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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Vermögensabgabe, Vermögensregister und Lastenausgleich

(insgesamt 25 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

14.03.2022

Antwortdauer

17 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 20/83425.02.2022

Vermögensabgabe, Vermögensregister und Lastenausgleich

der Abgeordneten René Springer, Peter Boehringer, Jürgen Pohl, Jan Wenzel Schmidt, Jörn König und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, lag die Staatsverschuldung der Bundesrepublik Deutschland zuletzt bei 2,28 Bill. Euro. Das entspricht einer Pro-Kopf-Verschuldung von 27 477 Euro. Gegenüber dem Jahresende 2020 stieg die öffentliche Verschuldung erneut um 5,1 Prozent bzw. 111,3 Mrd. Euro (https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2021/12/PD21_594_713.html).

In der Vergangenheit wurden immer wieder Versuche unternommen, der hohen Staatsverschuldung und dem Finanzierungsbedarf des Bundes mittels einer einmaligen Vermögensabgabe zu begegnen. So wurde Ende der 90er-Jahre, insbesondere 1998 und 1999, in der Politik die Erhebung einer zeitlich befristeten und zweckgebundenen Vermögensabgabe diskutiert. Teile der SPD, von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Gewerkschaften, zeitweilig auch die PDS, forderten die Einführung einer Vermögensabgabe, wobei die konkrete Ausgestaltung der Vermögensabgabe und der beabsichtigte Verwendungszweck divergierten. Unter anderem wurde vorgeschlagen, damit die Lasten der Einheit oder Bildungsvorhaben zu finanzieren (https://www.bundestag.de/resource/blob/412596/3731fe4b1e9b4ffd808a264e7436ede8/WD-4-176-08-pdf-data.pdf).

Im Zuge der Finanz- und Wirtschaftskrise wurde erneut die Möglichkeit der Einführung einer Vermögensabgabe untersucht. So erstellten die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages im März 2012 eine Ausarbeitung hinsichtlich der verfassungsrechtlichen Grenzen einer Vermögensabgabe (https://www.bundestag.de/resource/blob/408266/07cc941eef8186fbf74f75291dc790bf/WD-4-057-12-pdf-data.pdf). Im Juni 2012 wurde zudem eine Ausarbeitung zum Thema „Erhebung einer einmaligen, europaweiten Vermögensabgabe auf Grundlage europäischen Rechts“ angefertigt (https://www.bundestag.de/resource/blob/412632/eea9c1d203e523ad7f3f4a221715fa52/WD-11-105-12-pdf-data.pdf). Im September 2012 legte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen Gesetzentwurf zur Erhebung einer einmaligen Vermögensabgabe vor (Bundestagsdrucksache 17/10770). Die Fraktion DIE LINKE. stellte dem Gesetzentwurf von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen Antrag bei, der „das Schuldenproblem über eine weitreichende Vermögensabgabe zu lösen“ versuchte (Bundestagsdrucksache 17/10778).

Auch im Zuge der Corona-Pandemie wurde die Diskussion über eine einmalige Vermögensabgabe neu angestoßen. Anfang April 2020 äußerte die SPD-Vorsitzende Saskia Esken gegenüber der „Stuttgarter Zeitung“, dass sie eine einmalige Vermögensabgabe als Möglichkeit ansieht, „die Staatsfinanzen nach der Krise wieder in Ordnung zu bringen“. Zustimmung erhielt sie dabei von der Linkspartei und vom BÜNDNIS 80/DIE GRÜNEN (https://www.rnd.de/politik/spd-chefin-esken-fordert-vermogensabgabe-zur-corona-finanzierung-LR37QOLTOVQAC4ZXU7CDJJMWQAA.html). Kurze Zeit später wurde von den Wissenschaftlichen Diensten des Deutschen Bundestages ein Sachstandsbericht zur Verfassungsmäßigkeit einer Vermögensabgabe zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie angefertigt (https://www.bundestag.de/resource/blob/691376/2feb28d7057bf918bd18254ab06d95ad/WD-4-041-20-pdf-data.pdf). Der unabhängige Wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium der Finanzen fertigte zudem im Mai 2021 eine Stellungnahme unter dem Titel „Sollte wegen der Corona-Krise eine einmalige Vermögensabgabe erhoben werden?“ an, in der die ökonomischen, verfassungsrechtlichen und die verteilungspolitischen Argumente diskutiert werden (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Ministerium/Wissenschaftlicher-Beirat/Gutachten/Vermoegensabgabe-Corona.pdf?__blob=publicationFile&v=3).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen25

