Unterstützung der Strukturförderung in den Kohlerevieren in Brandenburg und Sachsen durch den Bund – Arm-2
der Abgeordneten Christian Görke, Caren Lay, Dr. Gesine Lötzsch, Klaus Ernst, Susanne Hennig-Wellsow, Ralph Lenkert, Christian Leye, Thomas Lutze, Pascal Meiser, Victor Perli, Bernd Riexinger, Alexander Ulrich, Dr. Sahra Wagenknecht, Janine Wissler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Nach aktuellen Informationen sind bisher für Brandenburg 46 und für Sachsen 22 Maßnahmen im Rahmen der Unterstützung der Strukturförderung für die Lausitz durch das entsprechende Bund-Länder-Koordinierungsgremium beschlossen worden.
Allerdings kann nach Information der Fragesteller mit der Umsetzung dieser Maßnahmen, ggf. auch eines Teils der Maßnahmen noch nicht begonnen werden, weil im Bundeshaushalt für das Jahr 2021 keine Vorsorge für einen Maßnahmenbeginn per 1. Januar 2022 getroffen wurde. Und dies, obwohl zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Bundeshaushalt 2021 im Deutschen Bundestag klar war, dass Maßnahmen im Rahmen der Arm-2-Förderung bereits Anfang des Jahres 2022 beginnen sollen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Warum hat die Bundesregierung im Zuge der Erarbeitung des Entwurfs für den Bundeshaushalt 2021 und nachfolgend in Begleitung der Haushaltsverhandlungen des Deutschen Bundestages keine Vorsorge dafür getroffen, dass durch entsprechende Verpflichtungsermächtigung Maßnahmen im Rahmen der Arm-2-Förderung bereits ab 1. Januar 2022 finanziert werden können?
Trifft es auf alle, bisher für die Länder Brandenburg und Sachsen, durch das Bund-Länder-Koordinierungsgremium beschlossenen Maßnahmen zu, dass der Beginn der Maßnahmen erst nach der Beschlussfassung des Bundeshaushalts 2022 erfolgen kann?
Werden einzelne Maßnahmen aus dieser Liste, aufgrund besonderer Vorkehrungen der entsprechenden Ressorts, bereits jetzt, also noch vor der Beschlussfassung des Bundeshaushalts 2022 beginnen?
Wenn ja, für welche Maßnahmen trifft das zu, und worin liegen im Einzelnen die Gründe, die einen Beginn vor der Beschlussfassung des Bundeshaushalts 2022 durch den Deutschen Bundestag ermöglichen?
Welche Folgen hat es aus der Sicht der Bundesregierung, dass Maßnahmen, für die im Rahmen der Arm-2-Förderung bereits im Jahr 2022 Mittel vorgesehen waren, erst nach der Beschlussfassung des Bundeshaushalts 2022 beginnen können?
Ist es möglich, dass die in den Maßnahmen bereits für 2022 vorgesehenen Mittel nach dem jetzigen Stand auf die nachfolgenden Jahre übertragen werden?
Falls nein, plant die Bundesregierung, im Rahmen der Vorlage des Entwurfs für den Bundeshaushalt 2022 bzw. im nachfolgenden parlamentarischen Verfahren auf eine Übertragbarkeit der Mittel hinzuwirken?
Ist es aus der Sicht der Bundesregierung notwendig, im Bundeshaushalt 2022 Verpflichtungsermächtigungen für Maßnahmen der Arm-2-Förderung vorzusehen, damit im Falle einer verspäteten Beschlussfassung eines der Bundeshaushalte für die Jahre 2023 ff. nicht erneut eine vergleichbare Situation für die Fortführung der Projekte entsteht?
Welche Auswirkungen hat der verspätete Maßnahmenbeginn unter dem Gesichtspunkt, dass die Koalition der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP mit ihrem Koalitionsvertrag zur Einhaltung der Klimaschutzziele einen beschleunigten Ausstieg aus der Kohlverstromung, der „idealerweise“ bis 2030 gelingen soll, ins Auge gefasst hat?
Plant die Bundesregierung angesichts des „idealerweise“ auf 2030 vorgezogenen Kohleausstiegs, die Mittel für die Unterstützung der Strukturförderung in der Lausitz zu erhöhen (bitte Höhe und Verwendungszweck angeben)?
Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die Maßnahmen zur Unterstützung der Strukturförderung der Lausitz zu beschleunigen?