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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Mehrwertsteuer auf Kinderpflegeprodukte

(insgesamt 4 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

07.03.2022

Antwortdauer

13 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 20/80422.02.2022

Mehrwertsteuer auf Kinderpflegeprodukte

der Abgeordneten Jan Wenzel Schmidt, Albrecht Glaser, Kay Gottschalk, Jörn König, Klaus Stöber und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Im Jahr 2020 wurde die Mehrwertsteuer auf Damenhygieneartikel von 19 auf 7 Prozent gesenkt (vgl. https://www.tagesschau.de/inland/bundesrat-233.html). In der vorausgegangenen erfolgreichen Petition wurde argumentiert, dass Frauen ihre Periode nicht vermeiden könnten und Hygieneartikel entsprechend keine Luxusartikel seien, sondern als Dinge des täglichen Bedarfs gelten müssten (vgl. https://www.change.org/p/die-periode-ist-kein-luxus-senken-sie-die-tamponsteuer-starkwatzinger-bmfsfj). Für Dinge des täglichen Bedarfs gilt der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent (vgl. https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__12.html).

Laut Statistischem Bundesamt gaben Paare mit einem Kind im Jahr 2018 monatlich 763 Euro für dessen Versorgung aus (vgl. https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/Zahl-der-Woche/2021/PD21_26_p002.html). Diese Kosten können für viele Paare ein Hindernis darstellen, das sie von der Familiengründung beziehungsweise von eigenem Nachwuchs abhält.

Bisher gilt für Pflegeprodukte für Säuglinge und Kinder der volle Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent (§ 12 Absatz 1 des Umsatzsteuergesetzes – UstG). Für Katzenfutter zahlt man 7 Prozent, für Babynahrung allerdings den vollen Satz von 19 Prozent Mehrwertsteuer.

Analog zu Damenhygieneartikeln sind jedoch auch diese und ähnliche Produkte aus Sicht der Fragesteller keine Luxusgüter, sondern notwendige Dinge des täglichen Bedarfs für die Kinderversorgung. Entsprechend müsste auch hier der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent zur Anwendung kommen.

Der Familienpolitik sind nach Ansicht der Fragesteller im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP nur wenige Seiten gewidmet, auf denen sich kein Hinweis findet, ob und wie die Regierungskoalition sich für die finanzielle Entlastung von Eltern oder Familien und Paaren mit Kinderwunsch einsetzen möchte (vgl. https://www.bundesregierung.de/resource/blob/974430/1990812/a4ceb7591c8d9058b402f0a655f7305b/2021-12-10-koav2021-data.pdf?download=1). Eine Anpassung der Steuerbelastung könnte nach Auffassung der Fragesteller jedoch ein wichtiges Instrument zur Familienförderung sein.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen4

1

Beabsichtigt die Bundesregierung, Familien und Paare mit Kindern steuerlich stärker zu begünstigen, und wenn ja, auf welche Weise?

2

Beabsichtigt die Bundesregierung, sich dafür einzusetzen, Produkte zur Säuglings- und Kinderpflege (z. B. Windeln, Schnuller, Fläschchen) als Dinge des täglichen Bedarfs einzustufen und entsprechend steuerlich zu begünstigen?

3

Plant die Bundesregierung, sich dafür einzusetzen, den Mehrwertsteuersatz für Babynahrung auf 7 Prozent zu reduzieren?

4

Plant die Bundesregierung, sich für die finanzielle Entlastung von Paaren und Familien mit Kinderwunsch einzusetzen, um Familiengründungen zu erleichtern, und wenn ja, welche?

Berlin, den 16. Februar 2022

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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