UN-Mission in Afghanistan, UNAMA, allein in Afghanistan für die Jahre 2016 bis 2020 auf über 2 000 zivile Opfer durch Luftangriffe des US-Militärs und ihrer verbündeten afghanischen Streitkräfte (https://reliefweb.int/report/afghanistan/40-all-civilia n-casualties-airstrikes-afghanistan-almost-1600-last-five-years). Auch hierbei wird nur ein Bruchteil der tatsächlichen Opfer berücksichtigt, weil eine präzise Erfassung und Einordnung der zivilen Toten unter Kriegsbedingungen nicht möglich ist. Insbesondere die meist viel zahlreicheren indirekten Opfer, die aufgrund des Zusammenbrechens der Versorgung mit Nahrung, Wasser und Strom, des blockierten Zugangs zu Gesundheitseinrichtungen oder des kriegsbedingten Ausbruchs von Seuchen sterben, bleiben unberücksichtigt (https://www.berline r-zeitung.de/open-source/wie-viele-menschen-starben-im-krieg-gegen-den-terr or-li.183169). Die „Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges“ (IPPNW) kommen in einer Schätzung zu dem Ergebnis, dass in den ersten zehn Jahren des US-geführten „Kriegs gegen den Terror“ im Irak etwa 1 Million, in Afghanistan 220 000 und in Pakistan 80 000 Menschen durch den Krieg direkt oder indirekt getötet wurden – insgesamt also etwa 1,3 Millionen Menschen (https://w ww.ippnw.de/commonFiles/pdfs/Frieden/BodyCount_internationale_Auflage_ deutsch_2015.pdf, S. 17). Das Forschungsprojekt „Costs of War“ der Brown University in Rhode Island hat für den Zeitraum von Oktober 2001 bis August 2021 für Afghanistan, Pakistan, Irak, Syrien und Jemen über 900 000 direkte Kriegstote, 375 000 davon zivile Opfer, errechnet (https://watson.brown.edu/co stsofwar/figures/2021/WarDeathToll). Schätzungen zufolge beträgt die Zahl der indirekten Opfer in der Regel viermal so viel (https://thehill.com/opinion/na tional-security/470128-reckoning-with-the-costs-of-war-its-time-to-take-respon sibility). Für den US-Drohnenkrieg spielen der US-Militärstützpunkt in Ramstein und die dortige Satellitenrelaisstation für die aufgrund der Erdkrümmung notwendige Umleitung von Signalen eine wesentliche Rolle (https://www.faz.net/aktuel l/politik/inland/usa-duerfen-drohnenangriffe-ueber-ramstein-steuern-1707098 5.html). Ohne Ramstein wären tödliche Drohnenangriffe z. B. in Afrika und dem Mittleren Osten nicht machbar (https://daserste.ndr.de/panorama/aktuell/B undesregierung-muss-nicht-gegen-US-Drohnenangriffe-vorgehen,drohnen36 2 .html). Nach Ansicht von Menschenrechtsorganisationen macht sich die Bundesregierung durch den Austausch von Informationen und durch die umfassenden Nutzungsrechte für die US-Militärstützpunkte an dem Tod unbeteiligter Zivilisten durch Drohnenangriffe der USA mitschuldig (https://www.ecchr.eu/f all/wichtiges-urteil-deutschland-muss-us-drohneinsaetze-via-ramstein-prue fen/). Seit November 2015 beteiligt sich die Bundeswehr außerdem an dem Luftkrieg über Syrien im Rahmen der US-geführten Militärintervention „Inherent Resolve“ (OIR) und lieferte seit Januar 2016 bis Ende März 2020 mehr als 114 000 Luftbilder aus Syrien und dem Irak an die Anti-IS-Koalition (https://www.spie gel.de/politik/deutschland/bundeswehr-tornados-nach-anti-is-einsatz-in- syrienund-irak-zurueck-in-deutschland-a-50534853-78a8-4386-ba15-146284b0e840). Diese wurden beispielsweise im Fall des US-Luftangriffs auf eine Schule in der Stadt Mansura im Norden Syriens am 21. März 2017 für das Bombardement herangezogen, bei dem mehr als 30 Zivilisten getötet wurden (https://www.spie gel.de/politik/ausland/bundeswehr-macht-aufklaerungsfotos-in-syrien-und-weis s-nicht-was-mit-ihnen-passiert-a-1148283.html). Wir fragen die Bundesregierung:  1. Hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) darüber, ob der US-amerikanische Drohnenkrieg „von mangelhafter Aufklärung, übereilten und ungenauen Raketenabschüssen und dem Tod tausender Zivilisten, darunter viele Kinder“, geprägt ist (https://www.nytime s.com/interactive/2021/12/18/us/airstrikes-pentagon-records-civilian-death s.html), und wenn ja, welche?  2. Hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) darüber, ob das „Transparenzversprechen aus der Zeit von Barack Obama durch Undurchsichtigkeit und Straffreiheit ersetzt wurden“ (https://www.n ytimes.com/interactive/2021/12/18/us/airstrikes-pentagon-records-civilian- deaths.html), und wenn ja, welche?  3. Hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) darüber, ob die Zahlen des US-Pentagons, laut denen seit 2014 bei Luftangriffen in Syrien und im Irak 1 417 Zivilisten und in Afghanistan 188 Zivilisten getötet wurden, deutlich untertrieben sind (https://www.nytimes.com/i nteractive/2021/12/18/us/airstrikes-pentagon-records-civilian-deaths.html), und wenn ja, welche?  4. Hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) darüber, ob der nach Berichten „systematisch in Kauf genommenen Tötung von Zivilisten“ (https://www.spiegel.de/ausland/usa-nahmen-offenbar-syst ematisch-zivile-opfer-bei-drohnenkrieg-in-kauf-a-fa06deec-917a-4f50-b32 1-5a13452bceab) durch Luftschläge der US-Armee unter anderem fehlerhafte Einschätzungen über deren Ziele zugrunde lagen (AFP vom 19. Dezember 2021), und wenn ja, welche?  5. Hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) darüber, ob der nach Berichten „systematisch in Kauf genommenen Tötung von Zivilisten“ (s. o. Frage 4) durch Luftschläge der US-Armee unter anderem auch „kulturelle Ignoranz“ zugrunde lag, vor dem Hintergrund, dass das US-Militär im Fastenmonat Ramadan urteilte, in einem Haus seien keine Zivilisten anwesend, obwohl dort tagsüber mehrere Familien schliefen, um sich vor der Hitze zu schützen (AFP vom 19. Dezember 2021), und wenn ja, welche?  6. Hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) darüber, ob der nach Berichten „systematisch in Kauf genommenen Tötung von Zivilisten“ (s. o. Frage 4) durch Luftschläge der US-Armee unter anderem schlechte Bildqualität oder zu kurze Beobachtungsdauer zugrunde lagen (AFP vom 19. Dezember 2021), und wenn ja, welche?  7. Hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) darüber, ob es sich bei den tausenden zivilen Opfern durch die US-Luftangriffe nicht nur um eine Serie individueller Fehler, sondern um das Ergebnis einer bestimmten Art der Kriegsführung handelt (https://www.nzz.ch/interna tional/der-amerikanische-luftkrieg-ist-schmutziger-als-gedacht-ld.166 2631), und wenn ja, welche?  8. Hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) darüber, ob ein Zusammenhang zwischen der Lockerung der Einsatzregeln des US-Militärs beim Kampf gegen den IS und der Anzahl ziviler Opfer besteht (https://www.zeit.de/politik/ausland/2017-03/luftangriffe-us-armee-ir ak-syrien-todesopfer-zivilisten), und wenn ja, welcher?  9. Hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) darüber, ob es sich bei der Tötung unbeteiligter Zivilisten durch US- Luftschläge (https://www.nytimes.com/interactive/2021/12/18/us/airstrike s-pentagon-records-civilian-deaths.html) um völkerrechtswidrige Vorgänge gehandelt hat, und wenn ja, welche? 10. Hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) darüber, ob die Aufklärung über zivile Opfer der US-Luftangriffe systematisch von Vertuschung und Straflosigkeit gekennzeichnet ist, vor dem Hintergrund, dass zwischen September 2014 und Januar 2018 seitens des US- Militärs 2 866 Berichte zu Luftangriffen im Irak und in Syrien erstellt wurden, von denen vor Bekanntwerden der Civilian Casualty Files „kaum mehr als ein Dutzend“ veröffentlicht wurden (https://www.nytimes.com/in teractive/2021/12/18/us/airstrikes-pentagon-records-civilian-deaths.html), und wenn ja, welche? 11. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) darüber, dass die US-Drohnenangriffe über Ramstein ihre verfassungsrechtlichen Schutzpflichten betreffen, vor dem Hintergrund, dass sie dies bislang mit der Begründung abgelehnt hatte, die USA hätten wiederholt die Völkerrechtskonformität ihrer Einsätze versichert (https://verfassu ngsblog.de/ramstein-deutschlands-mitverantwortung-fuer-voelkerrechtswi drige-drohnenangriffe/)? 12. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der nach Berichten „systematisch in Kauf genommenen Tötung von Zivilisten“ (s. o. Frage 4) bei US-Drohnenangriffen hinsichtlich der Nutzung der Militärbasis in Ramstein durch die USA, vor dem Hintergrund, dass sie bislang von der Völkerrechtskonformität der Drohneneinsätze ausgegangen war (https://ve rfassungsblog.de/ramstein-deutschlands-mitverantwortung-fuer-voelkerrec htswidrige-drohnenangriffe/)? 13. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der nach Berichten „systematisch in Kauf genommenen Tötung von Zivilisten“ (s. o. Frage 4) bei US-Drohnenangriffen für die geplante Bewaffnung von Drohnen bzw. die Anschaffung von bewaffneten bzw. bewaffnungsfähigen Drohen für die Bundeswehr (https://www.sueddeutsche.de/politik/spd-parteitag-drohn en-ampel-klingbeil-verteidigung-bundeswehr-1.5486249)? 14. Hat die Bundesregierung über Medienberichte hinausgehende Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) über a) den Ablauf der Luftangriffe des US-Militärs am 18. März 2019 auf ein Lager in Baghus im Osten Syriens, b) die Anzahl der zivilen Opfer und c) die ausgebliebene Aufklärung des US-Militärs (dpa vom 14. November 2021)? Wenn ja, welche (bitte entsprechend den einzelnen Unterpunkten beantworten)? 15. Hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) darüber, ob von den deutschen Tornados im Rahmen der Einsatzflüge generierte Aufklärungsdaten von der Region um Baghus vor, während und nach den Luftangriffen des US-Militärs am 18. März 2019 auf ein Lager in Baghus im Osten Syriens gesammelt wurden, und wenn ja, wann (bitte unter Angabe des Datums auflisten)? 16. Wurden von den deutschen Aufklärungstornados im Rahmen der Einsatzflüge generierte und freigegebene Aufklärungsprodukte von der Region um Baghus unmittelbar vor, während und nach den Luftangriffen des US- Militärs am 18. März 2019 an die USA weitergegeben, und wenn ja, wann (bitte unter Angabe des Datums auflisten)? 17. Hatten die USA unmittelbar vor, während und nach den Luftangriffen des US-Militärs am 18. März 2019 direkten Zugang zu den Rohdaten der Aufklärung durch die deutschen Tornados? 18. Kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis (auch nachrichtendienstlichen) ausschließen, dass die Luftangriffe des US-Militärs am 18. März 2019 a) auch und/oder b) gänzlich auf der Grundlage von Aufklärungsdaten deutscher Tornado-Flugzeuge basierten? 19. Hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) darüber, ob es sich bei dem US-Luftangriff in Baghus am 18. März 2019 um einen militärisch gerechtfertigten Luftangriff gehandelt hat, und wenn ja, welche? 20. Hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) darüber, ob der US-Luftangriff in Baghus am 18. März 2019 eine Verletzung des humanitären Völkerrechts darstellt, und wenn ja, welche? 