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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Rüstungsimportgenehmigungen der Bundesregierung

(insgesamt 7 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Datum

29.03.2022

Antwortdauer

27 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 20/87902.03.2022

Rüstungsimportgenehmigungen der Bundesregierung

der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Ates Gürpinar, Andrej Hunko, Ina Latendorf, Cornelia Möhring, Sören Pellmann, Victor Perli, Dr. Petra Sitte, Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Im Fünf-Jahres-Zeitraum von 2016 bis 2020 wuchs der Wert der Rüstungsimporte am stärksten bei Katar. Dort stiegen die Rüstungsimporte im Vergleich zum vorherigen Fünf-Jahres-Zeitraum um 361 Prozent (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/677113/umfrage/veraenderung-der-ruestungsimporte-ausgewaehlter-laender/). Katar nimmt damit einen Marktanteil im Zeitraum von 2016 bis 2020 in Höhe von 3,8 Prozent ein (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/152007/umfrage/anteil-einzelner-nationen-am-import-von-konventionellenwaffen/). Gefolgt wird Katar bezogen auf den Wert der Rüstungsimporte mit einer Steigerung um 136 Prozent durch Ägypten, Mitglied in der saudischen Kriegsallianz und mit Abstand die Nummer eins unter den Empfängerländern deutscher Rüstungsexporte (https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2022/01/20220118-ruestungsexportpolitik-der-bundesregierung-im-jahr-2021-vorlaeufige-genehmigungszahlen.html). Der Marktanteil Ägyptens lag damit bei 5,8 Prozent. Den höchsten Marktanteil bei den Rüstungsimporten verzeichnet in besagtem Zeitraum Saudi-Arabien mit 11 Prozent. Dabei stiegen die Rüstungsimporte um 61 Prozent. Die steigenden Importe von Rüstungsgütern bei Saudi-Arabien dürften dabei Indiz einer bislang noch nicht ausreichenden Entwicklung einer eigenen Rüstungsindustrie sein (https://www.boeckler.de/pdf/p_fofoe_WP_080_2018.pdf, S. 28 f.).

Der Rückgang der Rüstungsimporte bei der Türkei im Zeitraum von 2016 bis 2020 im Vergleich zum vorherigen Fünf-Jahres-Zeitraum um 59 Prozent – der Marktanteil der Türkei für den Zeitraum lag bei 1,5 Prozent – dürfte dagegen einem zunehmend erfolgreichen Aufbau der eigenen Rüstungsindustrie geschuldet sein (https://www.boeckler.de/pdf/p_fofoe_WP_080_2018.pdf, S. 28 f.).

Deutschland gab 2020 ungefähr 44 Mrd. Euro für Rüstung aus, ein Plus von 5,2 Prozent zu 2019. Gegenüber 2011 war das ein Zuwachs von 28 Prozent (https://www.tagesschau.de/ausland/europa/sipri-ruestungsausgaben-rekord-101.html). Trotz vorhandener nationaler Rüstungsindustrie ist davon auszugehen, dass Rüstungsgüter importiert werden. Für Einfuhrgenehmigungen von Waffen in die Bundesrepublik Deutschland, die dem Kriegswaffenkontrollgesetz unterliegen, ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zuständig. Welche Rüstungsgüter dabei zusätzlich als Kriegswaffen anzusehen sind, definiert die Anlage des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen (KrWaffKontrG). Als Kriegswaffen gelten beispielsweise Kampfflugzeuge, Panzer, vollautomatische Handfeuerwaffen und Kriegsschiffe. Rüstungsgüter, die keine Kriegswaffen sind, werden auch als „sonstige Rüstungsgüter“ bezeichnet. Die Liste der „sonstigen Rüstungsgüter“ ist umfangreich und in der Anlage der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste a(AL) zu finden. Hierunter fallen beispielsweise Pistolen und Revolver sowie Jagd- und Sportgewehre, Radar- und Funktechnik, aber auch bestimmte Explosivstoffe und Vorprodukte, die für den militärischen Einsatz bestimmt sind.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Trifft es nach wie vor zu, dass lediglich die Einfuhr von Waffen, die dem Kriegswaffenkontrollgesetz unterliegen, genehmigungspflichtig ist (Antwort zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 18/1222)?

2

Mit welcher Begründung sind nach Kenntnis der Bundesregierung „sonstige Rüstungsgüter“ im Gegensatz zur Ausfuhr bei der Einfuhr nicht genehmigungspflichtig?

3

In welchem Gesamtwert hat die Bundesregierung seit 2011 Genehmigungen für die Einfuhr von Waffen, die dem Kriegswaffenkontrollgesetz unterliegen, erteilt (bitte entsprechend den Jahren einschließlich der Anzahl der Einzelgenehmigungen angeben; sofern eine endgültige Auswertung für 2021 noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen angeben)?

4

Für welche Waffen, die dem Kriegswaffenkontrollgesetz unterliegen, wurden seit 2011 Einfuhrgenehmigungen erteilt (bitte entsprechend den Jahren unter Angabe des Ursprungslandes, der Bezeichnung des jeweiligen Gutes und des Warenwertes aufschlüsseln)?

5

Wer waren die wertmäßig zehn Hauptursprungsländer für die seit 2011 erteilten Einzelgenehmigungen für die Waffen, die dem Kriegswaffenkontrollgesetz unterliegen (bitte entsprechend den Jahren die Länder unter Angabe der jeweiligen Anzahl der Genehmigungen und des jeweiligen Genehmigungswertes auflisten)?

6

Wie viele der seit 2011 erteilten Genehmigungen (Frage 3) erfolgten zur Einfuhr an die Bundeswehr, und um welche Waffen, die dem Kriegswaffenkontrollgesetz unterliegen, handelte es sich (bitte entsprechend den Jahren unter Angabe des Ursprungslandes, der Bezeichnung des jeweiligen Gutes und des Warenwertes aufschlüsseln)?

7

Wie viele der seit 2011 erteilten Genehmigungen (Frage 3) erfolgten zur Einfuhr an im Bundesgebiet ansässige Unternehmen, die gemäß § 9 des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) in Verbindung mit einer aufgrund dieser Vorschrift erlassenen Rechtsverordnung zertifiziert sind, und um welche Waffen, die dem Kriegswaffenkontrollgesetz unterliegen, handelte es sich (bitte entsprechend den Jahren unter Angabe des Ursprungslandes, der Bezeichnung des jeweiligen Gutes und des Warenwertes aufschlüsseln)?

Berlin, den 17. Februar 2022

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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