Gewährleistung politischer Ausgewogenheit in der Arbeit der Bundeszentrale für politische Bildung
der Abgeordneten Matthias Moosdorf, Nicole Höchst, Dr. Götz Frömming, Dr. Marc Jongen, Dr. Michael Kaufmann, Martin Reichardt und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die Bundezentrale für politische Bildung (bpb), 1952 als Nachfolgeeinrichtung der 1918 bis 1933 bestehenden Reichszentrale für Heimatdienst als Bundeszentrale für Heimatdienst neu gegründet (vgl. https://www.bpb.de/geschichte/zeitgeschichte/geschichte-der-bpb/141567/reichszentrale-fuer-heimatdienst-1918-1933), arbeitet seither an Schnittstellen zwischen Staat, Politik, Wirtschaft, Schulen, Universitäten und Medien. Als nichtrechtsfähige Bundesanstalt im Geschäftsbereich des damaligen Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat sie gemäß § 2 des Erlass[es] über die Bundeszentrale für politische Bildung vom 14. Januar 2001 die Aufgabe, „durch Maßnahmen der politischen Bildung Verständnis für politische Sachverhalte zu fördern, das demokratische Bewusstsein zu festigen und die Bereitschaft zur politischen Mitarbeit zu stärken“ (vgl. https://www.bpb.de/die-bpb/51244/der-bpb-erlass).
Die Aufgabenbereiche der Bundeszentrale sind dabei äußerst vielfältig: Sie reichen von Seminaren über Produktion und Vertrieb von Publikationen bis hin zur Bereitstellung von Unterrichtsmaterialien für Schulen und andere Bildungseinrichtungen. Die Bundeszentrale finanziert zudem Veranstaltungen, fördert und unterstützt sogenannte zivilgesellschaftliche Organisationen.
§ 6 Absatz 1 des Erlasses über die Bundeszentrale für politische Bildung geht von einer „politisch ausgewogenen Haltung“ der Bundeszentrale aus. Er besagt zudem, dass diese, genauso wie die „politische Wirksamkeit der Arbeit“ von einem Kuratorium aus 22 Mitgliedern des Deutschen Bundestages kontrolliert wird
Zudem orientiere sich die Bundeszentrale, wie es in ihrer Eigendarstellung heißt, an den „anerkannten fachlichen Prinzipien politischer Bildung“. Eines davon ist der sogenannte Beutelsbacher Konsens (vgl. https://www.bpb.de/die-bpb/51310/beutelsbacher-konsens). Etabliert während der 70er-Jahre, in gleichfalls politisch bewegten Zeiten, besagt der „Beutelsbacher Konsens“, dass erstens ein „Überwältigungsverbot“ besteht, also Schüler nicht indoktriniert und daran gehindert werden dürfen, sich ein selbstständiges Urteil zu bilden (ebd.). Er besagt zweitens, dass ein „Kontroversitätsgebot“ besteht, also das, was in Wissenschaft und Politik als kontrovers gelte, ebenso kontrovers im Unterricht diskutiert werden müsse (ebd.). Und er besagt drittens, dass der Schüler in die Lage versetzt werden müsse, eine „politische Situation“ und seine „persönliche Interessenlage“ zu analysieren sowie „nach Mitteln und Wegen zu suchen, die vorgefundene Lage im Sinne seiner Interessen zu beeinflussen“ (ebd.).
Allerdings haben die Fragesteller erhebliche Zweifel daran, dass die „politisch ausgewogene Haltung“ und der „Beutelsbacher Konsens“ in der Arbeit der Bundeszentrale für politische Bildung in erforderlichem Maße zum Tragen kommen. So äußerte etwa der Referent der Bundeszentrale für politische Bildung, der Dipl.-Päd. Lothar G. Kopp, im Jahr 2017 bei seinem Ausscheiden aus der bpb nach 44-jähriger Dienstzeit im öffentlichen Dienst: „Manchmal habe ich den Eindruck, dass manche im Hause mit dem Beutelsbacher Konsens in Wahrheit nichts mehr anfangen können oder wollen. Mir begegneten immer wieder mal junge Kolleginnen oder Kollegen, die den gar nicht kennen, die aber genau wissen, dass politische Bildung wichtig ist, wo es lang geht und was richtig und falsch ist. Warum wird jemand eingestellt, dem essentielle Grundsätze der politischen Bildung unbekannt sind? Man lässt doch auch niemanden an das Steuer eines Autos, der die Verkehrsregeln nicht kennt“ (vgl. Lothar G. Kopp, Referent im FBB, verlässt nach 44 Jahren den Öffentlichen Dienst (ÖD) und wechselt in den Ruhestand, Interview mit Simone Hartwich, geführt am 30. Juni 2017 anschließend in einer internen E-Mail an die Mitarbeiter der Bundeszentrale verschickt; schriftliches Einverständnis der Namensnennung liegt den Fragestellern vor).