21. Nimmt die Bundesregierung die Enthüllungen über dutzende zivile Opfer in Baghus zum Anlass, sich gegenüber ihrem Koalitionspartner USA dafür einzusetzen, die nach Auffassung der Fragestellenden völkerrechtswidrige Kriegshandlungen in Syrien zu unterlassen (vgl. Plenarprotokoll 18/239, S. 24403), und wenn nein, warum nicht? 22. Hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) darüber, ob die Einschätzung des US-Militärs korrekt ist, dass bei dem Luftangriff in Baghus am 18. März 2019 vier Zivilisten getötet worden seien (https://www.nytimes.com/2021/11/13/us/us-airstrikes-civilian-death s.html), und wenn ja, welche? 23. Hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) darüber, ob die Nicht-Einstufung von 60 Toten als Zivilisten durch Centcom im Zuge des Luftangriffs am 18. März 2019 angemessen war, weil beim IS auch Frauen und Kinder zur Waffe greifen würden (https://www.nytime s.com/2021/11/13/us/us-airstrikes-civilian-deaths.html), und wenn ja, welche? 24. Hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) darüber, ob der Explosionsort in Baghus von den von den Vereinigten Staaten geführten Koalitionstruppen mit Bulldozern „platt gemacht“ wurde (AFP vom 15. November 2021), und wenn ja, welche, und wenn ja, mit welchem Ziel ist dies nach Kenntnis der Bundesregierung geschehen? 25. Hatte die Bundesregierung vor den Enthüllungen durch die „New York Times“ Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) über den Tod mehrerer dutzend ziviler Opfer infolge des US-Luftangriffs in Baghus am 18. März 2019, und wenn ja, welche? 26. Hatte die Bundesregierung gegenüber ihrem NATO-Partner USA Aufklärung über den Luftangriff in Baghus am 18. März 2019 und mögliche zivile Opfer eingefordert, vor dem Hintergrund, dass in den Tagen nach diesem Luftangriff Menschenrechtsorganisationen wie „Raqqa Is Being Slaughtered Silently“ und „Free Burma Rangers“ Bilder von den Leichen in Baghus veröffentlichten und von einem „schrecklichen Massaker“ sprachen (https://www.nytimes.com/2021/11/13/us/us-airstrikes-civilian-death s.html)? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? 27. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) darüber, dass im Zuge eines ersten sogenannten Battle Damage Assessment des US-Militärs nach den Luftschlägen in Baghus 70 Tote identifiziert wurden (https://www.nytimes.com/2021/11/13/us/us-airstrikes-civil ian-deaths.html), vor dem Hintergrund, dass laut Angaben der Bundesregierung das deutsche Personal in den entsprechenden Hauptquartieren auf die Schadensermittlung der Operation „Inherent Resolve“ der internationalen Anti-IS-Koalition zugreifen kann (Antwort zu Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 18/12344)? 28. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Enthüllungen über die zivilen Opfer bei dem Luftangriff der USA in Baghus für die Beteiligung der Bundeswehr an der US-geführten Militärintervention „Inherent Resolve“ (OIR)? 29. Inwieweit stellt die Bundesregierung sicher, dass Deutschland umfassenden Einblick in die Zielbestimmung bzw. Zielauswahl, Planungen zum Waffeneinsatz oder die Waffenwahl anderer Koalitionsmitglieder im Rahmen von OIR erhält (Antwort zu Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 18/12344), vor dem Hintergrund, dass sich „Deutschland etwa mittels einer Beobachterrolle in den targeting-Prozess einschalten [könnte], um sich etwa über die Verwendung der Aufnahmen beim targeting zu informieren und sich dabei von der Einhaltung der Vorsichtsmaßnahmen nach Artikel 57 ZP 1 GK zu überzeugen“ (Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages [WD] 2 - 3000 - 050/17, S. 13)? 