Tötungsdelikte im Phänomenbereich Politisch motivierte Kriminalität-rechts in den Jahren 2020 und 2021
der Abgeordneten Martina Renner, Nicole Gohlke, Gökay Akbulut, Clara Bünger, Anke Domscheit-Berg, Dr. André Hahn, Jan Korte, Ina Latendorf, Cornelia Möhring, Petra Pau, Sören Pellmann, Dr. Petra Sitte, Katrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Anzahl der Opfer extrem rechter Tötungsdelikte und die Vorgehensweise der Behörden, solche Taten klar zu benennen und die Opfer anzuerkennen, wird immer wieder diskutiert. Recherchen von „Zeit-Online“ und „Tagesspiegel“ benennen 187 Todesopfer, von denen seitens der Behörden jedoch lediglich 109 als Opfer rechter Tötungsdelikte anerkannt sind (https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2020-09/rechte-gewalt-todesopfer-bundeskriminalamt-wiedereinigung/komplettansicht). Auch deshalb hat die offizielle Anerkennung entsprechender Taten eine wesentlich größere Bedeutung über den bloßen Eintrag in eine behördliche Datenkategorie hinaus. Unter anderem wurde der neunfache Mord im Zusammenhang mit dem OEZ-Attentat vom 22. Juli 2016 in München lange Zeit nicht aufgeführt, obwohl mehrere Gutachter bereits Ende 2017 einhellig von einer rassistischen und rechtsextremen Tat ausgingen (vgl. www.tz.de/muenchen/stadt/amoklauf-in-muenchen-ere694995/gutachten-zum-oetz-amok-taeter-leitete-rechtsextremer-hass-8751934.html; Bundestagsdrucksache 19/7379). Erst im Oktober 2019 wurden das OEZ-Attentat vom 22. Juli 2016 und damit diese neun Opfer durch die bayerischen Landesbehörden als rechtsextreme Tötungsdelikte eingestuft (https://www.welt.de/politik/deutschland/article202479342/Bayern-stuft-Muenchner-OEZ-Attentat-nun-als-rechtsradikal-motiviert-ein). Dies belegt, dass die bisher bekannten Zahlen von Tötungsdelikten im Phänomenbereich Politisch motivierte Kriminalität-rechts (PMK-rechts) keinesfalls als abschließend betrachtet werden können, wie die folgenden Fälle beispielhaft aufzeigen:
In der Nacht des 17. November 1990 verschütteten bis heute unbekannte Täter vor zwei Wohnungen eines Mietshauses in Kempten eine brennbare Flüssigkeit und zündeten diese an. Die Bewohner konnten sich zum Teil durch Sprünge aus dem Fenster retten – der damals fünfjährige Sohn der Familie S. nicht. Er wurde erst durch die eintreffende Feuerwehr aus dem brennenden und verqualmten Haus geholt und verstarb. Die Ermittlungen wurden nach einiger Zeit ergebnislos eingestellt, obwohl den Ermittlungsbehörden das Bekennerschreiben einer sogenannten Anti Kanaken Front Kempten in Runenschrift und mit Hakenkreuz vorlag, in dem es ausdrücklich hieß, dass der von diesen Tätern verübte Anschlag auf das von Türken bewohnte Haus erfolgreich war, aber erst der Anfang sei (https://www.zeit.de/gesellschaft/2020-10/rechte-gewalt-deutschland-rechtsextremismus-anschlag-behoerden/komplettansicht). Inzwischen wird sogar öffentlich nach Zeugen gesucht und das rassistische Tatmotiv vielleicht sogar ernst genommen (https://www.br.de/nachrichten/bayern/brand-in-kempten-vor-31-jahren-zeugensuche-bei-aktenzeichen-xy,SuHNg1L).