Die Meinung, der „Beutelsbacher Konsens“ werde in der Bundeszentrale verletzt, wird seit langem durch die Presseberichterstattung bestätigt (vgl. https://www.welt.de/kultur/article118537332/Rassistischer-Antirassismus-fuer-den-Unterricht.html). So warf im Jahr 2013 der Publizist Alan Posener dem von der Bundeszentrale geförderten Projekt „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ vor, Kindern und Jugendlichen bestimmte Meinungen aufzudrängen: Das zum Projekt gehörige Schulungsheft „Rassismus erkennen und bekämpfen“ thematisiere „nur die Vorurteile gegen Zuwanderer“, so Alan Posener (ebd.). Das Heft sei Ausdruck eines „antieuropäischen Rassismus“, bei dem „der Rassismus der Zugewanderten – vor allem der virulente Antisemitismus arabischer und türkischer Zuwanderer“ verschwiegen werde (ebd.).
Nach einem Bericht der „Neuen Zürcher Zeitung“ (NZZ) vom Februar 2021, sieht Prof. Dr. Peter Hoeres, Professor für Geschichte an der Universität Würzburg und Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats der Bundeszentrale, den „Beutelsbacher Konsens (…) heute in Gefahr“. Wie es in dem Bericht heißt, gebe es in der Bundeszentrale „Einseitigkeiten“ und „Schieflagen“ (vgl. https://www.nzz.ch/international/bundeszentrale-fuer-politische-bildung-in-ideologischer-schieflage-ld.1599958). Dem Bericht zufolge schlägt sich das unter anderem auch im Personal der Bundeszentrale nieder, was die kritischen Anmerkungen von Lothar G. Kopp zu bestätigen scheinen. In der Behörde, so Prof. Dr. Peter Hoeres, herrsche ein „spezieller Geist“, träfe man unter den Beschäftigten der Bundeszentrale kaum „konservative oder liberal-konservative Geister“ (ebd.).
Die „ideologische Schieflage“ mache sich auch in der Schriftenreihe der Bundeszentrale bemerkbar: Beispielsweise erziele dort die Suche unter dem Begriff „Rechtsextremismus“ 35 Treffer auf der Website, beim Begriff „Islamismus“ seien es hingegen nur 22, beim Begriff „Linksextremismus“ lediglich vier Treffer (ebd.). In den Augen der Fragesteller ist das ein Manko, weil die Zahl linksextremer Gewalttaten von 2001 bis 2019 mit 26 500 deutlich mehr betrug, als die Zahl rechter Angriffe (vgl. Schroeder, Klaus; Deutz-Schroeder, Monika: Der Kampf ist nicht zu Ende. Geschichte und Aktualität linker Gewalt. Herder, Freiburg, 2019.)
Angesichts dessen erscheint den Fragestellern das Desinteresse der Bundeszentrale an der Tatsache problematisch, dass politische Bewegungen „wie Extinction Rebellion (und am Rande: Fridays for Future) oder Black Lives Matter (…) in Teilen linksextreme Züge aufweisen“, wie es in der „NZZ“ heißt (vgl. „Die Bundeszentrale für politische Bildung soll die Deutschen ausgewogen und unideologisch informieren – schön wär’s“, in: Neue Züricher Zeitung vom 7. Februar 2021, https://www.nzz.ch/international/bundeszentrale-fuer-politische-bildung-in-ideologischer-schieflage-ld.1599958). Hingegen gebe es im Online-Dossier zum Linksextremismus nur einen „knappen Hinweis“, dass Linksextreme auch „im Umfeld der Umweltbewegung“ auftauchten (ebd.).
Umso mehr thematisiert in den Augen der Fragesteller die Bundeszentrale angeblich problematische Erscheinungen auf der Seite der politischen Rechten: So warnten zum Beispiel zwei Autoren in einer Publikation der Bundeszentrale vor der „Sprache der Rechtspopulisten“. Allerdings macht sich danach bereits derjenige eines „Nazisprechs“ verdächtig, der ein Wort wie „Wertegemeinschaft“ in einem „bestimmten Kontext“ bedient (s. o. Bericht NZZ). Ähnlich problematische Auffassungen finden sich auch anderswo: So ist in einem Online-Dossier zum Rechtsextremismus vom „Genderwahn“ als dem „neuen Feindbild der extremen Rechten“ die Rede (ebd.). Weiterhin wird in einer Ausgabe der von der Bundeszentrale herausgegebenen Zeitschrift „Aus Politik und Zeitgeschichte“ der Eindruckt erweckt, dass „Antifeministen“ vor allem unter „konservativen Journalisten“ anzutreffen seien, weil sie gegen „gendergerechte Sprache“ argumentieren würden (ebd.). Dass die „große Mehrheit der Deutschen“ hingegen nichts von „Binnen-In und Gendersternchen“ hält, bleibt „unerwähnt“ (ebd.)
Dass man in der Bundeszentrale geneigt ist, den Beutelsbacher Konsens sowie die politische Ausgewogenheit zu missachten, belegt in den Augen der Fragesteller unter anderem die von ihr geförderte Plakatkampagne „Rassismus erkennen“ des Vereins „Schule ohne Rassismus“. Darin wird in suggestiver Form der Partei „Alternative für Deutschland“ eine Nähe zum Rassismus unterstellt, was nach Meinung der Fragesteller als rein subjektives Urteil an der Realität vorbeigeht (vgl. https://www.watson.de/deutschland/politik/369603382-diese-schueler-kampagne-von-schule-ohne-rassismus-wird-die-afd-richtig-nerven).
