Außergewöhnliche Erbschaften des Bundes
der Abgeordneten Dr. André Hahn, Nicole Gohlke, Gökay Akbulut, Clara Bünger, Anke Domscheit-Berg, Andrej Hunko, Jan Korte, Ina Latendorf, Petra Pau, Sören Pellmann, Martina Renner, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Neue Fragen kommen nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller zwangsläufig, wenn man die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. André Hahn vom 16. Dezember 2021 zur Biografie der Eheleute Hubertus und Elisabeth Hempel, deren Erbe die Bundesregierung 1969 antrat, liest (siehe Bundestagsdrucksache 20/311, S. 37 und 38).
So scheinen die Eheleute Hempel der Bundesregierung ein beträchtliches Vermögen vererbt zu haben mit der Auflassung, dieses Vermögen „nach freiem Ermessen im Interesse der Fallschirmjägertruppe zu verwenden“ und aus dem Erbe die „Kosten für die jährliche Pflege der Grabstätte Hempel“ zu begleichen.
Die Bundesregierung hat nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller merkwürdigerweise angeblich keine Kenntnisse über die Biografie und Tätigkeiten der Eheleute sowie deren Verhältnis zur Fallschirmjägertruppe der Bundeswehr.
Thema war diese Erbschaft bereits in der Kleinen Anfrage „Öffentlich finanzierte Grabpflege für KZ-Kommandanten und Kriegsverbrecher“ (Antwort zu den Fragen 17 bis 19 auf Bundestagsdrucksache 19/10407).
In der Antwort zu Frage 17 teilte die Bundesregierung u. a. mit, dass aus dem Erbe die gemeinnützige Hempelstiftung hervorgegangen ist, während in der Antwort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. André Hahn die Bundesregierung mitteilte, dass die Bundeswehr mit der Nachlassabwicklung beauftragt wurde. Auch hierzu gibt es Fragen, zumal in öffentlich zugänglichen Medien nicht viel dazu zu finden ist.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Erfolgte die Annahme der Erbschaft der Eheleute Hempel durch die Bundesregierung ohne Kenntnis und Prüfung der Biografie der Eheleute sowie deren Beweggründe für deren Verfügung?
Wenn ja, wer ist dafür verantwortlich (bitte die entsprechende Bundesbehörde und die Funktion nennen), und inwieweit ist das ein übliches Verfahren?
Wenn eine Prüfung erfolgte, wer nahm sie vor, und was war das Resümee der Prüfung?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung inzwischen über die Biografie der Eheleute Hempel sowie deren Motive für die Erbschaftsverfügung?
Wie hoch war die Erbschaft, und was konkret beinhaltet die Verfügung der Erblasser?
Seit wann existiert die Hempelstiftung?
Wer hat sie gegründet?
Wie viele der vererbten Mittel sind vom Bund in die Stiftung eingebracht worden?
Was steht in der Satzung der Stiftung zu Rechtsform, Sitz, Stiftungszweck, Gemeinnützigkeit, Stiftungsvermögen und Stiftungsorganen?
Seit wann ist sie als gemeinnützig anerkannt?
Sind Vertreter des Bundes in den Stiftungsorganen, wenn ja, wer (bitte Bundesbehörde und Funktion nennen)?
Gab es seit Gründung der Stiftung Zustiftungen?
Wenn ja, von wem, und in welcher Höhe?
Wofür wurde die oben genannte Erbschaft bisher verwendet (bitte die jeweiligen Empfänger von Mitteln aus der Erbschaft, Verwendungszwecke und Summen nennen)?
Wo befindet sich das Grab der Eheleute Hempel?
Welche Regelungen gab es zur damaligen Zeit (1968), wenn ein Erblasser den Staat durch ein Testament oder durch Erbvertrag als Erben eingesetzt hat hinsichtlich der Annahme der Erbschaft, und welche diesbezüglichen Regelungen gelten heute (bitte die Quellen bzw. gesetzlichen Grundlagen nennen)?
Wer ist innerhalb der Bundesregierung hierfür zuständig?
Wie viele weitere Erbschaften hat der Bund seit 1949 angetreten, die bis heute mit Auflagen bzw. Verpflichtungen (zum Beispiel die Pflege des Grabes) verbunden sind (bitte nach Jahren, in denen das Erbe angetreten wurde, aufschlüsseln)?
Wie viele solcher Erbschaften hat die Bundesregierung ausgeschlagen?