Am 28. November 1991 griffen mehrere Rechtsextremisten, darunter der später im Zusammenhang mit dem NSU bekannt gewordene Michael S., vor einer Diskothek in Nordhausen zunächst einen 21-jährigen Mann an. Auch dessen 55-jähriger Vater, Rolf Baginski, der seinem Sohn zu Hilfe eilt, wird wie auch sein Sohn von den Tätern so lange zusammengeschlagen und zusammengetreten, bis die eintreffenden Polizisten Warnschüsse abgeben. Die Täter rechtfertigen ihre Tat mit der „asozialen Erscheinung“ der Opfer und das diese „Slawen“ seien. Beide Opfer sind in der Folge schwer verletzt und eingeschränkt und müssen gepflegt werden. Rolf Baginski stirbt am 4. September 1997 an den Spätfolgen der Gewalttat, während der Mittäter Michael S. als V-Mann „Tarif“ des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) mit staatlicher Alimentierung die rechtsextremistische Szene organisiert (Bundestagsdrucksache 18/12950, S. 573 ff., 1148 ff.; https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2020-09/rechte-gewalt-todesopfer-bundeskriminalamt-wiedervereinigung/komplettansicht). Während Rolf Baginski von der Amadeu-Antonio-Stiftung als Todesopfer rechter Gewalt anerkannt ist, haben die Täter von damals, einschließlich des vom Verfassungsschutz als V-Mann alimentierten Michael S., bis heute nichts an Wiedergutmachung geleistet und auch das BfV stielt sich insoweit aus der Verantwortung (https://www.freitag.de/autoren/der-freitag/unrecht-vergeht-nicht).
Am 27. März 1993 wurde der damals 58-jährige Obdachlose Friedrich Maßling in Bad Seegeberg u. a. von dem noch heute einschlägig bekannten Bernd T. (https://exif-recherche.org/?p=6428) misshandelt und verstarb einige Tage später an den schweren Kopfverletzungen (https://www.ln-online.de/Lokales/Segeberg/Bad-Segeberg-Das-Schicksal-des-von-Neonazis-getoeteten-Obdachlosen-Friedrich-Massling).
Am 14. Oktober 1994 stirbt die 62-jährige Alexandra Rousi vor ihrer Wohnungstür in Paderborn, nachdem ein rassistischer Nachbar, welcher die griechische Familie über Jahre hinweg terrorisiert hatte, versucht hatte, die Wohnung der Familie mittels Benzineimern anzuzünden (https://www.tagesspiegel.de/politik/die-nachbarin-mit-benzin-verbrannt-ein-ganz-gewoehnlicher-rassist-aus-der-mitte-der-gesellschaft/26272510.html).
Am 8. Dezember 2017 wird der 37-jährige Christian Sonnemann im niedersächsischen Katlenburg-Lindau von einem Mitglied einer rechten Okkultismus-Sekte im Umfeld der Rechtsterrorgruppe „Nordadler“ nach einem Streit erdrosselt, die Leiche wurde später zerstückelt und vergraben. Vor Gericht rechtfertigen sich der Täter und sein Helfer mit der Bemerkung, „die Welt durch die Befreiung von einem Trinker besser gemacht zu haben“ (https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2020-09/rechtsradikalismus-katlenburg-okkultismus-sekte-folter/komplettansicht).
In den Nachtstunden des 18. April 2018 erstickt der 38-jährige Phillip W. in Neunkirchen-Wiebelskirchen (Saarland) im Schlaf in seiner Wohnung, nachdem ein 29-jähriger im Hausflur des Mietshauses einen Kinderwagen angezündet und damit das gesamte Haus in Brand gesetzt hatte. Vor Gericht rechtfertigte sich der Mörder später, er habe es „den Ausländern heimzahlen wollen“, welche angeblich seine Freundin beleidigt hätten (https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2020-09/rechte-gewalt-todesopfer-bundeskriminalamt-wiedervereinigung/komplettansicht).
Keiner der vorgenannten Fälle findet sich bisher in der Auflistung der Tötungsdelikte mit PMK-rechts-Hintergrund der Sicherheitsbehörden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Wie viele und welche Tötungsdelikte wurden dem Bundeskriminalamt seit dem 1. Januar 2020 im Phänomenbereich PMK-rechts gemeldet (bitte nach Datum, Tatort, Delikt aufschlüsseln)?
a) Bei welchen der Taten handelt es sich um vollendete Tötungsdelikte?
b) Bei welchen der Taten handelt es sich um versuchte Tötungsdelikte?
Zu welchen Tötungsdelikten, die seit dem 1. Januar 2020 im Phänomenbereich PMK-rechts verzeichnet wurden, konnten nach Kenntnis der Bundesregierung wie viele Tatverdächtige ermittelt werden?
Zu welchen Tötungsdelikten, die seit dem 1. Januar 2020 im Phänomenbereich PMK-rechts verzeichnet wurden, werden nach Kenntnis der Bundesregierung wie viele Tatverdächtige per Haftbefehl gesucht?