1

Plant die Bundesregierung eine einmalige Vermögensabgabe zur Reduzierung der Staatsverschuldung bzw. zur Finanzierung der Kosten, die durch die Corona-Pandemie entstanden sind?

2

Kann die Bundesregierung für die laufende Legislaturperiode die Einführung einer einmaligen Vermögensabgabe ausschließen?

3

Hat die Bundesregierung die verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer einmaligen Vermögensabgabe zur Reduzierung der Staatsverschuldung bzw. zur Finanzierung der Kosten geprüft und bewertet, die durch die Corona-Pandemie entstanden sind (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), und wenn ja, mit welchem Ergebnis?

4

Gibt es vonseiten der Bundesregierung Pläne oder Überlegungen, die allgemeine Vermögensteuer, die seit 1997 nicht mehr erhoben wird, wieder einzuführen, und wenn ja, aus welchen Gründen?

5

Gibt es vonseiten der Bundesregierung Pläne oder Überlegungen, die allgemeine Vermögensteuer, die seit 1997 nicht mehr erhoben wird, gänzlich abzuschaffen, und wenn nein, aus welchen Gründen?

6

Kann die Bundesregierung für die laufende Legislaturperiode die Wiedereinführung einer allgemeinen Vermögensteuer ausschließen?

7

Hat die Bundesregierung Kenntnis von der in Auftrag gegebenen Machbarkeitsstudie eines europäischen Vermögensregisters durch die Europäische Kommission (siehe https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:358265-2021:TEXT:EN:HTML)?

Wenn ja, wie positioniert sich die Bundesregierung hinsichtlich eines europäischen Vermögensregisters?

8

Wurden von der Bundesregierung oder deren nachgeordneten Stellen bereits Studien, Analysen oder Gutachten hinsichtlich eines deutschen oder europäischen Vermögensregisters in Auftrag gegeben oder durchgeführt (wenn ja, bitte benennen und einzeln ausweisen)?

9

Gibt es vonseiten der Bundesregierung Pläne oder Überlegungen, einen Lastenausgleich zur Reduzierung der Staatsverschuldung bzw. zur Finanzierung der Kosten, die durch die Corona-Pandemie entstanden sind, einzuführen, und wenn ja, aus welchen Gründen?

10

Wurden von der Bundesregierung oder deren nachgeordneten Stellen bereits Studien, Analysen oder Gutachten hinsichtlich eines möglichen Lastenausgleichs zur Reduzierung der Staatsverschuldung bzw. zur Finanzierung der Kosten, die durch die Corona-Pandemie entstanden sind, in Auftrag gegeben oder durchgeführt (wenn ja, bitte benennen und einzeln ausweisen)?

11

Welche Aufgaben besitzt das Bundesausgleichsamt neben der Durchführung des Lastenausgleichs nach dem Lastenausgleichsgesetz?

12

Wie hoch waren in den Jahren 2010 bis 2020 jeweils die geplanten (Soll) sowie die verausgabten (Ist) Haushaltsmittel beim Bundesausgleichsamt?

13

Welche Verwaltungs-, Personal- und Investitionsausgaben sind in den Jahren 2010 bis 2021 beim Bundesausgleichsamt jeweils angefallen (bitte insgesamt sowie getrennt ausweisen)?

14

Wie hoch waren in den Jahren 2010 bis 2021 jeweils die Gebühren aufgrund von Geschäftsbesorgungsverträgen des Präsidenten des Bundesausgleichsamts mit zentralen Kreditinstituten über Leistungen aus dem Lastenausgleich (bitte nach Banken bzw. Kreditinstituten getrennt ausweisen), und wie hoch waren jeweils die Kosten der Darlehensverwaltung der Hausbanken für die dort verwalteten Darlehen aus dem Lastenausgleich (bitte nach Hausbanken getrennt ausweisen)?

