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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Verleih von E-Books durch Bibliotheken und Festsetzung von Bibliothekstantiemen

(insgesamt 10 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Justiz

Datum

15.03.2022

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 20/85901.03.2022

Verleih von E-Books durch Bibliotheken und Festsetzung von Bibliothekstantiemen

der Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Jan Korte, Nicole Gohlke, Gökay Akbulut, Clara Bünger, Anke Domscheit-Berg, Dr. André Hahn, Ina Latendorf, Cornelia Möhring, Petra Pau, Sören Pellmann, Martina Renner, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Während der Verleih körperlicher Werke wie Bücher und CDs durch Bibliotheken gesetzlich in § 27 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) geregelt ist, fehlt bislang eine entsprechende Regelung für nichtkörperliche Werke wie E-Books. Entsprechende Dienstleistungen der Bibliotheken wie die „Onleihe“ bestehen daher ausschließlich auf Basis freiwilliger Lizenzvereinbarungen mit Verlagen, die nur einen Teil des existierenden Angebots abdecken.

Bereits 2016 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in der „Stichting Leenrecht“-Entscheidung (C-174/15) festgehalten, dass das Verleihrecht im Sinne des Europarechts auch nichtkörperliche Werke umfasst und den Mitgliedstaaten damit entsprechende gesetzliche Regelungen möglich sind. Die Forderung nach einer solchen Regelung in Deutschland ist seitdem wiederholt erhoben worden, nicht nur durch den Deutschen Bibliotheksverband, sondern auch beispielsweise im Rahmen der Umsetzung der DSM-Richtlinie 2021 (DSM = Digital-Single-Market) u. a. durch den Bundesrat (Bundesratsdrucksache 142/21) und durch die fragestellende Fraktion (Bundestagsdrucksache 19/14370). Hierbei wird teils eine Ausweitung der bestehenden gesetzlichen Erlaubnis ins Auge gefasst, teils eine Verpflichtung zum Lizenzabschluss. Im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP werden nun „faire Rahmenbedingungen beim E-Lending in Bibliotheken“ angekündigt.

Allerdings hat sich gegen die Forderung nach einer gesetzlichen Regelung auch Widerstand von einigen Verlagen und Autorinnen und Autoren artikuliert, zuletzt im Rahmen der „Initiative Fair Lesen“ (https://www.initiative-fair-lesen.de/). Hierbei spielt insbesondere die Frage der fairen Vergütung eine Rolle. Tatsächlich beläuft sich die Bibliothekstantieme, mit der der Verleih körperlicher Werke vergütet wird, derzeit auf 4,3 Cent pro Ausleihvorgang (davon 1,3 Cent Verlagsanteil), was deutlich unter den in vielen europäischen Ländern bestehenden Vergütungen liegt (beispielsweise 13 Cent in den Niederlanden, 48 Cent in Irland) und sogar im Vergleich mit kommerziellen Leihangeboten für E-Books teils erheblich zurücksteht (siehe https://www.netzwerk-autorenrechte.de/e-lending-FAQ.html). Die sich derzeit im Rahmen der Onleihe ergebenden Vergütungen bewegen sich in einem ähnlichen Rahmen. Nach Ansicht der Fragestellenden ist der Widerstand gegen eine Ausweitung des Systems, so wie es jetzt besteht, vor diesem Hintergrund verständlich.

Allerdings sind es nicht die Bibliotheken, die über die Höhe der Bibliothekstantieme entscheiden; diese wird durch Bund und Länder auf Grundlage eines Gesamtvertrags verhandelt und bezahlt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Was genau versteht die Bundesregierung unter „fairen Rahmenbedingungen beim E-Lending in Bibliotheken“?

2

Welche konkreten Schritte plant bzw. prüft die Bundesregierung, um faire Rahmenbedingungen beim E-Lending in Bibliotheken herzustellen?

3

Welche derzeitigen Rahmenbedingungen des E-Lendings sowie des Verleihs von Büchern und anderen körperlichen Medien sind nach Auffassung der Bundesregierung nicht fair?

4

Hat sich die Bundesregierung vor dem Hintergrund des Ziels „fairer Rahmenbedingungen“ beim E-Lending und allgemeiner im Bibliotheksverleih eine Meinung gebildet, und wenn ja, welche, insbesondere zu dem Umstand,

dass Bibliotheken anders als bei gedruckten Büchern nicht frei darüber entscheiden können, welche E-Books zum Verleih angeboten werden,

dass Bibliotheken anders als bei gedruckten Büchern die Vergütung des Verleihs von E-Books vollständig aus ihren eigenen Budgets finanzieren müssen,

dass anders als bei gedruckten Büchern jeder Verlag entsprechend seiner Verhandlungsstärke eigene, ggf. weiter nach Titeln differenzierte, Konditionen für den Verleih von E-Books aushandeln kann,

dass die Vergütung des Verleihs von E-Books zunächst dem jeweiligen Verlag zufließt, während sie bei gedruckten Büchern und anderen körperlichen Medien über die jeweiligen Verwertungsgesellschaften direkt an die Autorinnen und Autoren verteilt wird,

dass die derzeitige Vergütung pro Ausleihvorgang im Rahmen der Bibliothekstantieme bei 4,3 Cent liegt, was um ein Vielfaches weniger ist als die pro Verleih gezahlte Vergütung in zahlreichen anderen europäischen Ländern sowie im Rahmen kommerzieller E-Book-Flatrates (Skoobe, Kindle Unlimited)?

5

Welche Maßnahmen sind nach Auffassung der Bundesregierung jeweils geeignet, um für die in Frage 4 genannten Umstände Abhilfe zu schaffen?

6

Auf welcher rechnerischen Grundlage wurde und wird die jährliche Vergütungssumme für die Bibliothekstantieme (Stand 2021 ca. 14,9 Mio. Euro nach Gesamtvertrag über die Abgeltung der Ansprüche nach § 27 Absatz 2 UrhG) ermittelt?

Wie ergibt sich dabei insbesondere der pro Ausleihvorgang anfallende Betrag von 4,3 Cent?

Wie hat sich diese Vergütungssumme in den letzten zehn Jahren entwickelt?

7

Welcher Anteil der jährlichen Vergütungssumme für die Bibliothekstantieme wird vom Bund getragen?

Auf welcher rechnerischen Grundlage wurde der Bundesanteil festgesetzt?

Aus welchem Titel im Bundeshaushalt wird dieser Anteil beglichen?

Wie hat sich dieser Anteil in den letzten zehn Jahren entwickelt?

8

Plant oder prüft die Bundesregierung eine Erhöhung der Bibliothekstantieme, und wenn nein, warum nicht?

9

Hat die Bundesregierung geprüft, welche öffentlichen Mehrausgaben zu erwarten wären, wenn das derzeit bestehende System der Bibliothekstantiemen auf nichtkörperliche Werke ausgeweitet würde, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?

10

Hat die Bundesregierung geprüft, welche eingesparten und anderweitig verwendbaren Mittel bei den öffentlichen Bibliotheken in diesem Fall zu erwarten wären, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Berlin, den 27. Februar 2022

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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