Mit Blick auf die im Hause selbst und in internationalen Zeitungen geäußerte Kritik (s. o.), dass der Beutelsbacher Konsens nicht in erforderlichem Maße respektiert werde und die per Erlass vorgeschriebene politische Ausgewogenheit nicht garantiert sei, sowie die Aussagen, wonach die Beschäftigten der Bundeszentrale für politische Bildung nur eine bestimmte politische Linie repräsentieren, sorgen sich die Fragesteller um das Ansehen der Institution sowie um die fachliche Eignung bzw. eine mögliche politische bzw. parteipolitische Voreingenommenheit deren Personals. Dies umso mehr, weil die Bundeszentrale den Kampf gegen „Rechtsextremismus und Rassismus“ verstärken will, 2021 sogar 59 eigens dafür geschaffene Stellen hinzukommen sollen und der Gesamtetat in diesem Jahr mit 105 Mio. Euro fast das Dreifache des Etats von 2013 beträgt (vgl. https://www.nzz.ch/international/bundeszentrale-fuer-politische-bildung-in-ideologischer-schieflage-ld.1599958).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass in- und ausländische Zeitungen, wie jüngst die „NZZ“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), von Zeit zu Zeit über eine wahrzunehmende politische Unausgewogenheit der Bundeszentrale für politische Bildung berichten?
Wenn ja, hat sich die Bundesregierung hierzu eine Positionierung erarbeitet (bitte ausführen), und welche Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln zieht sie ggf. aus den Berichten?
Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass der Beutelsbacher Konsens, eines der anerkannten bildungspolitischen Prinzipien der politischen Bildung, auch nach Meinung von Vertretern der Bundeszentrale für politische Bildung als gefährdet gilt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Wie wahrt die Bundeszentrale für politische Bildung in ihrer Arbeit den sogenannten Beutelsbacher Konsens sowie ihre rechtlich vorgeschriebene „ausgewogene politische Haltung“ (s. o.; bitte ausführen, wie dies vonstattengeht bzw. warum dazu ggf. keine Kenntnisse vorliegen)?
Erachtet es die Bundesregierung als nötig, Maßnahmen zu ergreifen, um in der Arbeit der Bundeszentrale für politische Bildung den sogenannten Beutelsbacher Konsens wieder zur Geltung zu bringen und deren politische Überparteilichkeit und Ausgewogenheit wiederherzustellen?
a) Wenn ja, welche Maßnahmen wird sie ergreifen?
b) Wenn nein, warum erachtet es die Bundesregierung nicht als nötig, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage des Mitglieds des Wissenschaftlichen Beirats der Bundeszentrale für politische Bildung, Prof. Dr. Peter Hoeres, dass es dort ideologische „Einseitigkeiten und Schieflagen“ gebe, „ein spezieller Geist“ herrsche und man unter den Beschäftigten kaum „konservative oder liberal-konservative Geister“ träfe (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen der Aussage des Mitglieds des Wissenschaftlichen Beirats der Bundeszentrale für politische Bildung, Prof. Dr. Peter Hoeres, zu Personal und Atmosphäre innerhalb der Bundeszentrale für politische Bildung und der von der Presse festgestellten, mangelnden politischen Ausgewogenheit der Arbeit der Behörde bzw. dem mangelnden Respekt vor dem Beutelsbacher Konsens (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Sieht sich die Bundesregierung mit Blick auf die Aussagen des Mitglieds des Wissenschaftlichen Beirats der Bundeszentrale für politische Bildung, Prof. Dr. Peter Hoeres, zu Personal und Atmosphäre innerhalb der Bundeszentrale für politische Bildung veranlasst, Maßnahmen zu ergreifen, um Überparteilichkeit und politische Ausgewogenheit der Arbeit der Behörde wiederherzustellen bzw. dem Respekt vor dem Beutelsbacher Konsens wieder Geltung zu verschaffen?
a) Wenn ja, welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen?
b) Warum sieht sich die Bundesregierung nicht dazu veranlasst?
Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, aus welchen politischen Milieus die Führungskräfte bzw. Fachbereichsleiter der Bundeszentrale stammen, also ob und welchen Parteien sie angehören oder ob und welche politischen Sozialisationen erfolgt sind, etwa in der Zeit als Stipendiaten oder Alumni einer der sogenannten parteinahen Stiftungen?
a) Wenn ja, wie viele Führungskräfte und Fachbereichsleiter der Bundeszentrale gehören seit wann welcher politischen Partei an oder wurden durch ein Stipendium einer sogenannten parteinahen Stiftung gefördert oder sind ihr als Alumni verbunden (bitte nach Führungskraft, Fachbereichsleiter und politischer Partei oder parteinaher Stiftung auflisten)?
b) Wenn nein, warum hat die Bundesregierung keine Kenntnisse darüber?