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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Beteiligung des Bundeskriminalamtes an der "Joint Cybercrime Action Taskforce" bei Europol

(insgesamt 13 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Datum

15.03.2022

Antwortdauer

12 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 20/90203.03.2022

Beteiligung des Bundeskriminalamtes an der „Joint Cybercrime Action Taskforce“ bei Europol

der Abgeordneten Andrej Hunko, Ali Al-Dailami, Dr. Petra Sitte und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Am 1. September 2014 hat Europol ihre „Joint Cybercrime Action Taskforce“ (J-CAT) in Betrieb genommen (Pressemitteilung Europol vom 1. September 2014). Die Einheit mit Behörden aus Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien, Großbritannien, den Niederlanden und Österreich ist in Den Haag angesiedelt. Dem Bundesministerium des Innern und für Heimat zufolge war das Bundeskriminalamt (BKA) mindestens „im Rahmen von drei Workshops“ bei Europol in die Vorbereitung der J-CAT eingebunden (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/2674). Laut einer Mitteilung des Bundeskriminalamtes vom 1. September 2014 sei auch die Privatwirtschaft eingebunden.

Die J-CAT soll die gemeinsame, grenzüberschreitende Zusammenarbeit „in relevanten und in der Regel mehrere Staaten betreffenden Cybercrime-Sachverhalten bzw. Ermittlungsverfahren“ beschleunigen und intensivieren (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/2674). Die J-CAT soll sich „bedarfs- und anlassbezogen mit als relevant eingeschätzten Bedrohungslagen und Sachverhalten aus dem Bereich der Cybercrime befassen“. In der genannten Bundestagsdrucksache ist auch die Rede von einem „Zusammenführen der Vertreter von Sicherheits- bzw. Strafverfolgungsbehörden“ der teilnehmenden Länder bei Europol. Mit „Sicherheitsbehörden“ werden in EU-Dokumenten gemeinhin Geheimdienste bezeichnet. Ein „Mehrwert“ sei außerdem durch die in der J-CAT organisierte „Einbindung der Nicht-EU-Mitgliedstaaten zu erwarten“. Genannt werden das US-amerikanische FBI (Federal Bureau of Investigation) und der US-amerikanische Secret Service sowie Behörden aus Kanada, Australien und Kolumbien. Die J-CAT und demnach womöglich auch die beteiligten Drittstaaten greifen laut dem Bundesministerium des Innern und für Heimat „auf die bei Europol vorliegenden Informations- und Auswertemöglichkeiten zurück“. „Bedarfs- bzw. anlassbezogen“ arbeite die Abteilung auch mit „Vertretern“ der Focal Points „Cyborg“, „Terminal“ und „Twins“ zusammen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Welche EU-Mitgliedstaaten nehmen nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit an der „Joint Cybercrime Action Taskforce“ (J-CAT) bei Europol teil, und mit welchen Abteilungen ist die Bundesregierung dort vertreten?

2

Welche Kriminalitätsphänomene werden nach Kenntnis der Bundesregierung in der J-CAT konkret verfolgt?

3

Worin liegt aus Sicht der Bundesregierung der Mehrwert der J-CAT gegenüber bereits existierenden Zusammenarbeitsformen im Bereich der Cyberkriminalität mit Europol?

4

Welche privaten Firmen oder Institute sind nach Kenntnis der Bundesregierung an der J-CAT mittelbar oder unmittelbar beteiligt, und worin besteht deren Mitarbeit?

5

Welche Nicht-EU-Staaten sind nach Kenntnis der Bundesregierung mit welchen Behörden an der J-CAT beteiligt, und welche Aufgaben übernehmen diese dort?

a) An welchen Treffen der J-CAT nehmen diese Behörden aus Nicht-EU-Staaten gewöhnlich teil?

b) Mit welchen dieser Behörden arbeitete das Bundeskriminalamt bislang im Rahmen des J-CAT in einzelnen Ermittlungen zusammen?

6

Mit welchen Ermittlungskomplexen (etwa Encrochat, SkyECC, ANOM etc.) hat sich die J-CAT nach Kenntnis der Bundesregierung bislang „bedarfs- und anlassbezogen“ befasst (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/2674)?

7

Welche Behörden aus welchen Nicht-EU-Staaten waren bei diesen Ermittlungen jeweils beteiligt (bitte für jeden Komplex einzeln darstellen)?

8

Mit welchen anderen EU-Strukturen bzw. Abteilungen hat die J-CAT nach Kenntnis der Bundesregierung anlassbezogen zusammengearbeitet?

9

Mit welchen weiteren „Bedrohungslagen“ hat sich die J-CAT außerhalb der oben bereits erfragten Maßnahmen zur Strafverfolgung befasst (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/2674)?

10

Welche Datensammlungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung für die Arbeit der J-CAT eingerichtet?

11

Auf welche „Focal Points“ kann die J-CAT nach Kenntnis der Bundesregierung bei Europol zugreifen?

12

Im Rahmen welcher Beschaffungs- oder Forschungsprojekte haben das Bundesministerium des Innern und für Heimat, das Bundesministerium der Verteidigung oder das Bundeskanzleramt mit der Firma „Go Root“ zusammengearbeitet (Schriftliche Frage 18 des Abgeordneten Manuel Höferlin auf Bundestagsdrucksache 19/31996), und welche „verschiedene[n] Produkte“ hat die Firma dabei „vorgestellt“?

13

Welche neueren Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob bzw. wo es bis heute einen versuchten oder erfolgreich ausgeführten „cyberterroristischen Anschlag“ gegeben hat (Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen auf den Bundestagsdrucksachen 17/7578, 18/164 und 18/2674)?

Berlin, den 1. März 2022

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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