Bei welchen Tötungsdelikten seit dem 1. Januar 2020 im Phänomenbereich PMK-rechts sind nach Kenntnis der Bundesregierung wie viele Tatverdächtige Mitglieder oder Sympathisanten extrem rechter Organisationen, und um welche Vereinigungen handelt es sich konkret (bitte einzeln auflisten)?
Wie viele und welche Tötungsdelikte wurden dem Bundeskriminalamt im Phänomenbereich PMK-rechts für das Jahr 2017 nachgemeldet (bitte nach Datum, Tatort, Delikt, Anzahl der Geschädigten aufschlüsseln)?
Wie viele und welche Tötungsdelikte wurden dem Bundeskriminalamt im Phänomenbereich PMK-rechts für das Jahr 2018 nachgemeldet (bitte nach Datum, Tatort, Delikt, Anzahl der Geschädigten aufschlüsseln)?
Wie viele und welche Tötungsdelikte wurden dem Bundeskriminalamt im Phänomenbereich PMK-rechts für das Jahr 2019 nachgemeldet (bitte nach Datum, Tatort, Delikt, Anzahl der Geschädigten aufschlüsseln)?
Welche der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Tötungsdelikte in Kempten (Allgäu), Nordhausen, Bad Seegeberg, Paderborn, Katlenburg-Lindau und Neunkirchen-Wiebelskirchen (Saarland) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung für die Jahre 1990, 1991 bzw. 1993, 1994, 1997, 2017 und 2018 im Phänomenbereich PMK-rechts nachgemeldet?
Welche der in der Vorbemerkung der Fragesteller Tötungsdelikte in den Jahren 1990, 1991 bzw. 1993, 1994, 1997, 2017 und 2018 in Kempten (Allgäu), Nordhausen, Bad Seegeberg, Paderborn, Katlenburg-Lindau und Neunkirchen-Wiebelskirchen (Saarland) wurden nicht im Phänomenbereich PMK-rechts nachgemeldet, und warum unterlieb dies nach Kenntnis der Bundesregierung?
Kommt es nach Kenntnis der Bundesregierung zu unterschiedlichen Auslegungen und Anwendungen der PMK-Kriterien seitens der Bundesländer, z. B. im Zusammenhang mit der Überprüfung älterer Tötungsdelikte?
a) Ergibt sich aus solchen möglichen Unterschieden nach Ansicht der Bundesregierung die Notwendigkeit einer Evaluation oder Überarbeitung der PMK-Kriterien, und ist eine solche (ggf. unter wessen Beteiligung) geplant?
b) Würden nach einer Überarbeitung des Definitionssystems Politisch motivierter Kriminalität nach Ansicht der Bundesregierung Altfälle einer retrograden Neubewertung unterzogen werden müssen?
Wird der Bund, analog zum Land Brandenburg im Fall des V-Manns „Piatto“, die Schmerzensgeldzahlung bzw. Billigkeitsentschädigung an das Opfer des V-Mannes „Tarif“ alias Michael S. übernehmen, zu der dieser rechtskräftig verurteilt wurde (vgl. 2. NSU-Untersuchungsausschuss, Bundestagsdrucksache 18/12950, S. 1202), und wie begründet die Bundesregierung ihre Entscheidung?
Wie viele und welche Tötungsdelikte wurden dem Bundeskriminalamt seit dem 1. Januar 2021 im Phänomenbereich PMK-rechts gemeldet (bitte nach Datum, Tatort, Delikt aufschlüsseln)?
a) Bei welchen der Taten handelt es sich um vollendete Tötungsdelikte?
b) Bei welchen der Taten handelt es sich um versuchte Tötungsdelikte?
Zu welchen Tötungsdelikten, die seit dem 1. Januar 2021 im Phänomenbereich PMK-rechts verzeichnet wurden, konnten nach Kenntnis der Bundesregierung wie viele Tatverdächtige ermittelt werden?
Zu welchen Tötungsdelikten, die seit dem 1. Januar 2021 im Phänomenbereich PMK-rechts verzeichnet wurden, werden nach Kenntnis der Bundesregierung wie viele Tatverdächtige per Haftbefehl gesucht?
Bei welchen Tötungsdelikten seit dem 1. Januar 2021 im Phänomenbereich PMK-rechts sind nach Kenntnis der Bundesregierung wie viele Tatverdächtige Mitglieder oder Sympathisanten extrem rechter Organisationen, und um welche Vereinigungen handelt es sich konkret (bitte einzeln auflisten)?