15

Welche Verwaltungseinnahmen (Gebühren, sonstige Einnahmen) konnte das Bundesausgleichsamt in den Jahren 2010 bis 2021 jeweils verzeichnen?

16

Über wie viele Planstellen verfügte das Bundesausgleichsamt in den Jahren 2010 bis 2021 jeweils (bitte insgesamt sowie nach Beamten und Arbeitnehmern getrennt ausweisen)? Wie viele Planstellen waren in den Jahren 2010 bis 2021 jeweils besetzt (bitte insgesamt sowie nach Beamten und Arbeitnehmern getrennt ausweisen)?

17

Welcher Besoldungsgruppe sind die derzeit besetzten Dienstposten bzw. Stellen im Bundesausgleichsamt jeweils zugeordnet (bitte nach einzelnen Besoldungsgruppe A3 bis A16, E3 bis E15 bzw. B1 bis B11 ausweisen)?

18

Wie hat sich die Zahl der Beschäftigten im Bundesausgleichsamt in den Jahren 2010 bis 2021 an den Standorten Bad Homburg sowie Berlin-Weißensee jeweils entwickelt?

19

Wann werden nach Ansicht der Bundesregierung die 39 Planstellen beim Bundesausgleichsamt voraussichtlich wegfallen (siehe https://www.bundeshaushalt.de/fileadmin/user_upload/BHH%202021%20gesamt.pdf, kw (künftig wegfallend)-Vermerk)?

Auf welche Planungen bzw. Annahmen stützt sich die Bundesregierung dabei?

20

Teilt die Bundesregierung weiterhin die Auffassung aus dem Jahr 2007, dass sich der Lastenausgleich in seiner Schlussphase befindet (siehe Bundestagsdrucksache 16/7079)?

Wann wird nach Ansicht der Bundesregierung der Lastenausgleich voraussichtlich beendet sein, und auf welche Planungen bzw. Annahmen stützt sich die Bundesregierung dabei?

21

Wie haben sich die laufenden Leistungen aufgrund des Lastenausgleichsgesetzes (LAG) zur Abgeltung von Reparations-, Restitutions-, Zerstörungs- und Rückerstattungsschäden (RepG) in den Jahren 2010 bis 2021 jeweils entwickelt (bitte die Jahreswerte und keine mit den Vorjahren kumulierten Werte angeben)?

a) Wie hoch waren der Betrag und der Anteil, die dabei auf Leistungen nach dem Lastenausgleich (Unterhaltshilfe, Entschädigungsrente, Härtefallleistungen) entfallen?

b) Wie hoch waren der Betrag und der Anteil, die dabei auf Leistungen nach dem Reparationsschädengesetz (Unterhaltshilfe, Entschädigungsrente) entfallen?

22

Wie hat sich in den Jahren 2010 bis 2021 die Zahl der Anspruchsberechtigten nach dem Lastenausgleichsgesetz jeweils entwickelt?

23

Wie hat sich in den Jahren 2010 bis 2021 die Zahl der Anspruchsberechtigten nach dem Reparationsschädengesetz jeweils entwickelt?

24

Wie hat sich in den Jahren 2010 bis 2021 die Zahl der Anspruchsberechtigten auf Kriegsschadenrente jeweils entwickelt?

25

Wie hat sich die Zahl der offenen Anträge beim Bundesausgleichsamt in den Jahren 1996 (Ende der Antragsfrist nach § 234 Absatz 4 des Lastenausgleichsgesetzes) bis heute jeweils entwickelt (bitte nach Jahren getrennt ausweisen)?

a) Wie viele Anträge konnten vom Bundesausgleichsamt in den Jahren 1996 bis 2021 pro Jahr jeweils abschließend bearbeitet werden?

b) Wann werden nach Ansicht der Bundesregierung die noch offenen Anträge voraussichtlich abschließend bearbeitet sein?

Berlin, den 22. Februar 2022

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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