30. In wie vielen Fällen ist es nach Kenntnis der Bundesregierung vorgekommen, dass Aufträge an die Luftwaffe oder dass die Verwendung des Materials im Zuge der OIR gegen das deutsche Mandat verstoßen haben und eine Weitergabe der Daten deshalb durch die sogenannten red card holder der Bundeswehr (https://www.bundeswehr.de/de/organisation/luftwaffe/ak tuelles/im-zweifel-die-rote-karte-275994) verweigert wurde (Antwort zu Frage 21 auf Bundestagsdrucksache 18/7947; bitte Datum, Einsatzort bzw. aufgeklärte Region, Vorfall, beteiligte Seiten, Einschätzung der Bundeswehr angeben)? 31. Gab es Fälle, in denen die „red card holders“ im Nachhinein die Weitergabe von Materialien widerrufen mussten bzw. kritisierten (Antwort zu Frage 22 auf Bundestagsdrucksache 18/7947; bitte Datum, Einsatzort bzw. aufgeklärte Region, Vorfall, beteiligte Seiten, Einschätzung der Bundeswehr angeben)? 32. Dokumentiert die Bundesregierung die Anzahl ziviler Opfer bei Luftangriffen im Rahmen von OIR, für deren Vorbereitung und Durchführung sie Aufklärungsbilder an Partner der Anti-IS-Koalition weitergegeben hat, und wenn nein, warum nicht? 33. Überprüft die Bundesregierung, ob sich die Partnerstaaten nach der Weitergabe der von den deutschen Flugzeugen erhobenen Daten an die zweckgebundene Verwendung der Aufklärungsergebnisse halten (Antwort zu Frage 26 auf Bundestagsdrucksache 18/7947), und wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht? 34. Sieht die Bundesregierung das „vertrauensvolle Miteinander mit den Partnernationen“ bei der Weitergabe von Aufklärungsergebnissen (Antwort zu Frage 26 auf Bundestagsdrucksache 18/7947) durch die mutmaßlichen Versuche zur Vertuschung der zivilen Toten in Baghus durch das US- Militär verletzt (https://www.nytimes.com/2021/11/13/us/us-airstrikes-civi lian-deaths.html)? 35. Plant die Bundesregierung, zusätzliche Maßnahmen zur Überprüfung der zweckgebundenen Verwendung der Aufklärungsergebnisse der von den deutschen Flugzeugen erhobenen Daten einzuführen, und wenn ja, welche? 36. Hat die Bundesregierung die Anzahl ziviler Opfer durch Kampfhandlungen der Bundeswehr im Zuge des Einsatzes in Afghanistan dokumentiert, vor dem Hintergrund, dass laut dem Forschungsprojekt „Costs of War“ der Brown University in Rhode Island während des Krieges insgesamt über 240 000 Menschen im Zuge von Kampfhandlungen in Afghanistan und Pakistan getötet wurden, darunter über 70 000 Zivilisten (https://watson.br own.edu/costsofwar/files/cow/imce/papers/2021/Costs%20of%20War_Dir e c t % 2 0 W a r % 2 0 D e a t h s _ 9 . 1 . 2 1 .pdf), und allein durch den von Bundeswehr-Oberst Georg Klein befohlenen Angriff am 4. September 2009 in Kundus laut Berichten bis zu 142 Menschen, darunter zahlreiche Zivilisten, starben (https://www.tagesspiegel.de/politik/urteil-zu-tanklaster angriff-keine-entschaedigung-fuer-luftangriff-in-kundus/26919074.html), und wenn nein, warum nicht? 37. Inwieweit umfasst die Evaluierung des Bundeswehreinsatzes in Afghanistan durch das Auswärtige Amt (AA) und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI; https://www.hsfk.de/fil eadmin/HSFK/hsfk_publikationen/PRIF_Spotlight_14_2021_barrierefre i.pdf) die Auswirkungen des Krieges in Afghanistan auf die humanitäre Lage der Bevölkerung, insbesondere die Zahl direkter und indirekter Opfer durch die Bundeswehr und ihre Partner, vor dem Hintergrund, dass der Bundeswehreinsatz offiziell auch für humanitäre Ziele, für Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie geführt wurde (Bundestagsdrucksache 19/26916, S. 7)? Berlin, den 1. Februar 2022 Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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